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Englisch: Romanian Senate rejects the new data retention law
Aufgrund des Drucks, den die EU-Kommission auf rumänische Behörden ausübte damit diese endlich die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen, entwickelten rumänische Behörden - trotz des Verfassungsgerichtsurteils aus dem Jahr 2009 gegen die Vorratsdatenspeicherung - einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Dieser wurde vom rumänischen Senat Ende 2011 abgelehnt.
Das rumänische Ministerium für Telekommunikation und die Informationsgesellschaft (MCSI) hatte versucht den neuen Gesetzesentwurf als Vorschlag der Regierung anzupreisen, ist damit allerdings aus unerfindlichen Gründen gescheitert. Die nationale Datenschutzbehörde hatte die Entscheidung getroffen den Entwurf nicht zu unterstützen, da einige Artikel weiterhin sehr vage formuliert seien.
Tatsächlich ist der Text des Gesetzesentwurfs dem Text des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes sehr ähnlich und in einigen Fällen sogar bedenklicher. So etwa hinsichtlich der richterlichen Genehmigung, die vor Einsicht der vorrätig gespeicherten Daten eingeholt werden muss. Dennoch wies das MCSI den Einwand der Zivilgesellschaft, das neue Gesetz sei ebenfalls verfassungswidrig, zurück und hielt weiterhin am Gesetzesentwurf fest.
Letztendlich brachte der Telekommunikationsminister, der selbst ein Abgeordneter ist, den Gesetzesentwurf gemeinsam mit einem Parteikollegen im Abgeordnetenhaus als seine eigene Initiative ein. Als das Gesetz für weitere Debatten an den Senat übermittelt wurde, weigerte sich die Regierung unerwarteterweise dem Gesetz zuzustimmen. Aufgrund des Konflikts zwischen dem Urteil des Verfassungsgerichts und der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung solle das Parlament über das Schicksal des Gesetzes entscheiden, so die Regierungsmitglieder.
Die Behandlung des Gesetzesentwurfs im Senat dauerte jedoch nicht lange, nachdem sich die Ausschüsse für Justiz und Menschenrechte für eine Abweisung des Gesetzesentwurfs ausgesprochen hatten, da es sich dem bereits für verfassungswidrig erklärten Gesetz inhaltlich sehr ähnle. So beschloss der Senat am 21. Dezember 2011 einstimmig, dass das Gesetz zu verwerfen sei.
Allerdings hat die Abstimmung des Senats nur wenig Gewicht im Gesetzgebungsprozess, da der Senat in einer beratenden Funktion mitwirkt. Das Abgeordnetenhaus wird es sein, das im Februar 2012 die Diskussionen zu diesem Gesetz in seinen Ausschüssen aufnehmen und anschließend die ausschlaggebende Abstimmung durchführen wird.
* Data retention: Commission requests Germany and Romania fully transpose EU rules (27.10.2011)
* Rumänische Datenschutzbehörde gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz (Rumänisch) (29.08.2011)
* Rumänische Regierung weigert sich Stellung zur Vorratsdatenspeicherung zu beziehen (Rumänisch) (19.12.2011)
* Bericht des Rechtsausschusses des Senat hinsichtlich der Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung (Rumänisch) (20.12.2011)
* Der Senat lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab (Rumänisch) (22.12.2011)
* unwatched: Neuer Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung in Rumänien (29.06.2011)