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EDRi-gram, Nr. 6.14, 16. Juli 2008 |
Irische Menschenrechtskommission bei Vorratsdatenspeicherungsanfechtung dabei
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Fr, 18/07/2008 - 18:52
Der Höchste Gerichtshof in Dublin hat der Irischen Menschenrechtskommission eingeräumt, an der Anfechtung der Vorratsdatenspeicherung teilzunehmen, die von Digital Rights Ireland eingebracht wurde. Die Menschenrechtskommission, die eine staatlich Behörde darstellt, wird als Amicus Curiae („Freund des Gerichts“) auftreten mit der Befähigung, Vorlagen über die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf die Grundrechte zu unterbreiten. Der Geschäftsführer der Kommission Éamonn Mac Aodha sagte folgendes: „Dieser Fall wirft wichtige Fragen über das Ausmaß auf, in dem Gesetze und Maßnahmen, die die Überwachung der Privatleben von Einzelnen durch den Staat kontrollieren sollen, aufdass Kriminalität unterbunden wird, über Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf die Menschenrechte verfügen“. MacAodha fuhr fort: „Eine der Prioritäten der IHRC besteht darin, potentielle Bedrohungen der Menschenrechte aufzuzeigen, die durch die Entwicklungen in den Kommunikationstechnologien auftreten können, wie in dem vorliegenden Fall, bei dem Fragen der individuellen Sicherheit und Privatsphäre aufgeworfen werden.“ Irish Human Rights Commission given permission to appear in DRI action (4.07.2008) IHRC granted leave to appear in Data Protection Case in the High Court (1.07.2008) (Beitrag von TJ McIntyre - EDRi-Mitglied Digital Rights Ireland) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1049
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