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Englisch: List of actions for the implementation of Stockholm Programme
Am 20. April 2010 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan für die Umsetzung des Stockholm Programms vorgestellt. Es gibt den Rahmen für das Tätigwerden der Europäischen Union in den Bereichen Bürgerrechte, Justiz und Sicherheit, Asyl und Immigration im Zeitraum 2010 bis 2014 vor und umfasst 170 Initiativen.
Zur Umsetzung dieses komplexen Programms hat die Kommission eine Reihe von Schlüsselaktivitäten samt genauem Zeitplan identifiziert, die auch zehn konkrete Maßnahmen aus dem Bereich Justiz, Grund- und Bürgerrechte mit einschließen.
Zum Schutz personenbezogener Daten beinhaltet der Aktionsplan zwei konkrete Maßnahmen. Zum einen soll die Datenschutz-Richtlinie an die Erfordernisse der heutigen Zeit angepasst werden, um den neuesten technischen Entwicklungen genügen zu können und moderne Datenschutzinstrumente in die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zur Kriminalitätsbekämpfung zu integrieren. Auch sollen "die gleichen Datenschutzgrundsätze zur Anwendung kommen – egal ob es sich um eine kommerzielle oder behördliche Nutzung handelt (Gesetzesvorschlag bis Ende 2010)".
Zweitens soll die Kommission bis Juni einen Verhandlungstext für ein generelles Datenschutz-Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten vorlegen. Mit diesem Abkommen soll festgelegt werden, "welche Daten mit den USA ausschließlich zum Zwecke der Strafverfolgung ausgetauscht werden können (Daten für den kommerziellen Gebrauch nicht eingeschlossen)". Das Abkommen muss die Rechte der EU-Bürger sowie ihre Beschwerdemöglichkeiten im Falles eines Datenmissbrauchs klar definieren.
In den Verhandlungen mit den USA über ein langfristiges Abkommen über die Verarbeitung und den Transfer von Bankdaten im Rahmen des Terrorist Financing Tracking Programme (TFTP – Programm zur Überwachung von Finanzströmen zur Aufdeckung von Terrorismus) wird die Kommission ernsthafte Datenschutzgarantien im Auge behalten. Dazu zählen die strikte Einschränkung des Datenaustauschs auf Zwecke der Terrorismusbekämpfung und ein absolutes Verbot für den Massentransfer von Daten an Drittstaaten.
Die Verhandlungen zielen auf eine Beschränkung der Anzahl der personenbezogenen Daten, die an die US-Behörden übermittelt werden, ab. Der EU wird das Recht eingeräumt, das Abkommen im Falle einer Verletzung der Datenschutzbestimmungen aufzukündigen.
Weitere Maßnahmen des Aktionsplans betreffen die Erstellung eines Evaluierungsberichts über die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Laufe des Jahres 2010 und gegebenenfalls einer Neufassung der Richtlinie sowie die Erstellung eines Berichts über die Umsetzung der Entscheidung zur Verbindung von Datenbanken mit DNS-Daten, Fingerabdrücken und Kraftfahrzeug-Daten.
Im Hinblick auf Cyberkriminalität enthält der Aktionsplan Maßnahmen zur Ausarbeitung eines Entwurfs über Angriffe auf Informationssysteme, die Entwicklung einer Plattform für Cybercrime-Warnsysteme auf europäischer Ebene, die Entwicklung eines europäischen PPC-Modells (Public-Private-Partnership) im Kampf gegen Cyberkriminalität und für Cybersicherheit sowie einen Gesetzesentwurf zur Einführung gemeinsamer Rechtsprechungsregeln für den virtuellen Raum auf europäischer und internationaler Ebene. Der Aktionsplan sieht weiters die Ratifizierung der Europäischen Cybercrime Kovention 2001 durch die Mitgliedsstaaten vor.
Weiters ist ein Gesetzeswurf über Strafmaßnahmen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte vorgesehen, vermutlich die geplante IPRED II Richtlinie (Intellectual Property Rights Enforcement Directive).
Zudem soll eine Empfehlung zum Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention ausgearbeitet werden. Das mehrjährige Rahmenwerk für die Europäische Grundsrechtsagentur soll künftig auch die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung beinhalten.
Darüber hinaus wird eine "Strategie über die innere Sicherheit" in der EU erwähnt, die ein weiteres Maßnahmenbündel im Bereich Sicherheit beinhalten wird. Die Kommission erwartet die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates und wird im Einklang mit den Bestimmungen des Lissabon-Vertrags mit dem EU-Parlament, dem Rat und den nationalen Regierungen und Parlamenten an der Annahme der im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen arbeiten.
European Commission plan to deliver justice, freedom and security to citizens (2010 - 2014) (Presseaussendung vom 20.4.2010)