Endabstimmung über Hadopi 2 auf den 15. September verschoben

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Englisch: Hadopi 2's final vote is postponed till 15 September

Den französischen Abgeordneten blieben nur wenige Tage vor der Sommerpause, um die neue Version des 3 Treffer-Gesetzes (aka Hadopi 2) zu diskutieren, das am 8. Juli 2009 vom Senat angenommen wurde. Da die Opposition sehr viele Zusätze vorgelegt hat, konnte nicht über den Text abgestimmt werden und die Nationalversammlung entschied, die Abstimmung auf September zu verschieben.

Die Versammlung hatte 894 Zusätze zu diskutieren, aber der Text wurde nicht abgeändert, sondern eher angeglichen. Eine der guten Entscheidungen bestand darin, die Überwachung von elektronischen Kommunikationen unmöglich zu machen; somit werden E-Mails von den Ermittlungen ausgenommen. Der Zugriff auf das Internet wird nur in den Fällen untersagt werden, in denen wiederholtes vermeintlich illegales File-Sharen vorliegt oder falls die Internetverbindung nach einer ersten Verwarnung durch die Hadopi-Behörden nicht gesichert wurde.

Die Abgeordneten stimmten außerdem dem Strafgesetzverfahren zu, was bedeutet, dass die vermeintlichen illegalen Downloader durch ein Eilverfahren in ihrer Abwesenheit bestraft werden können, was von einem einzelnen Richter verfüg werden kann. Der User könnte auch mit einer Geldstrafe belegt werden, kann aber auch ein klassisches Verfahren beantragen. Der Text weicht von der vom Senat angenommenen Fassung ab, was bedeutet, dass eine parteiübergreifende Kommission einen Kompromiss zwischen den beiden Versionen finden muss. Der Text ignoriert die Unschuldsvermutung, was im Widerspruch zur Verfassung steht, wie der Verfassungsgerichtshof vor kurzem entschieden hat.

Der Zusatz bezüglich der „kreativen Beisteuerung“ von zwei Euro zum Internetbezug, um die Urheber zu finanzieren, wurde erneut abgeleht, aber während eines Treffens mit den Sozialisten räumte der neue Kulturminister Frédéric Mitterrand ein, dass obgleich er die Position der Regierung zu Hadopi unterstütze, der Gesetzesentwurf das Problem der Fianzierung von Kultur keineswegs löse.

Da die Opposition bereits versprochen hat, Berufung beim Verfassungsgerichtshof einzulegen, falls der Entwurf von der Nationalversammlung durchgebracht wird, könnte der Text sehr wohl auch den Verfassungsmäßigkeitstest zu bestehen haben.

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