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EDRi-gram, Nr.6.15, 30. Juli 2008 |
Verlängerung der Urheberrechtsfrist für Künstler und Plattenproduzenten
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Di, 05/08/2008 - 08:50
Am 16. Juli 2008 hat die Europäische Kommission entgegen der gut fundierten Erkenntnisse und Stellungnahmen des Instituts für Informationsrecht Amsterdam, der Cambridge Studie für die Britische Regierung und der Stellungnahme der Universität Bournemouth, die von 50 führenden Wissenschaftern im Juni 2008 unterzeichnet worden war, eine Initiative angenommen, in der die Verlängerung der Urheberrechtsfrist für die aufgezeichneten Aufnahmen sowie Tonträger vorgeschlagen wird. Tatsächlich hat die Kommission zwei Initiativen angenommen, die mit dem Urheberrecht in Verbindung stehen und jeweils die Ausweitung der Urheberrechtsfrist für die aufgezeichneten Aufnahmen und Tonträger und die Harmonisierung der Urheberrechtsbedingungen für Werke von Mitautoren vorschlagen. Die EC hat außerdem ein Grünbuch über Urheberrecht in der Ökonomie der Wissensgesellschaft angenommen. „Die Urheberrechtsmaßgaben, die heute angenommen wurden, sollen unsere holistische Herangehensweise an geistiges Eigentum unterstreichen. Der Antrag auf Fristverlängerung beinhaltet eine starke soziale Komponente und das Grünbuch ist tief im allgemeinen gesellschaftlichen und wissensbasierten Kontext verwurzelt. (...) Ich setzte mich dafür ein, dass alle notwendigen Anstrengungen unternommen werden um sicherzustellen, dass die Künstler ein anständiges Einkommen erhalten und dass es in den kommenden Jahren eine europabasierte Musikindustrie geben wird,“ sagte Charlie McCreevy, Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen. Der Vorschlag der EC lautet, die Schutzfrist für aufgezeichnete und Tonträger von 50 auf 95 Jahren auszuweiten. Daher würden nicht nur die Künstler von diesem Antrag profitieren, sondern auch die Plattenproduzenten. Die Rechtfertigung der Maßnahme lautet, dass die Künstler in der Lage sein sollen, auch noch im Alter Nutzen aus ihrer Arbeit zu ziehen und dass die Plattenproduzenten unter der Bedingung einer Abnahme der materiellen Verkäufe und einem relativ langsamen Wachstum der Online-Verkäufe zusätzliche Tantiemen beziehen könnten. Die Initiative plant außerdem, die Art und Weise zu harmonisieren, wie die Schutzfrist berechnet wird, um Kollektivwerke zu decken und schlägt vor, dass die Schutzfrist eines Werkes 70 Jahre nach dem Tod des letzten überlebenden Autors verfallen soll, gleichgültig ob es sich um die Verfasser der Texte oder die Musikkomponisten handle. Die Bedenken, die durch die von der EC angenommenen Initiative aufgeworfen wurden, sind ernster Natur: „Diese Richtlinie zur Ausweitung des Urheberrechts, die von Kommissar McCreevy eingebracht worden ist, wird aller Wahrscheinlichkeit nach das Ansehen der Kommission nachhaltig beeinträchtigen. Sie ist nichts als ein aufsehenerregender Kotau vor einer besonderen Interessensgruppe: der multinationalen Plattenindustrie (Universal, Sony/BMG, Warner und EMI), die sich hinter der Rhetorik alternder Künstler verschanzt.“, heißt es in einem Brief, den die führenden Europäischen Zentren für Forschungen zu geistigem Eigentum an den Präsidenten der EU-Kommission Jose Manuel Barroso gesandt haben. Der Brief enthält eine Folgeneinschätzung der negativen Auswirkungen des Antrags. „Die Kommission ist verpflichtet, eine Studie über die Auswirkungen jeder Richtlinie durchzuführen, die sie einbringen. Wir, die führenden Europäischen Zentren für Forschungen über die Politik geistigen Eigentums, haben die empirischen Beweise kollektiv überprüft. Unsere Ergebnisse sind eindeutig. Die eingebrachte Richtlinie zur Verlängerung der Urheberrechtsfrist wird Europas kreative Unternehmungen und Innovationen unwiederbringlich schädigen.“ In einem Brief an die Times beschreibt die Expertengruppe für Forschungen zu geistigem Eigentum die Ausweitung des Urheberrechts als nutzbringend für die reichen Rechteinhaber, die nichts zu Kreativität und Innovation beitragen. Die Unterzeichnenden glauben, dass das vorgeschlagene Urheberrechtssystem die jüngere Generation noch weiter abschrecken wird. Sie sind der Ansicht, dass andere Maßnahmen angemessener wären, um sowohl den alternden Künstlern als auch den jungen unter die Arme zu greifen. Die Urheberrechtsbedingungen sollen dazu dienen, die Interessen der Konsumenten und Kreativen auszubalancieren, und weitere Rechte auf geistiges Eigentum ohne ordentliche Basis zu gewährleisten hilft auch der Wettbewerbsfähigkeit der EU nicht. Die Kommission sollte die Plattenindustrie nicht beim Wort nehmen, wenn sie behauptet, dass die Preise für die Konsumenten durch diese Ausweitung nicht steigen werden, dass die Künstler mehr verdienen werden oder dass die Plattenindustrie in die Entdeckung neuer Talente investieren wird (als ob eine Frist von 50 Jahren dazu nicht ausreichend wäre). Der EU-Antrag wird an den Ministerrat und das Europäische Parlament weitergereicht werden. Intellectual Property: Commission adopts forward-looking package (16.07.2008) EU Commission proposes copyright term extension and ignores all the evidence (16.07.2008 Term Extension "will damage Commission's reputation", top legal advisers tell Barroso (18.06.2008) Letter of Group to Barroso (16.06.2008) Copyright extension is the enemy of innovation - Letter to The Times (21.07.2008) unwatched: ENDitorial: Die Schlacht um das Urheberrecht bei Tonaufnahmen (12.03.2008) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1064
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