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EDRi-gram Nr. 6.13, 2. Juli 2008 |
Das Abkommen zwischen den USA und der EU über Datenaustausch durch die Strafverfolgungsbehörden
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Sa, 05/07/2008 - 13:26
Wie in der New York Times am 26. Juni 2008 berichtet wurde, sind die USA und die EU kurz davor, ein Abkommen zu schließen, das den Austausch von persönlichen Daten ihrer Bürger einschließlich Kreditkarteninformationen, Reiseverlauf und Informationen über ihr Browsen im Internet ermöglichen wird, die in der Folge an die Strafverfolgungsbehörden und SIcherheitsbehörden weitergegeben werden können. Einem internen Bericht zufolge, der von der Zeitung veröffentlicht wurde, werden das US Ministerium für Heimatschutz (DHS), die Justiz- und Außenministerien und deren europäischen Gegenstücken in dem Abkommen, über das schon seit Februar 2007 verhandelt wird, daran arbeiten, dass Europäische Regierungen und Firmen rechtlich befugt sein werden, Personendaten an die Vereinigten Staaten weiterzugeben und umgekehrt. Eines der Themen, die noch besprochen werden müssen besteht in der Frage, ob Europäische Bürger berechtigt sein werden, die Regierung der Vereinigten Staaten zu verklagen, falls diese gegen die Vorschriften zu Privatsphäre verstößt oder falls die Regierung sich aufgrund von fehlerhaften persönlichen Daten querlegt, ihnen z.B. die Einreise verweigert oder sie auf eine No-Fly Liste (Liste unerwünschter Flugpassagiere) setzt. Unter Europäischem Recht können Bürger generell eine Klage einbringen und Schadensersatzzahlungen von den Regierungen einfordern; das Gleiche ist im US-Gesetz zur Privatsphäre von 1974 verankert, das allerdings nicht für Ausländer gilt. Die US-amerikanischen Behörden sträuben sich dagegen, diese Bedingung anzunehmen und versuchen die EU zu überzeugen, dass es noch andere Möglichkeiten gäbe, wie eine Behörde zu veranlassen, die fehlerhaften Daten durch die Verwaltung korrigieren zu lassen. Die Europäische Union besteht dagegen darauf, dass EU-Bürger „die Möglichkeit haben sollen, Klage vor einem US-Gerichtshof einzubringen, speziell unter dem Gesetz zur Privatsphäre, damit eine Übereinkunft auf Entschädigung getroffen werden kann.“ Ein solches Zugeständnis würde für die US-Verwaltungsbehörde die Schaffung einer neuen Gesetzgebung bedeuten, was sie zu verhindern suchen. Einige Verfechter der Rechte auf Privatsphäre in Europa haben warnend auf einige besorgniserregende Punkte hingewiesen. Die beiden Verhandlungsparteien haben sich darauf geeinigt, dass Informationen über Rassenzugehörigkeit, Religionszugehörigkeit, politische Einstellung, Gesundheit oder „Sexualleben“ von keiner Regierung verwendet werden darf, „außer wenn die einheimischen Gesetze angemessene Sicherheitsklauseln gewährleisten“. Das Abkommen legt jedoch nicht fest, wie eine angemessene Sicherheitsklausel aussehen soll, womit die jeweilige Entscheidung wieder bei den beteiligten Regierungen liegt. „Ich bin äußerst besorgt, dass sobald (dieses Abkommen) angenommen wird, es als Vorwand dafür verwendet werden wird, unsere Personendaten an alle möglichen Personen weiterzugeben, daher möchte ich wirklich ganz genau klargestellt haben, was es bedeutet und wie es funktionieren wird,“ sagte dazu MEP Sophie in 't Veld. Die Verhandelnden versuchen, sich auf Minimalstandards für den Schutz der Rechte auf Privatsphäre zu einigen. Das Europäische Rechte setzt unabhängige Regierungsbehörden ein um zu kontrollieren, ob persönliche Daten rechtmäßig und zum Wohle der Bürger eingesetzt werden, die sich über die Eingriffe in ihre Privatsphäre sorgen. Da die Vereinigten Staaten über keinerlei solche unabhängigen Behörden verfügen, haben die Europäer das Zugeständnis gemacht, dass das interne Aufsichtssystem der Amerikanischen Regierung für die Daten der Europäer verantwortlich sein soll. Die US-Behörden würden das Problem gerne vor dem Ende der Regierung Bush im Jänner 2008 aus der Welt geschafft haben. Das Europäische Parlament wird die Befugnis haben, alle Übereinkommen zwischen den USA und den Mitgliedsstaaten zu ratifizieren. Wenn das Abkommen keine legislativen Maßnahmen verlangt, könnte es unter Präsident Bush abgeschlossen werden. Es scheint so, als ob die Europäer lieber bis 2009 warten würden, aber der Komplettierungsprozess könnte noch weiter verzögert werden, da ja die irischen Wähler das Abkommen in diesem Monat in einem Referendum abgelehnt haben. Im März haben die Vereinigten Staaten und Deutschland ein bilaterales Handelsabkommen geschlossen, das die automatische Weitergabe von Informationen über verdächtigte Terroristen vereinfacht und als Vorlage für ähnliche Übereinkünfte zwischen den USA und anderen Europäischen Staaten dienen könnte und damit auf einen weitreichenden Austausch von Daten angewandt werden kann wie die Fingerabdrücke und DNA von Verdächtigen. Ein ähnlicher Deal wurde zwischen Ungarn und den USA im Juni 2008 geschlossen, der als großer Schritt für den politischen Plan zwischen den beiden Staaten angesehen wurde, der die Mitgliedschaft Ungarn im Visa Waiver Programm anstrebt. Das ungarisch-amerikanische Abkommen wurde am 20. Juni im ungarischen Amtsblatt veröffentlicht. U.S. and Europe Near Agreement on Private Data (28.06.2008) US-EU private data sharing agreement at hand: report (29.06.2008) Report: US, EU Near Agreement on Personal Data Exchange (28.06.2008) FBI ready to demand detailed logs of Britons' internet and travel habits (29.06.2008) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1031
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