EDRi-gram Nr. 5.4, 28. Februar 2007

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EDRi-gram Nr. 5.4, 28. Februar 2007

Von Schengen nach Prüm: Datenschutz unter der 3. Säule eine Voraussetzung

Eine der Hauptprioritäten der derzeitigen deutschen Präsidentschaft, die Einbeziehung des Prümer Abkommens in das Rechtssystem der EU, wird vermutlich noch vor seinem Ende am 30. Juni 2007 erreicht werden. In ihrem letzten Meeting am 15. Februar beschloß der EU JHA-Rat eine Aufnahme der meisten Abkommensbestimmungen, die in die dritte Säule fallen, in die EU-Gesetzgebung.

Diese Entscheidung wird das größte pan-europäische Netzwerk an polizeilichen Datenbanken, inklusive DNA-Profilen, Fingerabdrücken und anderen persönlicher und nicht persönlicher Daten erschaffen. Im Mai 2005 ursprünglich unterzeichnet von sieben EU-Ländern (Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Niederlande und Spanien), danach von neun weiteren Mitgliedsstaaten unterstützt (Bulgarien, Finnland, Griechenland, Italien, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Schweden erklärten ihre Absicht es einzuhalten), wurde das Abkommen unter der Führung französisch-deutscher Zusammenarbeit entworfen, um „Terrorismus, grenzüberschreitende Kriminalität und illegale Immigration zu bekämpfen“. Das Abkommen wurde bisher durch Österreich, Deutschland, Luxemburg und Spanien ratifiziert, während der französische Senat am 21. Februar ein Entwurfsbestätigungsgesetz annahm.

Die Abkommensbestimmungen wurden bereits von Deutschland und Österreich genutzt um ihre nationalen DNA-Datenbanken gegenseitig zu prüfen. Obwohl die zukünftige Aufnahme des Abkommens in das Rechtssystem der EU zumindest teilweise die Hauptkritik der Schaffung einer Hierarchie innerhalb der EU und die Umgehung des Parlaments beantworten würde, bleiben wichtige Bedenken bestehen, wie z.B. die Assimilation illegaler Migranten zu Terroristen, was – gelinde gesagt - das Prinzip der Verhältnismäßigkeit hinterfragt.

Eine andere Hauptsorge betrifft offensichtlich den Schutz von Daten und der Privatsphäre. Obwohl der gegenseitige Zugang zu Datenbanken und der Informationsaustausch zur besseren Bekämpfung von Verbrechen und Terrorismus in einem regionalen Raum wie die EU prinzipiell nicht ungesetzlich ist, sind hierfür solide Voraussetzungen sowohl auf nationalem als auch auf EU-Niveau notwendig, um diesen Raum tatsächlich zu einer Zone für „Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit“ zu machen.

Auf nationalem Niveau wachsen polizeiliche Datenbanken in Mitgliedsstaaten endlos an und enthalten mehr und mehr empfindliche Informationen, vor allem biometrische Daten. Sie beschränken sich nicht mehr auf das Identifizieren von Verbrechern, sondern wurden um gewöhnliche Bürger erweitert und erlauben somit die Aufzeichnung ihrer täglichen Aktivitäten, Kommunikationen und Bewegungen. Sie werden auch durch eine hohe Fehlerrate gekennzeichnet, aufgrund beider Defektraten intrinsisch für die verwendeten Technologien und den Mangel an Updates der Polizeidatenbanken, unter anderem in Übereinstimmung mit Gerichtsresultaten der aufgezeichneten Fälle. Die Weitergabe solcher Akten unter 27 Ländern würde sicherlich nicht nur eine massive Überwachung, sondern auch das Risiko der Gefährdung von Unschuldigen durch Fehler deutlich erhöhen.

Auf EU-Niveau findet die derzeitige Gesetzgebung, die die Privatsphäre und persönliche Daten schützt in der dritten Säule - wenn überhaupt - nur spärlichen Einsatz, während EU-weite Informationssysteme in diesem Bereich wachsen. Diskussionen begannen auf einen kommissionellen Antrag einer Ratsrahmenentscheidung hin, bezüglich dem Schutz von persönlichen Daten, die im Rahmen polizeilicher und juristischer Zusammenarbeit in kriminellen Angelegenheiten (DPFD) bearbeitet werden. Doch die zahlreichen Berichte der Interdisziplinären Gruppe für Organisiertes Verbrechen des Rates haben das ursprünglich beantragten Schutzlevel bedeutend gesenkt, ohne dabei die Meinungen des Parlaments und des Europäischen Datenschutzinspektors zu berücksichtigen. Die sinnvollen Verfahren des DPFD wurden zusätzlich enorm durch den Mangel an Übereinstimmung unter den Mitgliedsstaaten gehemmt, es geht sogar soweit, dass die deutsche Präsidentschaft die Kommission bat, einen überarbeiteten Antrag vorzubereiten. Während das resultierende Level des Schutzes von persönlichen Daten europäischer Bürger das Thema zukünftiger DPFD-Entwicklungen ist, sollte das Resultat die Annahme des DPFD vor jeder weiteren Entwicklung bezüglich des grenzüberschreitenden Datentausches sein; vor allem vor der Aufnahme der Bestimmungen des Prümer Abkommens in die europäische Gesetzgebung.

EU JHA Council Press Release (15.02.2007)

Text of the Prüm's Treaty (27.05.2005)

Zensur in weißrussischen Internetcafes

Der weißrussische Ministerrat nahm am 10. Februar 2007 ein neues Gesetz bezüglich der Regelungen für die Arbeitsweise von Computerclubs und Internetcafés an, welches eine neue Zensur für alle Personen vorsieht, die öffentliche Internetzugangspunkte nutzen.

Unter der neuen Regelung müssen alle Besitzer von Internetcafés oder deren autorisierte Vertreter eine elektronische Liste der Domainnamen der von den Usern besuchten Seiten führen. Das elektronische Protokoll sollte Aufzeichnungen über die Verbindungen über den Mindestzeitraum von zwölf Monaten enthalten. Staatssicherheitsbeamte, die Polizei oder staatliche Kontrollorganen wird in Fällen, die in der Gesetzgebung angeführt werden der Zugriff auf die Logs erlaubt.

Wenn Verdacht besteht, dass dieses Gesetz mißachtet wird, muss das Management des jeweiligen Internetcafés die Strafverfolgungsbehörden über solche Vorgänge in Kenntnis setzen.

Die Computerclubs und Internetcafés dürfen keine Programme anbieten, die die Verherrlichung von Gewalt, Grausamkeit und Pornographie propagieren oder verbotene Informationen verbreiten.

Die Regierung Weißrusslands verfügt über einfache Mittel und Wege, um die Internetaktivität im Lande zu regulieren, weil der einzige Internet Provider laut Reporters Without Borders die staatliche Organisation Beltelecom ist.

Belarusian government adopts regulations on computer clubs and internet cafes (15.02.2007)

Byelorussia tightens control over internet (15.02.2007)

(Unser Dank geht an Mikhail Doroshevich - e-belarus.org)

EP Rechtsdienst befindet EPLA für illegal.

Der Rechtsdienst, der das Europäische Parlament in Rechtsfragen berät und als sein Vertreter bei Gericht fungiert, hat das Streitregelungsabkommen für Patente (EPLA) für illegal befunden; er ist der Meinung, es stehe in direktem Widerspruch mit dem Europäischen Recht und mehreren EU-Verträgen.
Für den Fall, dass das äußerst umstrittene EPLA angenommen wird, würde es die unterzeichnenden Staaten zu einem gemeinsamen rechtlichen System für Patentstreitigkeiten verpflichten, was Prozessregeln und einen Europäischen Patentgerichtshof einschlösse, der die nationalen Gerichtshöfe ablösen würde.
Kritiker des Vorschlages zeigen sich besorgt, dass ein solches System die Patentvergabe dadurch kostspieliger und weniger nachvollziehbar mache.
Im Oktober 2006 haben MEPs für eine Vertagung jeglicher Entscheidung über das EPLA gestimmt und „wesentliche Verbesserungen“ des Textes gefordert. Das Europäische Parlament hat seinen Rechtsdienst außerdem um ein Gutachten bezüglich der möglichen Überschneidungen zwischen dem EPLA und dem acquis communautaire gebeten.
Der EP Rechtsdienst ist zu dem Beschluss gekommen, dass die Bestimmungen des EPLA in direktem Widerspruch mit dem EC-Abkommen stehen, welches besagt, dass „Mitgliedsstaaten sich verpflichten, Streitigkeiten über die Interpretation oder Anwendung dieses Abkommens mit keinen anderen Methoden beizulegen als mit jenen, die im Abkommen festgelegt sind“, was bedeutet, dass Streitigkeiten zwischen den EU Mitgliedsstaaten über Fragen zum EU-Recht ausschließlich vom Europäischen Gerichtshof geregelt werden sollen.
Im Widerspruch zu dieser Bestimmung besagt §98 des vorgeschlagenen EPLA: „Jede Streitigkeit zwischen Unterzeichnenden Staaten über die Interpretation oder Anwendung dieses Abkommens, über die keine Übereinstimmung getroffen werden kann soll – gemäß dem Wunsche der beteiligten Staaten - an das Verwaltungskomitee übergeben werden, das sich um eine Übereinkunft zwischen den betroffenen Staaten zu bemühen hat.“
Das Gutachten des Rechtsdienstes besagt, dass Mitgliedsstaaten nicht befugt sind, selbst untereinander Vereinbarungen zu treffen wo das EU-Recht oder EU-Verträge gültig sind, besonders wenn solche Vereinbarungen die Beziehungen zu Nicht-EU Ländern beeinträchtigen könnten. „Wo gemeinsame Regelungen angenommen wurden, verfügen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft nicht länger über das Recht, Verpflichtungen mit Nichtmitgliedsstaaten einzugehen, die diese Regelungen beeinträchtigen, gleichgültig ob die Staaten individuell oder sogar kollektiv handeln.“
Dem Rechtsdienst zufolge steht EPLA außerdem im Widerspruch mit der IPRED-Richtlinie (Richtlinie 2004/48/EC), die sich bereits mit geistigem Eigentum befasst. „EPLA würde nicht nur in Bereiche eingreifen, die bereits von dieser Richtlinie abgedeckt werden, es gibt außerdem in vielen Bereichen Widersprüche zwischen diesen beiden Instrumenten.“
Der EP Rechtsdienst kommt zu dem Schluss, dass EPLA nicht gültig ist: „Die Zuständigkeit der Gemeinschaft erstreckt sich ausschließlich auf die Bereiche, die von EPLA geregelt werden; daher dürfen die Mitgliedsstaaten dieses Abkommen nicht alleine beschließen.“

European Parliament blocks patent agreement (15.02.2007)

European Parliament's Legal Service Says EPLA Is Illegal (21.02.07)

Rough Weather Ahead For EPLA (11.02.2007)

unwatched: Das Europäische Parlament ist bereit, über EPLA abzustimmen (11.10.2006, deutsch)

EDRI-gram: The European Parliament ready to vote on EPLA (11.10.2006, englisch)

unwatched: Die Regulierung der Patentindustrie (25.10.2006, deutsch)

EDRI-gram - Regulating the Patent Industry (25.10.2006, englisch)

Russisches Gericht lehnt Pirateriefall als “trivial” ab.

Ein russisches Gericht hat ein Strafverfahren gegen den russischen Lehrer Alexander Ponsov abgelehnt, der Computer mit unautorisierten Microsoft Programmen für seine Schule gekauft hatte. Der Fall erregte Aufsehen, als der frühre sowietische Präsident Gorbachev Bill Gates öffentlich aufforderte in den Fall einzugreifen.
Ponsov wurde in einem Straffverfahren von den russischen Staatsanwälten Urheberrechtsverletzungen zur Last gelegt, die Schäden in der Höhe von 7600 Euro verursacht hätten. Die Höchststrafe, die im russischen Urheberrecht für dieses Vergehen festgelegt ist lautet 5 Jahre Haft. Der russische Lehrer und Schuldirektor einer kleinen Stadt im Uralgebirge wurde beschuldigt, zwölf Computer mit unautorisiertem Microsoft Windows und Microsoft Office gekauft zu haben.
Der Fall wurde in Russland und der ganzen Welt bekannt, als Gorbachevs Stiftung einen offen Brief an Bill Gates verfasste und ihn bat einzugreifen: „Ein Lehrer, der sein Leben der Bildung von Kindern gewidmet hat und ein bescheidenes Gehalt erhält, das bei weitem nicht mit den Gehältern einfacher Mitarbeiter Ihrer Firma vergleichbar ist, muss mit der Internierung in einem sibirischen Gefangenenlager rechen.“
Auch der russische Präsident Vladimir Putin verurteilte den Fall: „Jemanden für den Erwerb eines Computers festzuhalten, den er irgendwo gekauft hat und ihn dafür mit einer Haftstrafe zu drohen, ist lächerlicher Unsinn. Das Gesetz hält sich an die Auffassung, dass jemand das Produkt mit bestem Gewissen erworben hat.“
Microsoft weigert sich hingegen, in den Fall einzugreifen und ließ ausrichten, sie wären sicher, dass die russischen Gerichte „eine faire Entscheidung treffen werden. Es handelt sich bei dem Fall von Herrn Ponsov um eine Strafsache, die als solche von der Staatsanwaltschaft eröffnet und untersucht wurde.“
Das Bezirksgericht von Vereshchaginsky hat den Fall am 15. Februar 2007 wegen dem „unwesentlichen Schaden“, der Microsoft zugefügt worden ist, abgewiesen und ihn für „trivial“ erklärt. Dennoch sagten die Staatsanwälte, sie würden die Entscheidung anfechten, da der Begriff „unwesentlicher Schaden“ im russischen Strafgesetzbuch nicht vorkommt. Posonov verlangte ebenfalls eine Berufung, da er nicht für nicht schuldig befunden worden war.
BSA führt Russland nach wie vor unter den Top Ten in der Liste der Länder an, in denen es bei gefälschter Software zu den meisten Gesetzesverstößen kommt. Die russischen Behörden geben zu, dass es ein Problem gibt, schieben einen Teil der Schuld allerdings auf die großen Softwareanbieter und deren einschränkenden und teuren Lizenzauflagen. Der stellvertretende russische IT Minister Dmitry Milovantsev verwies auf Microsofts Grundsatz, ihre Partner in Russland keine Computer verkaufen zu lassen, die Windows nicht schon vorinstalliert hätten.


Court smack down for Russian piracy epic (15.02.2007)

Russia attacks Microsoft licensing costs (19.02.2007)

Ponosov case to be reopened ? (26.02.2007)

24 Voschläge vom WIPO PCDA angenommen.

Während einer Sondersitzung vom 19. bis 23. Februar 2007 nahm das Vorläufige Komitee für Vorschläge für ein Entwicklungsprogramm der Weltorganisation für geistiges Eigentum (PCDA) einige Vorschläge an, die die Entwicklung der Organisation verbessern sollen.
Der Vorschlag für ein Entwicklungsprogramm der WIPO begann im August 2004 mit Argentienien und Brasilien, die seither von dreizehn anderen „Freunden der Entwicklung“ formal unterstützt worden sind.
Vierzig Vorschläge von insgesamt 111, die im Laufe der letzten zwei Jahre formuliert wurden und sich auf Bereichsgruppen namens „Clusters“ konzentrierten, wurden verhandelt und resultierten am Ende der Sitzung in 24 angenommenen Vorschlägen.
Die angenommenen Vorschläge umfassen Denkansätze zur technischen Unterstützung, Evaluation und Untersuchungen von Auswirkungen. Sie unterstützen das mitwirkende Erstellen von Regeln innerhalb der WIPO und eine sanfte Reform bei WIPOs Vollmacht und Leitung. Manche Vorschläge beziehen sich auf die Ausweitung von WIPOs Beteiligung in IT&C Technologien und dem Zugang zu Wissen, manche auf den Erhalt und die Beobachtung der öffentlichen Domäne, eines der umstrittensten Themen des Treffens.
Einer der angenommenen Vorschläge war der Ansatz von WIPO zur „Durchsetzung von geistigem Eigentum im Kontext breiterer gesellschaftlicher Interessen, speziell entwicklungsorientierter Belange“ mit der Einstellung, dass „der Schutz und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zur Förderung von technologischer Innovation und zur Weitergabe und Verbreitung von Technologie beitragen soll, zum gegenseitigen Vorteil von Herstellern und Verwendern von technologischem Wissen und in einer Art und Weise, die dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wohlergehen zuträglich ist sowie einem Gleichgewicht von Rechten und Pflichten.“
Das nächste und zugleich letzte PCDA Treffen für dieses Jahr wird im Juni 2007 stattfinden, wenn die restlichen 71 Vorschläge diskutiert werden. Die Teilnehmer nehmen an, dass es schwieriger werden wird, in diesen Fällen eine Übereinkunft zu erreichen, weil sie größere Reformthemen betreffen, wie zum Beispiel den Vorschlag im Zusammenhang mit WIPOs rechtlichen Ratschlägen für Entwicklungsländer und am wenigsten entwickelte Länder. Die Ausgänge beider Sitzungen werden miteinander in Beziehung gesetzt und an die WIPO Generalversammlung weitergereicht werden, die dann entscheiden wird, wie beim jährlichen Treffen im September 2007 fortgefahren werden wird.

Text-Based Negotiations On A WIPO Development Agenda Pick Up Pace (22.02.2007)

Provisional Committee on Proposals Related to a WIPO Development Agenda Third Session, February 19-23, 2007, Geneva, Switzerland

WIPO Committee Approves Proposals For Development Agenda (23.02.2007)

Member States make significant headway in work on a WIPO Development Agenda (26.02.2007)

DRM Debatte in Europa geht weiter.

Die britische Regierung hat am 19. Februar 2007 eine Online-Petition abgelehnt, die vom Blogger Neil Holmes ins Leben gerufen worden war und die von 1 414 Personen unterzeichnet wurde, um das Verbot von DRM (Digital Rights Management) durchzusetzen, weil DRM Systeme ihnen ihr Recht auf Auswahl zwischen konkurrierenden Produkten bei CDs oder digitale Downloads ihrer Meinung nach vorenthalte.
Die britische Regierung lehnte die Petition mit dem Argument ab, dass DRM nutzbringend für Konsumenten sein kann, weil es nicht nur als Schutzvorrichtung fungiere, sondern „auch Firmen, die Inhalte verkaufen, erlaubt, den Konsumenten eine beispiellose Auswahl in Bezug auf die Art und Weise zu bieten, wie sie die Inhalte nutzen und auch in Bezug auf den Preis, den sie dafür bezahlen wollen.“
In Bezug auf die Rechte der Konsumenten ist die britische Regierung der Meinung, dass „es für die Konsumenten sinnvoll ist, darüber informiert zu sein, was zum Beispiel tatsächlich zum Verkauf angeboten wird, wie und wo der Käufer dads Produkt verwenden können wird, und welche Beschränkungen es gibt.“
Die DRM-Frage bleibt in Europa auch weiterhin ein heißes Eisen. Becky Hogge, die Geschäftsführerin der britischen Open Rights Gruppe ist der Meinung, dass „DRM in der Vergangenheit als nette Technologiefrage angesehen worden ist, jetzt jedoch steigt das Bewusstsein der Konsumenten in dieser Angelegenheit.“ Sie sagte auch, dass einige DRM Technologien Beschränkungen aufstellen, die die Rechte der Konsumenten laut britischem Urheberrecht verletzen. „DRM will das Urheberrecht stärken, schneidet dabei aber schlecht ab.“
Das deutsche Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und einige Verbraucherorganisationen haben eine „Charta für Konsumentensouveränität in der Digitalen Welt“ verabschiedet und rufen die Betreiber von Web Musikshops wie Apple dazu auf, ihre abgeschlossenen Systeme zu öffnen. Der Entwurf der Charta wird im März 2007 bei einer Konferenz der Europäischen Verbraucherschutzminister präsentiert werden.
Frühere Pläne einiger Musiklabels, Musik ohne DRM zur Verfügung zu stellen, sind ohne wirklichen Auswirkungen geblieben, weil EMI seine Gespräche über DRM-freie Musik mit Download-Diensten abgebrochen hat. Offenbar bestand einer der Gründe dafür darin, dass EMI von den Onlineläden immense Vorauszahlungen gefordert hatte.

U.K. government rejects calls for DRM ban (20.02.2007)

Apple & Co. threatened with opening clauses for online music shop DRM (19.02.2007)

EMI: DRM stays (26.02.2007)

unwatched: iTunes in Europa fortlaufenden Angriffen ausgesetzt (31.10.2007, deutsch)

unwatched: Hat DRM ausgedient? (17.01.2007, deutsch)

Verstärkte Befugnisse für Europol verlangen nach verstärkten Datenschutzrichtlinien.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx ist der Meinung, dass die Änderungen der rechtlichen Grundlagen des Europäischen Polizeiamtes (Europol), die das Europäische Parlament zur Ausweitung von dessen Befugnissen vorgeschlagen hat, mit entsprechenden Datenschutzregelungen einhergehen müssen.
Das Europäische Parlament hat Änderungen vorgeschlagen, die die Machtbefugnisse von Europol ausweiten würden, um den radikalislamistischen Terrorismus zu bekämpfen, der als größte Bedrohung für die Sicherheit in Europa angesehen wird.
Der Datenschutzbeauftragte findet, dass die Datenschutzbestimmungen für Europol und die Datenaustauschsregelungen einheitlicher und fairer gestaltete werden sollen, bevor diese Änderungen in Kraft treten können.
„Wir müssen sichergehen, dass der Austausch mit anderen EU-Behörden wie OLAF (dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung) auf einer einheitlichen Ebene von Datenschutz, guter Zusammenarbeit und unter Beobachtung geschieht.“ sagte Hustinx.
Einige seiner Empfehlungen lauteten, spezielle Auflagen und Beschränkungen in Hinblick auf Information, die von privaten Parteien bezogen wird, in die Entscheidung mit einzubeziehen um die Interoperabilität mit anderen Verarbeitungssystemen sicherzustellen.
Er empfahl außerdem, dass die Datenverarbeitung sich nicht nur auf die Einschätzung der Sachdienlichkeit von persönlichen Daten beziehen soll, die noch nicht eingestuft wurden, und dass Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden für den Zugriff auf Daten von Personen, die nicht vorbestraft sind.
„Der computergesteuerter Zugang und das Abrufen von Daten von anderen nationalen und internationalen Informationssystemen solle nur in gewissen Fällen erlaubt sein und nur unter strengen Auflagen.“ riet Hustinx.
Er betont auch, dass – wenn Europol in die paneuropäische Datenweitergabe einsteigt – die Unabhängigkeit des Datenschutzinspektors gewährleistet sein muss, der für die rechtmäßige Abwicklung des Datenverkehrs bei Europol verantwortlich ist.
Der Datenschutzbeauftragte beendete seine Stellungnahme mit der Aussage, er würde persönlich „jede Informationsweitergabe der Ämter der Europäischen Kommission an Europol überwachen.“

Opinion of the European Data Protection Supervisor on the Proposal for a Council Decision establishing the European Police Office (16.02.2007)

New Europol powers need new protection, says watchdog (22.02.2007)

E-Voting bei Parlamentswahlen in Estland .

Estland ist weltweit das erste Land, das die Stimmabgabe über das Internet während seiner Parlamentswahlen (Riigikogu) erlauben wird. Die Abstimmung wird am 4. März 2007 stattfinden, die elektronischen Stimmen werden jedoch vom 26. Februar ab 9 Uhr bis 28. Februar 20 Uhr angenommen.
Das System wurde bei den lokalen Wahlen im Oktober 2005 erstmals getestet, bei denen beinahe 10 000 Personen via Internet wählten. Die Zahl der Internetwähler bei den jetzigen Wahlen soll Schätzungen zufolge auf 20-40 000 (der insgesamt 940 000 Wähler) ansteigen.
Das System der Internetwahlen stützt sich auf den verpflichtenden staatlichen Identitätsausweis, der einen elektronischen Chip enthält. Der Identitätsausweis kann benutzt werden, indem er von einem Lesegerät erkannt wird, das an einen Computer angeschlossen ist; dafür sind zwei Passwörter erforderlich. Das Lesegerät ist im Handel erhältlich und kostet zwischen €6,37 und €12,73.
Die estische Bevölkerung verwendet die Identitätsausweise bereits zur Unterzeichnung elektronischer Dokumente oder für die Zugangsberechtigung zu Online-Banktransaktionen. Es wird geschätzt, dass sich in dem Land mit 1,3 Millionen Bewohnern ca. 1 Million dieser Ausweise mit elektronischen Chips im Umlauf befinden.
Die Wahl wird von einer OSCE Gesandtschaft zur Wahlbeobachtung geprüft werden, innerhalb dieser auch einige Experten für Internetwahlen den E-Voting Prozess verfolgen werden.
Überraschenderweise gibt es in dieser Gesandtschaft auch einen Experten aus den Niederlanden, der Verbindungen zu SDU haben könnte, jenem E-Wahl System, das bei den letzten niederländischen Wahlen verboten worden war.


Estonians will be first to allow Internet votes in national election (22.02.2007)

Assessment of parliamentary elections in Estonia

Estonian National Electoral Committee

Page for Electronic Voting for Estonian Parliamentary elections

Electronic voting in Estonia

unwatched: Holländische Gruppe knackt europäische e-Wahlcomputer (11.10.2006, deutsch)

ENDitorial: IIPA-Schelte für EU Nationen

Die International Intellectual Property Alliance (IIPA) - eine Lobbyorganisation, die die amerikanische Verlags-, Software-, Schallplatten- und Filmindustrie vertritt – ist fleißig gewesen. Am 12. Februar veröffentlichte die IIPA ihre Empfehlungen für den Überblick der US Handelsvertreter über weltweite Urheberrechte für 2007. Diese „Special 301“-Methode kann zu maßgeblichen Handelssanktionen gegen jene Länder führen, die im Hinblick auf den US-Feldzug für noch stärkere Rechte auf geistiges Eigentum als unkooperativ eingestuft werden. Die Methode wurde über die letzten beiden Jahrzehnte verwendet, um Entwicklungsnationen dermaßen einzuschüchtern, dass sie unangemessene IP-Abkommen unterzeichneten, wie z.B. die TRIPS und „TRIPS plus“-Abkommen der Welthandelsorganisation mit den USA.
IIPA präsentiert eine lange Liste von Nationen, die ihrer Meinung nach soziale Zielsetzungen wie die Bekämpfung von schweren Verbrechen, Verbesserungen in der Bildung und den Schutz der Privatsphäre über die Profite ihrer Mitglieder stellen. Michael Geist zufolge enthält die Liste 23 der 30 bevölkerungsreichsten Nationen der Welt. Peinlicherweise scheinen in der Liste wohl viele der führenden Industriestaaten wie Kanada und Japan auf, nicht jedoch EU Nationen wie Großbritannien, Frankreich und Deutschland.
Zu deren Ehrenrettung muss betont werden, dass zehn EU-Nationen sehr wohl in der IIPA-Histliste aufscheinen, die allerdings einige außergewöhnliche Forderungen an die Staaten stellt. Griechenland wird ausgerichtet, dass Immigranten, die als Straßenverkäufer arbeiten und an Urheberrechtsverletzungen beteiligt sind, abgeschoben werden sollen, und dass die Steuerbehörden die Softwarelizenzen aller Firmen prüfen soll. Bulgarien, Ungarn und Rumänien werden gerügt, weil das Hauptaugenmerk der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Gerichtshöfe auf die dringendsten Probleme in der Gesellschaft gerichtet ist und nicht auf Fälle von Urheberrechtsverletzungen; Lettland hingegen wird gewarnt, dass es seine neue Polizeidivision zur IPR-Durchführung voll besetzen muss. Litauen und Polen werden ebenfalls dazu angehalten, ihren Zollbetrieb gegen den Import von solchen Gütern zu verstärken, die Urheberrechte verletzen. Italien, Griechenland, Polen und Schweden werden kritisiert, weil ihre Datenschutzgesetze die Preisgabe von Kundenidentitäten durch ISPs an Rechtsinhaber verhindern, die auf Internet IP-Adressen basierten. Schweden wird wegen „der hohen Akzeptanz von File-Sharing in der Gesellschaft“ abgemahnt und wegen seiner „traurigen Berühmtheit als sicherer Hafen für Piraterie“ – und dennoch sind die Rechteinhaber „tief besorgt“ über die Diskussion einer verpflichtenden Lizenz, um Künstlern Entschädigungen für Filesharing zu gewähren. Polens Universitäten und Vortragende werden angewiesen, „ein Klima des Respekts für das Urheberrecht unter den Studierenden zu schaffen“, Ungarn soll im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen sein akademisches high-speed Netzwerk „genau beobachten“. Spaniens Staatsanwälte, Richter und Jusstudenten brauchen anscheinend einiges an Nachhilfe in der Wertschätzung von Rechten auf geistiges Eigentum, während die spanische Regierung angehalten wird, die „atemberaubende“ Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft rückgängig zu machen, dass seine Mitarbeiter wichtigere Probleme hätten als die strafrechtliche Verfolgung von p2p Downloadern.
Eine der am öftesten vorgebrachten Beschwerden der IIPA richtet sich gegen den Schutz, den europäische Länder der Digital Rights Management Technologie zum Kopierschutz gewähren. IIPA behauptet fälschlicherweise, dass die Internetabkommen der Weltorganisation für Geistiges Eigentum die Nationen dazu verpflichten, die in Amerika gängige Form des strikten Schutzes von DRM einzuführen. Sie kritisieren Länder wie Italien, Rumänien, Schweden und Polen, die EU Urheberrechtsrichtlinie in einer Weise eingeführt zu haben, die ihren Bürgern einige Flexibilität die Durchbrechung einiger dieser Barrieren erlaubt, solange das Urhebrrecht dies zulässt. Kanada, Hong Kong, Indien, Israel, Japan, Mexiko, Neuseeland, die Schweiz und Südkorea werden ebenfalls für ihre DRM Gesetze kritisiert.
Es ist kaum überraschend, dass US Firmen sich für Änderungen in den weltweiten Gesetzen einsetzen, die ihre Gewinne steigern würden. Wie schon in der Vergangenheit wird die US Regierung sich die Empfehlungen genau ansehen. Die europäischen Staaten sollten hingegen ihr Recht verteidigen, ihre Urheberrechtsmethoden den Bedürfnissen ihrer eigenen Bürger anzupassen, und nicht bloß jenen der großen Urheberrechtsinhaber.

IIPA - Recommendations on 60 countries to USTR in the 2007 Special 301 review on copyright piracy and market access problems (12.02.2007)

Peter Drahos and John Braithwaite, "Information Feudalism" -New York: W. W. Norton & Co., 2002.
Michael Geist - "In Good Company'" (14.02.2007)

Ian Brown - "The evolution of anti-circumvention law" - International Review of Law, Computers and Technology 20(3), 239-260.

Urs Gasser and Silke Ernst, "Best Practice Guide: Implementing the EU Copyright Directive in the Digital Age" (12.2006)

(Beitrag von Ian Brown - EDRI-Mitglied Open Rights Group)

Lesestoff

Ross Anderson - "The Economics of Information Security: A Survey and Open Questions":
Zusammenfassung

Präsentationen

The Economics of Information Security

Statewatch Analyse:
“The dream of total data collection - status quo and future plans for EU information systems”

Agenda

13.-14. März 2007, Brüssel, Belgien:
Das EU RFID Forum 2007

16. März 2007, Hannover, Deutschland:
Konferenz der Europäischen Kommission zu Mobilem TV bei CeBIT.

1.-4. Mai 2007, Montreal, Kanada:
7th Conference on Computers, Freedom, and Privacy (CFP2007)

18.-19. Mai 2007, Brasov, Rumänien:
eLiberatica – Der Nutzen von Offenen und Freien Technologien – Rumänische IT Open Source und Free Software Konferenz.