Deutsche Ministerin warnt vor Machtstellung der Branchenführer
Deutsches Urteil zur VDS wird morgen veröffentlicht
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Deutsche Ministerin warnt vor Machtstellung der Branchenführer
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung rief die deutsche Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner zu mehr Vorsicht vor der Machtstellung der Branchenführenden wie Facebook, Google, Microsoft und Apple auf. Diese verfügen über überdimensionale Datenmengen und „wissen wofür wir uns interessieren, was wir kaufen, wohin wir verreisen, mit wem wir befreundet sind“, so die Ministerin. Dadurch würden viele Bürger das Interesse der Wirtschaft wecken, und schließlich hätten sich persönlichen Daten und Profile zu einer Ware entwickelt, mit der viel Geld zu verdienen sei.
Aigner unterstützt Bundesinnenminister Thomas de Maiziere in seiner Forderung, dass Unternehmen eine verpflichtende und kostenslose jährliche Auskunft über gespeicherte Daten der Bürger in schriftlicher Form an diese versenden sollen. Auch der Chaos Computer Club forderte solch ein Modell der Selbstverpflichtung unter dem Titel „Datenbrief“.
Obwohl sie dem Internet seine Vorteile zugesteht, warnt die Ministerin auch vor seinen Gefahren. Einen Vergleich zwischen der Datensammelwut der Online-Dienste und der des Staates – Stichwort Vorratsdatenspeicherung – lehnt Aigner ab.
Einen ihrer Ziele im Kampf für Verbraucherschutz konnte die Ministerin bereits verwirklichen: Auf Wunsch der Bürger sollen Hausfassaden, Gärten, Hausnummern, Autokennzeichen und Gesichter in Googles Dienst Street View geschwärzt werden. Somit sollen Verbraucher die Kontrolle über ihre Daten behalten.
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Deutsches Urteil zur VDS wird morgen veröffentlicht
Am morgigen Dienstag gibt das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil hinsichtlich der Frage, ob die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform ist, bekannt.
Sollte das Gericht zugunsten der Richtlinie und gegen rund 35.000 Beschwerdeführer entscheiden, würden ISPs seitens des Staates verpflichtet werden, Telefon- und Internetverkehrsdaten aller Bundesbürger für einen Zeitraum von sechs Monaten zum Zwecke der Strafverfolgung zu speichern.
Die Urteilsverkündung ist für 10 Uhr angesetzt.
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