EDRi-gram Nr. 4.5, 15. März 2006

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EDRi-gram Nr. 4.5, 15. März 2006

In Richtung eines neuen CoE-Instruments zur Kinderbevollmächtigung im Netz

Die Europaratgruppe der Fachleute für Menschenrechte in der Informationsgesellschaft (CoE MC-S-IS) hielt seine 4. Sitzung vom 9. bis 10. März in Straßburg ab; EDRI nahm in seiner Eigenschaft als nichtsstaatlicher Beobachter teil. Zu den vielen Themen der Tagesordnung gehörten:
-die Analyse der Antworten zu einem Fragebogen, das von der Gruppe an CoE-Mitgliedsstaaten gesandt wurde, bezüglich ihrer Durchsetzung der CoE-Deklaration für Kommunikationsfreiheit im Internet (bisher gingen nur 7 von 46 Antworten ein);
-der Überblick über CoE-Empfehlungen zur Mediendeckung bei Wahlkampagnen, die neue Medien in Betracht ziehen, das Abbilden von Menschenrechtsthemen und -richtlinien unter Berücksichtigung der Funktionen und Verantwortlichkeiten verschiedener Interessensgruppen;
-die Entwicklung von Strategien, die eine digitale Einbeziehung und eine Internetbildung fördern;
-das Programm des nächsten CoE Pan-European Forums über Menschenrechte in der Informationsgesellschaft, das Anfang Oktober 2006 in Erevan abgehalten werden soll.

EDRI-gram macht den Fragebogen über Kommunikationsfreiheit publik und wird über diese Themen im Laufe ihrer zukünftigen Entwicklung berichten.

Ein wichtiger Teil dieser Sitzung war der Diskussion eines Vorentwurfs eines CoE-Instruments über „schädlichen“ Inhalt gewidmet. Diese Arbeit ist ein Kernaspekt des Gruppenauftrags, seit die Satzungen von MC-S-IS unter anderem festelgen, dass es „die Bedeutung von ,schädlichem Inhalt’ ausarbeiten sollte, wie in Europaratsinstrumenten bezeichnet, um die Kohärenz im Jugendschutz in allen Medien der Informationsgesellschaft zu fördern.“ Unter anderem, und ganz besonders innerhalb der EU und der OSCE, ist seit beinahe 10 Jahren klar, dass Menschenrechtsstandards bezüglich Meinungsäußerung online im selben Maße gelten sollten, wie sie es offline gültig sind. Es sollte deutlich zwischen illegalen Inhalten und Inhalten unterschieden werden, die, obwohl sie legal sind, für bestimmte Kategorien von Menschen als schädlich erachtet werden können, wie für Kinder und Jugendliche.

Es wird auch generell angenommen, dass „schädlicher“ Inhalt auf globaler Ebene schwer zu definieren ist, da die Auffassung des „Schadensrisikos“ in hohem Grade von der Kultur, der Ausbildung und anderen Aspekten, die zwischen Gesellschaften variieren, abhängig ist. Selbst in Bezug auf illegale Inhalte legte das Europäische Gericht für Menschenrechte im Fall Müller v. Schweiz (no. 41202/98, §35, 5. November 2002) fest und wiederholte in einer seiner ersten Internetrechtsfällen (Perrin v. das Vereinigte Königreich, Beschluss der Zulässigkeit, no. 5446/03, 18. Oktober 2005), dass es „Heute, wie auch zur Zeit des HandysiteUrteils ..., nicht möglich ist, in legalen und sozialen Anordnungen der Vertragsstaaten ein einheitliches Europäisches Konzept von Moral zu finden. Die Ansichten über die Anforderungen an "Moral" variieren von Zeit zu Zeit und von Ort zu Ort, da sie durch weitreichende Entwicklung von Ansichten zu diesem Thema gekennzeichnet werden.“

Trotz dieses bekannten Ansatzes versucht eine Studie, die durch das MC-S-IS Sekretariat beauftragt und während des CoE Pan-European Forums 2005 zum Thema Menschenrechte in der Informationsgesellschaft präsentiert wurde, immer noch, illegale und schädliche Inhaltsprobleme zu vermischen. Die Autoren dieses Forschungsberichts, Rachel O’Connell und Jo Bryce, von der University of Central Lancashire (GB), versuchen eine „Risikoerkennungsmethodik auf der Grundlage der Taxonomie“ zu definieren, indem sie Tätigkeiten, Verhalten und Inhalte von „normal“ bis „verboten“ klassifizieren und zwar unter Berücksichtigung jener, die ein „Schadensrisiko“ darstellen. Die Gefahr einer solchen Klassifizierung liegt nicht nur in der karikativen Gesamtheit von moralischen Urteilen (durch das Qualifizieren dessen, was „normal“ oder „abweichend“ ist), sondern auch in dem Versuch, ein Kontinuum zwischen „schädlichen“ und „illegalen“ Kategorien zu erkennen zu wollen. Dies führt die Autoren zwangsläufig dazu, höchst umstrittene Empfehlungen zu geben, wie z.B. „es ist zu hoffen, dass das „Schadensrisiko“-Konstrukt als eine Schlüsselfunktion in der Entwicklung horizontaler und harmonisierter Taktiken und Mechanismen für die Regulation europäischer Crossmedia-Inhalte und -dienste dienen wird.“

Glücklicherweise wird die CoE, nach heftigen Kritiken im Laufe des CoE Pan-European Forums 2005 und der 3. und 4. Gruppensitzung des MC-S-IS, besonders von EDRI, ENPA (The European Newspaper Publishers Association) und vielen CoE Mitgliedsstaaten, die in der Gruppe der Fachleute teilnahmen, solche Herangehensweisen wohl nicht befürworten. Es wurde beschlossen, dass sich der Entwurf des CoE-Instruments, das von der Gruppe vorbereitet wurde, hauptsächlich auf „verantwortungsvollen Gebrauch, Bildung, Wohlbefinden und Ermächtigung von Kindern und jungen Leuten, die das Internet und verwandte Kommunikationsdienste und –technologien nutzen“, laut des jetzigen provisorischen Titels, konzentrieren wird, anstatt auf den Versuch „schädlichen Inhalt“ zu definieren. Das 4. Arbeitsgruppentreffen hat wieder geholfen die Hauptgefahren des Entwurfstextes zu entfernen und es mit dem generellen CoE-Ansatz des Respekts für und das Aufrechterhalten der Menschenrechte, sowie mit seinen spezifischen Bemühungen für Medienbildung und Medienerziehung, einheitlicher gestaltet (eine zweite Edition des CoE „Internet Literacy Handbooks“ wurde kürzlich herausgegeben).

Weitere Schritte bestehen darin, durch online Diskussionen den Entwurf des Textes abzuschließen, so dass er hoffentlich in der nächsten Sitzung des CDMC (Präsidium für Medien und Kommunikation, unter der CoE Menschenrechts DG, geplant für Ende Mai 2006) besprochen werden und dann an den CoE Ministerausschuss, die über dessen Bewilligung entscheiden, weitergereicht werden kann. Die Urkunde könnte entweder eine CoE-Deklaration oder eine CoE-Empfehlung werden, denn sein Status steht noch zur Diskussion.

CoE MC-S-IS public website

EDRI-gram : EDRI Granted Observer Status In CoE HR Group (29.06.05)


EDRI-gram : Human Rights In The Information Society On CoE Agenda (21.09.05)

CoE MC-S-IS questionnaire to member States on their implementation of the Declaration on Freedom of Communication (English)
CoE MC-S-IS questionnaire to member States on their implementation of the Declaration on Freedom of Communication (French, made public by EDRI on 15.03.06)

CoE Internet Literacy Handbook, 2nd edition (English version)
CoE Internet Literacy Handbook, 2nd edition (French versions)

(Ein Beitrag von Meryem Marzouki, EDRI-member IRIS)

Öffentliche Beratung der EU über RFID

Während einer hochqualifizierten Fachdiskussion auf der CeBIT 2006 kündigte Frau Viviane Reding, europäische Beauftragte für Informationsgesellschaft und Medien, eine neue öffentliche Debatte über RFID an, die von der Europäischen Kommission organisiert wird. Ihr Zweck ist, eine Bestandsaufnahme jener Interessen, welche Gesetzesänderungen erforderlich machen könnten.

Frau Reding sagte: „Diese Netzwerke und Vorrichtungen werden alltägliche Gegenstände zu einem „internet der Dinge“ verbinden, die ökonomischen Wohlstand fördern und die Lebensqualität erhöhen. Aber wie bei jedem Durchbruch gibt es auch im Fall von RFID eine Kehrseite der Medaille, nämlich die mögliche Verletzung der Privatsphäre.“

Die allgemeine Debatte wird auf einer Reihe von Seminaren über die RFID Anwendungen, Themen für Endbenutzer, Interoperabilität, Standards- und Frequenzspektrumsanforderungen basieren. Die Seminare finden in Brüssel von März bis Juni 2006 statt, und deren Schlussfolgerungen werden die Europäische Kommission bei der Erarbeitung eines Arbeitsdokumentes über RFID unterstützen. Dieses Dokument wird im September in einer Online-Beratung veröffentlicht werden. Die Rückmeldungen werden dann in einem Kommissionskommuniqué für RFID analysiert und integriert werden. Das Dokument soll vor Ende des Jahres angenommen werden. Dieses Feedback könnte zu Änderungen der e-privacy Richtlinien führen, die heuer überprüft werden. Die Mitteilung wird auch die Notwendigkeit von anderen gesetzgebenden Maßnahmen für RFID ansprechen, wie zB Entscheidungen über die Verteilung des Spektrums.

Diese Aktivitäten werden durch die EU-Kommission, zu einer Zeit, in der das Wachstum des RFID Marktes eindrucksvoll ist, unterstützt. Mit 600 Millionen Zugängen, die allein 2005 in Europa verkauft wurden, erwartet man, dass der Wert des Marktes, einschließlich Hardware, Systeme und Dienstleistungen, zwischen 2006 und 2016 um das zehnfache wachsen wird.

Das Wachstum wird von einem neuen Bericht des Economist Intellegence Unit (EIU) bestätigt, der besagt, dass RFID laufend wächst. Der Report, genannt "RFID wird erwachsen", sorgt sich aber auch um den Datenschutz bei dieser neuen Technologie und erkennt, dass „es um ernste Belange geht, welche es zu beheben gilt, wie zB die Möglichkeit für jedermann, mit einem RFID Leser Leute durch die Kleidungsstücke aufzuspüren, die sie tragen.“

Die Autoren schlagen auch vor, dass RFID bei Verkauf deaktiviert werden soll, um Privatinteressen zu schützen, verlangen aber nicht die laufende "Tötung" der gespeicherten Daten, da dies verhindern würde, dass sich der Benutzer für interessante Nachrüstungen entscheidet, welche sowohl dem Verbraucher als auch dem Geschäft zu Gute kommen.

Der Mangel an der RFID Sicherheit machte vor einigen Wochen weltweit Schlagzeilen. Während der jährlichen RSA Konferenz in San Jose sprach Entcoder Adi Shamir über die Möglichkeit des Umgehens der Sicherheitsmechanismen auf RFID-Umbauten, indem er ihren Energieverbrauch beobachtete. Das Schicken eines falschen Kennwortes zu einem durchschnittlichen 8 bit tag würde einen zusätzlichen Energieverbrauch ergeben, weil eine Anmerkung im RAM-Gedächtnis gespeichert wird, dass es sich um ein falsches bit handelt und der Rest der Anzeige ignoriert werden muss. Theoretisch bräuchte man nur ein Mobiltelefon, um dies zu tun.

Die Industrie antwortete, dass diese Kritik fehl am Platz sei; es gibt bereits eine neue Generation von EPC genehmigten Chips mit einer 32 Bits Sicherheit. Dies erhöht die Wahl der Passwörter von 256 auf 4 Milliarden, und macht es weit weniger interessant, mit einer Richtantenne und einem Oszillograph herumzuspielen.

Vor kurzem haben die Forscher Melanie Rieback und Patrick Simpson, unter Aufsicht des berühmten Entcoders Andy Tanenbaum von der Freien Universität Amsterdam die Möglichkeit geprüft, Viren durch beschädigte RFID tags einzuschleusen. Sie können einen Pufferüberlauf in der Lesevorrichtung verursachen und so eine Öffnung für weiteren Zugang zum System ermöglichen, einschließlich der Datenbanken dahinter.

Commission launches public consultation on radio frequency ID tags (9.03.2006)

Towards an RFID Policy for Europe

Industry uptake of RFID increases despite privacy concerns (8.03.2006)

Growth of RFID must respect privacy, says EIU (9.03.2006)

Cellphone could crack RFID tags, says cryptographer (24.02.2006)

RFID Security: A Reality Check (27.02.2006)

RFID Viruses and worms

Deutscher Verfassungsgerichtshof ordnet Beschlagnahmung von E-mails an

Am 2. März 2006 hat der deutsche Verfassungsgerichtshof angeordnet, dass e-mails und Textanzeigen auf Mobiltelefonen, welche bereits übertragen wurden und noch auf der Vorrichtung der Empfängers gespeichert sind, nicht unter den speziellen konstitutionellen Schutz für Nachrichtentechnikdatenschutz fallen. Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem der Computer einer deutschen Richterin von Vertretern der Exekutive, auf Grund des Verdachtes (welcher später nicht bestätigt werden konnte) der Weitergabe von internen Informationen an Journalisten, beschlagnahmt worden war. Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass e-mails und ähnliche Nachrichten, aber auch gewählte Telefonnummern und eingegangene Anrufe, die sich noch in der Anrufliste eines Telefons befinden, wie Akten und andere Dokumente behandelt werden können, die nicht unter den konstitutionellen Nachrichtentechnikdatenschutz fallen. Das heißt, dass Organe der Exekutive diese Daten sogar in Fällen von einfachen Verbrechen beschlagnahmen können, während das Abhören von Nachrichten nur für Untersuchungen von schweren Verbrechen und nach Zustimmung durch einen Richter möglich ist.

In der gleichen Entscheidung hat das Verfassungsgericht auch die Menge der Daten und der elektronischen Informationen limitiert, die beschlagnahmt werden können. Der Verdächtigte ist gemäß der Entscheidung nach wie vor durch das Recht der informationellen Selbstbestimmung geschützt, welches der Oberste Gerichtshof aus der Menschenwürdeklausel der deutschen Verfassung in seiner berühmten Volksbefragungs – Entscheidung von 1983 entwickelt hat. Das heißt, dass die Polizei die Grundregel der Angemessenheit in Betracht ziehen muss. Sie können nicht mehr den ganzen Computer oder andere Ausrüstungen mitnehmen und - bisher eine allgemein gebräuchliche Praxis - durch alle Daten sieben, die bis dahin darauf gespeichert wurden. Nach der neuen Entscheidung müssen sie die Ausrüstung des Verdächtigen vor Ort durchsuchen, und dürfen nur jene Daten kopieren oder drucken, die für den gegenständlichen Fall relevant sind.

Die Reaktionen auf die Entscheidung waren gemischt. Während einige sie als schlecht für Kommunikationsdatenschutz empfanden, applaudierten andere der strengeren Angemessenheitsgrundregel. Das könnte Auswirkungen auf die Gesetzesdiskussion bezüglich der vorgeschriebenen Vorratsdatenspeicherung haben. Deutsche Privatgruppen organisieren sich zur Zeit, um eine konstitutionelle Anfechtung anzustreben, und sie werden zweifellos darauf hinweisen, dass das Vorratsspeichern aller Verkehrsdaten jedes einzelnen Bürgers weit über eine angemessene Verhältnismäßigkeit hinaus geht. Eine online-Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung wurde bereits von mehr als 12 000 Menschen unterzeichnet und beim Parlament beantragt; eine zweite Petition mit anderen Argumenten wurde kürzlich eingereicht.

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes

Heise News über die Entscheidung, (2.03.2006)

Tagesschau.de - Die Auswirkungen für die Vorratsdatenspeicherung(2.03.2006)

Online Petition an das deutsche Parlament gegen die Vorratsdatenspeicherung

(Ein Beitrag von Ralf Bendrath, EDRi member Netzwerk Neue Medien - Deutschland)

Resultate der Datenschutzinspektion von EURODAC geheim gehalten

Der europäische Datenschutzverantwortliche (EDPS - European Data Protection Supervisor) hat eine erste Inspektion der Zentraleinheit von EURODAC abgeschlossen, die vollständigen Resultate des Reports wurden aber nicht veröffentlicht; als Argument diente die Sensibilität der Informationen.

EURODAC ist ein gemeinschaftsumfassendes System von Informationstechnologien zum Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern, das am 11. Dezember 2000 angenommen wurde und am 15. Jänner 2003 den Betrieb aufnahm. Das System wurde geschaffen, um den Mitgliedsstaaten die Identifizierung von Nicht-EU-Bürgern, die bereits einen Asylantrag in einem anderen Mitgliedsstaat gestellt haben, zu erleichtern.

Die EURODAC Zentraleinheit ist verantwortlich für den Betrieb einer computerisierten zentralen Datenbank für den Vergleich von Fingerbadrücken, eines automatisierten Systems zur Kennzeichnung des Fingerabdrucks und eines sicheren Kommunikationssystems für Datenübertragung von und zu Mitgliedsstaaten.

Der EDPS ist die zuständige Autorität, der die Aktivitäten von EURODAC überwacht, um sicher zu gehen, dass die Rechte der Probanden nicht durch Datenverarbeitung oder dem Gebrauch der Daten, die bei der Zentraleinheit aufliegen, verletzt werden.

Der EDPS drückte seine allgemeine Zufriedenheit mit dem Sicherheitsniveau innerhalb der Zentraleinheit aus und gab auch an, dass einige Empfehlungen an EURODAC ergangen sind. Während die Presseerklärung bestätigt, dass EDPS plant, seine Ergebnisse während einer Sitzung im Juni mitzuteilen, um die Zusammenarbeit auf nationalem Niveau zu erhöhen, sagt sie auch folgendes aus: „Aufgrund der Sensibilität einiger Informationen in dem Report ist dieser nicht öffentlich verfügbar.“

Laut Tony Bunyan, Herausgeber von Statewatch, verursacht das „einen sehr schlechten Präzedenzfall“, der auf VIS (Visa Informations System) oder andere Datenbanken solcher Art ausgeweitet werden könnte. Er ist der Meinung, dass der Report zumindest „,teilweise zugänglich’ sein sollte und man alle ,sensiblen Informationen’ löschen sollte“.

EDPS generally satisfied with security in EURODAC central unit – press release (9.03.2006)

Statewatch News online (03.2006)

Eurodac a European Union-wide electronic system for the identification of asylum-seekers (11.2005)

Was ist so speziell an der französischen EUCD Umstellung ?

Mit weiteren Vorführungen nimmt die peinliche Veranstaltung der französischen EUCD Umstellung (DADVSI Entwurfsgesetz) seinen Lauf.
Nach der überraschenden Annahme einer Änderung am Weihnachtsabend, die private Kopien von Musik- und Videodateien aus dem Internet gegen eine monatliche Gebühr („global license“) legalisiert und welche von ISPs, von jenen Kunden, die eine bestimmte Menge up- und downloaden, eingehoben wird, hat die französische Nationalversammlung am 7. März 2006 erneut eine Debatte gestartet, die auf einem stark modifiziertem Textentwurf basiert, welcher durch die Regierung eingereicht worden war.

Diese neue Version beinhaltet zwei Hauptänderungen. Die erste Änderung besteht darin, dass die französische Regierung jetzt viele Ausnahmen bezüglich der Autorenrechte und ähnlichen vorgestellt hat, welche bereits in der EUCD beinhaltet waren. Dies ist ein willkommener Fortschritt, da die Ausgangsversionen der Entwurfumstellung in dieser Hinsicht minimal waren, obgleich die neuen Ausnahmen auch keinen Schritt weiter gehen als die der EUCD.

Im speziellen zieht es die französische Regierung vor, Ausnahmen durch private Vertragsvereinbarungen festzulegen, anstatt sie gesetzlich zu garantieren. Dieses trifft besonders auf die "pädagogische Ausnahme" zu. Nachdem Mitglieder der wissenschaftlichen Gemeinschaft begriffen hatten, dass diese Vereinbarungen keinen angemessenen Gebrauch für Ausbildung und Forschung sicherstellen, starteten sie eine Petition „angesichts der beschämend regressiven und repressiven Natur dieser neuen Vereinbarungen in den Angelegenheiten Unterricht und Forschen". Mehr als 2000 Mitglieder der französischen wissenschaftlichen Gemeinschaft haben bereits zugunsten dieser „Kampagne gegen Bürgermissachtung" unterzeichnet und erklärt, dass sie „sich öffentlich zum Ungehorsam gegenüber ihren Ministern und dem Gesetz bekennen und, egal was es koste und trotz aller möglicher Drohungen oder Sanktionen, weiterhin Filme zeigen, Platten hören, Texte weitergeben... werden, in dem Ausmaß den sie für nützlich und relevant befinden".

Die zweite vorgeschlagene Hauptänderung beschäftigt sich mit dem Strafausmaß, das auf illegales up- und downloaden von geschützten Inhalten laut der Gesetzgebung des geistigen Eigentums entfällt. Während es immer noch eher als Übertretung anstatt als eine gesetzlichen Ausnahme von privaten Kopien gehandhabt wird, werden Inhalte, welche für den nicht kommerziellen Gebrauch heruntergeladen werden, mit der niedrigst möglichen Geldstrafe im französischen Strafgesetzbuch (38 Euro) geahndet, anstatt wie vom gegenwärtigen unklaren System beabsichtigt, mit der Androhung des hohen Strafausmaßes, das auf Fälschung steht. Das Hochladen unter gehabten Bedingungen könnte nun mit zweitniedrigsten Geldstrafe dieses Codes (150 Euro), anstelle von 3 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 300 000 Euro für Fälschung geahndet werden. Nach wie vor gilt für das up-und downloaden für kommerzielle Zwecke das Gesetz der Fälschung, mit eben seinem hohem Strafausmaß. Strafen in Bezug auf DRM-Umgehung, den Gebrauch von Software zu diesem Zweck, sowie die Verbreitung von Software zu diesem Zweck, bleiben in der ursprünglichen vorgesehenen Entwurfgesetzform bestehen, während sie in der gegenwärtigen Gesetzgebung nicht beinhaltet sind, obwohl die Regierung - verglichen mit seinem früheren Antrag vom Dezember 2005 (3750 Euro Strafe, 750 Euro Strafe, 6 Monate Gefängnis und 30 000 Euro Strafe, anstelle einer Verurteilung für Fälschung) - das Strafausmaß verringert hat.

Wie dem auch sei, die fast 23 Stunden dauernden einleitenden Diskussionen (vom 7.-9. März 2006) wurden hauptsächlich den Verfahrensfragen gewidmet, wobei hauptsächlich die demokratische und konstitutionelle Gültigkeit der Debatte diskutiert wurde. Nach der Wahl am Weihnachtsabend verkündete die französische Regierung am 6. März lapidar, dass der betroffene Artikel gestrichen und durch einen Änderungsantrag ersetzt wird; Argumentationsgrundlage dafür waren die Diskussionen über die Verfassungsmäßigkeit dieses Prozesses. Am Tag danach, wahrscheinlich weil „warnende Signale“ vom Verfassungsrat kamen (welcher an und für sich zu diesem Zeitpunkt des Prozesses nicht eingreifen soll), führten sie den Artikel, zusammen mit der neuen Änderung, die ihn ersetzen sollte, wieder ein. Nicht nur zeigt diese Vorgehensweise eine eher unverschämte Haltung gegenüber dem Parlament auf, sondern bestätigt auch den Mangel an Vorbereitung der französischen Regierung, die nichts desto weniger vortäuscht, die Notfallprozedur - eine Richtlinie, die im Jahr 2001 verabschiedet wurde - umzusetzen.

Die ganze Geschichte kann vielleicht durch die besondere französische (und historische) Konzeption des „Droit d'auteur“ im Gegensatz zum angelsächsischen Copyright erklärt werden. Tatsächlich wird dieses sowohl durch die Spaltung der Gruppierungen in der politischen Majorität, als auch innerhalb der sozialdemokratischen Opposition bewiesen, die bei der Verabschiedung der „globalen Lizenz“ am Weihnachtsabend aufstraten. Seit damals ist diese „globale Lizenz“ auch das Thema einer unglaublichen Beeinflussung und einer apokalyptischen Debatte in den Medien zwischen den Fürsprechern und den Gegnern gewesen. Trotz der Betonung der Wichtigkeit der kulturellen Themen - ein Argument, das von beiden Seiten benutzt wird - müssen wir leider feststellen, dass Kultur in der Tat als Ware verstanden wird und infolgedessen ein Konsumententhema ist; das widerspricht der Rolle, die Frankreich bei der Verabschiedung der UNESCO-Konvention über kulturelle Verschiedenartigkeit im Oktober 2005 gespielt hat.

In der Zwischenzeit wird den Kernproblemen der EU-Urheberrechtsrichtlinie ausgewichen, wie unter anderem von der EUCD.info Koalition festgestellt wird, welche im Dezember 2002 von den französischen Mitgliedern der free-software Bewegung gegründet wurde.

Das erste Teil der Diskussionen bei der französischen Nationalversammlung endete am 9. März. Die Debatte wurde am 14. März fortgesetzt, mit einem vorläufig festgesetztem Wahltermin am 21. März 2006. Durch das gegenwärtige Chaos und die Unvoraussagbarkeit jeder Entscheidung bezieht sich dieser Report nur auf die Diskussionen bis einschließlich 9. März 2006. Aber wir werden in zukünftigen Ausgaben des EDRigram über spätere Entwicklungen berichten und sie analysieren.

EDRI-gram : French Parliament Is Making The First Step In Legalising P2P (18.01.06)

French National Assembly Dossier, with transcription of the debate (only in French)

Meryem Marzouki - Implementation process of the EUCD Directive in France (09.2003)

Petition: "Call for Civil Disobedience for Pedagogical Exception in France" (only in French, 9.03.06)

EUCD.info coalition

(Ein Beitrag von Meryem Marzouki, EDRI-member IRIS)

Kommission hält Microsoft noch immer für nicht konform mit EC Vertrag

Die Europäische Kommission sandte am 10. März 2006 einen Brief an Microsoft, in dem sie festhält, dass Microsoft im Bezug auf die Ausbeutung bedeutender Positionen noch immer nicht konform mit den EC Vertragsrichtlinie sei.

Im März 2004 wies die Kommission Microsoft an, eine vollständige und akkurate Interface-Dokumentation bekannt zu geben; dies würde es Nicht-Microsoft Workgroupservern erlauben, vollkommene Interoperabilität mit Windows PCs und Servern zu erlangen. Die Kommission gab am 10. November 2005 eine Entscheidung bekannt, die Microsoft warnte, bis zum 15. Dezember 2005 seinen Verpflichtungen nachzukommen: (i) vollständige und akkurate Interoperabilitätsinformationen bereitzustellen; und (ii) diese Information zu vernünftigen Bedingungen erhältlich zu machen oder sich einer täglichen Geldstrafe von bis zu 2 Millionen Euro gegenüber zu sehen. Die Kommission schickte dann am 22. Dezember 2005 einen Beschwerdebericht an Microsoft.

Der Brief vom 10. März 2006 enthält einen Bericht von Neil Barrett, Microsofts Betriebsüberwachungsverwalter, der die im Beschwerdebericht inkludierten Optionen unterstützt. Nach Ansicht des Verwalters nahm Microsoft keine wesentlichen Änderungen an den technischen Dokumentationen zwischen 29. Dezember 2005 und den Sitzungen vom 30. und 31. Jänner vor. Ihm zufolge seien die Materialien immer noch unvollständig, inakkurat und unbrauchbar.

Nach Meinung der Kommission hat Microsoft die Aufgabe seines Verwalters nicht verstanden, der sich aktiv an der Überwachung der Einhaltung beteiligen soll.

Nach der Analyse des Berichtes vom Verwalter sowie von Microsofts Standpunkt, folgerten auch TAEUS, die von der Kommission rekrutierten Berater, in ihrem Bericht, dass die Dokumentation inadäquat und widersprüchlich war.

Zusätzlich schätzten beide Berichte, dass Microsoft wohl die Anwender der Dokumentation für die hält, die fehlerhaft, unvollständig und inakkurat berichten, so dass Microsoft sie dann korrigieren müsse.

Microsoft bat um eine mündliche Anhörung, die für den 30. und 31. März 2006 festgelegt wurde. Nach dem Konsultieren des Beirats für Wettbewerbsbehörden von Mitgliedsstaaten könnte die Kommission einen Beschluss erlassen, der Microsoft eine Geldstrafe für jeden Tag zwischen dem 15. Dezember 2005 und dem Tag des Beschlusses auferlegt. Die Kommission könnte ebenso weitere Schritte unternehmen, um die Geldstrafe so lange fortzusetzen bis Microsoft der Entscheidung von März 2004 zustimmt.

Competition: Commission publishes information on the role of the Monitoring Trustee in the Microsoft case (10.03.2006)

Competition: Commission sends new letter to Microsoft on compliance with decision (10.03.2006)

You're taking the p*ss, Europe tells Microsoft (11.03.2006)

Microsoft gets record-breaking fine (24.04.2004)

Deep Links sind in Dänemark legal

In einer lang erwarteten Anordnung entschied das See- und Handelsgericht in Kopenhagen, dass das sogenannte Deep-linking in Dänemark legal ist. Es wird erwartet, dass die Entscheidung eine spürbare Auswirkung auf viele dänische Online-Dienstleistungen und Suchmaschinen haben wird.

Kontroverserweise hat das See- und Handelsgericht entschieden, gegen ein vorheriges Urteil eines dänischen Amtsgerichtes vorzugehen. Im Juli 2002 verlautbarte das Gericht, dass die dänische Firma Newsbooster gegen Urheberrechtsgesetze und Marketinggesetze verstoßen hatte, indem sie Deep Links in Artikeln dänischer Online-Zeitungen verwendete. Anstatt mit den Hauptseiten der Zeitungen zu verknüpfen, baute Newsbooster eine direkte Verbindung zu den einzelnen Artikeln auf, wodurch es Lesern ermöglicht wurde, die Hauptseiten zu umgehen. Die Zeitungen verlangten die Schließung dieses Services - mit Erfolg.

Im neuen Fall nahm das Gericht eine entgegengesetzte Haltung ein. Diesmal verband die dänische Immobilienseite bolig.ofir.dk direkt mit den zum Verkauf stehenden Häusern des Grundstückmaklers Home. Mit dem Nachweis von Deep Links in der Internetdatenbank von Home kam Ofir in Konflikt mit dem gleichen Gesetz, das 2002 Newsbooster schloss. Aber diesmal entschied das Gericht anders.

„Es sollte als alltägliche Praxis angesehen werden, dass Suchmaschinen Deep Links zur Verfügung stellen, die es dem User ermöglichen Zugang zu der benötigten Information in einer wirkungsvollen Weise zu erhalten. (...) Parteien, einschließlich der Provider im Internet, sollten folglich erwarten, dass Suchmaschinen Verbindungen zu jenen Seiten aufbauen, die veröffentlicht wurden ...“ lautet die Gerichtsanordnung.

In einem Interview mit "Jyllands-Posten", einer dänischen Zeitung, beschrieb Hanne Bender, eine der führenden dänischen Experten für Urheberrechtsgesetze, das neue Urteil als einen Meilenstein. „Diese Entscheidung ist unglaublich aufregend. Es stellt alles in Frage, was in vorhergehenden Fällen gesagt wurde“, sagt Hanne Bender, Anwältin bei der Firma Bender von Haller Dragsted.

Maritime and Commercial Court ruling ( in Danish, 24.02.2006)

(Ein Beitrag von Karim Petersen, Dänisches WSIS network)

ITU wünscht Verhaltenskodexe bei der Bewältigung globalen Spams

Ein Bericht von der Internationalen Telekommunikations Union (ITU) zum Spamproblem vertritt die Meinung, dass es eine wirkungsvollere Herangehensweise wäre, die Einrichtung von durchsetzbaren Verhaltenskodexen durch Internetserviceprovider zu verlangen, aber gleichzeitig Anti-Spam-Gesetzgebungen in allen Ländern der Welt zu fördern.

ITU hat kürzlich seine 7. Ausgabe von "Trends in Telecommunication Reform" veröffentlicht, das die behördlichen Herausforderungen und Möglichkeiten zur Freigabe von ICT-Entwicklung überprüft. Der Bericht bietet Behörden Programme an, die sie einsetzen können, um die effektive und innovative Entwicklung und den Gebrauch von ICTs in einem konkurrenzgeprägten Klima zu fördern. Das 7. Kapitel, öffentlich zugänglich auf der Website der ITU, besteht aus einem Bericht von John Palfrey, dem Geschäftsführer des Berkman Center for Internet and Society, und behandelt die derzeitigen globalen Spamprobleme und deren mögliche Lösungen.

Der Bericht, der auch in einer Entwurfsform vom 14.-15. November 2005 beim Global Symposium for Regulators (GSR) in Tunesien, kurz vor der zweiten Phase des Weltgipfels der Informationsgesellschaft (WSIS), präsentiert wurde, sagt aus, dass Bemühungen der Regierungen zur Entgegnung von Internetspam durch die Aufspürung und sträflichen Verfolgung von Spammern, nur eine begrenzte Wirkung gehabt haben. Die Lösungsvorschläge sind im Allgemeinen eine Kombination von Methoden, einschließlich Anti-Spam-Gesetzen, die in allen Ländern gefördert werden sollten, durchsetzbaren Verhaltenskodexen, aber auch von Ausbildung und Aktionen zur Bewusstmachung.

Der Bericht folgert: „Trotz der Herausforderungen, die sicher vor uns liegen, sollten Behörden die Annahme eines Anti-Spam-Gesetzes fördern, das so gut wie möglich mit dem anderer Länder harmonisiert wird. Solch ein Anti-Spam-Gesetz könnte die Entwicklung von durchsetzbaren Verhaltenskodexen für ISPs einschließen und die Verantwortung für das Abschwächen von Spam näher dahin bringen, wo die technischen Fachkenntnisse liegen.“

Andere große Mitwirkende in der internationalen Internetdienstleistungsarena schlagen jedoch unterschiedliche Methoden vor. AOL hat kürzlich den umstrittenen Plan vorgelegt, Massen-e-mailern eine Gebühr aufzubrummen, wenn sie ihr Anti-Spam-System umgehen.

Eine große Koalition, einschließlich MoveOn, der Electronic Frontier Foundation und der Gun Owner of America, verkündete ihre Haltung zu AOLs Programm und meinte, dass es eine unfaires System zur Lieferung von E-Mails verursachen wird. Eine öffentliche Website wurde für alle NGOs und Personen erstellt, die die Opposition unterstützen. Die Gruppen sagen, dass Zahlungen nicht garantieren, dass eine Mitteilung rechtmäßig ist, und dass das zugelassene E-Mailprogramm Non-Profits und Mailing-List-Operatoren, deren Sendeschreiben häufig als Spam mißindentifiziert werden, nicht helfen wird.

Trends in Telecommunication Reform 2006: Regulating in the broadband world (8.03.2006)

Chapter 7: Stemming the International Tide of SPAM (8.03.2006)

Are Spam Blockers Too Strict? (06.03.2006)

An Open Letter to AOL (28.02.2006)

Agenda

16. März 2006, Belfast, Nordirland:
FOSS Means Business

20.-21. März 2006, Brüssel, Belgien: „Politik und Ideologie von geistigem Eigentum“. Die TACD Konferenz wird die Möglichkeit bieten, von spezifischen legislativen Vorschlägen Abstand zu nehmen und die weiterreichenden intellektuellen und philosophischen Aspekte der Debatte zu betrachten.

29.-30. März 2006, Brüssel, Belgien:
European Spectrum Management Conference 2006

12. April 2006, Royal Irish Academy, Dublin, Irland: “Offenen Zugang zu wissenschaftlichen Daten und Informationen in der modernen Wissensgesellschaft möglich machen; ein Fall für eine wissenschaftliche Allmende“

15. April 2006: Einsendeschluss für die Förderrunde der Stiftung Bridge. Bürgerrechtsorganisationen und –initiativen sind eingeladen, Anträge für Fördermittel an die deutsche Stiftung „Bridge - Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft“ zu stellen. Insgesamt sind 15 000€ für Antrage zu vergeben, die Bürgerrechte in der digitalisierten Gesellschaft fördern.

21.-23. April 2006, juristische Fakultät Yale, USA: „Zugang zu Wissen" - Konferenz des Yale Informationsgesellschafts-Projektes

27.-28. April 2006, Washington, USA: IP Debatten der Zukunft - TACD. Diese Konferenz wird die Frage stellen, welche IP Debatten in den neuen Technologiegebieten aufkommen werden und inwieweit die Fortschritte in Biotechnologie und Informationstechnologien die Art der IP Debatten verändern werden.

30. April – 2. Mai 2006, Hamburg, Deutschland: LSPI-Konferenz 2006. Erste internationale Konferenz für Rechts-, Sicherheits- und Datenschutzangelegenheiten in IT.

2.-5. Mai 2006, Washington, USA: CFP2006. 16. Konferenz zu Computer, Freiheit & Datenschutz.

3.-6. Mai 2006, Wiesbaden, Deutschland: LinuxTag – Europas größte Messe und Konferenz rund um freie Software

21. Juni 2006, Luxemburg: Sichereres Internet Forum 2006 mit Schwerpunkt auf „Wie Kinder die neuen Medien benutzen“ und „Illegale Inhalte unzugänglich machen: Bilder von Kindesmissbrauch"

16. – 28. Juli 2006, Oxford, Großbritannien: Annenberg/Oxford Summer Institute: „Globale Medienpolitik: Technologie und neue Themen in der Medienregulierung“Einsendeschluss 1. Mai 2006.

2.-4. August, Bregenz, Österreich: 2. Internationaler Workshop zum E-Voting 2006. Studenten können bis 30. Juni 2006 um Förderungen zur Teilnahme ansuchen.