Beruhend auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahre 2006 sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, zum Zwecke der Verfolgung schwerer Straftaten nationale Gesetze über eine flächendeckende Speicherung aller Telekommunikationsdaten auf Vorrat zu erlassen. Diese Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung war von Anfang an umstritten; in Deutschland wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie im März 2010 gar vom Verfassungsgericht wieder aufgehoben. An der Reparatur der Regelung wird immer noch gearbeitet. Bis dahin dürfen in Deutschland keine Telekommunikationsdaten auf Vorrat gespeichert werden.
In Tschechien ist ebenfalls eine Verfassungsklage anhängig, in Rumänien wurde die Vorratsdatenspeicherung bereits vom Verfassungsgericht gestoppt. In Irland, hat der High Court beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist.
Während für das zweite Halbjahr 2010 unter belgischer EU-Präsidentschaft eine Evaluierung der EU-Richtlinie vorgesehen ist, ist sie in manchen Mitgliedsländern noch nicht einmal umgesetzt. So hat Österreich zwar einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, diesen aber noch nicht in Kraft gesetzt. In Schweden und Belgien herrscht weiter Tauziehen über die Umsetzung in nationales Recht.
Vor diesem Hintergrund haben sich 100 verschiedene Organisationen aus 23 Ländern zusammengetan und einen Offenen Brief an die EU-Kommission verfasst. Die Unterzeichner fordern "die Aufhebung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten" – unter den Unterzeichnern sind Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverbände etwa von Journalisten, Juristen und Ärzten, Gewerkschaften wie ver.di, Verbraucherzentralen und auch Wirtschaftsverbände.
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Vorratsdatenspeicherung keine Verbesserung bei der Aufklärung von Straftaten bewirkt habe. "Wo eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt wurde, hat sie die Zahl der aufgeklärten Straftaten nicht erhöht. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen etwa wurden 2007 84 %, nach Einführung einer Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2008 77 % und 2009 ebenfalls 77 % der bekannt gewordenen Internetdelikte aufgeklärt. Nützlichkeit ist nicht gleich Notwendigkeit. Die EU-Vorgaben müssen jetzt flexibler gestaltet werden und intelligentere Alternativen als eine ungezielte Datenanhäufung zulassen."
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