EDRi-gram Nr. 4.2, 2. Februar 2006
In einer öffentlichen Erwiderung auf die schriftliche Anfrage von Charlotte Cederschiöld (PPE-DE), die einen zeitlichen Rahmen für die Einschätzung der Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung verlangte, hat die Europäische Kommission verlautbart, dass eine solche Beurteilung nicht stattfinden wird, weil sie „keinerlei zusätzlichen Nutzen darstellen würde.“
Das Europäische Parlament hatte am 14. Dezember 2005 eine Fassung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung übernommen, die in Paragraph 2 des Beschlusses die Notwendigkeit einer vorherigen Studie zu den Auswirkungen der Richtlinie anführt: „[Der Beschluss] ruft die Kommission auf, eine Studie zur Auswirkung durchzuführen, die alle Bereiche des Binnenmarktes und des Verbraucherschutzes abdeckt.“
Der Originaltext des Paragraphen, wie er am 28. November 2005 vorgelegt wurde lautet „[...] ruft die Kommission auf, vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie eine Studie zu den Auswirkungen durch eine unabhängige Körperschaft einzuberufen, die alle Interessensvertreter miteinbezieht und alle Bereiche des Binnenmarktes und des Verbraucherschutzes abdeckt.“
Direkt nach der Entscheidung im Parlament erkundigte sich MEP Charlotte Cederschiöld bereits am 15. Dezember, wann das Parlament beabsichtige, die Beurteilung der Auswirkungen der Richtlinie einzuleiten und fertig zu stellen.
Die Antwort der Kommission vom 31. Januar gibt zu bedenken, dass „eine Beurteilung der Auswirkungen zu diesem Zeitpunkt keinen Einfluss auf den Inhalt der legalen Urkunde haben kann, wenn man berücksichtigt, dass eine Übereinstimmung zwischen dem Rat und dem Parlament zu der Richtlinie eben erst erreicht worden ist. Das bedeutet, dass eine zusätzliche Einschätzung der Auswirkungen des Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene keine neuen Einsichten bringen würde. Dies hält Mitgliedsstaaten jedoch in keiner Weise davon ab, nach Möglichkeit selbst Studien zu den Auswirkungen durchzuführen, die sich mit der nationalen Einführung der Richtlinie befassen, wenn man in Betracht zieht, dass die Richtlinie den Mitgliedsstaaten einige Punkte bei der nationalen Einführung zur freien Gestaltung überlässt.
Die Antwort bezieht sich auch auf die Auswertung der Richtlinie, die laut Artikel 12 des übernommenen Textes voraussichtlich „innerhalb von drei Jahren nach ihrer Einführung durchgeführt werden wird.“
Dennoch überlegt die Kommission die Aufstellung einer Arbeitsgruppe, die sich mit dem Fall beschäftigen soll. „Die Richtlinie beinhaltet für die Kommission die Auflage, alle Beobachtungen, die von Mitgliedsstaaten gemacht werden oder von der Datenschutz Arbeitspartei des Artikel 29, zu prüfen. Es wird erwartet, dass weitere Diskussionen zu diesem Thema auch innerhalb der Gruppe stattfinden werden müssen, welche von der Kommission eingerichtet werden wird, und aus Vertretern der Exekutive, Vereinigungen der elektronischen Kommunikationsindustrie Parlamentsabgeordneten und Datenschutzexperten bestehen wird, einschließlich des europäischen Datenschutzinspektors (siehe auch Recital 14).“
Question from MEP Charlotte Cederschiöld (PPE-DE) on Data retention directive (15 12 2005)
Answer given by Mr Frattini on behalf of the Commission on Data retention Directive ( 31.01.2006)
EDRI-gram : European parliament adopts data retention directive (18.01.2006)
Extended Impact Assements - Annex to the Proposal for a Data Retention Directive (21.09.2005)
Die OECD hielt in Rom eine zweitägige Konferenz (30.-31. Jänner 2006) über „Die Zukunft der Digitalwirtschaft – Digitale Inhaltserstellung [Digital Content Creation], Verteilung und Zugang“ ab, bei der über 350 Teilnehmer aus Firmen, Lobby-Gruppen, nichtstaatlichen Organisationen und Regierungen zusammentrafen. Die Interessensgruppen diskutierten die Angelegenheit und besprachen, wie die Regierungspolitik auf die Änderungen in Inhaltserzeugung, Auslieferung und Anwendung reagieren sollte.
Die Diskussion konzentrierte sich weniger auf die Infrastruktur, als viel mehr auf die Debatte über die Produktion von „digitalen Inhalten“, da Breitbandzugang heutzutage weiter verbreitet ist; daher wurde es für wichtiger erachtet, über mögliche neu entstehenden Geschäftsmodelle für digitale Inhaltserzeugung zu sprechen und darüber, wie Regierungen zu einem unterstützenden Umfeld für Breitbandinhalte beitragen können.
Die Themen Digital Rights Management (DRM) und der Schutz von geistigem Eigentum wurden oft aufgeworfen. Obwohl es einige sehr unpräzise Forderungen für mehr Schutz gab, so wurden doch auch Bedenken über das richtige Gleichgewicht zwischen unterschiedlichen Interessen laut. Auch die Probleme, die DRM betreffen, wurden zur Kenntnis genommen, insbesondere die Bedenken zur Interoperabilität – was im Grunde bedeutet, eine DRM Lösung zu haben, die es erlaubt, Inhalte von einem Gerät zu einem anderen zu leiten. Auch wachsende Bedenken der verbraucher bezüglich DRM wurden zur Sprache gebracht, mitsamt der Frage, ob die Regierungen durch Regelungen dazu beitragen sollen, Interoperabilität und genormte Standards zu erschaffen. Leider gelangte man darüber zu keinem Übereinkommen.
Ein weiteres oft diskutiertes Thema war die wachsende Anzahl von Usern, die beginnen, digitale Inhalte online zu erzeugen und zu teilen, wozu DRM nicht erforderlich ist. Das Thema der neuen Usergewohnheiten und des sozialen Verhaltens wurde von mehreren Rednern angesprochen und im Forum für neue Usergewohnheiten und soziales Verhalten diskutiert. John B. Horrigon, stellvertretender Direktor von Pew Internet und American Life Project gab Einsichten in die Ergebnisse einiger ihrer Studien bezüglich Breitbandzugang und Onlineverhalten, und erwähnte die wachsende Nutzung des Internet durch Breitbanduser zur Erzeugung von Inhalten und zur Unterhaltung. Unterstützt wurde dies durch eine Präsentation von David Sifry, Präsident und CEO von Technorati, der über die wachsende Wichtigkeit von Blogs und über die Verlagerung von einer Verbraucherwirtschaft zu einer „Teilnahmewirtschaft“ sprach, und durch den BBC Creative Archive-Projektleiter Paul Gerhardt, der die Bedeutung des Aufbaus eines neuen „öffentlichen Wertes“ durch die Bereitstellung von Inhalten, die von der Öffentlichkeit wiederverwendet werden können, hervorhob.
„Netzwerkneutralität“, oder was auch als „business model neutrality“ bezeichnet wird, war eine weitere heiß diskutierte Frage, vor allem wo es um die Beteiligung von Regierungen als Regulatoren ging. Michael J. Copps, US Bundesstaatlicher Kommunikationsbeauftragter und andere Teilnehemer stellten fest, dass es nicht die Aufgabe der Regierung sei, Gewinner und Verlierer auszuwählen. Andererseits wird man abwarten müssen, ob sie sich tatsächlich an diese Aussagen halten, vor allem in Zusammenhang mit etlichen Initiativen, wie der Ausstrahlungskennzeichnung („broadcast flag“) und anderen.
Einigen Organisationen von Künstlern, Zivilgesellschaften und Verbrauchern konnten ihre Ansichten vorbringen; sie sollten aber auf jeden Fall zukünftig in größerem Maße miteinbezogen werden. Gleichfalls sollte das Thema auch aus einer breiteren Perspektive betrachtet werden und nicht nur „digitalen Inhalte“ und Wirtschaft in den Vordergrund gestellt werden.
Die Konferenz endete ohne Übereinstimmung, sondern hob eher einige umstrittene Bereiche hervor. Donald Johnston, Generalsekretär von OECD, schloss mit der Bemerkung, es stünde noch viel Arbeit bevor, bis eine Empfehlung zu diesem Thema ausgestellt werden könne.
(Contribution by Daniel Boos - EDRI member - Swiss Internet User Group)
Die deutsche Version der weltweiten Enzyklopädie Wikipedia war für drei Tage offline, nachdem die Eltern eines Hackers, dessen richtiger Name online erwähnt worden war, eine gerichtliche Klage eingebracht hatten.
Der deutsche Hacker und Phreaker "Tron" kam 1998 unter ungeklärten Umständen ums Leben. Unter anderem durchbrach Tron die Sicherung der Deutschen Telefonkarte, indem er funktionierende Klone herstellte. Er war auch bekannt für seine Diplomarbeit, in der er das Cryptophon entworfen hatte, das eine der ersten allgemeinen Implementierungen eines Telefons mit eingebauter Sprachverschlüsselung darstellte.
Das Gericht in Berlin gab am 17. Jänner ein vorläufiges Verbot für Zugriffe auf die deutsche Domain www.wikipedia.de aus, die eine Weiterleitung zu der deutschen Version von Wikipedia bietet.
Das vorübergehende Verbot untersagte die Umleitung für so lange, wie der Familienname im Artikel auf de.wikipedia.org online erschien. Dennoch entschied Wikipedia Deutschland öffentlich, den Namen erwähnt zu lassen und berief sich auf die allgemeine Richtlinie, den Inhalt der Wikipedia Enzyklopädie nicht zu iverändern.
Wikipedia.de war für drei Tage offline; dennoch war es noch möglich, die deutschen Einträge über die.org Adresse einzusehen, die in den USA gehostet wird.
Die Unterstützer von Trons Eltern versuchten - ohne Erfolg - die Angelegenheit in einem außergerichtlichen Vergleich zu lösen. Sie warfen Fragen auf zu dem Streitpunkt darüber, wie mit persönlichen Daten in einem „offenen Inhalte“-System umgegangen wird, und der Tatsache, dass Wikipedia über keine Datenschutzregelung verfügt.
Eine erste Entscheidung in dieser Angelegenheit wird vermutlich Anfang Februar 2006 getroffen werden.
Berlin court issues provisional order against the Wikimedia Foundation (19.01.2006)
German Wikipedia back up amid lawsuit (20.01.2006)
Zwei französische Firmen, Warner Music France und die FNAC, wurden am 10. Jänner vom Pariser Amtgericht dazu verurteilt, Bußgelder und Schadensersatzzahlungen im Wert von 5.000 beziehungsweise 59,50 Euro an die Verbraucherschutzvereinigung UFC-Que Choisir und an einen Konsumenten, der sich beklagte, eine Phil Collins CD nicht auf seinem Macintosh-Computer abspielen zu können, zu zahlen. Die CD habe ein Copy Proof System, das die Vervielfältigung verhindert, es aber auch unmöglich macht, die CD auf bestimmten Geräten abzuspielen.
Das Pariser Gericht urteilte, dass die betreffende CD „durch einen versteckten Fehler beeinträchtigt war, der sie für ihren vorgesehenen Zweck nutzlos machte“, denn dieser sei es, „von allen Arten von Lesegeräten erfasst werden zu können“. Das Gericht war der Ansicht, dass beide Firmen es versäumt hätten, ihrer Verpflichtung - der Bereitstellung von Informationen - nachzukommen. Folglich wurde es Warner Music verboten, ein Copy Proof System zu verwenden; ein Versäumnis, diesem Verbot nachzukommen, würde die Firma täglich 150 Euro kosten.
UFC-Que Choisir hat in einer Presseerklärung seine Zufriedenheit damit ausgedrückt, dass das Gericht der Ausnahme für private Kopien gegenüber dem Kopierschutzsystem wieder den Vorrang gegeben hat – zwei ähnliche Fälle wurden zuvor im Jahre 2005 durch das Versailler und das Pariser Gericht entschieden.
Gemäß der Verbraucherschutzvereinigung „wurde jetzt ein Grundsatz eingeführt: die technischen Schutzmaßnahmen dürfen kein Hindernis sein, eine private Kopie auf jedem Gerät herzustellen“.
FNAC erklärte, dass sie Berufung gegen die Entscheidung einlegen werde.
Warner Music and the FNAC condemned for a too protected CD (French only, 19.01 2006)
Private copy : no exception for computers ( French only, 19.01.2006)
EDRI-gram : French court forbids DVD copy protection ( 4.05.2005)
Während der Oxford Media Convention am 19. Jänner 2006 äußerte Hon. Tessa Jowell, die britische Ministerin für Kultur, Medien und Sport, die Ansicht, das EU-Vorhaben, Regelungen für das Internet einzuführen, sei nicht willkommen und argumentierte, dass neue Medien am besten belassen werden sollten, um sich selbst zu regeln.
Diese Aussage kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Europäische Union dabei ist, die Fernsehen-ohne-Grenzen-Richtlinie von 1989 zu überarbeiten, die eine Grundlinie für die europaweite Rundfunkregelung anordnet. Am 13. Dezember 2005 präsentierte die Kommission den Richtlinienvorschlag zur Abänderung der Fernsehen-ohne-Grenzen-Richtlinie (TWF). Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten Verbesserungen, die die Übertragung von audio-visuellen Inhalten durch Benützung von mobilen Diensten und Internetdiensten betreffen.
Ms. Tessa Jowell beschrieb den derzeitigen Text der Kommissionsanträge für eine überarbeitete TWF als „insgesamt ... immer noch unakzeptabel“, „äußerst bürokratisch“, und widersprüchlich zur Lissabon-Agenda bezüglich der Abschaffung von beschränkenden Bestimmungen.
„Wenn wir weitere Regelungen wünschen“, sagte Ms Jowell, „dann glaube ich, dass es der beste Ansatz wäre, sich weitestgehend auf Selbstregelung zu verlassen.“ Sie gab auch zu bedenken, dass die E-Commerce-Richtlinie das Internet bereits abdeckt, und dass die besten Lösungen selbstregulierend seien.
Am selben Tag, dem 19. Jänner 2006, wurden die Ergebnisse der Studie „Co-Regelungsmaßnahmen im Mediensektor“, herausgegeben von der Europäischen Union, dem Directorate Information Society and Media, und durchgeführt vom Hans-Bredow-Institut in Kooperation mit dem Institut für Europäische Mediengesetze in Saarbrücken, im Rahmen eines Seminars von über 80 Experten in Brüssel diskutiert.
Der Zweck der Studie war es, einen Überblick über die Situation der Co-Regelungsmaßnahmen im Mediensektor in allen 25 Mitgliedsstaaten und in 3 Nicht-EU Ländern zu gewinnen, um die Gebiete herauszustreichen, auf die sich diese Maßnahmen hauptsächlich beziehen, und deren Wirkungen und Beständigkeit im Hinblick auf Zielsetzungen von öffentlichem Interesse herauszufinden. Die Studie umfasst unterschiedliche Co-Regelungsmaßnahmen, inklusive dem Schutz Minderjähriger bei Internetdiensten in mehreren Ländern.
Die Teilnehmer betonten die Wichtigkeit einer genaue Definition von Co-Regulation, vor allem angesichts des neuen TWF-Vorschlags. Interessierte Parteien sind eingeladen, den Richtlinienvorschlag bis zum 5. Februar 2006 zu kommentieren.
Minister opposes EU plan to regulate Internet (20.01.2006)
Oxford Media Convention - another view (20.01.2006)
Legislative proposal for the revision of the "Television without Frontiers" Directive (13.12.2005)
Presentation of the draft final report "Co-Regulation Measures in the Media Sector" (20.01.2006)
Report Co-Regulation Measures in the Media Sector ( 20.01.2006)
In einer öffentlichen Stellungsnahme vom 20. Jänner 2006 äußerte sich Mr. Peter Hustinx, der Europäische Datenschutzinspektor, sehr kritisch über die umfangreichen Zugriffsmöglichkeiten, die die Europäische Kommission dem neuen Visa-Informationssystem gewähren wollte. Die Kommission veröffentlichte ihren „Vorschlag für einen Ratsbeschluss bezüglich des Zugangs zur Einsicht des neuen Visa-Informationssystems (VIS)“ am 24. November 2005.
VIS wird eine zentrale Datenbank aller Visumsanträge der meisten EU-Länder darstellen. Die Datenbank wird an nationale Systeme angeschlossen, die durch Konsulate und ähnliche zuständige Behörden innerhalb der Mitgliedsstaaten abgefragt werden können.
Mr. Hustinx findet, dass die Kommission dem Datenschutz durchaus beachtliche Aufmerksamkeit schenkt, aber er betont, dass der Zugriff nur unter bestimmten Umständen, von Fall zu Fall und unter strikten Sicherheitsmaßnahmen gewährt werden darf.
Seine Meinung dazu: „Die VIS-Datenbank wird die größte grenzüberschreitende ihrer Art in Europa sein. Ca. 20 Millionen neue Einträge pro Jahr, die Leute Leute betreffen,welche ein Schengenvisum beantragen, sind vorherzusehen. Es ist von größter Wichtigkeit, dass der Datenschutz dieser a priori unschuldigen Menschen ernst genommen wird.“
Die vorgeschlagene Datenbank wird auch biometrische Daten aller Antragsteller beinhalten. Dies würde 70 Millionen Fingerabdrücke ergeben, die für eine Dauer von 5 Jahren im System gespeichert werden, wie es im gegenwärtigen VIS-Regelungsantrag festgelegt ist.
Außerdem erwägt die EU auch, biometrische Daten in alle ID-Systemen innerhalb der Europäischen Union einzuspeisen. Im Jahre 2005 versprach die britische Präsidentschaft, die Personalausweissysteme in Europa soweit zu standardisieren, dass diese auch Fingerabdrücke und einen RFID-Chip beinhalten.
EU privacy chief wants tweaks to anti-terror database plan (24.01.2006)
EDRI-gram : EU plans database of visa applicants' biometrics (12.01.2005)
EU: Biometrics - from visas to passports to ID cards (12.05.2005)
Der französische Verfassungsrat urteilte am 19. Januar 2006, dass das neue Anti-Terror Gesetz, das von den französischen Senatoren eingebracht worden war, nicht verfassungwidrig ist.
Die Bedenken der Senatoren bezogen sich vor allem auf zwei Klauseln im Gesetz. Die erste war jene Klausel, die es der Polizei erlaubt, Kommunikationsdaten ohne jeglichen gerichtlichen Bescheid einzuholen, um terroristische Akte „zu verhindern und zu bestrafen“ (Artikel 6). Der Verfassungsrat fand nur die Entfernung des Wortes „bestrafen“ aus dem Artikel für notwendig, und betrachtet den Artikel ansonsten als mit der Verfassung übereinstimmend; er argumentiert, dass Verhinderung sehr wohl eine Aufgabe der Polizeikräfte darstelle, und schloss, dass der Artikel bereits genügend Schutzmaßnahmen beinhalte.
Die zweite Beanstandung betraf die Klausel, die es der Polizei erlaubt, automatisch Fahrzeuge auf französischen Strassen und Autobahnen zu überwachen und Lichtbildaufnahmen von den Nummernschildern und den Insassen der Autos zu machen – aus mehreren Gründen, die von der Bekämpfung von Terrorismus bis zur Identifikation von gestohlenen Fahrzeugen reichen. (Artikel 8). Wieder fand der Verfassungsrat keine konstitutionellen Mängel in dieser Klausel.
Dieses neue französischen Anti-Terror Gesetz sieht außerdem in Artikel 7 vor, dass das Innenministerium PNR Daten (Fluggastdaten), die bei jeder Reise zu Luft, Wasser oder mit der Eisenbahn in oder aus Nicht-EU Ländern gesammelt werden, bearbeiten darf. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Klausel wurde nicht angefochten. Dieser Artikel hat das vorgebliche Ziel, „Grenzkontrollen zu verbessern und gegen illegale Einwanderung anzukämpfen“. Mit diesem Anti-Terror Gesetz, und mit dem Alibi des Kampfes gegen Terrorismus, kann Frankreich nun Einwanderer und sogar ausländische Ortsansässige direkt angreifen, besonders jene aus Nordafrika, da diese regelmäßig auf dem Schiffsweg reisen, um ihren Urlaub zu Hause zu verbringen. Frankreich ist damit das erste EU Land, das dem amerikanischen Beispiel der unilateralen Entscheidung folgt, PNR Daten and die US Zollbehörden und Grenzkontrollbehörden weiterzugeben, wie es das französische EDRI-Mitglied IRIS untersucht hat.
French constitutional council decision (only French, 19.01.2006)
IRIS press release (only French, 05.12.2006)
EDRI-gram 4.1: France adopts anti-terrorism law (18.01.2006)
(Contribution by Meryem Marzouki, EDRI-member IRIS - France)
Ein Seminar auf höchster Stufe zu dem Thema Rassismus und Internet – vom 16. bis 17. Jänner 2006 fand die 4. Tagung der „Intergovernmental Working Group on the Effective Implementation of the Durban Declaration and Programme of Action“ in Genf statt.
Dr. Yaman Akdeniz, Direktor und Gründer von Cyber-Rights & Cyber-Liberties präsentierte bei dem Seminar einen vorbereiteten Hintergrundbericht mit dem Titel „Bestandsaufnahme der Leistungen zur Bekämpfung von Rassismus im Internet“.
Der Bericht zielt darauf ab, die Möglichkeiten und Herausforderungen zu evaluieren, mit denen ein Internetuser rechnen muss, wenn er Materialien mit rassistischem Inhalt propagiert und kontert. Er versucht, einen Überblick über die strittigen Bereiche zu schaffen und konzentriert sich besonders auf Selbstregelungs- und Co-Regelungsinitiativen, um Rassismus im Internet zu bekämpfen.
Der Bericht zeigt auf, dass die Staaten noch eine politische Vereinbarung darüber zu treffen haben, wie Internetnutzung für rassistische Zwecke verhindert, und umgekehrt, wie die Nutzung zur Rassismusbekämpfung gefördert werden kann. Er berichtet auch, dass die Bemühungen zur Rassismusbekämpfung auf internationalem Niveau im Vergleich verdoppelt werden, ein Faktum, das aus der immer wieder aufgeschobenen Fertigstellung von Richtlinien herrührt, die diese Probleme betreffen würden, und daher die Einführung dieser Richtlinien auf nationaler Ebene verhindert.
In einer der Präsentationen im Seminar drückte Ms. Meryem Marzouki, Präsidentin von IRIS (Imaginons un réseau Internet solidaire), ihre Bedenken bezüglich der Internet-Selbstregelungs- und Co-Regelungsmittel aus. Ihrer Meinung nach könnten solche Methoden zu möglichen Übertretungen einer großen Anzahl von grundlegenden Menschenrechten und –freiheiten führen. „Zudem stellen diese neu beratenden und juristischen Abläufe wesentliche Elemente des Rechtsgrundsatzes und der Demokratie in Frage.“ Diese Tendenz in der Kontrolle illegaler Inhalte, inklusive rassistischer Inhalte, schwächt die Funktion der judikativen Macht, während die Vorrechte privater Parteien, hauptsächlich die der Internetdienstanbieter, erweitert werden.
Ihrer Ansicht nach sollten die Autoren rassistischer Internetinhalte in Ländern, in denen eine solche Gesetzgebung existiert, in normalen gerichtlichen Prozessen bestraft werden und ISPs sollten helfen, Gerichtsurteile zur Entfernung von Inhalten durchzusetzen, aber diese Entscheidung nicht selbst treffen.
Die Präsentation beinhaltete einige Empfehlungen zur Funktion von ISPs im Kampf gegen Rassismus im Internet, in Situationen, wenn keine oder keine spezifische Legislationskraft gültig ist.
Stocktaking on efforts to combat racism on the Internet (16.01.2006)
Combating Racism on the Internet while Upholding International Human Rights Standards (20.01.2006)
Am Dienstag, 24. Januar, wies der irische Oberste Gerichtshof 3 ISPs an, die persönlichen Daten von 49 beschuldigten Filesharern herauszugeben. Diese Entscheidung folgt einer ähnlichen im Juli 2005, wurde vom gleichen Richter (Kelly J.) getroffen, und unter im Grunde identischen Bedingungen, inklusive der Versicherung, dass die Information nur für den Gerichtsprozess verwendet würden. Der Richter stellte allerdings klar, dass die Kläger, wenn sie es wünschten, diese Information auch den Strafverfolgungsbehörden zukommen lassen könnten, und beschrieb file-sharing als „eine modere Form von Raub“.
Digital Rights Ireland schrieb die Parteien im Vorfeld an, um sicherzugehen, dass dem Gericht zwei wesentliche Punkte unterbreitet werden würden: ob User über die Klageschrift benachrichtigt werden sollten und somit eine Chance hätten, darauf zu antworten, und ob der Gebrauch von der amerikanischen MediaSentry nationale Datenschutzgesetze verletze (wie in der holländischen Entscheidung in Brein). Dennoch wurden nicht alle diese Anliegen vor Gericht gebracht, und der Beschluss des Gerichts nahm keinen Bezug darauf.
Full details of the hearing and the decision of the court (25.01.2006)
ISPs ordered to disclose customer details (25.01.2006)
EDRI-gram : Two opposing court verdicts on file-sharers (14.07.2005)
(Contribution by TJ McIntyre, Digital Rights Ireland)
Das slowenische Verfassungsgericht gab am 8. Dezember 2005 eine Entscheidung heraus, die ermittlen soll, ob die SOVA (slowenischer Geheimdienst) 1996 eine verdächtige Person illegal abgehört hat, die später für die illegale Herstellung und den Handel mit Drogen verhaftet wurde. Die belastendsten Beweise gegen den Angeklagten stellten die Telefongespräche dar, die von SOVA für die Polizei aufgezeichnet wurden.
Die Abhörung und Aufzeichnung der Telefongespräche wurden auf eine Art und Weise durchgeführt, die die Möglichkeiten des Missbrauchs nicht ausschloss (Montage, Löschen, späteres Hinzufügen von Aufnahmen; auch konnte die Verteidigung die Transskription der Telefongespräche nicht untersuchen, da die Dokumente als vertraulich gekennzeichnet waren.
Von 1993 bis zum 11. April 1997 hörte SOVA, auf der Grundlage eines vertraulichen Abkommens, Telefongespräche ab und nahm diese für die Polizei auf, die über keine adäquate Ausrüstung verfügte.
Das slowenische Verfassungsgericht schrieb: „Durch das Abhören und Aufzeichnen von Telefongesprächen, durchgeführt von SOVA und nicht von der Polizei, wurde das Recht des Klägers auf Privatsphäre laut Artikel 35 und das Recht auf Briefgeheimnis laut Artikel 37 übertreten.“ ... „die Probleme, welche repressive Organe mit technischer Ausrüstung haben, sollte kein Grund für solch untragbare Verletzungen der Privatsphäre, des Briefgeheimnisses und anderer Kommunikationsmittel sein. Verletzungen der Menschenrechte sind in Strafverfahren nicht erlaubt, selbst im Falle ‚extremer Notwendigkeit’.“
Verblüffend ist, dass in den großen slowenischen Medien keine Berichte über das Urteil des Verfassungsgerichts geschalten wurden.
The whole text of the decision (in Slovenian language only)
(Contribution by Aljaz Marn Privacyblog.net - Slovenia )
Rita Verdonk, die holländische Ministerin für Integration und Immigration, gewann am 28. Jänner 2006 in De Melkweg in Amsterdam den negativen Big Brother Award.
Ministerin Verdonk wurde der Preis dafür zugesprochen, dass sie den Status der abgelehnten Asylansucher an deren Herkunftsland weitergab, sowie dafür, dass sie dies wiederholt im Parlament geleugnet und später die Auswirkungen dieser Informationen heruntergespielt hatte.
Die Jury meint, dass die Auswirkungen der Verletzung der Privatsphäre zu gering geschätzt wurden. Informationen über versuchte Asylanträge der Betroffenen weiterzugeben, könnte für diese in ihrem Herkunftsland lebensbedrohlich sein.
Anwärter auf den Preis, die von Ministerin Verdonk übertrumpft wurden, waren der holländische Finanzminister Herr Zalm und der Verbrechensreporter Peter R. de Vries. Herr Zalm wurde für seinen kürzlich vorgebrachten Antrag nominiert, Banken und anderen Dienstleistungsanbietern aus dem Finanzbereich Zugang zu jenen Daten zu gewähren, die sich hinter der neuen „Citizen Service Number“ befinden - noch bevor ein Gesetz diesbezüglich von beiden Häusern des Parlaments verabschiedet worden ist. Der Verbrechensreporter Peter R. de Vries wurde für seinen Vorschlag nominiert, eine Datenbank mit dem DNA Zellmaterial aller Einwohner der Niederlande anzulegen.
Sony BMG gewann den Preis in der Kategorie Firmen: Die Firma hat Spionagesoftware auf 2.6 Millionen Audio CDs installiert, die als Schutzmaßnahme zum Urheberrecht gekennzeiochnet war. Als der Rootkit entdeckt wurde, gab die Firma einen Patch heraus, doch das machte alles nur noch schlimmer. Personen, die sich für den Patch interessierten, mussten viele persönliche Details angeben - nach der Installation nahm der Patch versteckte und verschlüsselte Verbindung mit Sony BMG auf.
In der Kategorie Regierungsinstitutionen gewann das Flevo Krankenhaus einen Preis für den sehr schlechten Sicherheitsstandard bezüglich der persönlichen Daten von Patienten. Das Krankenhaus gründete ein Projekt, in dem Patiententermine über das Internet freigegeben werden, verabsäumte es jedoch, eine ausreichende Zugangskontrolle zu installieren.
In der Kategorie "Vorschläge" gewann die Idee der Regierung, eine Zentraldatenbank einzurichten, die biometrische Daten enthält, die bald von allen Holländern verlangt würden, wenn sie einen Pass beantragen wollen.
Mit August 2006 ist ein Foto auf dem Chip enthalten, später werden die Fingerabdrücke von beiden Zeigefingern hinzugefügt. Die Jury war sehr beunruhigt über die Überwachungsmöglichkeiten, die sich durch eine solche Zentraldatenbank auftun.
Zum ersten Mal seit 4 Jahren, also seit die BBAs in den Niederlanden stattfinden, beschloss die Jury, auch einen Preis für positive Ideen zu vergeben. Der Winston Preis ist benannt nach dem Protagonisten in Orwells Roman "1984". Verliehen wurde er an Prof. Hans Franken, Professor der Rechtswissenschaften und der Informationswissenschaften an der Universität von Leiden und Mitglied des Senats für die Christdemokraten, für seinen gleichbleibenden Widerstand im Senat gegen die verbindliche Vorratsdatenspeicherung.
Die Feier wurde von Bits of Freedom, einer holländischen NGO, deren Ziel die Verteidigung der digitalen Zivilrechte ist, organisiert. Die holländische Veranstaltung ist Teil eines großen internationalen Netzwerkes, welches mit einer Zeremonie 1998 in Großbritannien begründet wurde.
Big Brother Award for Dutch immigration minister (28.01.2006)
(Contribution by Sjoera Nas, EDRi-member Bits of Freedom - Netherlands)
Sicherheitsdienste und Polizei in Großbritannien erhalten eine neue Machtbefugnis. Entsprechend dem Einwanderungsgesetz, das zur Zeit imn Parlament durchgenommen wird, werden die Fluglinien ihnen erweiterten Zugang zu den persönlichen Onlinedaten aller nach Großbritannien ein- oder ausreisenden Passagiere gewähren müssen. Der Innenminister, Charles Clarke, kündigte die Absicht an, dieses System auch auf inländische Flüge zu auszuweiten.
Dies folgt auf ein dreijähriges Versuchssystem, das in Großbritannien auf internationale Flüge angewandt worden war, und den Zugang auf Passagierdaten nach dem Abflug erlaubte. Das Innenministerium gab an, dass man mit dem Zugriff auf solche Informationen vor dem Abflug weitaus bessere Resultate beim Aufhalten von Terrorverdächtigen an Bord von Flügen nach und aus Großbritannien erzielen hätte können.
Bestimmte Fluglinien drückten Bedenken aus, dass eine solche Maßnahme die Check-in-Zeiten erhöhen würde. Wie ein Betreiber schätzte, könnte die Check-in-Zeit pro Passagier um durchschnittlich 40 Sekunden steigen. Diese Schätzung wurde unter Berücksichtigung der benötigten Zeit zum Ausfüllen von Wohnadresse und Geburtsort erstellt, Informationen, die möglicherweise bald auf maschinenlesbaren Streifen in den Identitätausweisen von Passagieren abrufbar sein könnten.
Die Polizei behauptet, dass dieses Vorhaben es ihnen ermöglichen wird, die Zahl der Fälle, in denen unschuldige Passagiere angehalten wurden und andere Fehlern dieser Art durch eine gezieltere Methode zu verringern.
Jedoch brachten einige Gruppen, wie die NGO Privacy International oder die Liberal Democrats, ihre Bedenken hinsichtlich der Überwachung heimischer Passagiere zum Ausdruck. Wie Alistair Carmichael, der neue liberaldemokratische Pressesprecher für Innenpolitik es formulierte, erschuf Großbritannien „eine in der freien Welt beispiellose Überwachungsinfrastruktur“.
„Ich bin äußerst besorgt über den Vorschlag, gewöhnliche Leute bei inländischen Flügen unter routinemäßige Überwachung zu stellen. Die Überwachung der grenzüberschreitenden Bewegungen nach und aus Großbritannien ist notwendig für eine sachgerechte Immigrationskontrolle.
Aber es müssen schon einige sehr überzeugende Argumente eingebracht werden, bevor wir die Ausweitung dieses Prinzip auch auf alle Flüge innerhalb des Vereinigten Königreiches zulassen." sagte Alistair Carmichael.
Security services and police to get UK air passenger details in advance (24.01.2006)
Gegenwärtige Tendenzen in der allgemeinen Sicherheitspolitik basierend auf Informations- und Kommunikationstechnologie in Europa zeigen eine systematische, generalisierte und globale Anwendung von Kontroll- und Überwachungstechnologien. Diese führen zu der Durchsetzung unumkehrbarer technischer Standarts, zur der langfristiggen Strukturierung eines ökonomischen Sektors, zu einem dauerhaft festgelegten Sozialverhalten, sowie zu mehr Globalität, zur Hinterfragung der grundlegenden Aspekte des Rechtseinflusses. Das Seminar „Die Rolle von ICTs in der Geschichte der Sicherheitspolitischen Linien in Europa: Werkzeige zur Durchsetzung oder die Grundlagen einer tiefgreifenden Restrukturierung?“, fand am 27. Jänner 2006 statt; erforscht wurde, wie sich diese globalen Tendenzen in maßgeblichen Veränderungen der gesellschafltichen Grundlagen spiegeln.
7. Februar 2006:
Tag des Sichereren Internets. Der Tag des sichereren Internets wird in ganz Europa stattfinden, unter der Schirmherrschaft der Beauftragten Viviane Reding. European internet safety network INSAFE.
15.-17. Februar, Málaga, Spanien:
Zweite Open Source Weltkonferenz.
16.-17. Februar 2006, Genf, Schweiz
Beratung zur Versammlung des IGF. Beachten Sie bitte, dass alle Teilnehmer sich vorher registrieren müssen. Die Anmeldeformulare sollten nach Möglichkeit per Fax bis zum 4 Februar (keinesfalls später als 11. Februar) an das IGF Sekretariat geschickt werden.
20.-24. Februar 2006, Genf Schweiz
Provisorisches Komitee für Vorschläge zu einem WIPO Entwicklungsprogramm: Erste Sitzung.
21.-22. Februar 2006, Kopenhagen, Dänemark
Wohin von Tunis? Anwendung und Nachbereitung des Welt-Gipfeltreffens zur Informationsgesellschaft und der Rolle der Zivilgesellschaft in diesem Prozess.
1.-3- März 2006, Genf, Schweiz: WIPO – Offenes Forum zu SPLT
29.-30. März 2006, Brüssel, Belgien
European Spectrum Management Conference 2006
2.-5. Mai 2006, Washington, USA: CFP2006. Die 16. Konferenz zu Computer, Freiheit & Datenschutz nimmt Arbeiten und Vorschläge für Tutorien und Foren zu allen Aspekten von Computern, Freiheit und Datenschutz an. Mögliche Themen: geistiges Eigentum und geistige Freiheit; Urheberrecht vs Technologien die Urherberrechte billig oder gratis machen; Technologie und Monopol; globaler Aktivismus; Wahltechnologien und Demokratie; Technologie und Waffen; ICANN und Internet Governance; Grenzen und Zensur; digitale Kluft; biometrische Systeme; Datenschutz von Konsumenten; kabelloser Datenschutz und Sicherheit; Hackertum; Management von digitalen Rechten und Datenschutz; öffentliche Daten und Privatleben. Die Frist läuft bis zum 31. Januar 2006.
2.-4. August 2006, Bregenz, Österreich: 2. Internationaler Workshop zum E-Voting 2006. Mitorganisiert vom Europäischen Rat (CoE) ESF: Europäische Wissenschaftsstiftung (ESF) im Zuge von TED (Towards Electronic Democracy). Internationaler Verband für Integrated Processing, Arbeitsgruppe 8.5 Informationssysteme in öffentlicher Verwaltung, Wirtschaftsuniversität Wien. Die Einsendefrist für Arbeiten dauert bis 24. Februar 2006. Studenten können bis 30. Juni um Förderungen zur Teilnahme am Workshop ansuchen.