D: BKA gegen "Löschen statt Sperren"

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Nein

Das deutsche Bundeskriminalamt erklärte, dass es bei der Löschung von kinderpornographischen Inhalten gemäß Zugangserschwerungsgesetz nur begrenzt erfolgreich sei. Während deutsche Provider sofort reagieren, wenn sich derartige Inhalte auf deutschen Servern befinden, sei der Erfolg bei ausländischen Providern „sehr begrenzt“. Das Problem bestehe darin, dass die Webseiten für einige Tage verschwänden, „um dann an anderer Stelle in leicht abgeäderter oder identischer Form wieder aufzutauchen“. Rechtsanwalt Thomas Stadler schreibt, dass dies jedoch kein Argument für die Einführung der Internetsperren sei. Ganz im Gegenteil. Bei Sperren genüge es, die Domain zu ändern und man müsse noch nicht einmal den Server wechseln. Auch die Inhalte blieben durchgehend online. Nach Ansicht Stadlers versuche das BKA lediglich seine Kompetenzen mit Hilfe des Zugangserschwerungsgesetzes zu erweitern.

Hintergründe: Das deutsche Zugangserschwerungsgesetz hat das Ziel, Personen den Zugang auf Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu erschweren.

Ursprünglich sollte das BKA Sperrlisten mit Domainnamen, IP-Adressen und URLs solcher Webseiten erstellen und Provider dazu verpflichten, den Zugriff auf gelistete Webseiten zu sperren. Die neue Regierung beschloss jedoch (auf Drängen der Koalitionspartei FDP) die Sperren vorerst auszusetzen und statt dessen eine Löschung der kinderpornographischen Inhalte zu erwirken. Schließlich schlossen sich auch Befürworter des Sperrgesetzes seinen Gegnern an und so erklärte beispielsweise die SPD, dass Sperren ineffektiv, ungenau und einfach zu umgehen seien.
Das Gesetz trat am 23. Februar 2010 in Kraft. Das BKA wurde jedoch angehalten vorerst keine Sperrlisten zu erstellen.

[unwatched/dpa]