ShortNews KW 35
Der deutsche Justizstaatssekretär Max Stadler plant einen Vorstoß in Sachen Netzsicherheit. Da immer mehr Bürger, insbesondere Jugendliche, in sozialen Netzwerken im Internet willkürlich Daten und Spuren über ihre Person hinterlassen, empfiehlt der FDP-Politiker ein Verfallsdatum für gesammelte Daten festzulegen. Dabei hofft er auf die freiwillige Kooperation der Netzbetreiber, denn eine gesetzliche Regelung sei vorerst nicht geplant, erklärt er gegenüber der dpa, wie auch die futurezone berichtet.
Mit Hilfe dieser Methode soll es möglich sein, das Erstellen von Personenprofilen im Internet zu erschweren, sofern die Bürger sich nicht ausdrücklich für die fortlaufende Speicherung ihrer Daten entscheiden. Eine Möglichkeit hierfür wäre ein Erinnerungsmail vor Ablauf der Verfallsfrist, die den Bürgern die Entscheidung überlässt, ob ihre Daten nun gelöscht oder weiterhin online verfügbar bleiben sollen.
[unwatched / futurezone]
Hinter der Geheimniskrämerei um den aktuellen Stand der ACTA-Verhandlungen sollen die USA stecken, berichtete am Donnerstag das EurActiv-Netzwerk und beruft sich dabei auf EU-interne Kreise. Demnach sollen US-Beamte massiven Druck ausgeübt haben, damit ihre EU-Verhandlungspartner den Entwurf für das umstrittene Welthandelsabkommen nicht öffentlich machen.
Beim einer Nachbesprechung zur letzten Verhandlungsrunde (Washington, August 2010) (Luzern, Juli 2010) im Europäischen Parlament haben die Europa-Abgeordneten von der Europäischen Kommission uneingeschränkte Einsicht in die aktuellen Verhandlungsdokumente verlangt und den Mangel an Transparenz beklagt.
Schließlich wird das Antipiraterie-Abkommen ACTA schon seit drei Jahren hinter verschlossenen Türen verhandelt – ohne entsprechende Beteiligung des EU-Parlaments, das aber letztendlich seine Zustimmung zu diesem Abkommen geben und es demokratisch legitimieren soll.
Die nächste Verhandlungsrunde soll Ende September auf Ebene der Vize-Minister in Tokio stattfinden. Gut unterrichtete Kreise gehen davon aus, dass die inhaltlichen Verhandlungen in Japan abgeschlossen werden. Gleichzeitig mehren sich aber die Bedenken, dass mit dem ACTA-Abkommen Bestimmungen eingeführt werden sollen, die in Widerspruch zu geltendem EU-Recht stehen. So ist es beispielsweise nach geltendem EU-Recht nicht zulässig, Provider für transportierte Inhalte haftbar zu machen. Mit dem Abkommen könnten aber die rigideren US-Urheberrechtsbestimmungen übernommen und die Providerhaftung eingeführt werden.
[ unwatched / euractiv.com ]
Das Webportal „Verbraucher sicher online“ ist ein Projekt der Technischen Universität Berlin, das es sich zum Ziel gesetzt hat, Verbraucher „über die sichere Internetnutzung, den sicheren Umgang mit Computern, Barrierefreiheit sowie den Zugang zu digitalen Inhalten und Informationen umfassend und verständlich zu informieren“. Unterstützt werden diese Bemühungen vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Vor Kurzem hat das Portal zum Schwerpunkt „Google-Dienste“ einige Texte und Videos veröffentlicht. Diese sollen die sicherheitsrelevanten Einstellungen von Google-Diensten wie Google-Suche, Google Mail, Google Docs, Google Kalender oder dem Google-Browser Chrome aufzeigen und den Verbraucher dabei anleiten, Einstellungen zugunsten seiner Privatsphäre und Datensicherheit vorzunehmen, um die Google-Dienste „sicher und datenschutzfreundlich nutzen zu können“.
[unwatched]
Am Mittwoch präsentierte das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) die Polizeiliche Kriminalstatistik 2009. Der AK Vorrat hat den jährlichen Bericht genauer betrachtet und kam zu dem Ergebnis, dass die vorrätige Speicherung „aller Internetverbindungen im Jahr 2009 weder von Straftaten abgeschreckt, noch den Anteil der aufgeklärten Straftaten erhöht“ hat. Die Aufklärungsrate soll vor der Einführung der sechsmonatigen Speicherung aller Kommunikationsdaten durch Internet Service Provider (ISPs) am 01.01.2009 sogar deutlich höher gewesen sein.
Im Jahr 2008, als die Provider Verbindungsdaten nur für kürzere Zeit speichern durften, konnten 79,8 % der rund 167.000 Internetverbrechen aufgeklärt werden. Nun stieg im vergangenen Jahr nicht nur die Zahl der Verbrechen im Vergleich zum Vorjahr auf rund 207.000 an, sondern die Aufklärungsrate sank gleichzeitig auf 75,7 %. Und das trotz Vorratsdatenspeicherung!
Dies widerspricht nun endgültig den Bedenken des BKA. Nachdem das deutsche Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärt hatte, hatte das Bundeskriminalamt nämlich Sicherheitslücken in der Aufklärung von Straftaten befürchtet.
[unwatched / AK Vorrat]
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Wolfgang Wieland von den Grünen haben gegen das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" (BSI-Gesetz) Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Das Gesetz – seit August 2009 in Kraft – ermächtigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) "ohne Anlass Informationen über die elektronische Kommunikation jedes Bürgers mit Bundesbehörden und Bundestagsabgeordneten (z.B. per E-Mail) aufzuzeichnen. Erfasst wird dabei auch jede Nutzung öffentlicher Internetportale von Bundesbehörden, so auch, wer sich wann für welche Internetseiten interessiert hat und nach welchen Worten er dort gesucht hat. Dadurch kann beispielsweise ermittelt werden, wer sich auf dem Internetportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über Impotenz informiert hat," erläutert der AK Vorrat.
Beschwerdeführer Wolfgang Wieland steht auf dem Standpunkt, durch dieses Gesetz sei das Bundesamt für Sicherheit (BSI) zum Bundesamt für Unsicherheit in der Informationstechnik geworden. "Es ermächtigt zu einer grenzenlosen Vorratsdatensammlung. In grotesker Weise wird verkannt, dass der Bürger nicht nur einen Anspruch auf Sicherheit durch den Staat, sondern auch einen Anspruch auf Sicherheit vor dem Staat hat",so Wieland.
Und Patrick Breyer resümiert: "Der Bundestag muss diese Grundrechtsverletzung jetzt beenden, will er nicht eine weitere Niederlage in Karlsruhe erleiden."
[unwatched / vorratsdatenspeicherung.de]
Eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft hat heute aktuelle Zahlen über den Kampf gegen Kinderpornografie bekanntgegeben - dies berichtet netzpolitik heute in seinem Blog.
Demgemäß konnten im ersten Halbjahr 2010 98 % aller bei der Internet-Beschwerdestelle gemeldeten Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt innerhalb einer Woche gelöscht werden. Sofern die Darstellungen auf deutschen Servern gehostet wurden, waren sie binnen eines Werktages offline.
Diese positive Bilanz sei deshalb möglich geworden, weil immer mehr nationale Beschwerdestellen ein Notice-and-Takedown-Verfahren eingeführt hätten. Dabei werden die Hosting-Provider direkt informiert, wenn über eine von ihnen gehostete Seite eine Beschwerde einlangt. Die Provider prüfen daraufhin die inkriminierten Seiten und nehmen die Inhalte vom Netz. Früher hätte man hingegen oft nur die Sicherheitsbehörden informiert. Diese löschen aber nicht so effektiv, wie wenn die Hosting-Provider direkt informiert werden, wie netzpolitk vom Pressegespräch mit Eco berichtet.
In Deutschland steht für die Meldung illegaler Inhalte die Internet-Beschwerdestelle.de zur Verfügung, in Österreich übernimmt diese Funktion Stopline.at. Beide sind Mitglieder des vom EU-Programm Safer Internet Plus unterstützten INHOPE-Netzwerkes.
In der Schweiz hat der Bund die Koordinationsstelle http://www.kobik.ch/ eingerichtet, wo Webseiten mit möglicherweise verbotenen Inhalten über ein Online-Formular gemeldet werden können.
[ unwatched / netzpolitik ]
Contra Costa liegt in der Bucht von San Francisco und ist ein Landkreis im Bundesstaat Kalifornien. Seit neuestem werden dort Vorschulkinder mittels RFID-Technologie überwacht, berichtet Rebecca Jeschke von Electronic Frontier Foundation.
RFID-Tags sind winzig kleine Funkchips, mit deren Hilfe Lebewesen und Gegenstände eindeutig identifiziert werden können. Die Kinder in Contra Costa tragen in der Schule jetzt ein Trikot, in dem ein RFID-Tag eingenäht ist und können so lückenlos überwacht werden. Über die Signale, die der Tag aussendet, wird der jeweilige Aufenthaltsort der Kinder sowie deren Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen ermittelt. Auch, ob ein Kind gegessen hat oder nicht, wird aufgezeichnet.
Laut Schulbehörde können mit dem neuen System Tausende von Arbeitsstunden eingespart werden, denn die Angaben mussten früher händisch aufgenommen werden. Mit dieser Ersparnis werde man die Kosten für dieses Projekt – 50.000 US-Dollar, die über einen Zuschuss des Bundes finanziert worden waren – sehr schnell wieder einspielen.
Die Bürgerrechtler von Electronic Frontier Foundation sind entsetzt. Denn mit den RFID-Chips lassen sich weit mehr als nur eine paar harmlose Aufzeichnungen bewerkstelligen. Die Technologie bietet die Möglichkeit, die Kinder konstant und lückenlos zu überwachen und genaue Bewegungsprofile zu erstellen. Damit kann also ein sehr detailliertes Bild eines Kindes erstellt werden, was als hochgradig missbrauchsanfällig eingestuft werden kann.
Die Frage, wie lange die Daten aufbewahrt werden und welche Schlussfolgerungen daraus zu Recht oder zu Unrecht gezogen werden, bleibt unbeantwortet. Wird etwa ein Kind, dessen Bewegungsprofil zeigt, dass es sich viel bewegt, als hyperaktiv eingestuft? Ein anderes, weniger umtriebiges, als faul hingestellt? Und können Eltern die Funküberwachung ihrer Kinder verweigern? Offen bleibt außerdem die Frage, wie viele ähnliche Programme, deren Betroffene (Kinder) die Auswirkungen noch gar nicht verstehen können, noch von der US-Bundesregierung unterstützt werden?
[ unwatched / EFF ]
Bernd Langeheine, Direktor für elektronische Kommunikationsdienste (Electronic Communications Policy) in der EU-Kommission, im Gespräch mit dem ORF:
Auf die Frage, ob er nachvollziehen könne, dass sich Internetnutzer aufgrund schwacher Bürgerrechte im Internet eingeschränkt fühlen, erklärt Langeheine, dass er schon eine gewisse Gefährdung der Bürgerrechte im Internet, beispielsweise durch die wachsende Anzahl vernetzter Datenbanken, sehe. Hier müsse darauf geachtet werden, den einzelnen Bürger ausreichend zu schützen ohne dabei die digitale Wirtschaft zu sehr einzuschränken.
Auf Netzsperren angesprochen meint Langeheine: „Man ist sich wohl einig, dass gewisse Inhalte blockiert werden sollen. [...] Aber die Frage ist natürlich, ob man letztlich nicht zu weit geht. Wird da zu viel blockiert, ist das zuverlässig genug in der Feinabstimmung?“ Im Zweifelsfall würde er eine „Notice and Take down“-Lösung einer vollständigen Sperre vorziehen, so Langeheine.
Auch die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist weiterhin ein Thema. In diesem Fall müsse man zusehen, inwieweit man striktere Einschränkungen für die Nutzung der Daten einführen kann, aber gleichzeitig müsse auch das Bewusstsein der Bürger hinsichtlich der Art und Menge der gespeicherten Daten geschärft werden.
Die EU-Kommission soll im Herbst einen Bericht über die bisherigen Erfahrungen mit der Vorratsdatenspeicherung präsentieren.
Das gesamte Interview kann auf den Seiten der ORF-Futurezone nachgelesen werden.
[unwatched / futurezone]
Der US-Bürgerrechtler Edward Hasbrouck setzt sich bereits seit Jahren für mehr Transparenz im Hinblick auf Fluggastdaten ein. Da ihm US-Heimatschutz (Homeland Security) und Zoll nun seit 2007 die vollständige Einsicht in seine Flugpassagierakte verweigern, zieht er vor Gericht (unwatched berichtete).
In einem Gespräch mit der ORF-Futurezone verrät Hasbrouck, weshalb diese Klage auch die EU interessieren sollte. Schließlich sei die EU seitens des US-Heimatschutzes getäuscht worden, so der Bürgerrechtler in einer Presseaussendung zu seiner Klage. Genauer gehe es darum, dass die Homeland Security der EU zugesichert hatte, dass alle Ansuchen um Einsicht in die gespeicherten PNR-Daten (Passenger Name Records) zu einer Person beantwortet würden und dass es bisher keine Zwischenfälle oder Beschwerden über Datenmissbrauch gegeben habe. Alles gelogen, sagt Hausbrouck und wirft mit seiner Aussage jede Menge Fragen auf. Insbesondere da die EU und die USA im Herbst über ein neues PNR-Abkommen verhandeln werden.
Zum einen lasse die mangelnde Transparenz im Hinblick auf die Verarbeitung der Daten zu wünschen übrig, denn bisher sei nicht nachvollziehbar wie die Daten eines Fluggastes verarbeitet werden und wer Zugriff auf eben diese hat. Zum anderen erhalte man, wenn man Einsicht in seine Akten verlange, meist nur Bruchstücke oder zensierte Auszüge.
Denn laut Hasbrouck enthalten PNR-Datensätze weit mehr Informationen als man annehmen würde. Welche personenbezogenen Daten enthalten seien, sei jedoch weitestgehend unklar, da man nie einen Einblick in die vollständigen Akten erhalte. Neben den denkbaren Daten wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Flugziele, seien Hasbrouck unter anderem auch IP-Adressen (bei Onlinebuchungen), Telefonnummern von sozialen Kontakten, sowie Reservierungsauskünfte über Einzel- oder Doppelbetten, der Titel des mitgeführten Buches oder Gesprächsprotokolle mit US-Grenzschutzbeamten untergekommen. Bei vielen Informationen sei unklar, wie der Heimatschutz an diese gelangt sein könnte.
Im Laufe von Hasbroucks Recherchen stellte sich schließlich heraus, dass die Homeland Security Administratorenrechte für das so genannte Galileo-System, das US-Flugbuchungssystem, über das die Buchungen sämtlicher Reisebüros laufen, habe. Zusätzlich soll sie dank einer Niederlassung des europäischen Buchungssystems Amadeus in den USA auch Zugriff auf europäische Buchungsdaten haben.
EU-Bürger hätten jedoch sowieso keine Chance, gespeicherte Daten zu ihrer Person jemals zu Gesicht zu bekommen, da die im US-Datenschutzgesetz verankerte Auskunftspflicht ausschließlich für US-Bürger gilt, erklärt Hasbrouck. Europäische Datenschutzbehörden, wie die österreichische Datenschutzkommission (DSK) sollen allerdings bestätigt haben, dass EU-Bürger ohnehin nicht allzu großes Interesse an Auskunftsersuchen zeigen. Dennoch rät Hasbrouck jedem EU-Bürger aktiv zu werden und Beschwerde einzulegen, damit europäische Datenschutzbehörden gegen die Sammelwut der USA vorgehen können.
[unwatched / futurezone]