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EDRi-gram Nr. 6.11; 4. Juni 2008 |
Ermittlungen gegen die Deutsche Telekom in der Bespitzelungsaffäre
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So, 08/06/2008 - 11:10
Die deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die große Deutsche Telekommunikationsgruppe wegen vermeintlichen Eingriffen in die Privatsphäre, weil sie die Telefongespräche ihrer Manager, von Journalisten und sogar von Vorstandsmitgliedern überwachen ließen. Wie Der Spiegel berichtete, hat der etablierte Monopolbetreiber – 31,7% sind nach wie vor im Besitz der Deutschen Regierung – die Telefongespräche seines Personals im Rahmen einer Entlassungswelle während 2005 und 2006 illegal überwacht. Anscheinend hat die Gruppe eine außenstehende Firma angeheuert, um die Kontakte zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats und Journalisten zu überwachen. Die Firma hat sich teilweise zu den Anschuldigungen bekannt und ausgesagt, dass die Überwachungen durchgeführt worden sind, um herauszufinden, wer Informationen an die Presse weitergegeben hätte. Rene Obermann, der Hauptgeschäftsführer der Gruppe, sagte aus, man wäre sich des Problems nicht bewusst gewesen und hätte auch nicht gewusst, dass die Sicherheitsabteilung diese illegale Aktionen durchführe; die Abteilung wurde mittlerweile aufgelöst. Er sagte: „Mich treffen diese Anschuldigungen ins Mark. Wir nehmen die Angelegenheit äußerst ernst. Wir haben uns mit dem Büro der Generalstaatsanwaltschaft in Verbindung gesetzt und werden sie in allen Ermittlungen in dieser Angelegenheit nach Kräften unterstützen.“ Die Firma macht außerdem geltend, dass die Gespräche nicht abgehört worden sind und dass man mit den Ermittlungen lediglich das Datum, die Dauer der Anrufe und die von den Vorstandsmitgliedern gewählten Nummern herausfinden wollte. „Die Vorwürfe gegen die Firma stützen sich auf keinerlei ungesetzliche Verwendungen der Inhalte der Anrufe – in anderen Worten beziehen sie sich nicht die Überwachung der Anrufe. (...) Aufzeichnungen der Anrufe beinhalten Einzelheiten über die Zeit, Länge und Teilnehmer der Gespräche“, heißt es in der Stellungnahme der Firma. Der Rechtsexperte Thomas Hoeren sagte, in Deutschland gäbe es mehr und mehr Fälle von Firmen, die ihre Angestellten überwachen, was an und für sich kein Problem darstellt, da es tatsächlich gesetzlich verankert sei. Dennoch hat die Deutsche Telekom hier gegen mehr Gesetze als nur die der Privatsphäre verstoßen, indem sie alle Telefondaten ihrer Geschäftsführer gesammelt habe und der Personen, die die Firma betreuten, was nicht nur gegen Datenschutzgesetze oder Regelungen zur Privatsphäre verstößt, sondern auch eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses darstellt, was unter das Strafrecht fällt. Wenn eine Firma ihren Angestellten erlaubt die Telefone in ihren Büros für private Zwecke zu benützen, wie im Fall der Deutschen Telekom, sind diese Personen nicht mehr länger als Angestellte anzusehen, sondern auch als Privatpersonen. Folglich war die Firma nicht berechtigt, die Telefonverbindungen ihrer Angestellten zu überwachen. Hoeren gab außerdem an, es gäbe keine Rechtfertigung für eine Firma, gegen das Fernemeldegeheimnis zu verstoßen; er ist weiters der Ansicht, es sei gleichzeitig zu einem Verstoß gegen die Pressefreiheit gekommen. „Das interessante Problem in diesem Fall ist, dass die Staatsanwälte nun untersuchen, was bei der Deutschen Telekom passiert ist, aber alles, was dabei herauskommen kann, ist die Bestrafung von Einzelpersonen, die die Deutsche Telekom vertreten. Die Firma selbst ist immun. Was die Leute nun verlangen, sind verschärfte Sanktionen gegen die Firma, nicht nur gegen Einzelne. In der derzeitigen Situation kann die Deutsche Telekom höchstens zu einer Geldstrafe von vielleicht 25 000 Euro verdonnert werden, was nichts ist.“ Die Staatsanwälte untersuchen nun, ob ein Prozess wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz gegen die Deutsche Telekom angestrengt werden soll oder nicht.
Prosecutors probe Deutsche Telekom on data misuse (29.05.2008)
Telekom Breaks More than Privacy Laws in Criminal Spy Case (27.05.2008) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1007
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