Kommissarin Malmström ist diese Woche ihrem Versprechen gegenüber dem Europaparlament nachgekommen und hat eine Bestandsaufnahme aller in der EU eingesetzten "Instrumente für die Speicherung und den Austausch personenbezogener Daten" zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität vorgelegt.
Malmströms Beamte haben also Inventur gemacht und eine beachtliche Zahl verschiedener, teils überlappender Datensammlungen, die die Union über ihre Bürger angelegt hat, ans Licht gebracht. Dazu gehören beispielsweise das Schengener Informationssystem SIS (bzw. das noch einigen Pannen noch immer nicht gehfähige Folgeprogramm SIS II), eine nichtöffentliche Datenbank, in der Personen und Sachen eingetragen sind, die im Schengen-Raum zur Fahndung, mit einer Einreisesperre oder als vermisst ausgeschrieben sind.
Weiter Datensammlungen betreffen unter anderem
* EURODAC, ein zentralisiertes automatisches Fingerabdruckidentifizierungssystem und enthält die Fingerabdruckdaten bestimmter Drittstaatsangehöriger (Anm.: gemeint sind Asylwerber)
* das Visa-Informationssystem (VIS) zur Umsetzung der gemeinsamen Visapolitik, das die Prüfung von Visumanträgen und Kontrollen an den Außengrenzen vereinfachen und Gefahren für die innere Sicherheit der Mitgliedstaaten vorbeugen soll
* Advance Passenger Information (API) - dafür wurde 2004 auf Initiative Spaniens eine Richtlinie erlassen, die eine Verpflichtung von Luftfahrtunternehmen, Grenzkontrollbehörden erweiterte Fluggastdaten zu übermitteln. Zweck dieser Datensammlung soll die Verbesserung der Grenzkontrollen und die Bekämpfung der illegalen Migration sein.
* Übereinkommen von Neapel II über die Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe der Zollbehörden, womit Verstöße gegen nationale Zollbestimmungen verhindert und aufgedeckt werden sollen sowie das
* Zollinformationssystem (ZIS) und das Aktennachweissystem für Zollzwecke (FIDE)
* den Beschluss von Prüm über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zur Bekämpfung von Terrorismus, grenzübergreifender Kriminalität und illegaler Migration.
* die umstrittene Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten, die Anbieter von Telefon- und Internetdiensten zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Straftaten die Verkehrs- und Standortdaten sowie Informationen über Teilnehmer (einschließlich deren Telefonnummer, IP-Adresse und Gerätekennung) zu speichern
* das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS), mit dem verurteilte Sexualstraftäter daran gehindert werden sollen, in anderen Mitgliedsstaaten einer Tätigkeit nachzugehen, bei der sie Kontakte zu Kindern haben
* ein System zum Informationsaustausch zwischen den zentralen Meldestellen zur Entgegennahme von Finanzinformationen (Financial Intelligence Units - FIU) zum Zwecke der Bekämpfung der Geldwäsche und später des Terrorismus an
* ein System zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Vermögensabschöpfungsstellen (Asset Recovery Offices - ARO) bei der Identifizierung und Nachverfolgung von Erträgen aus Straftaten
* eine von Europol verwaltete Europäische Cybercrime-Plattform (ECCP) zum Austausch von Informationen über Internet-Kriminalität
Nicht zu vergessen das SWIFT-Abkommen zur Übermittlung von europäischen Daten über Banktransaktionen und das Fluggastdaten-Abkommen PNR (Passenger Name Records), mit dem zahlreiche Angaben über Flugpassagiere, die Flüge nach, von oder über das Gebiet der Vereinigten Staaten tägigen, an die US-Behörden übermittelt werden.
Die Liste der Datensammel- und Datenaustauschsysteme, ist hier nicht vollständig angeführt und ließe sich noch recht lange weiterführen. Doch trotz der Vielzahl bereits bestehender Datensammlungen und Austauschsysteme hat die Kommissarin Malmström angekündigt, noch mehr Daten mit den USA austauschen und die "Kooperation mit externen Partnern, besonders mit den Vereinigten Staaten" noch weiter ausbauen zu wollen.
Zudem moniert sie auch neue EU-Gelder für die Schaffung eines Fonds für die Innere Sicherheit Europas. Genaue Fragen nach dem Zweck des Geldtopfs wollte Malmström den Medien nicht beantworten, wie Die Presse berichtet.
Ebenso offen bleibt die Frage, welches Kosten-Nutzen-Verhältnis die umfassenden Datensammlungen aufweisen. Der Bericht Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht gibt auch keine Auskunft darüber, wie effizient die aufgezählten Systeme sind.
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