Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: SWIFT agreement adopted by the European Parliament
Das Europäische Parlament hat am 8. Juli 2010 das so genannte SWIFT-Abkommen angenommen. Es ermöglicht damit die Weitergabe von Bankdaten von EU-Bürgern an US-Behörden, ist aber daran gescheitert, seine ursprüngliche Haltung von Februar 2010 in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre aufrechtzuerhalten.
Der Text wurde mit 484 Für- und 109 Gegenstimmen angenommen. Die Unterstützer der gegenwärtigen Fassung berufen sich darauf, dass sich der neue Text aufgrund einiger wichtiger Zugeständnisse von Seiten der USA deutlich verbessert hat. Die Zugeständnisse umfassen die Einschränkung der Übertragung von Massendaten an die USA oder die Rolle Europols bei der Überwachung des Übertragungsprozesses.
Dennoch haben selbst europäische Datenschutzinstitutionen – der Europäische Datenschutzbeauftragte und die Artikel 29-Datenschutzgruppe – betont, dass das gegenwärtige Abkommen europäischen Datenschutzstandards nicht gerecht wird.
Wie EDRi in seinen kurz vor der Abstimmung veröffentlichten FAQs erklärt hat, ist für die Übertragung der Daten kein vorheriger Gerichtsentscheid nötig, die Definition des Begriffes „Terrorismus“ ist sehr breit gefasst, EU-Bürger haben in den USA nach wie vor keine Regressmöglichkeiten gegen den Datentransfer oder mögliche ernste Folgen desselben.
Zudem kann SWIFT in der Praxis derzeit Datenanfragen nicht auf bestimmte Individuen oder einzelne Transaktionen einschränken. Tatsächlich wird es (wie auch in der Vergangenheit) die Daten aller Transaktionen eines bestimmten Landes, einer bestimmten Bank oder zu einem bestimmten Datum übertragen müssen. Berichten zufolge hat das US-Finanzministerium die Daten von bis zu 25 % aller SWIFT-Transaktionen erhalten, was jährlich auf Milliarden Datensätze hinausläuft.
Was die Stellung von Europol betrifft, so ist diese EU-Organisation weit davon entfernt, eine Justizbehörde zu sein. Nun ist sie aber autorisiert, Informationen von – aufgrund von US-Abfragen – übermittelten Daten abzufragen, was jeden Anreiz, die übermittelten Daten einzuschränken, drastisch reduziert.
Das Abkommen tritt am 1. August 2010 in Kraft. Der gegenwärtige Text ist für fünf Jahre gültig und wird danach automatisch jeweils um ein Jahr verlängert. Um das Abkommen zu kündigen, muss eine der beiden Parteien die Initiative ergreifen. Selbst wenn das Abkommen aufgekündigt wird, verbleiben alle bereits übertragenen Daten in der Verfügungsgewalt der US-Behörden. Die an die US-Behörden übermittelten Daten bleiben dort für fünf Jahre gespeichert.
The Parliament shows the green light for the SWIFT II agreement (Französisch) (8.07.2010)
US to access Europeans' bank data in new deal(8.07.2010)
Frequently Asked Questions on the Terrorist Finance Tracking Program / "SWIFT" Agreement (7.07.2010)
unwatched: Neues SWIFT-Abkommen: wieder die selben Privatsphäre-Bedenken