EDRi-gram Nr. 8.7, 07. April 2010

EDRi-gram
Nein

EDRi-gram Nr. 8.7, 07. April 2010

Personenbezogene Daten: Ein Comic für junge Europäer


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Personal data: a comic book for European young adults

Informations- und Kommunikationstechnologien (Telefon, Internet, E-Mail, Blogs und soziale Netzwerke) erleichtern den Alltag und Beziehungen zu unseren Verwandten, Freunden und sogar zu Fremden. Jugendliche und junge Erwachsene nutzen sie besonders häufig. Wenn wir nicht vorsichtig sind, können sie uns jedoch dazu verleiten, exzessive Mengen unserer personenbezogenen Daten aus der Hand zu geben und damit die Überwachung unseres Privatlebens zu erleichtern. Der Schutz personenbezogener Daten ist entscheidend für den Respekt vor der Privatsphäre des Einzelnen. Die Europäische Union schuf einen legislativen und regulativen Rahmen, der darauf abzielt, den Schutz personenbezogener Daten von Bürgern als eine ihrer Grundrechte zu gewährleisten. Wie sieht die Praxis aus und wie können wir uns selbst im Alltag schützen?

Das europäische Projekt „Sensibilisierung und Unterweisung junger europäischer Bürger hinsichtlich des Schutzes ihrer personenbezogenen Daten“ zieht Bilanz über die Lage in neun EU-Ländern (Tschechische Republik, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Niederlande, Rumänien, Spanien und Großbritannien) und die entsprechende europäischen Gesetzgebung.

Das 18-monatige Projekt starte im Januar 2009 und wird aus Mitteln des „Grundrechte und Bürgerschaft“-Programms (Fundamental Rights and Citizenship-Programme) der Europäischen Kommission finanziert. Koordiniert wird es von der Französischen Liga für Menschenrechte (LDH – French League of Human Rights) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Vereinigung zum Schutz der Menschenrechte (AEDH – European Association for the Defense of Human Rights), EDRi, dem tschechischen Verein Iuridicum Remedium (IuRe) und der spanischen Einrichtung Comunicació per a la Cooperació (Pangea). Ziel des Projektes ist es, das Bewusstsein der Bürger für den Schutz der Privatsphäre zu schärfen. Zu diesem Zweck werden Länderberichte, eine vergleichende Analyse und eine Bestandsaufnahme der Gesetzgebung und Praktiken innerhalb der EU erstellt und Empfehlungen an Behörden ausgearbeitet.

Kürzlich wurde im Rahmen des Projekts ein Comic mit dem Titel „Under surveillance“ („Unter Beobachtung“) herausgegeben, das Heranwachsenden als Informationsquelle dienen und zur Bewusstseinsbildung beitragen soll.

Inhalt: In einer undefinierten europäischen Stadt arbeitet eine Gruppe junger Leute, sie studiert, reist, schreibt in Foren und Blogs, tauscht sich in sozialen Netzwerken aus, trifft sich auf Konzerten usw. Eine „schwierige“ Situation im Leben eines jungen Fotojournalisten und der Mobilisierung seiner Freunde, um ihm aus dieser Situation zu helfen, verdeutlichen die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, welche durch die Nutzung neuer Technologien erleichtert wird. Das Heft betont sowohl die Konsequenzen als auch mögliche Gegenmittel und enthält ein Glossar sowie Links zu hilfreichen Webseiten.

Das Comic „Under surveillance“ ist auf Katalanisch, Tschechisch, Englisch und Französisch erhältlich. Onlineversionen finden sich auf den Webseiten der Projektpartner. In jeder Sprache stehen 20.000 Kopien kostenlos zur Verfügung. AEDH und EDRi verbreiten die englische Version. Organisationen, die an einer Mitarbeit zur Verbreitung des Heftes interessiert sind, sind dazu eingeladen mit AEDH und EDRi in Kontakt zu treten. Sollten Sie Interesse an der Produktion des Comics in anderen Sprachen haben, kontaktieren Sie den Projektkoordinator LDH.

Kontakte: EDRi (edrigram at edri dot org) AEDH (aedh at aedh dot eu) LDH (ldh at ldh-france dot org)

Press release: Personal data: a comic book to raise awareness among European young adults (7.04.2010)

Données personnelles : une bande dessinée à destination des jeunes adultes européens pour prendre conscience, s’informer et se protéger au quotidien (only in French, 7.04.2010)

Comic Book "Under Surveillance"

Comic Book "Under Surveillance" - Cover

LDH France

EDRi

AEDH

IURE

Pangea

Europäische Kommission schlägt Netzsperren vor und verteidigt rechtswidrige Handlungen


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: European Commission proposes Net blocking and defends illegal activity

Am 29. März 2010 setzte die Europäische Kommission ihre Initiative gegen die Ausbeutung von Kindern wieder auf die Tagesordnung. Ursprünglich wurde die Initiative im März 2009 als „Rahmenentscheidung“ eingeführt, jedoch aufgrund des In-Kraft-Tretens des Lissabon-Vertrags widerrufen.

Im Hinblick auf Internetsperren gibt es zwei entscheidende Unterschiede zwischen dem neuen Antrag und der widerrufenen Version. Beide Änderungen wurden vorgenommen, um den Widerstand gegen den Antrag zur EU-weiten Einführung von Internetsperren zu verringern und dadurch die Basis für eine kontinentsumspannende Zensurinfrastruktur zu schaffen.

Zum einen hätten die Sperrmaßnahmen, wie von der Kommission ursprünglich vorgeschlagen, neue Gesetze in den Mitgliedsstaaten erfordert (weil die Sperren von Justiz oder Polizei werden müssten). Dies wäre notwendig, damit die Maßnahme zumindest ansatzweise in Einklang mit Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu bringen, der besagt, dass „die Ausübung dieser Freiheiten (...) vom Gesetz vorgeschriebenen Formvorschriften (...) unterworfen werden [kann]“. Die Notwendigkeit einer rechtlichen Grundlage wird in der ansonsten eher nichtssagenden Folgenabschätzung bekräftigt. „Solche Maßnahmen müssen dem Gesetz unterliegen, oder sind gesetzeswidrig.“ Im Blog von Kommissarin Malmström gibt ihr Sprecher wiederholt einer „freiwilligen“ Sperre den Vorzug.

Im Ministerrat lehnten Mitgliedstaaten wie Schweden und Großbritannien, die bereits „selbstregulierte“ „freiwillige“ Sperren haben, diese Maßnahmen ab, da sie keine Gesetze einführen wollten.

Folglich änderte die Europäische Kommission ihren Antrag so ab, dass es nur noch „Maßnahmen“ gefodert werden, die zu ergreifen sind, um eine Sperre zu veranlassen – dadurch umgeht man den Widerstand jener Mitgliedsstaaten, die Sperren derzeit ohne rechtliche Grundlage durchführen und ermöglicht so die permanente Verletzung des Artikels 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Als einer der ersten Vorschläge der neuen Kommission – einer Kommission, die den historischen Schritt des Beitritts zur Europäischen Menschenrechtskonvention setzen wird - ist dies ein schwerwiegender, höchst enttäuschender, zynischer und vor allem illiberaler Schachzug.

Die zweite Änderung sollte eine vage und damit rechtlich nicht vollstreckbare „Verpflichtung“ für Mitgliedsstaaten schaffen, „notwendige Maßnahmen“ zur Entfernung der betreffenden Webseiten aus dem Internet zu ergreifen. Dieser Schritt kopiert eine Reihe bestehender „rechtsverbindlicher“ internationaler Verpflichtungen, wie jene gemäß Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention.

Wird mit einer weiteren vagen und nicht vollstreckbaren Verpflichtung für Mitgliedsstaaten irgendetwas erreicht? Nein, wenn es nach der Europäischen Kommission geht, die (in der „Folgenabschätzung“ dieses Vorschlags) argumentiert, dass eine Richtlinie notwendig ist, weil es der Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung an einem „energischen Überwachungsmechanismus“ fehlt. Doch der neue Vorschlag ermöglicht es der Kommission zu argumentieren, dass sie keine Websperren (mit ihren präzisen Verpflichtungen) vor der Löschung der Webseiten (mit ihren vagen und nicht vollstreckbaren Verpflichtungen) fordert, sondern an beiden Maßnahmen gleichzeitig arbeitet.

(Ein Beitrag von Joe McNamee - EDRi)

Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (29.3.2010) (Deutsche Fassung)

Proposal for a Directive on combating the sexual abuse, sexual exploitation of children and child pornography, repealing Framework Decision 2004/68/JHA (29.3.2010) (Englische Fassung)

Impact assessment (25.3.2009)

Commissioner Malmström's blog (in Swedish and English) on this issue (29.3.2010)

MOGiS (abuse survivors against internet blocking): Remove, don't block! - Act, and don't look away!

Britische Digital Economy Bill: Im Eiltempo durch das Unterhaus


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: UK Digital Economy Bill rushed through the House of Commons

Nach etlichen Stunden, die man mit Debatten verbrachte, gelangte die Digital Economy Bill am 6. April 2010 im nahezu leeren britischen Unterhaus auf die nächsthöhere Stufe. Die Schlussdebatte findet am heutigen 7. April 2010 statt, an dem eine Abstimmung für 21 Uhr angesetzt wurde.

Die gestrigen Diskussionen im britischen Parlament „zeigten unter den stechenden Blicken tausender Webcasts, wie beschämend man sich verhalten kann“, meinte Monica Horten. Die einzige gewichtige Änderung des Gesetzestextes könnte Paragraph 18 hinsichtlich der Sperre von Webseiten sein, die einem besonderen Zustimmungsverfahren unterliegen würde, und damit vom Parlament zu einem späteren Zeitpunkt gesondert verabschiedet werden müsste. Das beschlossen die drei Großparteien des sich gegenwärtig auflösenden britischen Parlaments. Die restlichen Paragraphen zur Three-Strikes-Regelung werden vermutlich im Anschluss an die heutige Abstimmung verabschiedet.

Einige Mitglieder des Parlaments beanstandeten, dass sie die aktuellste Version des Paragraphen 18, eines der umstrittensten Texte in der Digital Economy Bill, nicht einsehen konnten. Dieser Paragraph wurde mehrfach abgeändert, wobei eine der Versionen offensichtlich von der Musikindustrie BPI entworfen worden war. Mit dem Änderungsantrag des Wirtschaftsministers Peter Mandelson ist es Ministern möglich, Gerichten die Befugnis zu erteilen, ISPs die Sperre des Zuganges zu Webseiten oder Internetstandorten, die vermeintlich gegen Urheberrechte verstoßen, anzuordnen. Der neue Änderungsantrag, der bei der zweiten Lesung vorgestellt wurde, stattet nach Absprache mit der Musikindustrie die Regierung mit einer „eingeschränkten Befugnis [aus], künftig Bestimmungen, einschließlich der Sperre von Webseiten, festzulegen“.

Neben den bereits bekannten Argumenten der Opposition, beschwerten sich einige Abgeordnete über die Tatsache, dass dem Unterhaus zu wenig Zeit zur Entscheidungsfindung gegeben wurde, solch ein komplexes und umstrittenes Gesetz jedoch einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden müsse.

Harriet Harman, Vorsitzende des Unterhauses, war aber der Auffassung, dass das Gesetz nicht übereilt eingebracht worden war und wies darauf hin, dass es auch nach dessen Verabschiedung noch Gelegenheit für eine Abänderungen am Gesetz geben werde. Einige Parlamentarier sind jedoch der Ansicht, dass dies nie der Fall sein werde und die neue Regierung das Gesetz einfah so anwenden werde, wie es beschlossen worden ist.

EDRi-Mitglied Open Rights Group und 38 Degrees ließen nicht unversucht, um Abgeordnete davon zu überzeugen, das Gesetz abzulehnen und setzten etliche Aktionen, einschließlich einer aus Spendengeldern finanzierten Inseratenkampagne im Guardian und der Times-Schlagzeile „20.684 von uns fordern eine angemessene Debatte über die Digital Economy Bill“.

Die Open Rights Group kündigte an, ihren Kampf auch nach der Verabschiedung des Gesetzes fortzusetzen. Am 1. April 2010 stellte die Open Rights Group der UK Musik, BPI und Politikern „Benachrichtigungen über die Trennung des Zugangs“ zu. Die Mitglieder der Group suchten die Büros von Konservativen, Liberaldemokraten und der Arbeiterpartei, sowie von BPI und UK Music auf und legten ein „mit Vorwarnung, dass die Digital Economy Bill von Demokratie, Menschenrechten, öffentlichem Interesse und vernünftigem Geschäftssinn getrennt ist" ein Schreiben vor. "Wir werden weiterhin das Lobbying und die Manipulation durch betriebliche Interessensvertreter sowie die Verantwortungslosigkeit vieler Politiker aufdecken, um unseren Kampf zum Schutze unserer Bürgerrechte zu gewinnen“, sagte Jim Killock.

Aber aufgrund geheimer Abmachungen der Großparteien ist davon auszugehen, dass das Gesetz noch vor der Auflösung des Parlaments "in einem Waschgang" verabschiedet wird. Unter folgendem Link kann dies live mitverfolgt werden.

Webcast of the House of Commons debate on the Digital Economy Bill

Parliament does a squalid deal and betrays Internet users (6.04.2010)

Digital Economy Bill heads for final reading (7.04.2010)

Government re-introduces controversial site-blocking powers (31.03.2010)

How Hollywood lobbied for the Digital Economy Bill (3.04.2010)

Disconnection notices served to UK Music, BPI and politicians (3.04.2010)

Call for 'fuller' debate on Digital Economy Bill (6.04.2010)

unwatched: GB setzt weiteren Schritt Richtung Netzsperren

Neue Medien, Suchmaschinen und Netzneutralität auf der Tagesordnung des Europarates


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: New Media, Search Engines and Network Neutrality on 2010 CoE Agenda

Das Expertenkomitee des Europarates für Neue Medien (MC-NM) hat am 25. und 26. März 2010 seine zweite Sitzung abgehalten. Die Gruppe folgt einer Ratsgruppe von Rechtsexperten für Menschenrechte in der Informationsgesellschaft (MC-S-IS) nach, deren fünfjähriges Mandat Ende 2008 ausgelaufen war, und bei welcher EDRi Beobachterstatus inne hatte.

Die neue Architektur der Ratsgruppe Medien und Informationsgesellschaft umfasst den MC-NM-Ausschuss sowie drei beratende Ad-hoc-Gruppen, nämlich:

Die Mandate aller vier genannten Gruppen enden mit Dezember 2010. EDRi hat sich um Beobachterstatus beworben und diesen für MC-NM, MC-S-CI und MC-S-NR zugesprochen bekommen.

Die Definition des MC-NR entspricht im wesentlichen jener des früheren MC-S-IS: Die Gruppe besteht aus Vertretern der Mitgliedsländer und Beobachtern. In Fortsetzung der Konstellation im MC-S-IS-Ausschuss führt Thomas Schneider (Schweiz) den Vorsitz, stellvertretender Vorsitzender ist Michael Truppe (Österreich). Wesentliche Änderungen betreffen den Aufgabenbereich, der nun auf neue Medien fokussiert.

Die Gruppe beschäftigt sich mit den Herausforderungen in Bezug auf Menschenrechte, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung und den Schutz der Privatsphäre, mit Dienstleistungen im Bereich sozialer Netzwerke (social network services, SNS) sowie Suchmaschinen, und beschäftigt sich mit den Empfehlungen des Europarates an die Mitgliedsländer im Hinblick auf den Schutz und die Stärkung dieser Rechte. Richtlinien für andere Akteure, insbesondere die Anbieter all dieser Dienstleistungen, werden die Empfehlungen ergänzen.

MC-NM ist dabei auf eine Neuinterpretation des Begriffs "Medien" ausgerichtet, um beurteilen zu können, ob das Verständnis von Neuen Medien und Massenkommunikationsmitteln in der modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft noch zeitgemäß ist: Die Herausforderung in diesem Bereich wird es sein, Begriffe wie Online-Journalismus, freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Demokratie und Pluralismus, etc. zu definieren.

In Anbetracht der Herausforderungen in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die im Zuge der Diskussion um Netzneutralität in vielen Mitglieds- und Nicht-Mitgliedsländern, aber auch auf EU-Ebene und in internationalen Foren, wie dem Internet Governance Forum entstanden ist, hat die MC-NM Gruppe beschlossen, sich auch mit dem Thema Netzneutralität auseinanderzusetzen, damit der Europarat in dieser heißen Diskussion einen Standpunkt einnehmen kann.

Das zweite MC-NM-Meeting widmete sich der Prüfung dreier Empfehlungen, die von Ad-hoc-Subgruppen zur Definition der neuen Medien, von SNS und Suchmaschinen ausgearbeitet worden waren.

Im ersten Dokument muss noch eine Vielzahl von weiteren Akteuren, wie Nachrichten-Sammeldienste, berücksichtigt werden, die die Medienlandschaft drastisch verändert und deshalb eine Neudefinition der Medien erforderlich gemacht haben.

Die Kriterien für die Definition von Medien müssen ebenfalls noch weiter diskutiert werden: Während der gewählte Ansatz, sich eher auf die Funktion eines Mediums als auf seine Akteure zu konzentrieren, vom methodologischen Standpunkt aus richtig ist, enthält der Entwurf in dieser Phase noch keine entsprechende Berücksichtigung der neuer Funktionen. Darüber hinaus könnte sich die Eigendefinition von "Medien aufgrund ihrer Absicht" als Medium zu fungieren als nicht adäquat herausstellen. Ebenso bedürfen die Faktoren, die den Grad der Auswirkungen eines bestimmten Mediums bestimmen, einer weiteren Untersuchung.

Aus der Sicht von EDRi fehlt in der Definition insbesondere die redaktionelle Funktion, während die Definition sowohl der Rolle als auch der Rechte und Verantwortlichkeiten eines bestimmten Mediums in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Pressefreiheit von besonderer Bedeutung ist. Eine neue Fassung des Empfehlungsentwurfs, bei der die diskutierten Punkte berücksichtigt werden, wird beim nächsten Meeting der Gruppe vorgestellt.

Empfehlungsentwurf und Richtlinie für soziale Netzwerke und Suchmaschinen sind jeweils in Bezug auf Geschäftsbedingungen und Vorgangsweisen der Serviceprovider auf Transparenz ausgerichtet und berücksichtigen die Auswirkungen auf Nutzerrechte, insbesondere im Hinblick auf freie Meinungsäußerung und Privatsphäre. Sie unterstreichen den Bedarf nach Ausformung eines verantwortlichen Umgangs mit diesen Dienstleistungen. Sie verweisen weiters auf die Unabdingbarkeit von Maßnahmen zur Sicherung der Kontrolle des Nutzers über seine Daten.

Der Textentwurf über Suchmaschinen ist diesbezüglich besonders begrüßenswert, insbesondere weil es auf der Arbeit der Artikel 29 Arbeitsgruppe der EU zum Schutz personenbezogener Daten aufbaut.

EDRi begrüßt den Entwurf zur Empfehlung über Suchmaschinen insbesondere im Hinblick auf Fragen der Transparenz von Eigentumsrechten und Konzentrationserscheinungen in diesem Sektor. EDRi hat den Bedarf nach voller Transparenz bei der Darstellung von Suchergebnissen und der klaren Identifizierung und der Trennung von gesponserten und nicht-gesponserten Ergebnissen betont, weil dies sowohl auf die freie Meinungsäußerung als auch auf Demokratie und Meinungsvielfalt direkte Auswirkungen hat.

Während eingeräumt werden muss, dass es eine völlig "neutrale Suche" nicht geben kann, weil Suchalgorithmen augenscheinlich nach nicht öffentlich gemachten Kriterien und Geschäftsmodellen arbeiten, hat sich EDRi für einen "Standard-Suchmodus" für User, die der Speicherung ihrer Suchhistorie und deren Einsatz zur "Optimierung der Suchergebnisse" nicht zugestimmt haben, eingesetzt. Dieser Standard-Suchmodus sollte als Äquivalent zu den Standard-Einstellungen betrachtet werden, die von verschiedenen Anbietern im Hinblick auf einen besseren Schutz der Privatsphäre empfohlen werden.

In Anbetracht der bedeutenden Rolle verschiedener Suchmaschinen, die für eine große Anzahl von Nutzern die Eingabe der direkten Webadresse ersetzen, hat EDRi angeregt, Regierungen zu empfehlen, Möglichkeiten zu suchen, wie öffentliche Dienstleistungen bzw. Suchmaschinen im öffentlichen Interesse, die freie und Open-Source-Software nutzen, unterstützt werden können. Während in der Gruppe darüber noch sehr unterschiedliche Ansichten herrschen, könnte der Vorschlag zumindest in der Empfehlung münden, Alternativen in jenen Bereichen zu unterstützen, wo ein einziger Anbieter eine marktbeherrschende Stellung einnimmt.

Beide Empfehlungsentwürfe beschäftigen sich auch mit der sensiblen Frage der Inhalts-Regulierung sowohl in Bezug auf die Filterung und Sperrung von Inhalten als auch in Bezug auf eine Selbstbeschränkung bzw. eine Mischform aus Selbst- und gesetzlicher Regulierung. EDRi hat bezüglich der Sperre von Inhalten auf die zahlreichen Risiken im Hinblick auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hingewiesen und darauf bestanden, dass Inhalte an der Quelle behandelt werden müssen - falls nötig und in voller Übereinstimmung mit den Europäischen Menschenrechtsinstrumenten.

Im besonderen Fall der Suchmaschinen sollten weiters keine wie immer gearteten Filter- oder Sperrmodi empfohlen werden, weil dies eine zweite Ebene der inhaltlichen Filterung oder Sperre bedeuten würde.

EDRi hat weiters betont, dass die Formulierungen in den beiden Empfehlungen in keiner Weise Sperrmaßnahmen legitimieren dürften und die zentrale Bedeutung einer freien Meinungsäußerung bekräftigen müssten, was Ausnahmen in nur sehr begrenztem Ausmaß und nur dann rechtfertigt, wenn diese notwendig, verhältnismäßig und in einer demokratischen Gesellschaft angemessen sind und unter keinen Umständen durch andere Rechte aufgehoben werden können.

Zuletzt wurde ein Berichtsentwurf zum Thema Netzneutralität erörtert. Gastreferent Vladimir Radunovic (DiploFoundation-Koordinator des Internet Governance Capacity Building Programms) stieß eine fruchtbare Diskussion an, in dem er einen exzellenten, pädagogisch hochwertigen und umfassenden Vortrag zum Thema hielt, ohne auch nur einen Aspekt unberücksichtigt zu lassen - ganz im Gegensatz zu vielen anderen derartigen Debatten.

Während die MC-NM-Mitglieder die Absicht haben, ihre Arbeiten zur Erstellung eines Berichts über Netzneutralität fortzusetzen, wurde als ein erstes Ergebnis der Diskussion eine vorläufige Erklärung des Europarates über Netzneutralität ausgearbeitet und im Hinblick auf die Vorlage des Bericht an den ministeriellen Ausschuss erörtert. Eine zweite Runde, die MC-NM-Mitgliedern und Beobachtern die Gelegenheit zur Stellungnahme geben wird, wird noch vor Ende April stattfinden.

Ein nächstes Meeting der MC-NM-Gruppe ist für September 2010 vorgesehen.

(Ein Beitrag von Meryem Marzouki, französisches EDRi-Mitglied IRIS)

CoE MC-NM, MC-S-CI und MC-S-NR Website

unwatched: ENDitorial: Europarat belebt untotes WIPO Abkommen wieder

Wirre Diskussionen im EP über die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Confused discussions surrounding IPR enforcement in the EP

Kürzlich fanden im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) die letzten Diskussionsrunden über den viel diskutierten „Gallo-Bericht“ zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte statt.

In der Woche vor den Debatten behauptete eine Studie, die für die Internationale Handelskammer erstellt worden war, dass im Jahre 2008 185.000 Arbeitsstellen aufgrund von Verletzungen des geistigen Eigentumsrechts gestrichen werden mußten und dass diese im Jahr 2015 auf 1,2 Millionen ansteigen würden. Dies wurde - wenig überraschend - von Befürwortern einer immer stärkeren Gesetzgebung gegen Verletzungen des geistigen Eigentumsrechts aufgegriffen.

Die Methodik der Studie wurde seitens des Forschungszentrums für Sozialwissenschaften (Social Science Research Centre – SSRC) massiv kritisiert; hauptsächlich wegen der Behauptung, dass eine Verletzung des geistigen Eigentumsrechts im Inland einen 100-prozentigen Verlust für die Wirtschaft bedeute, dass Geld, das sich Verbraucher durch diese Übertretungen sparen, nicht in die heimische Wirtschaft fließe, und dass jegliche Verluste von europäischen Unternehmen aufgefangen werden.

Frau Gallo und bestimmte Gewerkschaften beschuldigten jene Mitglieder des EP, die der Meinung waren, das SSRC bringe stichhaltige Argumente, behauptet zu haben, dass die Verletzung geistiger Eigentumsrechte ohne Bedeutung sei.

Wenn man berücksichtigt, dass die Europäische Kommission dem Counter-Projekt (laut der Webseite eines Mitwirkenden) eine Million Euro zur „Untersuchung des Konsums gefälschter und raubkopierter Freizeitwaren“ und eine halbe Million Euro für eine gesonderte Studie über die Auswirkungen von Verletzungen geistigen Eigentums zur Verfügung stellte, ist es überraschend, dass jene Parlamentsmitglieder, die der Studie der Internationalen Handelskammer Glaubwürdigkeit beimessen, sich nicht zugleich über die offensichtliche Geldverschwendung für weitere Recherchen beschweren.

Im Laufe der kommenden Woche können die politischen Gruppierungen vor der Abstimmung des Ausschusses zusammengefasste Änderungsanträge vorbereiten. Dennoch scheint es in diesem Stadium wahrscheinlich, dass der Rechtsausschuss einen Bericht annimmt, der mit den jüngsten Entscheidungen des Parlaments (wie das Telekompaket) in Konflikt steht, wodurch es erforderlich wird, in der Plenarsitzung im Mai eine alternative Lösung zu unterbreiten. Das Abstimmungsergebnis wird die Meinung der Kommission hinsichtlich der Grenzen ihrer möglichen Bestrebungen für die zukünftige Richtlinie zu Strafmaßnahmen bei Verletzung des geistigen Eigentumsrechts bestimmen.

(Ein Beitrag von Joe McNamee - EDRi)

International Chamber of Commerce: Building a Digital Economy: The Importance of Saving Jobs in the EU's Creative Industries

SSRC - Piracy and Jobs in Europe (22.03.2010)

Counter project

Zum Tag des Geistigen Eigentums

Normal 0 21 Zeitnah zum heutigen Tag des geistigen Eigentums wird es laut FURUREZONE am Mittwoch im Rechtsausschuss des europäischen Parlaments eine Debatte zum Bericht der französischen konservativen Gallo mit dem Titel "Durchsetzung geistiger Eige...

Definition von Open Standards in der Digitalen Agenda der EU


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Defining the open standards in the EU Digital Agenda

Einige französische NGOs wie APRIL (Verein zur Förderung und Verteidigung freier Software - Association for the promotion and defence of free software) und die Verbrauchergruppe UFC-Que Choisir brachten kürzlich ihre Sorgen hinsichtlich der Formulierung von Open Standards innerhalb der Digitalen Agenda für Europa, die am 27. April 2010 von der zuständigen Kommissarin Neelie Kroes veröfentlicht werden wird, zum Ausdruck.

Bereits seit einigen Jahren bemüht sich die Europäische Kommission Interoperabilität und Open Source Software zu fördern. Die Europäischen Interoperabilität-Rahmenbedingngungen (EIF – European Interoperability Framework) wurden im Jahre 2004 erstellt und unterstützten Open Source Software (OSS), indem sie offene Standards klar definieren: „Um Interoperabilität im Rahmen pan-europäischer eGovernment-Dienste zu erreichen, müssen offene Standards im Zentrum der Leitlinien stehen. Spezifikation und Begleitdokumente müssen folgenden Mindestanfoderungen entsprechen, um als offener Standard angesehen zu werden:

Der Standard wird von einer Non-Profit-Organisation eingesetzt und betrieben, und seine laufende Entwicklung findet auf Grundlage eines offenen Entscheidungsfindungsprozesses, der für alle Interessierten zugänglich ist (Konsens- oder Mehrheitsentscheidung etc.) statt.

Der Standard wurde veröffentlicht und die Spezifikation des Standards ist entweder kostenlos oder gegen eine Schutzgebühr erhältlich. Es muss jedem erlaubt sein, eine Kopie zu erstellen, diese zu verteilen und kostenfrei oder gegen eine Schutzgebühr zu nutzen.

Das geistige Eigentumsrecht – d.h. mögliche bestehende Patente – an (Teilen des) Standards ist unwiderruflich unentgeltlich erhältlich.

Es gibt keine Einschränkungen bei der Wiedernutzung des Standards.

Allerdings sickerte im November 2009 eine in Bearbeitung befindliche Version des EIF durch, das eine seltsame Definition von Offenheit aufweist: „Es gibt unterschiedliche Grade von Offenheit. An einem Ende des Spektrums stehen Spezifikationen und Software, die eine Zusammenarbeit fördern, die frei zugänglich ist, weiterverwendet und verteilt werden kann und als offen betrachtet wird. Am anderen Ende befinden sich nicht-dokumentierte, geschützte Spezifikationen, geschützte Software und eine Zurückhaltung oder ein Widerstand gegenüber einer Wiederverwendung. Was zwischen diesen beiden Enden des Spektrums liegt, kann als ‚Kontinuum der Offenheit’ bezeichnet werden.“

APRIL und UFC-Que Choisir verfassten Briefe an die Europäische Kommission, in denen sie ihre Bedenken im Hinblick auf die Entwicklung des EIF und des Drucks, den Microsoft offenbar auf Kommissarin Kroes ausübt, damit sie offene Standards und sogar Interoperabilität aus dem Dokument streicht, zum Ausdruck bringen.

Der letzte Tag des Monats März wurde in Europa vielerorts als Document Freedom Day gefeiert. In von Freiwilligen organisierten Veranstaltungen in Österreich, Deutschland, Italien, Slowenien, Rumänien und Moldawien wurde an diesem Tag der Basisbewegungen die Öffentlichkeit über die Bedeutung von Offenen Dokumentformaten und Offenen Standards im Allgemeinen aufgeklärt.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Stimmen gehört werden und welche Formen die neue Version des EIF Ende des Monats annehmen wird.

After APRIL, UFC-Que Choisir asks the European Commission to respect the "free" (Französisch, 2.04.2010)

APRIL questions the European Commission on the future of "free" in Europe (Französisch, 30.03.2010)

European Commission Communication - A Digital Agenda for Europe - A policy for smart growth and innovation in a digital society

Open Source and Open Standards under Threat in Europe (03.2010)

Document Freedom Day (31.03.2010)

EU: Threats to open source and interoperability (Französisch, 26.03.2010)

European Interoperability Framework for European Public Services (EIF) - Version 2.0 (28.11.2009)

Neue Nutzung offener Lizenzen durch niederländische und britische Regierung


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: New governmental usage of open licences in the Netherlands and UK

In Regierungsprojekten in den Niederlanden und Großbritannien wurden kürzlich viel versprechende Schritte zur Förderung von Inhalten offener Lizenzen unternommen.

Die niederländische Regierung gab am 31. März 2010 den Startschuss für Rijksoverheid.nl, eine einzige Webseite zur Kommunikation aller niederländischen Ministerien, die sich verpflichteten, Auskünfte über den öffentliche Sektor bereitzustellen. Der Inhalt ist unter der Creative Commons Zero-Lizenz (CC0) zugänglich. Zur Zeit beteiligen sich fünf Ministerien aktiv an der Webseite; die restlichen Ministerien werden im Laufe des Jahres dazustoßen. Dies baut auf vorhergehenden Untersuchungen des Amsterdamer Instituts für Informationsrecht – IViR zur Nutzung von Creative Commons-Lizenzen für Auskünfte über den öffentlichen Sektor auf.

Eine weitere positive Entwicklung für Open Content ist in Großbritannien zu verzeichnen. Zum ersten Mal seit seinem 260-jährigen Bestehen bietet Ordnance Survey, Großbritanniens nationales Amt für Kartographie, nun die Möglichkeit, Karten im Maßstab 1:10.000 herunterzuladen, eine Reihe von Orten auf Karten im Maßstab 1:50.000 zu erfassen oder ein Konvertierungssystem für Postleitzahlen von Rasterbezugspunkten zu erhalten. All dies ist kostenlos für persönliche oder kommerzielle Nutzung. Die Initiative namens OpenData ging am 1. April 2010 an den Start.

Minister John Denham sagte, dass die Initiative „zeigt, dass sich Großbritannien auf der Schneide einer digitalen Revolution befindet. Der Schritt hin zur Freisetzung öffentlicher Daten stärkt frische Denkweisen – dass Menschen Informationen auf andere oder einfallsreichere Weise nutzen, als bei einem größeren Zugang zu Ordnance Survey-Daten vorgesehen, wird eine neue Welle von Unternehmen anziehen und in neuen Lösungen für alte Probleme münden, wovon wir alle profitieren werden. Ebenso wird es eine neue Industrie vorantreiben, Arbeitsplätze schaffen und für zukünftiges Wachstum sorgen.“

Bisher musste für jedes kleine Stückchen Karte bezahlt werden, abgesehen von experimentellen Anwendungen kleinen Umfangs. Die Umstellung gelang nach einer langen Zeit von Lobbyingbemühungen der britischen Regierung unter Sir Tim Berners-Lee zur Förderung von Open Data.

Zudem wurden die Lizenzbedingungen der Karten fallen gelassen, so dass die neuen Karten nun unter einer kompatiblen CC-Lizenz angeboten werden, die lediglich Quellenangaben erfordert.

„Unser gemeinsames Ziel ist es sicherzustellen, dass die Lizenzbedingungen und -konditionen von OS OpenDataTM jenen von data.gov.uk entsprechen, und dass diese Bedingungen in Einklang sind mit dem Bekenntnis der Regierung, eine gemeinsame Lizenz zur Wiederverwendung von Daten zu entwickeln, die mit dem international anerkannten Creative Commons-Modell vollständig kompatibel ist“, so eine Meldung des britischen Amts für staatliche Informationen (Office of Public Sector Information), die im Blog PerSpectIve veröffentlicht wurde.

New Dutch government portal uses CC0 public domain waiver as default copyright status (31.03.2010)

Dutch National Government

Ordnance Survey launches free downloadable maps (1.04.2010)

Licensing and data.gov.uk - further developments (1.04.2010)

IViR: Creative commons licensing for public sector information Opportunities and pitfalls (01.2008)

ENDitorial: Kommissarin gibt USA die Schuld an wachsender Zensur in der EU


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: ENDitorial: Commissioner blames USA for imposition of EU censorship

In einem Blog wies neulich Love Berggren, Sprecher von EU-Kommissarin Malmström, die Schuld für die anerkannte Notwendigkeit, EU-weite Netzsperren einzuführen, samt und sonders den Regierungen der USA, Russlands und der Ukraine zu. Er schreibt, dass „ein Internet-Check durch Meldestellen aus 35 Ländern 144 Webseiten in den USA, in Rußland, der Ukraine und anderen Ländern ergeben hatte. Ein Jahr später befand sich die Mehrheit der Seiten weiterhin in Betrieb“.

Es ist recht verwirrend, dass die Kommission Russland und die Ukraine in diesem Zusammenhang öffentlich kritisiert. Es herrscht weithin Einigkeit darüber, dass in den vergangenen Jahren Probleme mit Webseiten mit kindesmissbräuchlichen Inhalten in Russland signifikant zurückgegangen sind, und die Bemühungen, dem Missstand effektiver denn je entgegenzuwirken, anhalten. Dies ist zum Teil den Bestrebungen des ehemaligen Kommissars Frattini zu verdanken, der sich für einen positiven internationalen Dialog mit Russland eingesetzt hatte, um die Webseiten vollständig aus dem Internet zu entfernen; anders als der neue Schwerpunkt, der auf Websperren setzt, während keine neuen Initiativen unternommen werden, um die Seiten vom Netz zu nehmen.

Auch die Ukraine ist in Berichten europäischer Meldestellen im Hinblick auf Abbildungen, die von Kindesmissbrauch zeugen, nie besonders in Erscheinung getreten. Allerdings wurde sie wiederholt für Verletzungendes geistigen Eigentumsrechts kritisiert, was auf eine weiterführende Strategie der Kommission hinweisen könnte.

Die große Frage ist: Weshalb werden die in den USA gehosteten Webseiten nicht entfernt? Dies ist umso überraschender, da es doch die USA ist, die in den ACTA-Verhandlungen zu einem „Notice and Takedown“-System für Webseiten, die der Verletzung des geistigen Eigentumsrechts beschuldigt werden, drängt – kann die USA tatsächlich die Welt dazu anhalten, vermeintlich urheberrechtsverletzende Webseiten zu löschen und sich gleichzeitig weigern, Webseiten mit kindesmissbräuchlichen Inhalten zu entfernen? Welche Stellung bezieht die US-Regierung hinsichtlich der ernstzunehmenden Beschuldigungen von Kommissarin Malmström?

Es ist wenig überraschend, dass die „Folgenabschätzung“ des Vorschlags, der Websperren als Lösung vorsieht, den Kern des Problems, warum Webseiten mit kindesmissbräuchlichen Inhalten online bleiben, nicht benennt. Wozu sollte man das Problem auch benennen, wenn eine so populistische Lösung wie die Websperre zur Verfügung steht?

(Ein Beitrag von Joe McNamee - EDRi)

Apparent location of child abuse websites and trends from 2007 to 2008 from the Irish hotline

Proposal for a Directive on combating the sexual abuse, sexual exploitation of children and child pornography, repealing Framework Decision 2004/68/JHA (29.03.2010)

Impact assessment (25.03.2009)

Commissioner Malmström's blog (Englisch und Schwedisch) on this issue (29.03.2010)

Mitmachen!


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Recommended Action

Entwurf des offenen Briefes an die Teilnehmer der ACTA-Verhandlungen

Kommentare werden bis zum Abend des 8. April 2010 angenommen.

---

Erwerben Sie gefälschte Güter? Laden Sie Musik und Filme aus dem Internet herunter?
Wir möchten gerne Ihre Sicht der Dinge zu Produktfälschungen und Onlinepiraterie hören!
Folgen Sie dem Link und nehmen Sie an der Counter-Konsumentenbefragung teil:
http://www.counter2010.org/countersurvey.html

Lesestoff


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Recommended Reading

Monica Horten: Internet SOS - 3-part lay person's guide to the UK's Digital Economy Bill (30-31.03.2010)

The Economic and Social Role of Internet Intermediaries (04.2010)

Agenda


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Agenda

12. - 13. April 2010, Oxford, Großbritannien
4. PrivacyOS-Konferenz

14.-16. April 2010, Berlin, Deutschland
re:publica'10 - Konferenz über Blogs, soziale Medien und die digitale Gesellschaft

14. - 18. April 2010, Madrid, Spanien
Campus Party Europa - Online Technologie, Kreativität und digitale Kultur

19. - 20. April 2010, Istanbul, Türkei
8. Communia Workshop - Bildung und die Public Domain: The Emergence of a Shared Educational Commons

24. April 2010, London, Großbritannien
Open Knowledge Conference (OKCon) 2010

29.-30. April 2010, Madrid, Spanien
EuroDIG 2010

06.-07. Mai 2010, Krems, Österreich
4. Internationale Konferenz zu eDemocracy 2010

26.-28. Mai 2010, Amsterdam, Niederlande
World Congress on Information Technology

30.-31. Mai 2010, Montreal, Kanada
Third International Workshop on Global Internet Governance: An Interdisciplinary Research Field in Construction
Einreichtermin für Präsentationen: 20. März 2010

08.-09. Juni 2010, Funchal, Portugal
4. Internationaler Workshop über die RFID-Technologie - Konzepte, Anwendungen, Herausforderungen - IWRT 2010
Einreichtermin für Paper: 8. März 2010

25.-27. Juni 2010, Cluj, Rumänien
Networking Democracy? - New Media Innovations in Participatory Politics

28.-30. Juni 2010, Turin, Italien
COMMUNIA 2010-Konferenz: Universität and Wissenseinrichtungen zur Umformung des Cyberspace im Netzwerkzeitalter

09.-11. Juli 2010, Danzig, Polen
Wikimedia 2010 - the 6th Annual Wikimedia Conference

25.-31. Juli 2010, Meissen, Deutschland
European Summer School on Internet Governance. Call open until 15 May 2010.

29.-31. Juli 2010, Freiburg, Deutschland
IADIS - International Conference ICT, Society and Human Beings 2010
Einreichfrist für Paper: 15. März 2010

02.-06. August 2010, Helsingborg, Schweden
Privatsphäre und Identitätsmanagement fürs Leben (PrimeLife/IFIP Summer School 2010)
CfP Teilnahmeschluss: 2.Mai 2010

13.-17. September 2010, Kreta, Griechenland
Privacy and Security in the Future Internet - 3rd Network and Information Security (NIS'10) Summer School

28.-31. Oktober 2010, Barcelona, Spanien
oXcars and Free Culture Forum 2010, das größte freie Kulturevent aller Zeiten

03.-05. November 2010, Barcelona, Spanien
5. Internationale Konferenz zu rechtlichen, sicherheitstechnischen und datenschutztechnischen Fragen im IT-Recht.
Einsendeschluss für Paper: 10. September 2010