Kommission hält Microsoft noch immer für nicht konform mit EC Vertrag

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Mi, 15/03/2006 - 06:00

Die Europäische Kommission sandte am 10. März 2006 einen Brief an Microsoft, in dem sie festhält, dass Microsoft im Bezug auf die Ausbeutung bedeutender Positionen noch immer nicht konform mit den EC Vertragsrichtlinie sei.

Im März 2004 wies die Kommission Microsoft an, eine vollständige und akkurate Interface-Dokumentation bekannt zu geben; dies würde es Nicht-Microsoft Workgroupservern erlauben, vollkommene Interoperabilität mit Windows PCs und Servern zu erlangen. Die Kommission gab am 10. November 2005 eine Entscheidung bekannt, die Microsoft warnte, bis zum 15. Dezember 2005 seinen Verpflichtungen nachzukommen: (i) vollständige und akkurate Interoperabilitätsinformationen bereitzustellen; und (ii) diese Information zu vernünftigen Bedingungen erhältlich zu machen oder sich einer täglichen Geldstrafe von bis zu 2 Millionen Euro gegenüber zu sehen. Die Kommission schickte dann am 22. Dezember 2005 einen Beschwerdebericht an Microsoft.

Der Brief vom 10. März 2006 enthält einen Bericht von Neil Barrett, Microsofts Betriebsüberwachungsverwalter, der die im Beschwerdebericht inkludierten Optionen unterstützt. Nach Ansicht des Verwalters nahm Microsoft keine wesentlichen Änderungen an den technischen Dokumentationen zwischen 29. Dezember 2005 und den Sitzungen vom 30. und 31. Jänner vor. Ihm zufolge seien die Materialien immer noch unvollständig, inakkurat und unbrauchbar.

Nach Meinung der Kommission hat Microsoft die Aufgabe seines Verwalters nicht verstanden, der sich aktiv an der Überwachung der Einhaltung beteiligen soll.

Nach der Analyse des Berichtes vom Verwalter sowie von Microsofts Standpunkt, folgerten auch TAEUS, die von der Kommission rekrutierten Berater, in ihrem Bericht, dass die Dokumentation inadäquat und widersprüchlich war.

Zusätzlich schätzten beide Berichte, dass Microsoft wohl die Anwender der Dokumentation für die hält, die fehlerhaft, unvollständig und inakkurat berichten, so dass Microsoft sie dann korrigieren müsse.

Microsoft bat um eine mündliche Anhörung, die für den 30. und 31. März 2006 festgelegt wurde. Nach dem Konsultieren des Beirats für Wettbewerbsbehörden von Mitgliedsstaaten könnte die Kommission einen Beschluss erlassen, der Microsoft eine Geldstrafe für jeden Tag zwischen dem 15. Dezember 2005 und dem Tag des Beschlusses auferlegt. Die Kommission könnte ebenso weitere Schritte unternehmen, um die Geldstrafe so lange fortzusetzen bis Microsoft der Entscheidung von März 2004 zustimmt.

Competition: Commission publishes information on the role of the Monitoring Trustee in the Microsoft case (10.03.2006)

Competition: Commission sends new letter to Microsoft on compliance with decision (10.03.2006)

You're taking the p*ss, Europe tells Microsoft (11.03.2006)

Microsoft gets record-breaking fine (24.04.2004)

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