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Startseite » EDRi-gram Nr. 6.11, 4. Juni 2008

Tschechisches Parlament: kurz vor der Implementierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Verfasst von sac am 8. Juni 2008 - 10:59
  • Tschechische Republik
  • Vorratsdatenspeicherung Telekommunikation

Das Tschechische Parlament steht kurz davor, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als ein Gesetz anzunehmen, das das Gesetz zu Elektronischer Kommunikation (127/2005 Coll.) ergänzen soll. Wegen der frühen Einführung der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung im Text der Gesetzes von 2005 ist der derzeitige Gesetzesentwurf, mit dem die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird, nun spezifischer.

Das EDRI-Mitglied IuRe wollte die Gelegenheit wahrnehmen, das Gesetz zu ändern und mehr Respekt vor der Privatsphäre zu verankern. IuRe hat eine Reihe an Änderungen vorbereitet, die auf die Verkürzung der Vorratsspeicherung auf sechs Monate abzielen (bisher ein Jahr), damit Daten in den Gesetzestext aufgenommen werden, die unter die Vorratsdatenspeicherung fallen (derzeit sind die Daten nur in einer Minister-Regelung spezifiziert, die ohne Parlamentsdebatte geändert werden kann) und damit die Geheimdienste davon abgehalten werden, auf die gespeicherten Daten zuzugreifen. Das Risiko, dass die Datenbanken für andere Zwecke missbraucht werden, ist mehr als offensichtlich: die Absicht, die Geheimdienste operative Daten und Ortsdaten verwenden zu lassen, sprach sich im November 2007 bis zur Presse durch und wurde kürzlich von der Regierung bestätigt.

Die Anträge des IuRe zur Abschaffung von Rückerstattungen der Kosten der Vorratsdatenspeicherung an die Telekoms und ISPs und der Vorschlag, nur die Polizeikräfte ausdrücklich zum Gebrauch der Daten zu bemächtigen, wurden vom Komitee für Sicherheit der Abgeordnetenkammer angenommen.

Unglücklicherweise wurde der Vorschlag des Komitees für Sicherheit der Abgeordnetenkammer und andere Änderungsanträge einzelner MPs vom Plenum in der dritten Lesung nicht angehört.

Nach dem Durchlauf des derzeitigen legislativen Verfahrens liegt der Entwurf zur Gesetzesänderung nun beim Senat auf, aber es bestehen kaum reelle Chancen, dass der Text tatsächlich geändert wird.

Die Tschechische Republik hat damit die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung implementiert und verpflichtet Dienstanbieter somit, Daten für ein Jahr zu speichern, was die Steuerzahler um die 6,5 Millionen Euro pro Jahr kosten wird. Der Entwurf zur Gesetzesänderung bietet den Geheimdiensten eine Hintertür, durch die sie die Datenbanken benutzen können. Außerdem liegt in der derzeitigen Fassung die Entscheidung über das Ausmaß der eingehaltenen Daten beim Minister für Transport.

Mehr Information (auf Tschechisch)
Noch mehr Information

unwatched: Auseinandersetzung über die Kosten der Vorratsdatenspeicherung in der tschechischen Republik (15.02.2006)

(Beitrag von Helena Svatosova, EDRi-Mitglied Iuridicum Remedium – Tschechische Republik)

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