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Startseite » EDRi-gram Nr. 6.13, 2. Juli 2008

Erste Anhörung im EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

Verfasst von sac am 5. Juli 2008 - 13:41
  • Europäische Union
  • Vorratsdatenspeicherung Telekommunikation

Am 1. Juni 2008 fand in Luxemburg die erste Anhörung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von Irlands Klage auf Annullierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung statt.

Irland, später unterstützt von der Slowakei, die der Klage beigetreten ist, hatte im Juli 2006 eine Klage gegen den Europäischen Rat und das Europäische Parlament beim Europäischen Gerichtshof eingebracht und verlangt wegen der unzulässigen Rechtsgrundlage die Aufhebung der Richtlinie 2006/24/EC zur Vorratsdatenspeicherung. Die Klage ist seitdem von verschiedenen Körperschaften und privaten Gesellschaften stark unterstützt worden, aber trotz dieser starken Opposition hat das Europäische Parlament einen Kompromiss geschlossen und die Richtlinie am 14. Dezember 2007 eingeführt.

Unglücklicherweise wird die Rechtsgrundlage der Vorratsdatenspeicherung nicht nur vom Europäischen Parlament und dem Rat verteidigt, sondern auch von der Kommission, Spanien, den Niederlanden und dem EDPS Peter Hustinx. Letzterer führte ins Feld, dass Artikel 95 EC des EU Vertrags, die Rechtsgrundlage der Richtlinie, zutreffend ist, da die einbehaltenen Daten sonst nicht unter die EU-Richtlinien zur Privatsphäre fallen würden. Hustinx äußerste sich außerdem nicht zu Aspekten bezüglich der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und Verletzungen der Menschenrechte.

Das EDRi-Mitglied Joris van Hoboken bemerkte zu dieser Situation: „Diese Gründe sind pragmatischer Natur und der EDPS hat zweifelsohne schon ähnlich argumentiert, als der Rat noch den Beschluss eines Rahmenwerk in der Dritten Säule verfolgte. Der Grund, warum das europäische Parlament die Vorratsdatenspeicherung in der Ersten Säule sehen wollte ist, weil es ein Mitentscheidungsverfahren wünscht, das ihm mehr Befugnisse einräumen würde.“

Dennoch hat auch die Slowakei hinterfragt, ob die derzeitige Richtlinie nicht gegen die Rechte des Einzelnen verstoße, wenn es um die Personendaten geht. Es ist nicht geklärt, ob der Gerichtshof den Verstoß der Richtlinie gegen die Privatsphäre überhaupt berücksichtigen wird, weil das Thema vom Hauptkläger bis jetzt noch nicht angesprochen wurde.

Civil liberties campaigners: Communications Data Retention will be stopped (30.06.2008)

Europäischer Gerichtshof verhandelt über Vorratsdatenspeicherung von TK-Daten (01.07.200)

Hearing of European Court of Justice on Data Retention Directive (1.07.2008)

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