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Englisch: Irish Court allows Data Retention Law to be challenged in ECJ
Der Oberste Gerichtshof Irlands entschied vor kurzem zugunsten des EDRi-Mitglieds Digital Rights Ireland (DRI) und ermöglichte damit der Bürgerrechtsorganisation die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzufechten. Dies ist das Ergebnis von vier Jahren Arbeit der Rechtsabteilung der Organisation.
In seiner im Jahre 2008 eingereichten Klage gegen die Minister für Kommunikation und Justiz, den Garda-Beauftragten (Beauftragter der irischen Nationalpolizei) und den Staat gab DRI an, dass die Angeklagten auf gesetzeswidrige Weise und entgegen der irischen und europäischen Gesetzgebung Daten in Verbindung mit DRI und anderen Nutzern von Mobiltelefonen bearbeitet und gesammelt haben. Die Menschenrechtskommission (HRC) war ebenfalls an dem Fall als Berater für das Gericht in Rechtsangelegenheiten beteiligt.
DRI klagte, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen in den EU-Verträgen enthaltene Grundrechte, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen die Grundrechtecharta verstößt.
Das irische Gericht entschied, dass in dieser Sache ein Verweis an den EuGH erforderlich und zum gegenwärtigen Stand angemessen sei.
Justice McKechnie stellte fest, dass „die in diesem Fall vorgebrachten Angelegenheiten Themen von erheblicher öffentlicher Wichtigkeit zur Sprache bringen. Angesichts der raschen Entwicklung der gegenwärtigen Technik ist es von großer Bedeutung, die rechtmäßigen gesetzlichen Grenzen moderner Überwachungstechniken, die durch Regierungen angewendet werden, zu definieren. Ohne ausreichende rechtliche Vorkehrungen ist das Potential für den Missbrauch und die ungerechtfertigte Verletzung der Privatsphäre offensichtlich. Zumindest ist es in diesem Fall so, aber die Gefahr ist meiner Meinung nach so enorm, dass eine ausführlichere Untersuchung des Gesetzesentwurfs sicherlich erforderlich ist“, und entschied, dass DRI das Recht habe in Frage zu stellen, ob die Bestimmungen der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie „die Rechte der Bürger auf Privatsphäre und Kommunikation verletzen“.
Irland folgt somit dem Beispiel anderer europäischer Staaten wie Deutschland, Ungarn, Bulgarien und Rumänien, die kürzlich die Verfassungsmäßigkeit der EU-Richtlinie angezweifelt haben.
Das Urteil des irischen Obersten Gerichts gibt dem EuGH die Möglichkeit zu entscheiden, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gesetzmäßig ist oder nicht. Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention hinsichtlich des Rechts auf Privatsphäre wird vermutlich die Grundlage der Anfechtung bilden. Die Entscheidung des EuGH zu diesem Fall wird sehr stark von den Fragen abhängen, die vom irischen Gericht vorbereitet werden. DRI hatte vorgeschlagen, ein Fragenformular in seiner Klagebegründungsschrift einzureichen, doch das Oberste Gericht benötigte weitere Vorschläge. Die Fragen sind Teil des Gerichtsbeschlusses, der an den EuGH verwiesen wird und den jeder EU-Mitgliedsstaat erhalten sollte.
„Um eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof zu vermeiden, muss die Europäische Kommission rasch Änderungen an der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie vorschlagen. Die EU-weite Verpflichtung, Verbindungsdaten zu sammeln, ist veraltet und muss aufgehoben werden. Eine umfassende Vorratsdatenspeicherung ist erwiesenermaßen überflüssig, nachteilig oder in vielen Staaten der EU und der Welt verfassungswidrig, so auch in Deutschland, Österreich, Belgien, Griechenland, Rumänien, Schweden und Kanada. Diese Staaten verfolgen Verbrechen ebenso effektiv durch die Nutzung gezielter Instrumente, wie die internationale Cybercrime-Konvention“, erklärte Sandra Mamitzsch vom deutschen Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat).
Das Oberste Gericht wird in rund drei Wochen den genauen Wortlaut der Fragen, die dem EuGH vorgelegt werden sollen, festlegen. Sobald dies erfolgt ist, wird der Fall formell weiterverwiesen. Es wird vermutlich rund zwei Jahre dauern, bis es zur Anhörung vor dem EuGH kommt. Jeder Mitgliedsstaat der EU hat das Recht, in diesem Fall zu intervenieren und angehört zu werden.
VDS-Herausforderung – Urteil des Obersten Gerichts (Englisch, 5.5.2010)
Urteil des obersten Gerichts zu unserer VDS-Klage (Englisch, 5.5.2010)
Europäischer Gerichtshof soll über VDS entscheiden (Englisch, 6.5.2010)
Digital Rights Irelands VDS-Klage (Englisch, 10.5.2010)
Digital Rights Ireland ist nicht länger eine Stimme in der Wüste (Englisch, 6.5.2010)
unwatched: Digital Rights Ireland ficht Vorratsdatenspeicherung an (2.8.2006)