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Startseite » EDRi-gram Nr. 4.5, 15. März 2006

Was ist so speziell an der französischen EUCD Umstellung ?

Verfasst von sac am 15. März 2006 - 6:00

Mit weiteren Vorführungen nimmt die peinliche Veranstaltung der französischen EUCD Umstellung (DADVSI Entwurfsgesetz) seinen Lauf.
Nach der überraschenden Annahme einer Änderung am Weihnachtsabend, die private Kopien von Musik- und Videodateien aus dem Internet gegen eine monatliche Gebühr („global license“) legalisiert und welche von ISPs, von jenen Kunden, die eine bestimmte Menge up- und downloaden, eingehoben wird, hat die französische Nationalversammlung am 7. März 2006 erneut eine Debatte gestartet, die auf einem stark modifiziertem Textentwurf basiert, welcher durch die Regierung eingereicht worden war.

Diese neue Version beinhaltet zwei Hauptänderungen. Die erste Änderung besteht darin, dass die französische Regierung jetzt viele Ausnahmen bezüglich der Autorenrechte und ähnlichen vorgestellt hat, welche bereits in der EUCD beinhaltet waren. Dies ist ein willkommener Fortschritt, da die Ausgangsversionen der Entwurfumstellung in dieser Hinsicht minimal waren, obgleich die neuen Ausnahmen auch keinen Schritt weiter gehen als die der EUCD.

Im speziellen zieht es die französische Regierung vor, Ausnahmen durch private Vertragsvereinbarungen festzulegen, anstatt sie gesetzlich zu garantieren. Dieses trifft besonders auf die "pädagogische Ausnahme" zu. Nachdem Mitglieder der wissenschaftlichen Gemeinschaft begriffen hatten, dass diese Vereinbarungen keinen angemessenen Gebrauch für Ausbildung und Forschung sicherstellen, starteten sie eine Petition „angesichts der beschämend regressiven und repressiven Natur dieser neuen Vereinbarungen in den Angelegenheiten Unterricht und Forschen". Mehr als 2000 Mitglieder der französischen wissenschaftlichen Gemeinschaft haben bereits zugunsten dieser „Kampagne gegen Bürgermissachtung" unterzeichnet und erklärt, dass sie „sich öffentlich zum Ungehorsam gegenüber ihren Ministern und dem Gesetz bekennen und, egal was es koste und trotz aller möglicher Drohungen oder Sanktionen, weiterhin Filme zeigen, Platten hören, Texte weitergeben... werden, in dem Ausmaß den sie für nützlich und relevant befinden".

Die zweite vorgeschlagene Hauptänderung beschäftigt sich mit dem Strafausmaß, das auf illegales up- und downloaden von geschützten Inhalten laut der Gesetzgebung des geistigen Eigentums entfällt. Während es immer noch eher als Übertretung anstatt als eine gesetzlichen Ausnahme von privaten Kopien gehandhabt wird, werden Inhalte, welche für den nicht kommerziellen Gebrauch heruntergeladen werden, mit der niedrigst möglichen Geldstrafe im französischen Strafgesetzbuch (38 Euro) geahndet, anstatt wie vom gegenwärtigen unklaren System beabsichtigt, mit der Androhung des hohen Strafausmaßes, das auf Fälschung steht. Das Hochladen unter gehabten Bedingungen könnte nun mit zweitniedrigsten Geldstrafe dieses Codes (150 Euro), anstelle von 3 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 300 000 Euro für Fälschung geahndet werden. Nach wie vor gilt für das up-und downloaden für kommerzielle Zwecke das Gesetz der Fälschung, mit eben seinem hohem Strafausmaß. Strafen in Bezug auf DRM-Umgehung, den Gebrauch von Software zu diesem Zweck, sowie die Verbreitung von Software zu diesem Zweck, bleiben in der ursprünglichen vorgesehenen Entwurfgesetzform bestehen, während sie in der gegenwärtigen Gesetzgebung nicht beinhaltet sind, obwohl die Regierung - verglichen mit seinem früheren Antrag vom Dezember 2005 (3750 Euro Strafe, 750 Euro Strafe, 6 Monate Gefängnis und 30 000 Euro Strafe, anstelle einer Verurteilung für Fälschung) - das Strafausmaß verringert hat.

Wie dem auch sei, die fast 23 Stunden dauernden einleitenden Diskussionen (vom 7.-9. März 2006) wurden hauptsächlich den Verfahrensfragen gewidmet, wobei hauptsächlich die demokratische und konstitutionelle Gültigkeit der Debatte diskutiert wurde. Nach der Wahl am Weihnachtsabend verkündete die französische Regierung am 6. März lapidar, dass der betroffene Artikel gestrichen und durch einen Änderungsantrag ersetzt wird; Argumentationsgrundlage dafür waren die Diskussionen über die Verfassungsmäßigkeit dieses Prozesses. Am Tag danach, wahrscheinlich weil „warnende Signale“ vom Verfassungsrat kamen (welcher an und für sich zu diesem Zeitpunkt des Prozesses nicht eingreifen soll), führten sie den Artikel, zusammen mit der neuen Änderung, die ihn ersetzen sollte, wieder ein. Nicht nur zeigt diese Vorgehensweise eine eher unverschämte Haltung gegenüber dem Parlament auf, sondern bestätigt auch den Mangel an Vorbereitung der französischen Regierung, die nichts desto weniger vortäuscht, die Notfallprozedur - eine Richtlinie, die im Jahr 2001 verabschiedet wurde - umzusetzen.

Die ganze Geschichte kann vielleicht durch die besondere französische (und historische) Konzeption des „Droit d'auteur“ im Gegensatz zum angelsächsischen Copyright erklärt werden. Tatsächlich wird dieses sowohl durch die Spaltung der Gruppierungen in der politischen Majorität, als auch innerhalb der sozialdemokratischen Opposition bewiesen, die bei der Verabschiedung der „globalen Lizenz“ am Weihnachtsabend aufstraten. Seit damals ist diese „globale Lizenz“ auch das Thema einer unglaublichen Beeinflussung und einer apokalyptischen Debatte in den Medien zwischen den Fürsprechern und den Gegnern gewesen. Trotz der Betonung der Wichtigkeit der kulturellen Themen - ein Argument, das von beiden Seiten benutzt wird - müssen wir leider feststellen, dass Kultur in der Tat als Ware verstanden wird und infolgedessen ein Konsumententhema ist; das widerspricht der Rolle, die Frankreich bei der Verabschiedung der UNESCO-Konvention über kulturelle Verschiedenartigkeit im Oktober 2005 gespielt hat.

In der Zwischenzeit wird den Kernproblemen der EU-Urheberrechtsrichtlinie ausgewichen, wie unter anderem von der EUCD.info Koalition festgestellt wird, welche im Dezember 2002 von den französischen Mitgliedern der free-software Bewegung gegründet wurde.

Das erste Teil der Diskussionen bei der französischen Nationalversammlung endete am 9. März. Die Debatte wurde am 14. März fortgesetzt, mit einem vorläufig festgesetztem Wahltermin am 21. März 2006. Durch das gegenwärtige Chaos und die Unvoraussagbarkeit jeder Entscheidung bezieht sich dieser Report nur auf die Diskussionen bis einschließlich 9. März 2006. Aber wir werden in zukünftigen Ausgaben des EDRigram über spätere Entwicklungen berichten und sie analysieren.

EDRI-gram : French Parliament Is Making The First Step In Legalising P2P (18.01.06)

French National Assembly Dossier, with transcription of the debate (only in French)

Meryem Marzouki - Implementation process of the EUCD Directive in France (09.2003)

Petition: "Call for Civil Disobedience for Pedagogical Exception in France" (only in French, 9.03.06)

EUCD.info coalition

(Ein Beitrag von Meryem Marzouki, EDRI-member IRIS)

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