Während die neuen Beschwerden gegen Microsoft eingehen, hat der Riese am 9. Mai 2008 verkündet, Berufung gegen die 899 Millionen Euro Strafe beim Gericht erster Instanz in Luxemburg eingelegt zu haben, die im Februar von der Europäischen Kommission wegen Missbrauchs ihrer marktdominierenden Position verhängt worden war.
„Wie legen Berufung ein, weil wir konstruktiv sein und Klarheit vom Gericht erhalten wollen,“ heißt es in der Stellungnahme des Konzerns. Die grundlegende Frage in dem Streit betrifft die Methode, die Microsoft für Patents- und Interoperabilitätsprotokollslizenzen für die Konkurrenz anwendet. Im Februar hatte Microsoft eine Serie von Interoperabilitätsinitiativen angekündigt, die mehr Interoperabilität zwischen ihren Produkten und den Produkten der Konkurrenz bieten würden; im Rahmen dessen wurden auch alle Details zu den Interfaces der Anwendungsprogrammierungen für ihre am weitesten verbreiteten Produkte veröffentlicht. Die Europäische Kommission argumentiert, dass die Lizenzbedingungen für Open-Software-Projekte unbrauchbar seien, weil sie immer noch von Tantiemenzahlungen abhängen. Seinerseits ist man bei Microsoft der Ansicht, die von der Kommission geforderten Bedingungen würden gegen ihre Rechte auf geistiges Eigentum verstoßen.
Am 13. Mai 2008 hat die Britische Behörde für Bildungskommunikation und Technologie (BECTA) ebenfalls eine Klage bei der Europäischen Kommission wegen Microsofts „wettbewerbsschädlichen Lizenzpraktiken“ eingereicht, nachdem sie dieselbe Klage bereits in Großbritannien beim Ministerium für fairen Handel (OFT), der Britischen Behörde für Wettbewerbsregelung, vorgebracht hatte.
Bei BECTA war man der Ansicht, dass der Mangel an Kompatibilität zwischen Microsofts OOXML Dokumentstandard und alternativen Codes wie ODF bewusst bestünde, weil der Gigant „sich weigert, die gleiche Unterstützung für das vom ISO genehmigte Open Document Format zu leisten.“ Stephen Lucey, der Leiter der Strategieabteilung bei BECTA sagte außerdem: „Wenn diese Barrieren gegen effektive Interoperabilität aufgestellt werden, schädigt das nicht nur die Interessen und des erweiterten Marktes (...) Solche Barrieren stehen außerdem im Widerspruch zu den Interessen von Bildungs- und Ausbildungsorganisationen, Lernenden, Lehrenden und Eltern.“
In ihrer Klage beim OFT führt BECTA das Argument an, dass Microsoft seine eigenen technischen Protokolle weitaus besser unterstütze als die Branchenstandards. „Diese Entscheidung führte dazu, dass die User eine Reihe von Konvertern herunterladen und installieren müssen, um mit diesen Konkurrenzprodukten arbeiten zu können“ heißt es in der Stellungnahme der Behörde.
Als Reaktion auf die BECTA-Klage hat CompTIA, eine industrielle Vereinigung, der Microsoft angehört, am 14. Mai eine Stellungnahme herausgegeben, in der betont wird, dass „der funktionierende ICT Markt eine immense Auswahl an Wahlmöglichkeiten und Lösungen bietet, welche die allgemeine Interoperabilität und die weitverbreitete Verwendung von konkurrierenden ICT Produkten und Diensten ankurbelt.“
Auch wenn das OFT der Klageeinreichung bei der Europäischen Kommission zugestimmt hat, steht seine Entscheidung darüber noch aus.
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