EDRi-gram Nr. 4.1, 18. Jänner 2006

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EDRi-gram Nr. 4.1, 18. Jänner 2006

Europäisches Parlament verabschiedet Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Europäisches Parlament verabschiedet Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
Am 14. Dezember 2005 stimmte das Europäische Parlament endgültig über die verbindliche europaweite Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ab. Das Parlament genehmigte den Kompromiss, der zwischen dem Ministerrat der Justiz (JHA Rat), Repräsentanten der Kommission und den sozial-demokratischen und christlich-demokratischen Führern im Europäischen Parlament erzielt wurde (siehe EDRI-Gramm 3.24).
Der endgültige Text wurde mit 378 Stimmen für, 197 Stimmen gegen und 30 Enthaltungen bestätigt. Die zwei größten Parteien, das PSE (sozialistische Gruppe) und PPE (Konservative Fraktion) stimmten mit einer überwältigenden Mehrheit dafür - nur 39 PPE MEPs wählten dagegen (10 enthielten) und nur 24 PSE MEPs wählten dagegen (2 enthielten die Stimme). Die Grünen/EFA und das GUE (linke Gruppe) wählten dagegen, während sich die ALDE (liberale Gruppe) aufspaltete, mit 25 MEPs für und 37 gegen (einschließlich Herr Alvaro, dem Referenten). Referent Alexander Alvaro (Liberale) war über das Verfahren und das Resultat so enttäuscht, dass er darum bat, seinen Namen aus dem Bericht entfernen zu lassen.

Der europäische Kommissions-Vizepräsident Franco Frattini begrüßte freudig einen „Sieg für die Demokratie" - und einen EU-Kompromiss, währenddessen Herr Alvaro anmerkte: „So wie wir (das Parlament) heute gewählt haben, haben wir einen Präzedenzfall geschaffen, bei dem der Rat nur zu rufen braucht: „Springt!“ und das Parlament schreit: „Wie hoch?" Alvaro kritisierte im wesentlichen, dass Daten jetzt für eine Dauer von 6 bis 24 Monaten gespeichert werden müssen, während Mitgliedsstaaten maximale Sperrfristen nach eigenem Willen justieren können. Die Tatsache, dass keine Richtlinie über Kostenvergütung anerkannt wurde, erhöht die Gefahr der Zersplitterung der einzelnen Märkte am wichtigen Telecom-Sektor. Die Richtlinie ist nicht mehr länger auf den Kampf gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen begrenzt, sondern betrifft nun alle „ernsten Verbrechen“, die jeweils durch die einzelnen Mitgliedsstaaten definiert werden.

Das EU Parlament nimmt in die zu registrierenden Datentypen den Standort lokaler Telefonanrufe, SMS und Internetbenutzung auf. Dies bezieht sich auch auf erfolglose Anrufversuche, wenn die Firma bereits solche Daten speichert.

Innerhalb der nächsten 18 Monaten werden alle EU Mitgliedsstaaten die verbindliche Vorratsdatenspeicherung für Telephonie- und Internet-Daten für 6 bis 24 Monaten einführen müssen. Jeder Mitgliedsstaat wird entscheiden müssen, für welchen Zeitraum er die Daten aufbewahrt. Die nationale Umstellung wird vermutlich nicht problemlos vonstatten gehen, weil die staatlichen Rechte in den nationalen Verfassungsgerichte geprüft werden könnten, sofern sie irgendwelche grundlegenden Bürgerrechte verletzen.

Außerdem hat Irland angekündigt, diese Richtlinie vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, da das Übereinkommen angeblich gegen den EC Vertrag verstößt; gleichzeitig wollen einige MEPs die Richtlinie am europäischen Gericht für Menschenrechte anfechten, da es ihr an angemessenem Absicherung ermangelt.

MEP Charlotte Cederschiöld (PPE-DE) richtete bereits am 15. Dezember die Frage die Kommission, wann diese beabsichtige, die Auswirkungen der Richtlinie zu beurteilen und ob die Kommission garantieren könne, dass der Antrag auf Vorratsdatenspeicherung nicht grundlegend gegen Artikel 8.2 und Artikel 7 und 8 der Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstößt. Bis jetzt liegt noch keine Antwort vor.

Die Freigabe der Richtlinie steht im Widerspruch zu einigen starken Kampagnen von Bürgerrechtsorganisationen, einschließlich der EDRI Kampagne, welche 58.000 Unterschriften gegen solch eine Richtlinie in Europa vorlegte. Die Petition liegt in 21 Sprachen auf und wurde von 85 Organisationen und Firmen unterstützt. Die Richtlinie wurde auch von einer Anzahl von Konsumentenschutzorganisationen, sowie von Industrievereinigungen für elektronische Kommunikation und von Journalistenverbänden kritisiert (siehe EDRI-Gramm 3.23).

The percentage of votes and which MEP from which country and from which group has voted.


EU adopts Big Brother directive, ignores industry and civil society (14 12 2005)


Two-page overview of the effects of the most important amendments(14 12 2005)


Ireland to contest data retention law at EU Court (14 12 2005)


Data Retention Directive webpage on the EU Parliament website


Question from MEP Charlotte Cederschiöld (PPE-DE) on Data retention directive( 15 12 2005)


EDRI-gram : Final push for single EP vote on data retention (5 12 2005)


EDRI-gram : Petition closed: 58.000 signatures (21 11 2005)

Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung: Reaktionen beziehen sich auf die aufzubringenden Kosten

Nachdem das Europäische Parlament die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einführt hatte, begann in vielen Ländern auschließlich eine Debatte bezüglich der Kosten. Das Europäische Parlament beschloss, den Artikel zu löschen, der die Kostenrückvergütung für alle zusätzlichen Kosten der Speicherung, der Ablage und der Übermittlung von Daten vorsah. Im Entwurf der Richtlinie, die vom Civil Liberties Komitee erlassen wurde, hatten Mitglieder zunächst eine vollständige Rückvergütung der Kosten gefordert.

Die Frage allerorts ist, wer die Vorratsdatenspeicherung bezahlen soll. Die Kosten umfassen nicht nur den Speicherplatz, sondern auch das Management, die Entwicklung und die Sicherung dieser Daten. Dieses Bedenken wird nicht nur von ISPs, sondern auch von der Polizei einiger Länder geteilt, wo diese verpflichtet sind, die Kosten für die Bereitstellung der Daten zu erstatten.

Wenn der ursprüngliche Antrag angenommen worden wäre, hätten laut finnischem Innenministerium die Kosten für das Land rund 5,5 Milliarden Euro ausgemacht. Im Moment ist die vorgeschriebene Vorratsdatenspeicherung auf VoIP Dienstleistungen und die eigene Email der Anwender begrenzt. Es betrifft weder Internet-Anrufe noch Emaildienstleistungen, die auf dem Internet basieren, wobei die Kosten für den Staat unter Umständen ca. 10-40 Millionen Euro ausmachen werden. Die vorgeschriebene Vorratsdatenspeicherung gilt auch nur für Unternehmen, die als Telekomdienst authorisiert sind.

Einige Experten verliehen diesen Bedenken Ausdruck, da laut eigener Aussage die Vorratsdatenspeicherung bei Internetdaten ungleich schwieriger ist als bei Telefonanrufen, wo die Sache ziemlich klar ist. Es ist nicht einfach, zwischen Daten und Inhalt zu unterscheiden, und die praktischere Lösung wäre wohl, alles zu erhalten und die nicht benötigten Inhalte zu verwerfen. Dies würde ziemlich raffinierte Filtermethoden für die ISPs nötig machen, und weitere Kosten erzeugen. Richard Clayton vom Cambridge University Computerlabor, der eine Doktordissertation über Datenzurückhaltung geschrieben hat, ist der Ansicht, dass die EU das Internet nicht versteht und daher ein Gesetz entworfen hat, das – sofern es als solches angewandt wird – hohe Kosten verursachen würde.

Ein umstrittener Aspekt ist auch der vorgesehene Zeitraum von zwei Jahren für Vorratsdatenspeicherungen; das Internet bewegt sich schnell und verändert sich rasch. Bei der schnellen Änderung von Adressen und Seiten gelten Daten, die bis zu zwei Jahre alt sind bereits als veraltet. Ein weiteres großes Bedenken ist, dass die Daten nicht nur wie ursprünglich geplant für die Terrorismusbekämpfung, sondern auch für zivile Fälle verwendet werden könnten. Es kamen Fragen auf, ob diese Richtlinie Bürger vor unautorisiertem Zugriff auf ihre privaten, vertraulichen Daten schützen würde.

Innenminister Charles Clarke versichert zwar, dass die Menschenrechte beachtet werden und dass er die Bedenken der ISPs bezüglich der Kosten der Datenzurückhaltung versteht, bietet aber keine eindeutigen Antworten; er ruft zu einem Dialog zwischen der Regierung und der Industrie auf, um das Gesetz in Kooperation durchzusetzen, äußert sich jedoch nicht zu einem klaren System der Vergütung von Vorratsdatenspeicherungskosten an die ISPs.


Will logging your email combat terrorism in Europe? (12.01.2006)


ISPs, telcos and police voice fears over data retention cost (13.01.2006)


Finland: Ministries comment mandatory data retention (15.12.2005)


Data law passed in EU seen as restrictive (15.12.2005)


MEPs vote for mandatory data retention (14.12.2005)

Französische Antihass-Gruppen gewinnen Fall gegen Yahoo

In einer knappen Entscheidung (6-5), getroffen am 12. Jänner 2006, wies das 9. U.S. Bezirkberufungsgericht Yahoos Fall über den Verkauf von Nazi-nahen Büchern und Erinnerungsstücken auf ihrer französichen Auktionsseite ab.

Die Mehrheit gab an, dass "der erste Zusatz [zur US Verfassung] in keiner Weise verletzt wurde" und dass es „äußerst unwahrscheinlich“ sei, dass Strafen gegen Yahoos U.S. Betriebe verhängt werden könnten. „Solange und bis Yahoo seine Politik wieder ändert und dabei eindeutig die Anordnung des Französischen Gerichts verletzt, bleibt es unklar, wieviel tatsächlich zur Debatte steht.“

Die Minderheit war der Ansicht, dass die „kriminelle Satzungen der meisten Nationen nicht mit der Verfassung der Vereinten Staaten übereinstimmen. Das gibt den Richtern in diesem Land nicht das uneingeschränkte Recht, kritische Urteile über die Gültigkeit [dieser Satzungen] zu fällen.“

Der Fall resultierte aus der Entscheidung eines französichen Gerichts gegen Yahoo durch La Ligue Contre Le Racisme et L'Antisemitisme (LICRA; Internationale Liga gegen Rassismus und Antisemitismus) und L'Union des Etudiants Juifs de France (UEJF; Union der jüdischen Studenten in Frankreich), das Yahoo dazu verpflichtete, es französischen Bürgern „unmöglich“ zu machen, Verbindung zu einer Yahoo-Webseite mit Auktionen von Nazi-nahen Objekten aufzunehmen.

Ein U.S. Bezirksgericht hatte zuvor die Entscheidung des französichen Gerichts für nicht vollstreckbar erklärt, unter Beachtung dass „obwohl Frankreich das Hoheitsrecht besitzt und bestimmen kann, welche Rede in Frankreich zulässig ist, kann dieses Gericht keine fremde Anordnung durchsetzen, die den Schutz der US-Verfassung verletzt.“

Susan Crawford, ein Juraprofessorin, die einen Kurs über Cyberlaw an der juristischen Fakultät Cardozo in New York unterrichtet, ist der Ansicht, dass „die Fakten es in diesem Fall dem Gericht erlaubten, die schwierigen diplomatischen Streitpunkte zu ignorieren, die durch diese Debatte aufgeworfen worden sind.“


Court rules against Yahoo in Nazi speech case ( 12 01 2005)


Court dismisses Yahoo's free speech lawsuit (12.01.2005)


San Francisco appeal court verdict (12.01.2005)


LICRA vs. Yahoo - case documents

Französisches Parlament setzt erste Schritte zur Legalisierung von P2P

Ende 2005 traf die französische Nationalversammlung eine überraschende Entscheidung, indem sie unerwartete Änderungen im Gesetzesentwurf vornahm, der die Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft durchsetzt. Während einer Nachtsitzung vom 21. auf 22. Dezember (mit einer Anwesenheit von nur 10% seiner Mitglieder) beschloss die Nationalversammlung (mit 30 Pro- und 28 Gegenstimmen) einen Zusatz, der den Austausch von Musik- und Videodateien im Internet für private Zwecke legalisiert.

Der Zusatz vervollständigt Paragraph 2 Art.122-5 zum geistigen Eigentum lautet wie folgt:

„Der Autor kann die Wiedergabe auf jeglichem Medium nicht verbieten, die von einem on-line Kommunikationsdienst von einer natürlichen Person für dessen persönlichen Gebrauch ohne direkte oder indirekte kommerzielle Absichten durchgeführt wird; außgenommen sind Kopien von software, sofern sie keine Sicherheitskopien sind, und vorausgesetzt, die Wiedergabe verfolgt den Zweck einer Einholung einer Nutzungsgebühr wie festgelegt in Artikel L.311-4.“

Diese Änderung steht in totalem Widerspruch mit dem vorgeschlagenen Projekt des Kulturministers Renaud Donnedieu de Vabres, welcher für natürliche Personen, im Falle einer Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Arbeiten Strafen bis zu 430.000 Euro Bußgeld und bis zu drei Jahre Gefängnis beantragt.

Die Entscheidung wurde von der Association of Audionauts begrüßt, die eine gesetzlich festgelegte Abgabensteuer befürwortet, welche von den Internet Service Providern eingehoben werden soll. Die Provider würden das Geld wahrscheinlich aufbringen, indem sie Kunden, die eine bestimme Datenmenge up- und downloaden, eine monatliche Gebühr (ca. 2-5 Euro) vorschreiben.

Patrick Bloche, ein Repräsentant der Sozialisten aus Paris und Mitverfasser des Entwurfes, sagte in einem Interview mit der New York Times: “Wir versuchen, das Gesetz zeitgemäß zu machen, und es ist falsch, acht Millionen Franzosen, die Musik vom Internet heruntergeladen haben, als Verbrecher hinzustellen."

Um ein Gesetz verabschieden, muss der Entwurf auch durch den Senat genehmigt werden, und es ist klar, dass die Interessenverbände diesbezüglich noch nicht das letzte Wort gesprochen haben. Im Falle einer Unstimmigkeit zwischen den Kammern des Parlaments wird eine Mischkommission gebildet werden, um sich über den abschließenden Entwurf zu einigen.

Bei dem Versuch, für den Entwurf des Urheberrechtsgesetzes eine akzeptable Basis für alle zu finden, hatte Innenminister Nicolas Sarkozy am 16. Jänner 2005 eine allgemeine Sitzung mit den wichtigsten Vertretern der Kino-, Musik- und Internetindustrien und den Repräsentanten der Verbraucher einberufen. Die Teilnehmer waren sich über 7 Punkte der neuen gesetzgebenden Debatte einig, einschließlich der Sicherstellung der freien privaten Nützung von Arbeiten, und das freie Teilhaben an Werken, wo dies vom Autor so vorgesehen war.

Die neuesten Meldungen besagen, dass die Debatte im Februar 2006 im Senat fortgeführt werden wird.


France may sanction unfettered P2P downloads ( 22 12 2005)


The National Assembly wants to legalise the peer-to-peer downloading ( only in French, 22 12 2005)


Draft law on the copyright and the related rights in the information society, no. 1206 ( only in French )


DADVSI : Nicolas Sarkozy agrees on seven principles (only in French, 17 01 2006)

Italienischer P2P-Serveradministrator wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht verurteilt

Resultierend aus der Änderung des Urheberrechtsgesetzes in Italien durch Urbani Law, wurde der Administrator eines OpenNap-Servers, „Soniknap5“, für das illegale Teilen von Musikdateien verurteilt.

Das im März 2005 abgeänderte italienische Urbani-Gesetz schreibt administrative Strafen für jene vor, die urheberrechtlich geschützte Dateien aus dem Internet downloaden, aber strafrechtliche Folgen für diejenigen, die im Internet urheberrechtlich geschützte Dateien mit anderen Benutzern teilen. Laut Gesetz könnten die verurteilten Personen auch Geldbußen als Alternative zu Haftstrafen zahlen.

Als Alternative zu zwei Monaten und zehn Tagen Gefängnis wurde der italienische Administrator von OpenNap zur Zahlung von 3660 Euro für das Teilen von Musikdateien mit ungefähr 2500 Benutzern verurteilt. Dieser Schuldspruch war das Ergebnis einer großen internationalen Operation, die auch etliche italienische Serveradministratoren und P2P-Benutzer betroffen hatte.


P2P, Italian OpenNap Administrator Condemned (only in Italian) ( 13.01.2006)


Urbani Law, Modifications approved (only in Italian) (24.03.2005)

Frankreich verabschiedet Anti-Terrorismus Gesetz

Am 23. November wurde der Anti-Terrorismus Gesetzesentwurf, eingebracht von Nicolas Sarzoky aus dem Ministerium für Inneres, von der großen Mehrheit der Abgeordneten der Nationalversammlung angenommen. Das Gesetz erleichtert die Überwachung von Kommunikationen und erlaubt der Polizei, auf die Kommunikationsdaten von Telefonanbietern, Internet Service Providern und Internet-Cafes zuzugreifen. (siehe EDRI-Gramm 3.18)

Obwohl es mehr Widerstand gab als erwartet, stimmte im Dezember auch der Senat (mit 202 Stimmen dafür und 122 Stimmen dagegen) für das Gesetz. Einige Mitglieder der sozialistischen und kommunistischen Gruppen brachten das Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof mit der Auffassung, dass dieses Gesetz dem Ministerium für interne Angelegenheiten eine zu große Macht zugesteht und gleichzeitig den Einfluss der Richter mindert.

Durchgesetzt in einer Notlage, kommt dieses Gesetz nach einer Reihe von anderen Gesetzen, wie z.B. dem Gesetz für Sicherheit, das die Verhinderung von Terroranschlägen zum Ziel hat.
Das Gesetz ruft sowohl bei Befürwortern der öffentlichen Freiheit als auch bei richterlichen Beamten Besorgnis hervor.

Der Text des Gesetzes schreibt vor, dass Internet Service Provider, Internet-Cafes, Versorger und Betreiber den Datenverkehr, die gewählten Rufnummern, und IP-Adressen bei Verdacht auf terroristische Tätigkeit, den dafür vorgesehenen spezialisierten Dienststellen mitteilen müssen. Mobilfunktelefonbetreiber und Internet-Cafes werden aufgefordert, die Daten ihrer Klienten für ein Jahr rückzuhalten. Das Gesetz gestattet auch die Kameraüberwachung an öffentlichen Plätzen wie Zugstationen, Kirchen und Moscheen, Geschäften, Fabriken oder kerntechnischen Anlagen.
Dieses Verfahren ignoriert die richterlichen Beamten und erfordert keine Miteinbeziehung der Richter; es schafft sozusagen eine Überwachungspolizei und missachtet das Recht auf öffentliche Freiheit.
Laut CNIL muss dieses Gesetz und seine Bestimmungen als „außergewöhnliche Maßnahmen“ angesehen werden, welche „ergriffen werden, um auf eine besonders ernstzunehmende Bedrohung zu reagieren". Es gibt jedoch Bedenken, dass die Maßnahmen unverhältnismäßig sind. Bruno Thouzellier, nationaler Sekretär der Richtervereinigung, meint, es könnte zutreffen, dass bestimmte Terroristengruppen das Cybercafe benutzen, um ihre Aktionen zu organisieren, doch sollten die Maßnahmen, welche ergriffen werden, angemessen sein, und „eine Ermittlung sollte nicht sämtlichen oder eine zu große Menge des Datenverkehrs einbeziehen".


Traffic data retention proposal sent back to the Constitutional Council (only French, 26.12.2005)


French parliament adopts tough anti-terrorism law ( 22 12 2005)


Anti-terrorist fight, a draft law and more unknowns (only French, 26.10.2005)


EDRI-gram 3.18, New French anti-terrorism surveillance plans (09.09.2005)

Vergleich zwischen US und europäischer Antiterror-Politik

In einem Report mit dem Titel „Bedrohung für die freie Gesellschaft: Vergleiche von Antiterror-Politik und Strategien in den U.S. und in Europa“, der am 13. Dezember 2005 veröffentlicht wurde, vergleicht Privacy International die Antiterror-Methoden der U.S. mit jenen in Europa. Der Report stellt fest, dass in jeder Richtlinie, die die Massenüberwachung seiner Bürger vorsieht, die EU bereit ist weit über das hinaus zu gehen, was die U.S. Regierung für annehmbar hält, und die Privatsphäre der Bürger verletzt.

Der Bericht hebt die Unterschiede zwischen EU und US bezüglich dem Zugang zu Kommunikationsdaten, der Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationstransaktions-Daten, der Formgebung von Daten und der gezielten Datensuche, dem Zugang zu Akten von Passagierreservierungen und biometrischen Registrierungen hervor, und schließt daraus, dass in jedem Fall die EU Überwachungsenergien jenseits derer in den U.S. umsetzt, und das mit weitaus weniger Offenheit und Debatten über diese Maßnahmen.

Dr. Gus Hosein, der leitende Wissenschaftler von Privacy International sagt: „Es ist keine Überraschung, dass die Regierungen nach Terror-Anschlägen strenge Gesetze erlassen. Aber das Überraschende an dem Vergleich der Überwachungsgesetze in Europa und den U.S. ist, dass die EU immer weiter geht. Die EU plant, von allen Bürgern Fingerabdrücke zu nehmen, alle Kommunikationstransaktionen zu kontrollieren und jegliche Bewegung und Reisen zu überwachen. All diese Richtlinien wurden von den U.S. abgelehnt, sind nun aber Gesetze in Europa. Die EU und einige seiner Mitgliedsstaaten mögen die U.S. als Ungeheuer darstellen, soweit es Antiterror-Machtbefugnisse und zivile Freiheiten betrifft, aber ab und an sollten sie selbst in den Spiegel sehen.“


Report" Threatening the Open Society: Comparing Anti-terror Policies and Strategies in the U.S. and Europe" (13.12.2005)

Auswertung der EU-Richtlinien von Datenbanken

Die Richtlinien zu dem Rechtschutz der Datenbanken wurde im Februar 1996 angenommen.
Die Direktive kreierte ein neues exklusives „sui generis“ Recht für Datenbankproduzenten, gültig für 15 Jahre, um ihre Ausgaben von Zeit, Geld und Bemühungen zu schützen, ungeachtet dessen, ob die Datenbank in sich erfinderisch ist („nicht ursprüngliche“ Datenbanken).

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 12. Dezember 2005 eine Auswertung der EU-Gesetzgebung zum Schutz von Datenbanken. Die Auswertung konzentriert sich darauf, ob die Einleitung dieses Rechtes zu einer Zunahme der europäischen Datenbankindustrie führte. Sie untersucht auch, ob dieses Recht auch auf jene Bereiche zielt, in denen Europa Neuerungen anregen muss.

Die Direktive wurde heftig als unbrauchbare Erfindung der Europäischen Gemeinschaft kritisiert, und sei nur dazu geschaffen worden, um den Datenbanksektor anzukurbeln, und in der Folge mit den USA konkurrieren zu können; es gibt jedoch keinen Beweis dafür, dass die erwarteten Verbesserungen wirklich eingetreten sind. Tatsächlich gibt die Kommission dies in der Auswertung zu: „Die wirtschaftliche Auswirkung des „sui generis“ Rechts auf das Recht der Datenproduktion sind ungeprüft. Eingeführt um die Produktion der Datenbanken in Europa anzuregen, hat das neue Instrument keine nachgewiesene Auswirkung auf die Produktion der Datenbanken.“

Es wird auch angesprochen, dass die US Datenbankindustrie, in der es kein spezifisches Datenbankrecht gibt, viel schneller als die in der EU gewachsen ist; der Report erwähnt dies: “Das Verhältnis der Europäischen/US Datenproduktion betrug 1996 1:2; in 2004 war es bereits 1:3.“

Der Report zieht auch die Auswirkungen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall British Horseracing Board gegen William Hill am 9.11.2004 in Erwägung. Die Entscheidung vermindert den Rechtschutz der sogenannten „spin off“-Datenbanken unter der Datenbankrichtlinie 1996/9/EC. Um den „sui generis“ Schutz für Datenbanken geltend zu machen, muss ein beträchtlicher Aufwand betrieben werden „beim Suchen, Sammeln, Überprüfen und Darstellen von vorhandenen Materialien“. (siehe EDRI – Gramm 2.22).

Der Report schlägt in Bezug auf die Richtlinie eine Reihe möglicher Maßnahmen vor: die Änderung der gesamten Richtlinie, die Rücknahme des „siu generis“ Rechtes, die Ergänzung der sui-generis Bestimmungen, oder die Beibehaltung des Status Quo.

Trotz der zurückhaltenden Befunde im Bericht findet die Europäische Kommission, dass "weitere Beweise für die Brauchbarkeit des "sui generis" Schutzes gesammelt werden müssen"; daher sind Interessensvertreter eingeladen, die Befunde bis 12. März 2006 zu kommentieren.


James Boyle: Two database cheers for the EU ( 2 01 2006)


Press Release : Intellectual property: evaluation of EU rules on databases (12 12 2005)


Evaluation of Directive 96/9/EC on the legal protection of databases


EDRI-gram - ECJ: no legal protection for spin-off databases (17.11.2004)

BEUC- Kampagne für die Digitalen Rechte der Verbraucher

Im November 2005 startete die BEUC (die Vereinigung aller Verbraucher-Organisationen in Europa) eine Kampagne bezüglich der Digital Rights (digitalen Rechte) von Verbrauchern. Die Kampagne soll Verbrauchern zeigen, worin ihre Digital Rights bestehen. Die BEUC wird dabei von Zuzana Roithova, Mitglied des Europäischen Parlaments aus der Tschechischen Republik, unterstützt.

Die Kampagne hebt die komplexen Gefahren für Verbraucher in der heutigen digitalen Welt hervor: Vorratsdatenspeicherung, das Verschleiern von kommerziellen und nicht-gewerblichen Verstößen unter dem gleichen „Piraterie“-Schirm, das allgemeine Kriminalisieren von Verbrauchern und nicht zuletzt DRM (Digital Rights Management).

Innerhalb dieser Kampagne wurde eine zweckbestimmte Website unter http://www.consumersdigitalrights.org/ eingerichtet, die auf Englisch, Französisch und Deutsch abrufbar ist. Die Website enthält eine Sammlung von Musiktiteln von 14 Künstler, die wollen, dass Sie an ihrer Musik unter der Creative Commons NonCommercial-ShareAlike Bewilligung teilhaben.

Außerdem haben Besucher die Möglichkeit die Kampagne zu unterstützen, indem sie eine elektronische Petition für Verbraucherrechte in der digitalen Welt unterzeichnen. Bis zum 17. Jänner 2006 wurde die Petition bereits von mehr als 4000 Personen unterzeichnet.

BEUC präsentiert eine Liste darüber, was sie für grundlegende Verbraucherrechte in der digitalen Welt ansehen: das Recht auf Wahlmöglichkeit, das Recht auf Wissen und kulturelle Vielfalt, das Recht auf das Prinzip der „technischen Neutralität“, das Recht, von technischen Innovationen zu profitieren, ohne missbräuchliche Beschränkung und Interoperabilität von Inhalt und Vorrichtungen, das Recht auf Schutz der Privatsphäre und das Recht, nicht kriminalisiert zu werden.

Die Kampagne beschäftigt sich auch mit der P2P-Frage. Obwohl jeder zugibt, dass Piraterie ein ernstes Problem ist und den Verbrauchern davon abgeraten werden sollte, gefälschte Kopien von CDs oder DVDs zu kaufen, so sollte esdennoch eine klare Differenzierung zwischen Verbrauchern und Kriminellen geben. Verbrauchern solle nicht mit hohen Strafen wegen des Downloadens von Filmen und Musik aus dem Internet gedroht werden, und die Industrie solle aufhören, Verbraucher wie Raubkopierer zu behandeln.

Die Botschaft der, durch BEUC initiierten, Kampagne ist, dem Verbraucher einige digitalen Rechte garantieren zu können, und dass man diese darüber beraten sollte, was sie mit ihrer digitalen Hardware und dem Inhalt tun können.

BEUC's campaign for Consumers' Digital Rights

Some of the reasons for BEUC's Campaign on Consumers' Digital Rights (20.12.2005)

Entwurf für Identitätsausweise im britischen Oberhaus abgelehnt

Am 17. Jänner 2006 debattierte das gesamte Oberhaus ausführlich über die Nutzen, Kosten und Details des vorgeschlagenen Entwurfs für Personalausweise. In drei Abstimmungen wurden ernste Zweifel gegen die Regierung erhoben. Die Regierung behauptet, dass die Karte zur Verbrechensbekämpfung, Bekämpfung illegaler Immigration und Identitätsdiebstahl wesentlich beitragen wird und meint, diese mit einem Betriebskostenaufwand in der Höhe von 584 Millionen Pfund jährlich finanzieren zu können. Jedoch gibt es auch ganz andere Schätzungen: so zweifeln manche daran, dass der Entwurf überhaupt und zu diesen Kosten durchgesetzt werden kann und auch daran, dass das gelieferte System die gewünschten Effekte haben würde.

Die erste Abstimmung fand zu einer Liste von Änderungsanträgen statt, welche die Regierung nötigte, um den Entwurf zu stoppen, bis die Kostenfrage geklärt worden ist. In der Abstimmung wurde mit 237 Stimmen zu 156 Stimmen zugunsten der Änderungen entschieden, was einen Rückschlag von 81 Stimmen für die Regierung bedeutete. Der zweite Änderungsantrag verlangte ein engmaschigeres Sicherheitsnetz als es im Entwurf derzeit vorgesehen ist bezüglich der Möglichkeiten des Aufnehmens und Speicherns von persönlichen Daten. Es wurde mit 206 gegen 144 Stimmen dafür gestimmt. Der dritte Änderungsantrag bezieht sich auf jenes Ziel im Entwurf, „leistungsfähigere und wirkungsvollere Bestimmungen zur Verhinderung von illegalem und betrügerischem Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu schaffen.“ Die Regierung verlor diese Abstimmung mit 194 zu 141 Stimmen.
David Cameron, Führer der Konservativen, versprach am Sonntag, sich gegen die geplanten Identitätsausweise zu stellen und bezeichnete jene als „unbritisch". „Mir gefällt die Idee nicht, dass wir dieses Stück Papier haben müssen, nur weil wir existieren." erklärte er im BBC.

Vor kurzem veröffentlichte die Londoner „School of Economics“ einen Bericht, der einige Bereiche des „Identity Project“ umreißt, welche ihrer Meinung nach größere Aufmerksamkeit verdienen. Der Bericht sagt, dass Personalausweise prinzipiell nützlich für den Bürger sein könnten, kritisiert aber den gegenwärtigen Antrag für den Mangel an definierten Zielen; z.B. wurde von der Regierung nie erklärt, wie sich die Personalausweise auf Identitätsdiebstahl und Terrorismus auswirken würden; außerdem würden die Antragsteller die Kosten des Projektes bei Weitem unterschätzen. Nach Schätzung der Regierung würden die Kosten 584 Millionen Pfund pro Jahr betragen oder ca. 5,8 Milliarden Pfund für die auf 10 Jahre geschätzte Dauer der Auslieferung, während die LSE Studie die Kosten der Aufwendungen auf 10,6 bis 19,2 Milliarden Pfund schätzt. Die LSE Forscher stellten auch fest, dass die größten Schwachstellen des Projektes technischer Natur sind. „Die Kontroverse, die Schwierigkeiten und die Bedrohung, welche durch den Identitätsantrag der Regierung entstehen, sind großteils auf die technische Konzeption zurückzuführen."
Die Diskussion wird in den nächsten Wochen fortgeführt, bevor dem Unterhaus die Änderungen des Oberhauses zur Betrachtung vorgelegt werden. In den kommenden Wochen werden die Lords weitere umstrittene Aspekte der Planung besprechen, einschließlich den der Vernetzung zwischen Personalausweis und Pass; außerdem wollen sie den Personalausweis auf freiwilliger Basis einführen.


UK Government loses crucial votes on ID card (17 01 2006)


Lords defeat for ID cards scheme (17 01 2006)


Loser: Britain's Identity Crisis (January 2006)


London School of Economics 'Identity Project'

Thanks to Simon Davies, Privacy International

Niederländisches Höchstgericht beendet 10-jährigen Scientology Rechtsstreit

In einem Streit, der sich über eine Dekade zwischen Karin Spaink, einer niederländischen Autorin, und XS4ALL, ihrem Internet Provider, und der Scientologykirche, die auf Urheberrechtsverletzung klagte, erstreckt hatte, trug schließlich die Redefreiheit den Sieg davon.

Alles nahm seinen Anfang 1995, als die Scientologykirche versuchte, den Internet Service Provider XS4ALL zu sperren, weil dieser auf einer Website einige religiöse Dokumente von Scientology veröffentlicht hatte und damit laut Scientology eine Urheberrechtsverletzung begangen hatte.

Spaink hört von dem Streit und stellte die gleichen Dokumente auf ihrer eigenen Site, die ebenfalls von Xs4ALL bereitgestellt wurde. Später erklärte sie: „Ich habe mich darauf eingelassen, weil ich es wichtig fand zu darzustellen, wie mit Urheberrechten online verfahren wird, und inwieweit ISPs zur Verantwortung gezogen werden können.“

Die Kirche von Scientology strebte einen Urheberrechtsprozess an, forderte die Entfernung der Dokumente von den jeweiligen Sites und verlangte, den Internetanbieter für die Betätigungen seiner Bezieher in Bezug auf das Urheberrecht zur Rechenschaft zu ziehen.

Ein Amtsgericht in Amsterdam befand jedoch, dass die Dokumente rechtlich zulässig veröffentlicht worden waren, und begründete dies mit dem Recht einer Person, aus urheberrechtlich geschütztem Material zu zitieren.

Im Jahre 1999 diskutierte das Amsterdamer Gericht auch über die Verantwortlichkeit von Anbietern im Allgemeinen. Das Gericht beschied, dass Internetanbieter an sich nicht verantwortlich sind für das Material, das von ihren Beziehern verbreitet wird. Nichtsdestotrotz sollte der Provider eingreifen, wenn Beweise für offensichtlich illegale oder unberechtigte Aktionen vorliegen. Diese sogenannte „drei-Schritte-Methode“ stellte eindeutig eine Eingebung für die spätere e-commerce Richtlinie dar, die auf einer ähnlichen Argumentation basiert. Im Gegensatz zur e-commerce Richtlinie erweiterte das Amsterdamer Gericht die Haftung jedoch auch auf hyperlinks für Material zur Urheberrechtsverletzung.

Eine spätere Entscheidung von 2003 jedoch hob diese Entscheidung vollständig auf und führte zu einem Sieg für XS4ALL.

Scientology führte seinen Feldzug fort, indem es Websites kritisierte und Site Operators, ISPs und sogarGoggle unter Druck setzte. 1999 entfernte Amazon.com links, die zu einem scientologykritischem Buch führten, nur um sie später wieder zu aktivieren.

Das letzte Urteil des Höchstgerichts zu dem Fall sollte im Dezember 2005 fallen, nachdem XS4ALL und Karin Spaink die Schnellverfahren, die Hauptverfahren, und die Berufungen für sich entschieden hatten. In einem Versuch, eine weitere Niederlage am höchsten niederländischen Gericht zu vermeiden, reichte Scientology seine letzte Berufung möglichst spät ein. XS4ALL legte heftigen Einspruch ein, um den Fall ein für allemal zu schließen. Das Höchstgericht nahm die Berufung jedoch an, ohne eine Hauptentscheidung zu treffen. Weil Scientology alle nationalen Mittel genutzt hat, kann es den Fall nicht vor den Europäischen Gerichtshof bringen, und macht daher Spaink’s Sieg rechtskräftig.


Final Victory! XS4ALL and Spaink Win Scientology Battle (16.12.2005)


Scientology loss keeps hyperlinks legal (08.09.2003)

Gesetz zur Informationsfreiheit in Mazedonien

Die Zivilgesellschaft in Mazedonien zeigt sich sehr besorgt über die Beschaffenheit des vorgeschlagenen Entwurfs zum Gesetz für Informationsfreiheit Öffentlicher Art, da er nicht den internationalen Standards zum Zugang zu Informationen entspricht. Heute (18.01.2006) soll das mazedonische Parlament das Gesetz einführen.
Die NGOs Article 19, Foundation Open Society Institute – Macedonia, Pro Media-Skopje und Transparency Macedonia sandten einen offenen Brief an den Präsidenten der Republik Mazedonien, den Vorsitzenden des Parlaments und den Regierungschef, in dem sie ihre Bedenken bezüglich den Schwachstellen im neuesten Gesetzesentwurf zum Freien Zugang zu Information äußern. Sie bemängeln außerdem den fehlenden Fortschritt bei der Durchsetzung des Entwurfs.
Der Brief wurde von 126 mazedonischen Organisationen der Zivilgesellschaft unterschrieben und appelliert für die rasche Umsetzung eines Gesetzes des Freien Informationszugangs, das die Empfehlungen des Artikel 19 mit ein bezieht, und internationalen Standards entspricht. Die Hauptanliegen betreffen:

- Das Gesetz erhebt nicht Anspruch auf letzte Autorität in den Bereichen Informationsfreiheit, und ist von Geheimhaltungsgesetzen angreifbar, sowie vom Gesetz für Geheiminformationen.
- Pläne, die vorsahen, eine Kommission für Anhörungen von Berufungen und die Einführung des Gesetzes voranzutreiben einzurichten, wurden zu Gunsten eines Rechtsspruchs im regulären Gerichtssystem fallengelassen. Wie die Erfahrung in mehreren Ländern zeigt, ist ein unabhängig verwalteter Beschwerdenapparat unbedingt notwendig für die wirkungsvolle Arbeitsweise eines Systems zum Zugang zu Information; Gerichtsverfahren sind zu langwierig und kostenaufwendig für die große Mehrheit der potentiellen Beschwerdeführer in Informationsfragen.
- Das Gesetz enthält keinen klaren „Schadenstest“, der festlegen würde, dass Anfragen auf Information niemals abgelehnt werden dürften, es sei denn, die Auskunft würde tatsächlich ein ernstes Schadensrisiko darstellen.
- Das Gesetz garantiert keinen Schutz für Informanten.
Der Ablauf des Gesetzesentwurfs wurde im Juni 2003 von mehreren NGOs eingeläutet. Zusätzlich beteiligten sie sich währen dieser zweijährigen Periode an dem Entwurf, indem sie öffentliche Hearings und Diskussionen veranstalteten, und sie erleichterten die Durchführung der Verbesserungen im Entwurf.

Der vorgelegte Entwurf wurde während dieser Zeitspanne einschneidenden Veränderungen unterzogen und die Einführung des Gesetzes wurde mehrmals verschoben. Leider wurden die Bedenken der Zivilgesellschaft, die diese Woche vor der Parlamentskommission ausgesprochen worden waren, beim Beschluss des endgültigen Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt, als dieser das parlamentarische Verfahren durchlief. NGOs und FOI Aktivisten drängen auf Änderungen im Gesetz und hoffen, dass das mazedonische Parlament ihre Einwände und Empfehlungen bei der Übernahme berücksichtigen wird. In der Zwischenzeit bleibt Mazedonien das einzige Land, das noch kein Gesetz zur Informationsfreiheit eingeführt hat.


Article 19 calls for the speedy adoption of Macedonian Freedom of Information law ( 12.01 2006)


Comments on the Draft Law on Free Access to Information

(Contribution by Bardhyl Jashari, EDRI-member Foundation Metamorphosis - Macedonia)

Erste Beratungen zur Einrichtung des Internet Governance Forums

Dem Programm des WSIS (Weltgipfel zur Informationsgesellschaft) in Tunis im November 2005 folgend, werden die Interessensvertreter am 16. und 17. Februar zu einem Treffen in Genf zusammenkommen, um Beratungen zur Einberufung eines IGF (Internet Governance Forum) zu Richtlinien für einen Dialog von Multiinteressenvertreter abzuhalten. Das Genfer Treffen soll die Reichweite und die Prioritäten des Forums abklären, sowie dessen Programm und Beschaffenheit. Das Forum wird von der griechischen Regierung voraussichtlich im Herbst 2006veranstaltet werden.
Das Forum war von UN Generalsekretär Kofi Annan vorgeschlagen worden, um die am heftigsten umstrittenen und widersprüchlichsten Punkte der Internet Governance zu lösen, die am WSIS Tunis aufgetreten waren. (siehe EDRI-Gram 3.23).
Obwohl das Forum keinerlei rechtsverbindliche oder entscheidungstragende Macht hat, erwarten Viele, dass es großen Einfluss haben wird, und zu Lösungen und optimalen Verfahren in Bereichen wie Sicherheit und Nutzbarkeit des Internet führen wird.
Das Forum wird mit großer Wahrscheinlichkeit umstritten sein, da einige Regierungen, insbesondere die US Regierung, ihre Absicht ausgedrückt haben, die gegenwärtige Situation im Internet Governance beibehalten zu wollen.
Der Führer der US Delegation am WSIS in Tunis, David Gross, Gesandter der Abteilung für Wirtschaft und Unternehmen im US Außenministerium, hatte in einem früheren Interview aufgefordert, das Internet weiterhin vom privaten Sektor im aufbauenden System zu führen.
Andererseits hoffen einige Regierungen, und besonders die Internationale Telekommunikationsunion (ITU), dass das IGF einiges an Macht von ICANN und der US Regierung wieder an sie umverteilen wird.
Das Treffen in Genf im Februar wird vor der Aufgabe stehen, eine Veranstaltung mit wegweisender Tragweite auszurichten.


The Internet Government Forum (IGF) website


UN to hold consultations on new Net governance body - (12.01.2006)


Internet Governance Forum takes shape (12.01.2006)


UN prepares to set up net group (13.01.2006)


Consultations in view of the Forum on Internet Governance of next February in Geneva (in French,13.01.2006)

Neuer Redakteur bei EDRI-Gram

Die EDRI-Gram Mittelbeschaffungsaktion ist sehr erfolgreich gewesen. Dank der Spenden von Einzelpersonen und Firmen, ist EDRI überzeugt, sich 2006 24 Ausgaben von EDRI-Gram leisten zu können. Bitten um Unterstützung werden im Februar 2006, wenn EDRI sicher ist, dass es die notwendigen 3.500 Euro hat, angenommen. Mehr Spenden, um EDRI im Kampf für die Erhaltung / Einführung der digitalen Zivilrechte zu unterstützen, sind jederzeit willkommen.

Herausgeberin Sjoera Nas von der holländischen, nichtstaatlichen Organisation „Bits of Freedom“ verlässt EDRI-Gram, nach 3 Jahren der Leitung. Sie geht später dieses Jahr in Karenz. Sie wird von Bogdan Manolea aus Rumänien, als unserem neuen Herausgeber ersetzt. Bogdan hat die nötige Befähigung und auch viel Sachkenntnis in IT und den Zivilrechten. Er ist Mitbegründer der neuen rumänischen Vereinigung APTI, welche seit August 2005 Mitglied bei EDRI ist. Die „Association for Technology und Internet“ (APTI) ist eine Gruppe von Internet-Experten, welche die Menschenrechte im digitalen Umfeld vorantreiben und die digitalen Zivilrechte in der rumänischen Gesellschaft sichern möchten.


EDRI-gram support page

Agenda

Agenda
18.-21. Jänner 2006, Rom, Italien: Italia Linux Club – Open Source bei Copy Left. Eine Veranstaltung, die die Verwendung von Technologie und Internet als Instrumente für die Untermauerung von Grundrechten wie Ausdrucksfreiheit und Denkfreiheit bewerben will.

24. Jänner 2006, Brüssel, Belgien: Workshop zu Besprechung des Regelungsrahmen der EU für elektronische Kommunikationen und Dienste, sowie die Besprechung der Empfehlung auf relevanten Märkten

27. Jänner 2006, Paris, Frankreich: Europäisches Pluridisziplinäres Seminar über zur Rolle des ICT in der Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien in Europa. Information und Anmeldung (kostenlos) auf:
Englisch

Französisch

28. Jänner 2006, Amsterdam, Niederlande: Holländischer Big Brother Award. Die holländische NGO Bits of Freedom präsentiert die vierte Verleihung des Big Brother Awards im Musikzentrum Melkweg.

30.-31. Jänner, Rom, Italien: OECD Konferenz zur zukünftigen digitalen Wirtschaft: Erstellung digitaler Inhalte, Verteilung und Zugang.

20.-24. Februar 2006, Genf Schweiz:
Provisorisches Komitee für Vorschläge zu einem WIPO Entwicklungsprogramm: Erste Sitzung.

1.-3- März 2006, Genf, Schweiz: WIPO – Offenes Forum zu SPLT