EDRi-gram Nr. 6.10, 21. Mai 2008

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EDRi-gram Nr. 6.10, 21. Mai 2008

Softwarepatenten in der EU werden neue Türen geöffnet

Auch wenn das Europäische Parlament 2005 gegen die Softwarepatente in Europa gestimmt hat, wird mit den US-amerikanischen Gegenspielern oder im Rahmen des Community Patent immer noch über neue Maßnahmen verhandelt, die die Durchsetzung neuer Softwarepatente ermöglichen könnten.

Laut der Stiftung für eine freie Informationsstruktur (FFII) könnte bis Ende des Jahres ein bilaterales Patentabkommen mit den USA getroffen und unterzeichnet werden. Das Abkommen könnte Bedingungen für Softwarepatente beinhalten, die sie in beiden Staaten legal machen würden.

Benjamin Herion, ein Experte für Patentpolitik in Brüssel, erklärte für die FFII: „Derzeit fördern die Gespräche im Transatlantic Economic Council (TEC) die Softwarepatente. Die USA wollen die höheren Standards der Europäischen Patentkonvention loswerden. Das bilaterale Programm wird von multinationalen Firmen diktiert, die sich im Transatlantic Economic Business Dialogue (TABD) zusammengeschlossen haben. Im Vorstand des TABD findet man keinen einigen europäischen SME.“

Die grundlegende Harmonisierung der Patentgesetze war auch beim Transatlantic Economic Council (TEC) am 13. Mai 2008 Verhandlungsthema zwischen hochrangigen Vertretern der EU und der USA. TEC ist ein geschlossener Handelsprozess und freie Handelsabkommen werden nicht zum ersten Mal von der amerikanischen Seite benutzt um ihre IP-Anforderungen zu bewerben – so auch geschehen beim TRIPS-Abkommen.

Außerdem sollte erwähnt werden, dass die USA nach dem Misslingen des Abkommens für ein materielles Patentrecht zum TEC wechselten, das ein geschlossenes Forum darstellt, um dort die Softwarepatentsangelegenheiten mit der EU zu diskutieren,

Der FFII-Präsident Alberto Barrionuevo erklärt, warum der derzeitige Zugang falsch ist: „Die Europäische Union hat kein Gemeinschaftspatent und kein materielles Patentrecht in ihrem Regelwerk außer bei der Biotech-Richtlinie. Solange es in der EU kein materielles Patentrecht gibt, ist es recht sinnlos, ein bilaterales Patentabkommen mit den USA zu diskutieren. Das ist, als ob ein Blinder einem Gehörlosen den Weg zeigen wollte. Wenn die USA tatsächlich ihre Patentpraxis ändern wollen, sollten sie zuerst auf Erstanmelderprinzip umsteigen und der Europäischen Patentkonvention beitreten.“
Das ist jedoch nicht die einzige offene Tür für Softwarepatente. Das Europäische Unionspatent, ein Gesetzesentwurf, der es Einzelpersonen und Firmen ermöglichen würde, ein Unitaritätspatent in der gesamten Europäischen Union zu erhalten, wird derzeit noch verhandelt. Einem FSFE-Vertreter zufolge (Teil der CEA-PME SME Föderation), der an einem Arbeitsfrühstück über Gemeinschaftspatente teilnahm, zog einer der Vorsitzenden der Europäischen Kommission die mögliche Annahme des Vorschlags des Gemeinschaftspatents als letzen Versuch in Betracht. Derzeit stellt sich nur Spanien öffentlich gegen das Projekt.

Anscheinend geben sich die meisten Länder nun mit dem Vorschlag zufrieden, dass es Patente nur auf Englisch, Französisch und Deutsch gibt. Inoffizielle automatisierte Übersetzungen würden in den anderen Sprachen der EU verfügbar sein, auch wenn die EC-Vertreter sich bewusst sind, dass die Qualität der automatisierten Übersetzungen generell eher gering ist; es hieß aber, die EPO habe neue Spitzensoftware für automatisierte Übersetzungen entwickelt.

Der FFII-Vertreter kam außerdem besonders auf die Patentpolitik für EC-Software zu sprechen: „Wenn wir hier über Softwarepatente redeten, wurden sie andauernd „fälschlich gewährte“ Patente oder „verkleidete Softwarepatente“ genannt. Dies stimmt mit der Position der Europäischen Kommission überein, dass Softwarepatente nicht gültig sind, dass aber „computerimplementierte Erfindungen“ es sind. In Wirklichkeit ist Letzteres nur ein äußerst vager und unklarer Begriff, in dem Softwarepatente inbegriffen sind. Die Europäische Kommission macht einen sinnvollen Dialog mit ihrer Verwendung von solchen merkwürdigen Begriffen und Definitionen ziemlich schwierig.“

McCreevy wants to legalise Software Patents via a US-EU patent treaty (13.05.2008)

Working breakfast on Community Patent (15.05.2008)

Transatlantic Economic Council: objectives for Spring 2008 meeting

unwatched: ENDitorial – Die Regulierung der Patentindustrie(25.10.2006)

Updates für die Regulierung des Visa-Informations-Systems

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Eine von Statewatch herausgegebene aktualisierte Version der Regulierung des Visa-Informations-Systems (VIS) besagt, dass wenn zuviel Personen warteten, nur stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden würden.

Wie im EDRi-gram schon berichtet wurde, hat das Europäische Parlament das legislative Paket zum Visa-Informations-System angenommen, in dem die VIS-Regulierung beinhaltet ist. Das System wird die Abnahme von Fingerabdrücken erlauben sowie die Sicherheitskontrolle aller Besucher in der EU, die in ihrer Heimat um ein Visum ansuchen. Alle Einzelheiten einschließlich der Fingerabdrücke werden in der zentralen VIS-Datenbank gespeichert, sodass die Identität sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise aus der EU gecheckt werden kann. Die VIS-Regulierung wird es Konsulaten und anderen befugten Behörden erlauben, das System anzuwenden, wenn diese Visumsanträge untersuchen oder Visa überprüfen.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte pocht auf die Wichtigkeit des Datenschutzes in dieser Situation: „Die VIS-Datenbank wird die größte grenzüberschreitende Datenbank in Europa sein. Wir erwarten um die 20 Millionen neue Einträge jedes Jahr, wenn man die Personen in Betracht zieht, die um ein Schengenvisum ansuchen. Es ist von allergrößter Wichtigkeit, dass der Datenschutz dieser a priori unschuldigen Personen ungeheuer ernst genommen wird.“

Nach dem Treffen der Arbeitsgruppe für Grenzen/gemischtes Komitee, heißt es im neuen Vorschlag der Ratspräsidentschaft, dass, in Fällen wenn es zu viele Wartende gebe, die kontrolliert werden sollen, und „alle Ressourcen aufgebraucht wurden“, es nur sporadische Kontrollen geben würde. Dies bedeutet, dass Art 7(3) geändert werden muss, der die Verifizierung der Identität des Visumsinhabers und die Authentizität des Visums voraussetzt, indem das Visa-Informations-System (VIS) zum Einsatz kommt:

„Bei Beeinträchtigungen, wenn eine derartige Verkehrsfrequenz auftritt, dass die Wartezeit an den Grenzen zu lang wird und alle Ressourcen bei Personal, Anlagen und Organisation ausgelastet sind und wenn es aufgrund der Risikoeinschätzung zur inneren Sicherheit und illegaler Einwanderung sichergestellt werden kann, dass der Einsatz des Visa-Informations-Systems nicht systematisch erfolgen muss, können diese Überprüfungen bis auf Widerruf auf der Basis von Stichproben erfolgen.“
Eine andere Angelegenheit in Bezug auf die VIS-Datenbank ist der potentielle Zugriff der US-Behörden auf ihren Inhalt. Die Idee wurde in einer Debatte im Europäischen Parlament verworfen, bei der MEP Sarah Ludford, Berichterstatterin für das Visa-Informations-System für die EU klare Versicherungen forderte, dass die USA keinerlei Zugriff auf die Datenbanken erhalten würden. „Warum betreibt die EU zu einer Zeit, da ständig vor der erschreckenden Ausbreitung der Mafia und Terroristenverschwörungen gewarnt wird, diese sackgassenartige Massenüberwachung von 99,9% der Bevölkerung, wenn es tatsächlich Not täte, die 0,1% der Reisenden, die gefährlich oder kriminell sein könnten, mithilfe von Geheimdienstkräften und effektiver grenzüberschreitender Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden zu überwachen?“

Draft Regulation of the European Parliament and of the Council of amending Regulation (EC) No 562/2006 as regards the use of the Visa Information System (VIS) under the Schengen Borders Code (25.04.2008)

An EU push for US visa waivers to protect privacy (28.04.2008)

unwatched:Europäisches Visa-Informationssystem von EU-Institutionen angenommen (20.06.2007)

unwatched:EU-Visadatenbank der Prüfung des europäischen Datenschutzes unterzogen (2.02.2006)

Die Französische Regierung stellt sich bezüglich biometrischer Pässe gegen die CNIL

Die Französische Regierung hat die Stellungnahme der Französischen Datenschutzbehörde – der Nationalen Kommission für Information und Rechte (CNIL) - ignoriert und am 4. Mai 2007 eine Entscheidung erlassen, aufgrund derer die französischen Bürger biometrische Pässe erhalten werden, in denen acht Fingerabdrücke und ein digitales Foto beinhaltet seinwerden. Die Daten sollen in eine große nationale Datenbank eingespeist werden.

Schon aus Symbolgründen hätte die Stellungnahme der CNIL neben einem solchen Erlass im Amtsblatt veröffentlicht werden müssen. Der Erlass der Regierung stellt sich gegen die ablehnende Stellungnahme der CNIL, die am 11. Dezember 2007 formuliert und eine Woche nach dem Erlass veröffentlicht wurde. Alex Türk, der Vorsitzende der CNIL, unterstrich die Position der Kommission nochmals am 16. Mai 2008 bei der Präsentation des Jahresberichts der Kommission.

„Wir wurden bei zwei Punkten nicht angehört: erstens, wir glauben, dass ein so wichtiges Thema vor das Parlament gebracht werden muss, und zweitens haben wir keine Argumente erhalten, die die Rechtfertigung dieser Datenbank erlauben,“ sagte Alex Türk.

Die Kommission ist der Ansicht, die biometrischen Pässe seien bei der Bekämpfung von Fälschung wenig sinnbringend und die angegebenen Ziele der Regierung zu Ausgabe, Erstattung oder Einzug der Pässe und der Erkennung und Verhinderung von Dokumentenfälschung „rechtfertigen nicht die Vorratsspeicherung von biometrischen Daten wie Fingerabdrücken auf nationaler Ebene“, daher stelle die Schaffung einer solcher Datenbank eine unverhältnismäßige Maßnahme dar.

CNIL macht außerdem darauf aufmerksam, dass der Erlass sogar über die Europäische Regelung hinausgeht, die nur zwei Fingerabdrücke vorsieht und nichts über die Speicherung der Daten in einer zentralisierten Datenbank sagt. Das System beinhaltet der Meinung der Kommission nach „Risiken massiver Eingriffe in Privatleben und Bürgerrechte“.

CNIL reinforces its opposition to the biometric passport (französisch 17.05.2008)

Biometric passports: unfavourbale opinion from CNIL (französisch, 13.05.2008)

Biometric passports: CNIL against central database (französisch, 10.05.2008)

CNIL Opinion on biometric passports (französisch, 11.12.2007)

BBA Italien 2008

Am 10. Mai 2007 wurden in Florenz die italienischen Big Brother Awards für 2008 im Rahmen einer E-Privacy Konferenz präsentiert. Die italienische Jury besteht aus sechs Juroren, die aus 26 Nominierungen auswählen mussten, fünf davon für die positive Auszeichnung.

Der Preis für öffentliche Einrichtungen wurde dem Wirtschaftsministerium für seine äußerst ausgedehnten Kontrollinstrumente verliehen. Es obliegt keineswegs dem Ministerium, etwaige Gesetzesverstöße der Bürger aufzudecken, trotzdem verlangt es von den Steuerzahlern Beweise, dass sie auf der Seite des Gesetzes stehen. Mit der Ausrede der Bekämpfung von Steuerhinterziehung wurde der Einrichtung kürzlich bewilligt, Massendatenordner zu erstellen (Bankdaten, Sozialversicherung etc.), was einen offensichtlichen und sinnlosen Verstoß gegen die Privatsphäre der Bürger darstellt.

Die Auszeichnung für die schlimmste Privatfirma erhielt Yahoo für die intensive Überwachung seiner Nutzer. Yahoo hat der italienischen Regierung Daten über seine Nutzer zur Verfügung gestellt. Im Fall des chinesischen Journalisten Shi Tao hat Yahoos CEO Jerry Yan während einer Anhörung vor einer Kommission des US-Kongresses dies zugegeben und auch, diese Tatsache zuvor verleugnet zu haben, und sich dafür entschuldigt.

Zur invasivsten Technologie wurde die DNA-Bank der RIS (die Abteilung für Wissenschaftliche Ermittlungen der Carabinieri) von Parma gekürt, welche „still“ eingerichtet worden war, ohne dass es einen speziellen normativen Akt gegeben hätte. Es sind keine Einzelheiten über die genetische Datenbank bekannt und es besteht ein sehr reelles und offensichtliches Risiko, dass die betroffenen Daten missbräuchlich verwendet werden.

Der TV-Journalist Bruno Vespa erhielt den „Stiefel-im-Mund“-Preis für oberflächliche Arbeit und die Falschinformation der Bürger über das Internet und neue Technologien. Während einer Übertragung am 21. Februar 2008 und auch bei anderen Anlässen hatte er alarmierende Ansichten zu den Auswirkungen des Internets im Allgemeinen und der neuen Technologien auf die Privatsphäre und die Bildung junger Leute geäußert.

Der Preis für das Lebenswerk ging an Franco Frattini, den früheren EU Kommissar für Justiz und Inneres, der seit 8. Mai 2008 auch den Posten des italienischen Außenministers bekleidet; er wurde dafür ausgezeichnet, ein Konzept von Sicherheit verbreitet zu haben, das die „Überwachung und Zensur gefährlicher Wörter“ einschließt.

Den positiven „Winston Smith - Held der Privatsphäre“-Preis wurde an das Team Autistici/Inventati verliehen für ihre Gesamtarbeit und für die jahrelange Bereitstellung freiwilliger und kostenloser Kommunikationsdienste, die die Privatsphäre mehr als die kommerziellen oder institutionellen Organisationen respektiert haben.

Autistici/Inventati is the hero of privacy (italienisch, 12.05.2008)

Big Brother Award Italy 2008 (italienisch, 10.05.2008)

unwatched: ENDitorial: ENDitorial: Eine Bombenidee - „Frattinisieren“ ist nicht die einzige Bedrohung (26.09.2007)

Britische Regierung wird alle Telefon- und Internetverkehrsdaten speichern

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Eine Ankündigung am 19. Mai 2008 von Seiten der Britischen Regierung könnte den nächsten Schritt der Versuche der Regierung einläuten, sich die Verkehrsdaten zu eigen zu machen. Trotz der höchst negativen Reaktionen gegen die EU-Datenschutzrichtlinie, die von den Regierungen bis 15. März 2009 in das nationale Recht eingegliedert werden muss, fordert die Regierung Großbritanniens (die als treibende Kraft hinter der Vorratsdatenspeicherung stand) nun noch mehr.

Gordon Brown will alle Verkehrsdaten – Telefonrechnungsauflistungen, Mobiltelefonaufzeichnungen und Internetverkehrslogs sollen gesammelt und in einer zentralisierten Regierungsdatenbank gespeichert werden. Der Plan, der in der Montagausgabe der Times erschien, wurde von der Opposition als „größere Bedrohung für unsere Sicherheit als deren Unterstützung“ kritisiert, während die Regelbehörde für Privatsphäre sagte, „Wir wissen von keiner Rechtfertigung des Staates, die Telefon- und Internetaufzeichnungen aller britischen Bürger einzubehaltet“ und findet, der Antrag „könnte einen Schritt zu weit gehen“.

Das Gesetz zur Regelung von Ermittlungsbefugnissen erlaubt es Beamten bereits, Verkehrsdaten von Dienstanbietern einzuholen; es wurde kürzlich kritisiert, als die Reichweite seines Gebrauchs klar wurde. Als es in 2000 verabschiedet worden war, waren nur neun Organisationen befugt es zu verwenden, aber diese Zahl ist mittlerweile auf 792 gestiegen (!). Zum Beispiel hat es ein Gemeindeamt in Anspruch genommen, um zu überprüfen, ob Kinder im Einzugsgebiet von Schulen wohnen.

In privaten Anweisungen von ISP und telco-Angestellten haben Beamte angegeben, sie wollten Netzwerke von Kriminellen schneller und billiger aufspüren können, und die Speicherung aller Verkehrsdaten in einer Datenbank sei dafür wesentlich bequemer als die wiederholten Anfragen bei zahlreichen Telefonunternehmen, ISPs und anderen Dienstanbietern. Sie wollen außerdem weltweite Anfragen wie „zeige jede Person in Großbritannien, die letzten Dienstag um 21:07, 21:22 und 21:55 Uhr Emails versandt hat an“. Die ISPs haben sich ihrerseits beschwert, dass die Ernte großer Mengen von Daten, die zurzeit nicht zu Firmenzwecken einbehalten werden, die äußerst kostspielige Umstellung der Netzwerke erforderlich mache. Es bestehen außerdem ernsthafte Zweifel an der Fähigkeit der britischen Regierung ein System aufzubauen, das fähig ist, Millionen von Emails, SMS und Nachrichten zu verarbeiten, da sie bereits auf eine lange Liste an früheren fehlgeschlagenen Softwareprojekten zurückblicken darf.
Ein Argument hinter der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung war, dass ein ausschließlich nationales System zur Vorratsdatenspeicherung nicht effektiv genug sein könne, da ISPs ihre Operationen einfach an andere Mitgliedsstaaten weiterreichen würden, um sich die Kosten für die Einhaltung zu sparen. Es bleibt zu beobachten, ob die gleichen Argumente auch verwendet werden, um für eine zentralisierte Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene werben. Es ist auch noch keineswegs klar, ob eine Regierungsdatenbank mit den Telefon- und Internetdaten aller Bürger überhaupt mit dem Europäischen Recht übereinstimmt.

`Big Brother' database for phones and e-mails (20.05.2008)

Anti-terror law used to snoop on fishermen (14.05.2008)

Government orders data retention by ISPs (15.05.2008)

unwatched: Vorratsdatenspeicherung für ein Jahr für Britische Telekomunternehmen. (1.08.2007)

(Beitrag von Ross Anderson - EDRi-Mitglied

Google StreetView könnte gegen EU-Gesetze verstoßen

Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat davor gewarnt, dass das StreetView Feature des GoogleMaps-Dienstes gegen die EU-Datenschutzgesetze verstößt, wenn Bilder aus europäischen Städten gezeigt werden.

Der StreetView-Dienst ermöglicht es den Nutzern von GoogleMaps einige Bilder anzusehen, die eine 360-Grad Ansicht von Straßen oder Kreuzungen auf Straßenniveau zeigen. Sie können in diesen Aufnahmen aber auch Fußgänger sehen, die das Areal durchqueren oder sich in der Gegend aufhalten. Der Dienst ist bis jetzt nur für US-amerikanische Städte erhältlich, Google hat jedoch schon Maßnahmen für Aufnahmen von europäischen Städten getroffen. Ihre Fahrzeugflotte, die mit Kameras ausgestattet ist, wurde schon in London, Paris und Rom gesichtet.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat während der Präsentation seines jährlichen Datenschutzberichts vor der Presse erklärt:

„Ich empfehle Google dringend, sich genau zu überlegen wie sie in dieser Sache vorgehen wollen. Aufnahmen in den Straßen zu machen wird in den meisten Fällen kein Problem sein, aber überall Bilder aufzunehmen wird ganz sicher zu Problemen führen. Ich bin mir sicher, Google ist sich dessen bewusst.“

Google hat noch nicht verraten, wann das StreetView-Feature für europäische Städte verfügbar sein wird, seine Einführung wird aber für nächstes Jahr erwartet.

Hustinx hat die Firma gewarnt, dass „Die Einhaltung des Europäischen Datenschutzgesetzes maßgeblich über Erfolg oder Misserfolg ihres Geschäfts entscheiden wird. Wenn sie das ignorieren, wird es höchstwahrscheinlich zu Gerichtsprozessen kommen, und ich glaube, das wird sie hart treffen.“

Google hat sich allerdings bereits mit den Fragen zur Privatsphäre auseinandergesetzt und angekündigt, man hätte eine neue Gesichtsverzerrungstechnologie entwickelt, welche man in der Folge perfektionieren wolle. Diese neue Änderung wurde n einem Blogpost auf Google Earth und Maps Team vorgestellt:

„Wir nutzen diese Gelegenheit außerdem, um unsere neue Gesichtsverzerrungstechnologie auf den belebten Straßen von Manhattan zu testen. Die Maßnahme wird seit einem Jahr entwickelt – die Arbeit im Street-View-Maßstab ist eine große Herausforderung, für die wir die derzeit übliche automatische Gesichtserkennung weiterentwickeln mussten, und wir arbeiten nach wie vor hart daran, sie für unsere gegenwärtigen und zukünftigen Aufnahmen zu verbessern.“

Google hat angekündigt, dass man Aufnahmen von StreetView löschen würde, sobald sich Leute beschwerten; mit diesen beiden Maßnahmen glaubt man, bereits einigen der Probleme mit der Privatsphäre entgegengekommen zu sein, die in Vorfeld aufgetaucht sind.

Street View revisits Manhattan (12.05.2008)

Google blurs the privacy issue (13.05.2008)

Google map service could face EU lawsuits (16.05.2008)

Microsoft beruft gegen die Strafzahlungen an die Europäische Kommission, sieht jedoch noch weiteren Klagen entgegen

Während die neuen Beschwerden gegen Microsoft eingehen, hat der Riese am 9. Mai 2008 verkündet, Berufung gegen die 899 Millionen Euro Strafe beim Gericht erster Instanz in Luxemburg eingelegt zu haben, die im Februar von der Europäischen Kommission wegen Missbrauchs ihrer marktdominierenden Position verhängt worden war.

„Wie legen Berufung ein, weil wir konstruktiv sein und Klarheit vom Gericht erhalten wollen,“ heißt es in der Stellungnahme des Konzerns. Die grundlegende Frage in dem Streit betrifft die Methode, die Microsoft für Patents- und Interoperabilitätsprotokollslizenzen für die Konkurrenz anwendet. Im Februar hatte Microsoft eine Serie von Interoperabilitätsinitiativen angekündigt, die mehr Interoperabilität zwischen ihren Produkten und den Produkten der Konkurrenz bieten würden; im Rahmen dessen wurden auch alle Details zu den Interfaces der Anwendungsprogrammierungen für ihre am weitesten verbreiteten Produkte veröffentlicht. Die Europäische Kommission argumentiert, dass die Lizenzbedingungen für Open-Software-Projekte unbrauchbar seien, weil sie immer noch von Tantiemenzahlungen abhängen. Seinerseits ist man bei Microsoft der Ansicht, die von der Kommission geforderten Bedingungen würden gegen ihre Rechte auf geistiges Eigentum verstoßen.

Am 13. Mai 2008 hat die Britische Behörde für Bildungskommunikation und Technologie (BECTA) ebenfalls eine Klage bei der Europäischen Kommission wegen Microsofts „wettbewerbsschädlichen Lizenzpraktiken“ eingereicht, nachdem sie dieselbe Klage bereits in Großbritannien beim Ministerium für fairen Handel (OFT), der Britischen Behörde für Wettbewerbsregelung, vorgebracht hatte.

Bei BECTA war man der Ansicht, dass der Mangel an Kompatibilität zwischen Microsofts OOXML Dokumentstandard und alternativen Codes wie ODF bewusst bestünde, weil der Gigant „sich weigert, die gleiche Unterstützung für das vom ISO genehmigte Open Document Format zu leisten.“ Stephen Lucey, der Leiter der Strategieabteilung bei BECTA sagte außerdem: „Wenn diese Barrieren gegen effektive Interoperabilität aufgestellt werden, schädigt das nicht nur die Interessen und des erweiterten Marktes (...) Solche Barrieren stehen außerdem im Widerspruch zu den Interessen von Bildungs- und Ausbildungsorganisationen, Lernenden, Lehrenden und Eltern.“

In ihrer Klage beim OFT führt BECTA das Argument an, dass Microsoft seine eigenen technischen Protokolle weitaus besser unterstütze als die Branchenstandards. „Diese Entscheidung führte dazu, dass die User eine Reihe von Konvertern herunterladen und installieren müssen, um mit diesen Konkurrenzprodukten arbeiten zu können“ heißt es in der Stellungnahme der Behörde.
Als Reaktion auf die BECTA-Klage hat CompTIA, eine industrielle Vereinigung, der Microsoft angehört, am 14. Mai eine Stellungnahme herausgegeben, in der betont wird, dass „der funktionierende ICT Markt eine immense Auswahl an Wahlmöglichkeiten und Lösungen bietet, welche die allgemeine Interoperabilität und die weitverbreitete Verwendung von konkurrierenden ICT Produkten und Diensten ankurbelt.“
Auch wenn das OFT der Klageeinreichung bei der Europäischen Kommission zugestimmt hat, steht seine Entscheidung darüber noch aus.

Microsoft appeals record EC fine (13.05.2008)

Microsoft's EU legal troubles continue (14.05.2008)

Education agency complains to Brussels about Microsoft (15.05.2008)

Microsoft challenges 899 million fine(12.05.2008)

unwatched: Opera beschwert sich bei der EC über den MS Internet Explorer (19.12.2007)

Lesestoff

Jahresbericht des Europäischen Datenschutzbeauftragten für 2007

Agenda

27. Mai 2008, London, GB
Überwachung, der Staat der Datenbanken, Online-Kriminalität ... was kommt als nächstes? Party zum 10. Geburtstag der Forschungsstiftung für Informationspolitik

31. Mai 2008, Deutschland
Freiheit statt Angst– landesweiter Aktionstag gegen Überwachung

30.-31. Mai 2008, Bucharest, Rumänien.
eLiberatica 2008 – die Vorteile offener und kostenloser Tchnologien

6.-7. Juni 2008, Bremen, Deutschland.
IdentityCamp – ein Barcamp über Identity 2.0 und Privacy 2.0

17.-18. Juni 2008, Seoul, Korea.
Die Zukunft der Internetwirtschaft – OECD Ministertreffen

23.Juni 2008, Paris, Frankreich.
GigaNet organisiert einen internationalen akademischen Workshop über
„Globale Internet Governance: Ein Interdisziplinäres Forschungsgebiet in Arbeit“

26.-27. Juni 2008, London, UK.
Internationale Konferenz über Digitale Beweisführung

30.Juni – 1. Juli 2008, Louvain-la-Neuve, Belgien.
Erste COMMUNIA Konferenz – Einschätzung wirtschaftliche und sozialer Auswirkungen einer digitalen öffentlichen Domain in Europa
7.-8. Juli 2008, London, GB
Entwicklung neuer Modelle für Online-Inahltsvermittlung & Innovative Strategien für die effektive Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen

7.-9. Juli 2008, Cambridge, GB
Privacy Laws & Business 21st Annual International Conference

23.-25. Juli 2008, Leuven, Belgien.
PETS 2008

19.-20. Juli 2008, Stockholm, Schweden.
Internationale Vereinigung für Medien und Kommunikationsforschung; Vorkonferenz zu Bürgerrechten in mediatisierten Gesellschaften: Welche Datengeheimhaltung gegen wen und wie? Einreichfrist: 1. April 2008.

8.-10. September 2008, Genf, Schweiz.
Die dritte jährliche Konferenz zu Zugang zu Wissen (A2K3)

22. September 2008, Istanbul, Türkei
Workshop für die Anwendung Privater und Anonymer Kommunikationen

24.-28. September 2008, Athen, Griechenland
Weltgipfel der Wissensgesellschaft: Einreichfrist für Artikel ist der 10. Mai 2008