EDRi-gram Nr. 4.13, 5. Juli 2006
Der TACD (Trans-Atlantic Consumer Dialogues; Transatlantischer Verbraucherdialog) organisierte vom 19-20. Juni 2006 eine Konferenz in Paris, mit dem Titel „Neue Beziehungen Zwischen Kreativen Gemeinschaften und Verbrauchern“. Die Teilnehmer repräsentierten eine große Auswahl an Interessen, inklusive Künstler- und Verbraucherorganisationen, aber auch die WIPO und die Europäische Kommission waren vertreten.
Einige Ausschüsse untersuchten Probleme und Möglichkeiten im Bezug auf die Rechte der Schöpfer und Benutzer in so unterschiedlichen Feldern wie der Genforschung, der Entwicklung von Medikamenten, der Software-Produktion, der Unterhaltungsindustrie, Dokumentarfilme und dem wissenschaftlichen Verlagswesen. Der Umfang der Diskussion und der präsentierten Ideen war eindrucksvoll.
Ein wiederkehrendes Thema war, dass Schöpfer und Benutzer von geistigen Arbeiten nicht notwendigerweise Feinde sind; ihre Interessen haben mehr gemein, als dass sie sich widersprechen. Tatsächlich sind es häufig die selben Leute: Professionelle Schöpfer müssen in der Lage sein frühere Kreationen zu nutzen, und in der vernetzten Welt sind Verbraucher zunehmend auch Schöpfer.
Bezüglich der Software-Entwicklung gab es eine starke Opposition gegen Software-Patente und die Unterstützung der freie Standards, besonders bei Schnittstellen und Dateiformaten, die zur Interoperabilität nötig sind. Die Gefahren von Monopolen und die Wichtigkeit von freier Software, vor allem für grundlegende Funktionalität, wurden betont.
Hinsichtlich der Unterhaltungsindustrie (Musik und Film) gab es einen überraschend starken Konsens, dass eine Art Pauschalpreis und globales Lizenzsystem für das Sharen und Downloaden von Daten eine gute Sache wäre und es an der Zeit dafür sei. Nichtsdestoweniger seien noch viele technische und rechtliche Probleme zu lösen.
Das wissenschaftliche Verlagswesen wurde ebenfalls erörtert. Es wurde festgestellt, dass das momentane System hauptsächlich den Interessen von Verlegern dient, und nicht denen der Schöpfer oder Benutzer, die in der Tat zum Großteil die gleichen Leute sind – nämlich Wissenschafter.
Ein Entwurfsdokument namens „Pariser Abkommen“, das eine Ansammlung an Vorschlägen beinhaltet, wie verschiedene Punkte angesprochen werden sollten, wurde verteilt und besprochen. Das Abkommen könnte Richtungen für die Schaffung einer DRM-freien neuen Musikindustrie aufzeigen, die sowohl für Künstler als auch für Konsumenten von Vorteil wäre.
Das Dokument blieb jedenfalls ein Entwurf, da es keinen wirklichen Versuch gab, es im Laufe der Konferenz fertig zu stellen. Es gab jedoch die Vereinbarung, dass etwas in der Art nötig sei und man die Arbeit daran fortsetzen werde, obgleich kein Stichtag für die Fertigstellung festgelegt wurde.
Paris TACD conference - Neil Leyton report (29.06.2006)
TACD Workshop - the Paris Accord - 19-20 June 2006
"New Relationships Between Creative Communities and Consumers" - TACD Conference
(Bericht von Tapani Tarvainen - EDRi-Mitglied Electronic Frontier Finnland)
Die New York Times veröffentlichte am 22. und 23. Juni 2006 einen Bericht, der ein internationales Überwachungsprogramm namens „Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus“ (Terrorist Finance Tracking Program) aufdeckte, das von den US-Behörden betrieben wird. Nach den Angriffen vom 11. September begann das Finanzministerium und/oder der CIA damit, sich Zugang zu internationalen Transferdaten zu verschaffen, die über die SWIFT Datenbank zugänglich sind, um terroristische Aktivitäten zu untersuchen.
Die Gesellschaft für weltweite Telekommunikation zwischen Banken (SWIFT) ist eine industrieeigene Kooperative mit Sitz in Belgien, die der weltweiten Gemeinschaft des Bankwesens eine Infrastruktur zum Datentransfer zur Verfügung stellt. Diese „Gemeinschaft“ besteht aus Banken, Börsenmaklern und –händlern, Investmentmanagern und deren Marktinfrastruktur in Zahlungen, Sicherheiten, Finanz und Handel. SWIFT bietet Dienste zum Datentransfer und Interfacesoftware für mehr als 7 863 Geldinstitute in 204 Ländern und Territorien an.
SWIFTs Aktivitäten werden hauptsächlich von der belgischen Nationalbank beaufsichtigt, obwohl andere Zentralbanken angeblich „ein berechtigtes Interesse an, oder Verantwortung für die Aufsicht von SWIFT haben, wenn man SWIFTs Rolle in ihren heimischen Systemen bedenkt“. Daher wird die internationale Aufsicht in Kooperation mit G-10 Zentralbanken gewährleistet.
Nach dem 11. September 2001 reagierte SWIFT auf einige sehr weitgefasste Vorladungen zur Auskunftsplicht der US-Behörden. Zu der Zeit nahm SWIFT an, es könne keine individualisierten Suchen nach Information bereitstellen und bot der US-Regierung den Zugang zu allen Transaktionsaufzeichnungen an. Diese Situation wurde bis jetzt aufrecht erhalten - die Finanzbehörden haben Zehntausende von vertraulichen finanziellen Transaktionen eingesehen.
Der Minister des Amts für Terrorismus und Finanzgeheimdienst, Stuart Levy, bestätigte dass das Finanzministerium Aufzeichnungen zu Transaktionen, die mit Terrorismus in Verbindung stehen, unter Bezugnahme auf die Auskunftspflicht bei SWIFT angefordert hatte. Er berichtete, dass die rechtliche Grundlage „Routine und völlig eindeutig“ war. Einige amerikanische Beauftragte verlangten vom Justizministerium, auf Grund ihrer Aktionen gegen die New York Times zu ermitteln, da sie gegen das Spionagegesetz und andere ähnliche Bundessatzungen verstoßen hätte.
Die Europäische Kommission gibt bekannt, dass sie über keine Gerichtsbarkeit für den Transfer von finanziellen Daten in Nicht-EU Länder wie die USA verfügt – in der Annahme, dies würde ein Problem für die staatliche Gesetzgebung aufwerfen. Friso Abbing, EU-Sprecher für Justiz und Innenpolitik, sagte aus, die Europäische Union sei weiterhin besorgt darüber, dass unter dem Deckmantel der Bekämpfung des Terrorismus über bürgerliche Rechte hinweggesehen wird: „Jeder ist der selben Meinung, dass wir im Kampf gegen den Terrorismus Maßnahmen gegen die Finanzierung des Terrorismus brauchen. Aber die Betonung liegt darauf, dass dies mit vollem Respekt vor der Einhaltung des Datenschutzes geschieht.“
Die belgische Regierung sagte, dass sie Nachforschungen über die Legalität der Suchen anstellen würde. Prämierminister Guy Verhofstadt gab an, dass sie bestimmen müssten, ob die Rechte belgischer Bürger und das belgische Gesetz während dieser Aktivitäten bei SWIFT eingehalten worden sind.
Die belgische Nationalbank bestätigte, von den Transfers gewusst zu haben, und die Europäische Zentralbank sowie die Bank of England waren sich ebenfalls bewusst, dass Einzelheiten über Zahlungen ihrer Kunden von den US-Behörden eingesehen wurden.
Es bestehen schwere Datenschutzbedenken daran, dass dieses Geheimprogramm auch eine Verletzung der amerikanischen und europäischen Finanzdatenschutzgesetze darstellt, weil keine einzelnen Durchsuchungsbefehle zum Zugriff auf finanzielle Daten im Voraus besorgt worden waren. Privacy International (PI) weist auf eine Reihe von Widersprüchen in dem Programm hin, einschließlich der Behauptungen der USA, dass es sich um ein enggefasstes, gesetzkonformes Programm handelt, während die belgische Regierung Bedenken hat, dass auf die Daten ohne die Ermächtigung durch einen belgischen Richter zugegriffen wird. Oder dass, wie in den meisten Fällen internationaler Zusammenarbeit, das Land, dass die Daten erfasst, d.h. die USA, universelle Rechtssprechung verlangt, während die Regierungsform, die für den Schutz der Daten verantwortlich ist, die EU, jede Verantwortung abstreitet.
PI startete am 28. Juni 2006 eine Kampagne gegen die illegalen Aktivitäten von SWIFT. Sie haben ihre Beschwerden gleichzeitig mit Datenschutzbehörden in 33 Ländern eingebracht, die die gesetzten Aktionen ebenfalls für nicht mit den rechtlichen Prozessen des Datenschutzgesetzes übereinstimmend erachten, und finden, dass die Auskünfte ohne irgendeine rechtliche Grundlage oder Befugnis gegeben wurden. Die Reichweite der Operation, die Millionen von Akten einschließt, ordnet diese Auskünfte eher im Bereich eines Fischereiexperiments ein als einer rechtlich befugten Untersuchung.
Pulling a Swift one? Bank transfer information sent to U.S. authorities (27.06.2006)
PI launches campaign to suspend unlawful activities of finance giant (28.06.2006)
PI Complaint: Transfer of personal data from SWIFT to the U.S. Government (27.06.2006)
Belgian leader orders bank inquiry (26.06.2006)
NY Times accused of treason (26.06.2006)
Belgium probes US bank record searches(26.06.2006)
European Central Bank knew about US data access (29.06.2006)
Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication - SWIFT
(Unser Dank geht an Gus Hosein - Privacy International)
Mit ihrem neu angenommenen Bescheid zu einer „umfassenden EU-Strategie zur Förderung und Sicherung von den Rechten von Kindern“ will die Kommission ihre weltweite Aktion zu Kinderrechten fortsetzen. Man fragt sich allerdings, ob die Strategie zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet, die zum Großteil von privaten Hotlines abhängig ist, wirklich effizient ist und mit dem Gesetz übereinstimmt.
Das waren die Hauptpunkte, die in der Nachmittagssitzung des EC Sichereres Internet Forum 2006, abgehalten am 21. Juni in Luxemburg, zum Thema „Illegaler Inhalt: das Blockieren des Zugriffs auf Bilder von Kindesmissbrauch“. Der Einladung der Veranstalter folgend, wurde EDRI von Rikke Frank Joergensen (Digital Rechte Dänemark) und Meryem Marzouki (Imaginons un réseau Internet solidaire, IRIS-Frankreich) vertreten. Andere Vortragende waren zwei Beauftragte von privaten Hotlines, Helena Karlén (ECPAT [Bewegung gegen Kinderprostitution, Kinderpornographie und Kinderhandel], Schweden) und Peter Robins (UK Internet Watch Foundation – IWF) und zwei Gesandte von ISPs, Benoît Lavigne (Französische ISP Vereinigung, AFA) und Sabine Frank (Deutsche Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter, FSM). Die Diskussion wurde eröffnet von Ola-Kristian Off (norwegischer Anwalt und früherer europäischer Vorsitzender von ICRA) und moderiert von Richard Swetenham (Leiter der Einheit für eContent und sichereres Internet, EC DG INFSO).
Vom Standpunkt der Digitalen Rechte aus betrachtet, verstoßen private Hotlines, die von privaten Organisationen betrieben werden – egal ob von ISPs oder NGOs – und ihre Zusammenarbeit mit der Polizei, um Herstellungen aus dem eigenen Land zu entfernen oder den Zugriff darauf auf ausländischen Websites zu blockieren, insofern gegen das Gesetz, indem die Polizei als die beurteilende Kraft agiert, und die ISPs als die ausführende Kraft, wie Joergensen anhand des dänischen Falls darstellte. Auf EU-Ebene zeigte Marzouki auf, inwiefern die freie Meinungsäußerung und Schöpfungsfreiheit, Transparenz und Haftungsumfang, sowie das Risiko von massivem Over-blocking von legalen Inhalten auf dem Spiel stehen, wenn die Gerichte nicht in den Prozess miteingebunden werden. Andere wichtige Fragen bezogen sich auf die Verstöße gegen die Rechtstaatlichkeit und doppelte Kriminalitätssatzungen und, in einigen Fällen, auf den Verlust von Beweisen, der sorgfältige Untersuchungen unmöglich macht. Die ISP Vertreter bekräftigten diese schweren Bedenken weitgehend, indem etwa Lavigne die Effizienz des Filterns als auch dessen Nebenwirkungen größtenteils im Hinblick auf die Gefährdungen der freien Meinungsäußerung diskutierte, und Frank auf die Frage der Transparenz pochte.
Trotz all dieser Risiken drängen die Vertreter privater Hotlines stark in Richtung einer verallgemeinerten Zugangsblockade, wie sie in großem Maßstab in vier europäischen Staaten angewandt wird. Großbritannien und die drei skandinavischen Länder verwenden Blockiersysteme wie „Cleanfeed“ der British Telecom (das kürzlich von Richard Clayton vom EDRI-Mitglied FIPR Großbritannien analysiert worden ist), oder Produkte der schwedischen Firma „Netclean Technologies“ und Blockiersysteme des Betreibers der dänischen Telekom. Karlén schlug sogar vor, die Hotlines wie im SETI@Home Projekt weltweit miteinander zu verbinden, und eine internationale Datenbank der URL Blacklists einzurichten. Aufzeigend, wie IWF mit anderen Hotlines, ISPs und der Polizei zusammenarbeitet, sagte Robbins, dass IW auch plant, seine Datenbanken mit anderen Mitglieder des Inhope Netzwerkes zu teilen. Er merkte auch an, dass IWF zurzeit seine Blacklists mit seinen Mitgliedern teilt, während es diese für Nicht-IWF Mitglieder lizenziert.
Letztere Information veranlasste Marzouki, während der Diskussion die Frage aufzuwerfen, ob diese Praktiken auf der einen Seite zu kommerziellen Geschäften führen könnte, wie wir es bei Büros zur Inhaltsbeurteilung gesehen haben, die ihre Dienste verkauften, und auf der anderen Seite zu einer Strategie des „kleinsten gemeinsamen Nenners“, um illegale Inhalte weltweit definieren zu können, und dies - zumindest in Europa - ohne jegliche gerichtliche Einmischung. Andere Teilnehmer des Forums ergriffen das Wort zu der Frage des Datenschutzes: wenn ein vorläufiger Zugriff auf gesperrtes Material gewährt wird, was passiert mit den persönlichen Daten der Personen, die die URLs anfordern, manche tatsächlich mit Absicht, andere jedoch bloß zufällig, ohne jede Absicht, auf kinderpornografisches Material zuzugreifen?
Trotz der Schlussfolgerungen zur Notwendigkeit von mehr Transparenz bei Hotlines zeigte das Forum für ein sichereres Internet deutlich auf, dass Bürgerrechtsorganisationen äußerst wachsam bleiben müssen im Hinblick auf die Gefahr der weltweiten Vernetzung von Blacklists und des massiven Blockierens von Inhalten ohne jeden stichhaltigen rechtlichen Bescheid.
EC Safer Internet Forum 2006 (21.06.06)
Rikke Frank Joergensen: 'Blocking access to child pornography. The Danish Case' (21.06.2006)
Meryem Marzouki: 'Five Little Questions About Blocking Access to Child Porn Images' (21.06.2006)
Richard Clayton: 'Failures in a Hybrid Content Blocking System' (1.06.2005)
(Beitrag von Meryem Marzouki, EDRI-Mitglied IRIS)
Am 28. Juni 2006 verlautbarte das niederländische Parlament, die Europäische Kommission hätte keinerlei Befugnis, eine neue Richtlinie vorzuschlagen, die auf die Kriminalisierung von Vergehen gegen das geistige Eigentum abzielt. Die Verlautbarung bezieht sich auf einen neuen Vorschlag zu einer Richtlinie – Richtlinie zu Strafmaßnahmen, die auf die Sicherung der Durchsetzung von Rechten auf geistiges Eigentum abzielt, 2005/0127 – die von der Europäischen Kommission Anfang Mai 2006 wiederaufgenommen worden war.
Das Parlament verlangte ebenfalls, die Kommission solle konkrete Beweise anführen, warum eine solche Richtlinie nötig sei, wenn man bedenkt, dass die Europäische Gesellschaft aufzeigen muss, warum die Maßnahmen für das gute Funktionieren des Binnenmarktes erforderlich sind. Es findet auch, dass die Richtlinie durchaus einige Strafmaßnahmen harmonisieren könnte, dass jedoch der Austausch von Information zwischen den Mitgliedsstaaten eine wesentlich effektivere Lösung darstellen würde.
Das Fazit des Textes, der an Herrn Frattini, Beauftragter für Justiz, Freiheit und Sicherheit, adressiert und vom niederländischen Parlament angenommen worden ist, besagt: „Beide Häuser der Generalstaaten kommen zu dem Schluss, dass der Gemeinschaft im Bezug auf die vorgeschlagene Maßnahme keine Machtbefugnis übertragen worden ist. Dennoch haben beide Häuser – für das Protokoll – den derzeitigen Vorschlag unter Bezug auf die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit eingehend geprüft und folgern, dass der Vorschlag ihnen nicht entspricht.“
In einer Stellungnahme zur Entscheidung des Parlaments bemerkt FFII Analyst Ante Wessels: „Die Mitgliedsstaaten befinden sich zurzeit im Prozess der Abgrenzung von Kompetenzen: Wie weit kann die Kommission gehen? In diesem Machtkampf hat das niederländische Parlament seine Aussage gemacht: die Kommission ist viel zu weit gegangen. Der frühere niederländische Justizminister Donner hat bereits bekannt gegeben, er wäre „nicht erfreut“.“
Letter of Dutch Parliament to Mr. Frattini (3.07.2006)
English Version
Dutch Parliament says No to European criminal law against IP violations (3.07.2006)
IP Enforcement Directive 2: European Community goes criminal
EDRi-gram : EU moves to criminalise IP offences (10.05.2006)
Während des Workshops „Die Wachsende Macht der Suchmaschinen im Internet: Auswirkungen für Nutzer, Medienstrategien und Medienunternehmen“, der von 26. bis 27. Juni 2006 in Berlin stattfand, vertraten die Experten die Meinung, dass die Suchmaschinen stärker reguliert werden sollen.
Marcel Machill, Dozent für Journalismus an den deutschen Universitäten von Leipzig und Dortmund erklärte, dass Google gemeinsam mit Yahoo und MSN die Hauptquellen für Informationssuchen von 90% der Deutschen seien, wobei Google allein auf 70% kommt. Er drückte ernste Bedenken bezüglich der Macht von Suchmaschinen aus, die in den klassischen Medien so nicht vorstellbar wäre. Machill und andere Experten finden, dass Google die gleiche Verpflichtung haben sollte, keinen Zugriff auf illegale Seiten wie zum Beispiel solche mit neo-nazistischen Inhalt oder nicht jugendfreie Seiten zuzulassen wie andere Herausgeber auch, und dass Mechanismen entwickelt werden müssen, um Kinder online zu schützen und um sich mit illegalen Inhalten auseinander zu setzen.
„Selbst wenn die Inhalte nicht direkt angesteuert wird, kann das Browsen, Surfen, oder das Folgen von Anregungen in Suchmaschinen zu Material führen, das unerwünschte, störende, beleidigende, sowie auch überraschende und unterhaltsame Elemente enthält. Von dieser Möglichkeit profitieren zu können, und gleichzeitig den Schutz von Kindern sowie selektive Zugänge zur Informationssammlung und Kommunikation zu gewährleisten, stellt eine der wichtigsten Aufgaben in der zukünftigen Entwicklung des Internets dar.“ sagte Machill.
Machill erwähnte auch, dass die deutschen Niederlassungen der Suchmaschinenanbieter sich letztes Jahr darauf geeinigt hätten, Seiten mit nicht jugendfreiem Inhalt oder solche, die zu Gewalt aufrufen, freiwillig aus ihrer Ergebnisliste zu filtern, und das die Regierung wissen müsste, wie die Suchmaschinen arbeiten, um diese gegebenenfalls auch zu regulieren.
Dennoch, laut Norbert Schneider, dem Leiter der Nordrhein Westfalen, wird die freiwillige Verpflichtung von Filterseiten keinerlei Auswirkungen haben, da sie „nur eine schwache Regulierung ohne jegliche Sanktionen“ darstelle.
Machill schlug auch die Gründung einer öffentlichen Körperschaft in Europa vor, um die Macht der US-amerikanischen Suchmaschinen auszugleichen.
Die Meinung von Google wurde durch die Leiterin der Werbeabteilung, Rachel Whetstone, vertreten, die nochmals betonte, dass die Suchmaschine weder eine Zeitung noch eine Rundfunkgesellschaft darstelle, und dass sie lediglich einen Algorithmus anwendeten. Sie sagte auch, dass - während Google in Bezug auf die aufscheinenden Ergebnisse die regionalen Gesetze einhalte - sie nicht diejenigen sein wollen die entscheiden, was Personen sehen sollen oder nicht.
German Experts Criticize Google's Power (28.06.2006)
German experts want search engines to be monitored (30.06.2006)
Die schwedische Firma Tankafritt bietet eine Versicherung für Schadensersatz bei Rechtsstreits über Filesharing an und plant, dies auf andere skandinavische Länder auszuweiten.
Magnus Brath, der Eigentümer der Firma, gründete diese als Reaktion auf die neuesten Fälle von Datenschutzverletzungen in Schweden. Er glaubt auch, dass er sein Geschäft in Ländern wie Norwegen und Dänemark weiterentwickeln kann, wo es ähnliche Gesetze zum File-sharing gibt.
Seine Firma ist klein und arbeitet auf Mitgliedsbasis. Für cirka 15 Euro pro Jahr sind die Mitglieder versichert, für den Fall dass die RIAA (Recording Industry Association of America) auf Schadensersatzzahlungen bei Datenschutzverletzungen des klagt.
Laut Slyck.com liegt die Wahrscheinlichkeit, von der RIAA verklagt zu werden bei 1:1840, eine Quote, die niedriger ist als jene, durch Fremdeinwirkung ums Leben zu kommen, welche laut dem US Sicherheitsrat bei 1:1755 liegt. Wenn man diese Zahlen berücksichtigt, hat Tankafritt gute Aussichten auf Erfolg.
Während in Großbritannien ein solches System nicht als legal anerkannt werden würde, wie der Gesamtverband der Britischen Versicherungswirtschaft bestätigt, finden die Angelegenheiten von File-sharern in Schweden, wo es eine politische Partei zur Lockerung der Kontrollen des geistigen Eigentums gibt, große Unterstützung.
Die Razzia auf die Server, welche die Pirate Bay Seite gehostet haben, löste kürzlich eine heftige Kontroverse aus, da die Razzia anscheinend auch einige legale Betriebe offline gestellt hatte.
File sharing damages insurer plans international expansion (3.07.2006)
P2P insurer will pay your fines if RIAA sues: $19/year! (28.06.2006)
RIAA's Grand Total: 10,037 - What are Your Odds? (2.05.2006)
EDRI-gram : Swedish torrent website Pirate Bay returns back home (21.06.2006)
Das kontroverseste DADVSI Gesetz, besser bekannt auch als das „iTunes Gesetz“, wurde letztlich im Französischen Parlament angenommen mit dem Kompromiss, Apple den Betrieb wie gehabt zu erlauben.
Das Gesetz wurde vom Parlament im Ausnahmezustand verabschiedet, was in einer gemischten Kommission endete, die normalerweise aus 7 Senatoren und 7 Abgeordneten besteht, von sowohl der Mehrheit als auch der Opposition. Die Opposition trat jedoch aus der Kommission aus, weil zuletzt noch 55 weitere Änderungen von den Berichterstattern an sie herangetragen worden waren.
Die kontroverseste Klausel war die der Interoperabilität. In einem früheren Entwurf sah das Gesetz Maßnahmen zur Bewilligung der Interoperabilität vor, und verpflichtete Apple demnach dazu, seine DRM Systeme aufzugeben, die „iTunes“-Produkte grundsätzlich nur in Verbindung mit i-Pods herstellten.
Apple reagierte scharf, bezichtigte Frankreich der „staatlich geförderten Piraterie“ und drohte, das Land gänzlich zu verlassen, sollte das Gesetz in der Form angenommen werden.
Das nun beschlossene Gesetz erlaubt die DRM und definiert das Konzept der Interoperabilität neu. Der Text sieht den Schutz von „technischen Maßnahmen zur Verhinderung oder Eingrenzung von nicht autorisiertem Gebrauch“ vor, und belässt die Strafen für das Ausschalten der Systeme auf der Höhe von 3750 Euro. Die Hersteller, Verteiler oder Förderer von technischen Lösungen, die solche Systeme umgehen, können mit bis zu sechs Monaten Gefängnis und 30 000 Euro Bußgeld bestraft werden.
Interoperabilität wird insofern neu definiert, dass der Text nun lautet: die technischen Maßnahmen (welche die Werke schützen sollen) dürfen nicht in einer Behinderung der Interoperabilität resultieren, und müssen gleichzeitig das Urheberrecht berücksichtigen.
Obwohl das Gesetz nach wie vor die Interoperation aller Systeme verlangt, erlaubt es jetzt jedoch gleichfalls die Aufhebung dieser Bedingung, wenn die Rechtseigentümer ihre Zustimmung geben. Tatsächlich bedeutet dies, dass Apple mit der Einwilligung von Plattenfirmen und Künstlern weiterhin wie gehabt agieren kann, und dass lediglich das Machtverhältnis zwischen Apple und den Firmen sich möglicherweise in Richtung letzterer verschiebt.
Das Konzept, eine Gruppe von Mittelsmännern zu gründen, die sich um Konflikte mit dem Datenschutz kümmern, wurde zugunsten eines Planes zur Einsetzung eines Regelwerkes als unabhängige Behörde für technische Maßnahmen geändert.
Das Regelwerk wird dafür verantwortlich sein, dass die DRM Systeme bei der Benutzung von künstlerischen Werken keine zusätzlichen Einschränkungen zu jenen schaffen, die von den Urheberrechtseigentümern deutlich zum Ausdruck gebracht worden sind. Das Gesetz deckt nur Software und Hersteller technischer Systeme ab und bezieht sich in keiner Weise auf Konsumentenorganisationen oder die Schöpfer von Open Source.
Die sozialistischen Abgeordneten haben bereits ihre Absicht kundgetan, den Gesetzestext beim Verfassungsgerichthof anzufechten.
Dadvsi draft finaly adopted by the Parliament (in French only, 30.06.2006)
France dilutes plans for iTunes law (26.06.2006)
Zut France drops iTunes bombshell (30.06.2006)
Compromise on copyright (in French only, 23.06.2006)
EDRI-gram : French draft copyright law continues to be criticised (24.05.2006)
Google erzielte kürzlich einen bedeutenden Sieg gegen den deutschen Verlag „Wissenschaftliche Buchgesellschaft“ (WBG), der bei einem deutschen Gericht um eine gerichtliche Verfügung gebeten hatte, um den Giganten davon abzuhalten, Bücher in sein Books Library-Projekt zu scannen.
Die WBG ließ die Klage am 28. Juni fallen, nachdem der Richter erklärt hatte, dass ihre Siegeschancen gering wären. Trotz der Unterstützung durch den deutschen Verlegerverband konnte der Verlag keine Argumente vorbringen, die seine Handlung untermauert hätten, und das Gericht entschied, dass die Entwicklung von Googles Projekt keine Verletzung des Copyright darstellt.
Google will, in Zusammenarbeit mit sechs US-Bibliotheken und einer in Oxford, Bibliotheksbücher digitalisieren und die Inhalte in ihrer Suchmaschine platzieren. Bücher, die nicht unter dem Urheberrecht stehen, werden ohne irgendwelche Beschränkungen zugänglich sein. Bücher hingegen, die unter dem Copyright stehen, werden nur mit bibliographischen Daten und in einigen Auszügen präsentiert. Aber selbst für ein geschütztes Buch muss Google das gesamte Buch scannen, um einen Index für ihre Suchmaschine erstellen zu können.
Der deutsche Verlag wollte Google davon abhalten, copyright-geschützte Bücher ohne Genehmigung zu scannen, aber das Gericht ließ Googles Argument, dass das Veröffentlichen von Auszügen nicht gegen das deutsche Urheberrechtsgesetz verstößt, gelten.
Um das Ganze noch komplizierter zu gestalten, ist Google der Ansicht, dass die Handlung des Kopierens eines Buches unter das Copyrightgesetz des Landes fällt, in dem das Buch kopiert wird und nicht unter das des Landes, in dem sich der Verleger befindet. Folglich müssten sie die US-Copyrightgesetze befolgen, wenn sie ein Buch aus einer US-Bibliothek kopieren.
Aber Deutschland ist nicht das einzige Land, in dem sich der Gigant mit Gegnern seines Projekts konfrontiert sieht. Der französische Konzern „La Martiniere“ verklagt Google ebenfalls wegen „Fälschens und des Verstoßes gegen die Rechte des geistigen Eigentums“, wie die Agentur France-Presse berichtet.
Auch Frankreichs nationale Verlegergewerkschaft, die über 400 Verleger repräsentiert, droht Google mit einer Klage, und Verleger in Großbritannien haben ebenfalls ihre Abneigung gegen das Projekt ausgedrückt. Google sieht sich in den USA zwei Prozessen von Autoren und Verlagsgruppen gegenüber, ebenfalls aus dem gleichen Grund.
Nach dem Gerichtsurteil am 28. Juni erklärte Google, dass sie die Wichtigkeit des Copyrightgesetzes anerkennen, obgleich sie meinten, dass Autoren und Verleger das Recht hätten, für ihre Kreationen entlohnt zu werden. Google ist ebenfalls überzeugt, dass das Projekt auch Autoren und Verlegern dienen würde, da ihre Bücher mit der Suchmaschine leichter zu finden wären und es für die Nutzer auch einfach wäre, diese zu kaufen.
David Drummond, Senior Vizepräsident, drückte auch das Engagement der Firma gegenüber dem Projekt aus. „Google ist passioniert im Bezug auf die Digitalisierung von Büchern; wir glauben, dass sie jedem nützen würde, da sie das Wissen der Welt zugänglicher macht“.
Legal victory for Google in library project (29.06.2006)
Partial Success for Google in a German Courtroom (29.06.2006)
Die Britische Regierung hat eine Beratung zu den Verfahrensregeln in der Einführung ihrer Gesetze zur Kommunikationsüberwachung eingeleitet; die Gesetze waren zuletzt von Datenschutzaktivisten, Internetanbietern und Sicherheitsexperten heftig debattiert worden.
Die Britische Regierung begann eine öffentliche Beratung zu Teil 1 und 3 des Gesetzes zur Regulierung von Ermittlungsgewalten (RIPA) Kapitel 2, das den Behörden größere Machtbefugnis im Zugriff auf Kommunikationsdaten von Bürgern gewährt.
Das Innenministerium hat für eine zwölfwöchige Beratungsperiode Verfahrensregeln für den Entwurf von beiden Teilen des Gesetzes veröffentlicht mit der Bemerkung, dass der vorliegende Text abgeändert wurde, um die derzeitigen Verfahren zu berücksichtigen, Bürokratie zu verringern und sich mit den Bedenken auseinander zu setzen, die in Zusammenhang mit Datenschutz laut geworden waren. Es wird auch angemerkt, dass zusätzliche Elemente beigefügt worden sind, wo der ursprüngliche Vorschlag nicht genügend Anleitung geboten hatte.
Teil 3 des Gesetzes zur Regulierung von Ermittlungsgewalten (RIPA), der es der Polizei gestattet, die Entschlüsselung von chiffrierten Schlüsseln zu verlangen oder Verdächtige dazu zu zwingen, verschlüsselte Daten zu entschlüsseln, ist noch nicht eingeführt worden, aber die Regierung findet, dass die Zeit dafür reif ist. Die Argumente beziehen sich auf die rasante Entwicklung von Chiffrierungsprodukten und die größere Verfügbarkeit dieser Produkte sowie von integrierten Sicherheitsvorkehrungen in Betriebssystemen.
Stellungnahmen zu den beiden Entwürfen werden bis zum 30 August erwartet.
Government launches new data retention consultation (20.06.2006)
EDRI-gram: UK Government asks for the encryption keys (24.05.2006)
Acquisition and Disclosure of Communication Data - A public consultation
Durch die legislative Entscheidung no. 140 vom 16. März 2006 und mehr als ein Monat vor Ablauf der Frist hat Italien die Direktive 2004/48/EC zur Durchsetzung von Rechten auf geistiges Eigentum (IPRED) eingeführt, indem das Gesetz no. 633/1941 geändert wurde, welches seit seinem Beginn bereits Gegenstand so vieler Änderungen gewesen ist, dass mehrere Parteien eine völligen Neuentwurf verlangen.
Die bemerkenswertesten Abänderungen des italienischen Gesetzes zum Urheberrecht beinhaltet die Annahme von Eigentum aus den benachbarten Rechten, wie es schon für die Autorenrechte gegolten hatte; die Möglichkeit für kollektive und „repräsentative“ Organisationen, gerichtliche Klagen unabhängig voranzutreiben, um die Rechte ihrer Mitglieder zu verteidigen; die Möglichkeit, Richter aufzufordern, Klagen zu sperren, einschließlich solcher eingebracht durch Mittelsmänner, die als Verletzung von Autoren- oder benachbarten Rechten ausgelegt werden könnten; die Möglichkeit für Richter, im Falle einer Verletzung „in kommerziellem Ausmaß“ – auf Wunsch der betroffenen Partei – Bank-, Finanz- und andere wirtschaftliche Daten von der Gegenseite einzufordern; ein detaillierteres Verfahren zur Berechnung von Schadenseratzzahlungen.
Einige der Änderungen waren nicht so relevant, da die italienischen Richter die selben Grundsätze bereits als gebräuchlich handhaben. Zum Beispiel beinhalten die italienischen Strafverfahren bereits Regeln, die es einem Richter erlauben, Sanktionen zu verhängen wenn eine Partei sich verspätet oder es verabsäumt, einer gerichtlichen Verfügung Folge zu leisten. Oder das sogenannte „Recht auf Information“, das es einem Richter erlaubt, dritte Parteien aufzufordern, relevante Informationen in Bezug auf eine Rechtsverletzung, über die sie möglicherweise verfügen, herauszugeben.
Die italienische Einführung von IPRED ist heftig kritisiert worden, unter anderem von Andrea Monti von ALCEI (Associazione per la Liberta` nella Comunicazione Elettronica Interattiva –EDRi-Mitglied). In einem Artikel, der in der italienischen Zeitschrift „InterLex“ veröffentlicht wurde, gibt Monti zu bedenken, dass die legislative Entscheidung in ihren Hauptaussagen zu vage ist – einschließlich der Definition davon, was ein „Mittelsmann“ denn sei, und von der Art an Beweisen, die geliefert werden müssen, um eine gerichtliche Verfügung zu erreichen.
Text of Legislative Decree no. 140/16 March 2006 (only in Italian, 16.03.2006)
Text of Legislative Decree no. 140/16 March 2006 (only in Italian, 16.03.2006) (different source)
Andrea Monti, Copyright - a "particular" and "concrete" law (only in Italian, 23.02.2006)
Explanatory report on the Italian implementation of IPRED (only in Italian)
EDRI-gram: New Italian IT legislation limits civil rights (1.03.2006)
(Beitrag von Andrea Glorioso, Berater zu Digitalstrategen- Italien)
(Unser Dank geht an Frau De Angelis - DDA Anwaltskanzlei)
Am 20. Juni nahmen Rikke Frank Joergensen (Digitalrechte Dänemark) und Meryem Marzouki (Imaginons un réseau Internet solidaire, IRIS – Frankreich) als EDRI-Beobachter am fünften Treffen des Europarates der „Spezialistengruppe für Menschenrechte in der Informationsgesellschaft“ (MC-S-IS) teil. Unter den vielen Punkten an der Tagesordnung sind die folgenden zum jetzigen Zeitpunkt als besonders wichtig zu erachten.
Die vorgeschlagenen Empfehlung, Kindern mehr Macht in der neuen Informations- und Kommunikationsumwelt einzuräumen, ist beim CoE Hauptausschuss für Medien und Nachrichtendienste (CDMC) eingebracht worden, wo manche Mitgliedstaaten (Frankreich, Deutschland, Russland) ihre Bereitschaft erklärten, weitere Stellungnahmen abzugeben, bevor sie sie einführen. EDRI hat vor kurzem über die wichtigen Änderungen, die die MC-S-IS Gruppe an diesem Dokument vorgenommen hat, berichtet.
Die Gruppe wurde über die CoE-Nachbereitungen zum Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) informiert. Diese betreffen Wirkungslinie C8 zu „kultureller Vielfältigkeit, Identität, linguistische Vielfältigkeit und der Herstellung im eigenen Land“, C9 zu „Medien“ und C10 zur „Ethischen Dimension des Internets“, sowie das Internet Governance Forum, das sein erstes Treffen am 30. Oktober 2006 in Athen abhalten wird. EDRi schlug eine stärkere Zusammenarbeit zwischen CoE und Menschenrechtsgruppen vor, z.B. durch gemeinsame Workshops im Forum.
Die Gruppe wurde auch informiert, dass ein neues CoE Ad Hoc-Komitee für e-Demokratie (CAHDE) innerhalb des Rahmens des CoE Projekts für „Gute Steuerung in der Informationsgesellschaft“ gegründet wurde. Das CAHDE Mandat, das bis Dezember 2007 besteht, soll unter anderem „die Entwicklungen in der e-Demokrati/e-Beteiligung auf europäischem und internationalem Niveau [überwachen], im Hinblick auf die Identifizierung von politischen, sozialen, ethischen, legislativen und technologischen Angelegenheiten und deren Wechselbeziehungen“. Die erste Sitzung wird im September 2006 stattfinden. Obwohl es keinen Beobachterstatus für NGOs gibt, die nicht Mitglieder der CoE Konferenz von INGOs sind, bestand EDRI darauf, dass NGOs, die direkt mit diesen Angelegenheiten zu tun haben, unbedingt in die Arbeiten von CAHDE miteinbezogen werden sollen.
Aufgrund der wenigen (weniger als 15) bis jetzt eingegangenen Antworten auf den Fragebogen, der zur Einführung der Erklärung zur Kommunikationsfreiheit im Internet von Mitgliedsstaaten in 2003 an die Mitgliedstaaten ergangen war, schlug EDRI vor, dass eine Europäische Einhaltungsstudie/-zuordnung zu der Erklärung besser von der Gruppe in Auftrag gegeben werden sollte.
Schlussendlich wird das zweite CoE Pan-Europäische Forum zu Menschenrechten am 5. und 6. Oktober 2006 in Erevan stattfinden, und als Hauptthema die „Ermächtigung von Kindern und Jugendlichen“ haben.
EDRi-Gram : CoE Works On New Instrument On Children Empowerment On The Net (15.03.06)
WSIS follow-up action lines and Internet governance forum
CAHDE draft terms of reference
(Beitrag von Rikke Frank Joergensen und Meryem Marzouki, EDRI- Mitglieder Digitalrechte Dänemark und IRIS)
Ein neues Buch über Menschenrechte in der globalen Informationsgesellschaft, herausgegeben von Rikke Frank Jørgensen (EDRI-Ausschussmitglied von Digitalrechten Dänemark) wurde am 23. Juni 2006 in Kopenhagen präsentiert.
In dem Buch betrachten eine Reihe von Wissenschaftern, Menschenrechtsaktivisten und Fachleuten die Verbindungen zwischen Information, Kommunikationstechnologie (ICT) und Menschenrechten, und untersuchen die Mittel und Wege, mit denen die Informationsgesellschaft Menschenrechte in der ganzen Welt entweder fördern oder bedrohen kann. Dies beinhaltet Fragen wie die freie Meinungsäußerung, Zugang zu Information, Datenschutz, Diskriminierung, Versammlungsfreiheit, politische Betätigung, Geschlechtergleichstellung, Minderheitenrechte und geistiges Eigentum. Das Buch wurde während des Verlaufes des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft (2003-2005) zusammengestellt; in der Einleitung wird untersucht, wie Menschenrechte innerhalb dieses globalen ICT Grundsatzprozesses behandelt wurden.
Nach der Präsentation des Buches hielt Gus Hosein von Privacy International/LSE und Autor des Kapitels zu Datenschutz, eine programmatische Rede zu „Datenschutz, Terrorismus und die neuen Sicherheitsvorstellungen“.
In seiner Präsentation machte Hosein durch aktuelle Beispiele deutlich, wie Datenschutzrechte nicht zuletzt in einem europäischen Kontext untergraben werden, und wie „die neuen Sicherheitsvorstellungen“ sich über Terrorismus hinweg in andere Bereiche unseres täglichen Lebens erstrecken. Er sprach ebenfalls die enge Verbindung zwischen Datenschutz und anderen Menschenrechten an, wie der freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, und betonte die Notwendigkeit von mehr zusammenwirkenden Aktionen der Zivilgesellschaft in Europa in diese Richtung.
Human Rights in the Global Information Society
(Beitrag von Rikke Frank Jørgensen - EDRi-Mitglied Digitalrechte Dänemark)
Michelle Child – Notizen zur Konferenz „Das vorgeschlagene WIPO Abkommen zum Schutz von Rundfunkorganisationen:
"Von der Rom-Konferenz zum Podcasting“ in Barcelona, 21. Juni 2006.
Bericht zur Situation der Grundrechte in der EU in 2005.
Europäische Kommission eröffnet eine öffentliche Beratung zur Funkerkennung (RFID).
Lesen Sie auch die Hintergrundsaufzeichnungen zu den Beratungen.
7. Juli 2006, Zürich, Schweiz: „Freie Kulturen – freies Internet.“ Internet Governance und die Schweiz; wer soll das Internet verwalten? Ein Symposium zum „Internet Governance Forum“ soll diese Frage beantworten.
16. – 28. Juli 2006, Oxford, Großbritannien: Annenberg/Oxford Summer Institute: „Globale Medienpolitik: Technologie und neue Themen in der Medienregulierung“.
2.-4. August, Bregenz, Österreich: 2. Internationaler Workshop zum E-Voting 2006.
3. August 2006, Prag, Tschechische Republik: „Datenschutz auf Reisen und die EU“ – ein eintägiges Seminar organisiert von Iuridicum Remedium, das eine Plattform für tschechische Beamte bieten soll, um Themen wie Pässe, Biometrie, RFID, PNR und andere zu diskutieren, die mit den Risiken im Datenschutz in Zusammenhang stehen und für Reisende in der EU von Bedeutung sein können.
14.-16. September 2006, Berlin, Deutschland:
Wizards of OS 4 Information Freedom Rules – die Show des freien Wissens.