EDRi-gram Nr. 4.10, 24. Mai 2006
Anhänger der freien Rede, aber auch Anbieter traditioneller Medien sowie Anbieter neuer Medien stellen sich weiterhin dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Regelung kommerzieller Audio- und Videoübertragungen über das Internet und über Mobiltelefone entschlossen entgegen.
Bei einer Versammlung des Rates für Bildung, Jugend und Kultur in Brüssel (18. – 19. Mai 2006) wurde der Vorschlag für eine Richtlinie diskutiert, die eine Abänderung der (derzeitigen) Vereinbarung zur Überwachung von Fernsehübertragungsaktivitäten vorsieht. Die Debatte betraf insbesondere folgende Belange in Verbindung mit der vorgeschlagenen Direktive: die Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Unterscheidung zwischen linearen und nicht-linearen Diensten; die allgemeinen Regeln beider Kategorien; das Ausmaß der Modernisierung und Vereinfachung der Bestimmungen für Fernsehwerbung und für teleshopping.
Der Entwurf „Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste“ – eine Revision der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ von 1998 – führt den Begriff "audiovisuelles Medienservice" ein und unterscheidet zwischen „linearen“ Diensten (z.B. festgesetzte Übertragungen mittels herkömmlichen Fernsehens, Internet oder Mobiltelefonen, die Inhalte den Zuschauern „zutragen“, und „nicht-linearen“ Diensten (wie „Video-nach-Bedarf“, die der Zuschauer aus einem Netzwerk „auswählt“). Auf nicht-lineare Dienste würde nur ein sehr rudimentäres Set an Regeln entfallen. Dieser Entwurf ist bereits zu Beginn des Jahres auf Widerspruch und Kritik gestoßen und wurde als unakzeptabel eingestuft.
Herkömmliche Medien sowie Neue Medien- und Technologieanbieter setzten sich der Richtlinie entgegen mit Hinweis darauf, dass sie unter anderem auf Grund der schnellen Entwicklung in der Technologie ohnehin in Kürze hinfällig werden würde, dass sie Neuerungen erschwere, und dass sie eine Unterscheidung zwischen linearen und nicht-linearen Übertragungen mache, obwohl sich diese Unterscheidung durch technologische Weiterentwicklungen täglich weiter verwische.
Bei der Pressekonferenz am 18. Mai musste Viviane Reding, EU Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, einer Reihe von Vorwürfen begegnen, die die Richtlinie mit Zensur in Verbindung stellten. Die Kommissarin erklärte, dass die Richtlinie „nichts mit der freien Rede zu tun“ habe und auf den Schutz von Kindern ausgerichtet sei; die neuen Regeln dienten dem Schutz „grundlegender gesellschaftlicher Werte“.
Laut Frau Reding wären die Regelungen lediglich dafür bestimmt, auf kommerzielle Inhalte angewendet zu werden; die Anwendung der „Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste“ hätte den Zweck, die Ausstrahlung bestimmter Programme von Kindern fernzuhalten. Die Idee dahinter wäre, EU-weite Regelungen zu harmonisieren so dass Hersteller von Programmen nicht jedes Mal die Bürokratiemaschinerie durchlaufen müssen, wenn sie ein Produkt an einen anderesn Mitgliedsstaat verkaufen wollen.
EU regulation attacked as censorship (19.05.2006)
EU Internet proposals to protect society (18.05.2006)
The Television without Frontiers Directive: another "directive too far"? (5.05.2006)
Legislative Proposal for an Audiovisual Media Services Directive (13.12.2005)
Debates on draft directive on Television without Frontiers Directive (2.02.2006)
Die EU-Richtlinie für die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten trat am 3. Mai 2006 als EU-Gesetz in Kraft; die Umsetzung in nationale Gesetze scheint jetzt jedoch noch unsicherer zu sein als zuvor. 16 der 25 EU-Mitgliedsstaaten haben erklärt, die Speicherung von Internetkommunikationsdaten auf Vorrat für weitere 18 Monaten aufzuschieben. Der neueste NSA-Skandal in den Vereinigten Staaten hat außerdem die Gefahren verdeutlicht, die durch den Zugang von Geheimdiensten zu Daten entstehen, und hatte zur Folge, dass mehrere Bürgerfreiheitsgruppen, darunter auch das EDRI-Mitglied Netzwerk Neuer Medien, gegen die Speicherung von Daten auf Vorrat in Europa protestieren. Ein Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung wurde bereits vom Repräsentantenhaus in Washington D.C. zurückgezogen.
Die Grünen haben im Deutschen Parlament einen Antrag eingebracht, der die Regierung dazu aufruft, die Legalität der EU-Richtlinie vor dem EU-Gerichtshof anzuzweifeln, und die Einführung auf nationaler Ebene bis nach der Gerichtsentscheidung aufzuschieben. Laut dem noch nicht veröffentlichten Text, von dem EDRI eine Kopie einsehen konnte, hätte die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung innerhalb der „Dritten Säule“ des EU-Gefüges erfolgen müssen, da die Strafverfolgung vorgeblich dessen einzige Ziel darstelle. Daher hätte das angemessene Gesetzgebungsverfahren in einer Rahmendirektive bestanden, die den nationalen Parlamenten größere Befugnisse einräumt, und durch eine einstimmige Abstimmung des EU-Ministerrates beschlossen werden muss. Der Antrag wird bis jetzt von 118 Parlamentariern aller Parteien unterstützt; die Abstimmung wurde für den 2. Juni anberaumt. Der Zeitraum, in dem die Richtlinie mit diesen Begründungen (§230 des Abkommens der Europäischen Gemeinschaft) angefochten werden kann, endet am 10. Juli 2006.
Auch für den Fall, dass die Richtlinie in die deutsche Gesetzgebung aufgenommen wird, haben mehrere Gruppen und Einzelpersonen – darunter der ehemalige Deutsche Bundesminister für Inneres, Gerhard Baum – angekündigt, diese vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Nach etlichen jüngsten Entscheidungen der Gerichte gegen übertrieben aufdringliche Überwachung, Vorratsdatenspeicherung, und Verfahren zur Datenvorauswahl, deutet alles darauf hin, dass das Gericht die Richtlinie für ungesetzlich gemäß den Menschenrechtsbestimmungen der Deutschen Verfassung erklären wird.
Deutsche Regierung: "Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH prüfen lassen" (18.05.2006)
ISP snooping plans take backseat (18.05.2006)
EDRi Data Retention overview page
(Beitrag von Ralf Bendrath, EDRi Mitglied Netzwerk Neue Medien - Germany)
Die Beiratsgruppe des Internet Governance (IGF) Forums für den UN Generalsekretär, ausgewählt am 17. Mai vom Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, trifft vom 22.-23. Mai in Genf zusammen, um den Ablauf und das Programm für die Athen-Konferenz vom 31. Oktober bis 3. November 2006 zu besprechen.
Mitglieder des Beirates und Beobachter trafen sich für zwei Tage unter der Leitung von Nitin Desai und Markus Kummer.
In einer offenen Diskussion wurde der Vorschlag für das Programm besprochen, der die Hauptthemen für jeden Tag des kommenden IGF-Treffens in Athen beinhaltetet. Diese sind:
- Zugang (Internet-Verbindungsfähigkeit, Verfahrensweisen und Kosten mit anschließenden workshops zu: offenen (Datei-) Normen, Investitionsanreize etc.)
- Sicherheit (Vertrauensaufbau online, Schutz der Benutzer vor spam, Phishing, Viren; die Erhaltung der Sicherheit und des Datenschutzes, und workshops mit Leuten aus Technologie, ISP (Internetdienstanbieter), CERT (Computernotfallteam), Strafverfolgung und Menschenrechte, worshops von ITU (Cybersicherheit) und OECD (spam toolkit).
- Vielfältigkeit (die Förderung von Mehrsprachigkeit durch IDN (Umlautdomäne), lokale Inhalte und Respekt vor geographischer Verschiedenheit)
- Offenheit (freier Fluss von Information, Ideen und Zugang zu Wissen).
Die IGF Beiratsgruppe besteht aus 46 Personen aus verschiedenen Ländern und Kulturen und bietet ein gutes Beispiel dafür, wie sehr sich die Vereinten Nationen im Laufe des Prozesses des WSIS (Weltgipfel zur Informationsgesellschaft) geöffnet haben. Sie beinhaltet 20 Vertreter des Regierungssektors, 10 Vertreter aus der Betriebswirtschaft, 7 Vertreter des Zivilgesellschaft und 9 des ICANN Systems (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers). Alle Interessensvertreter werden würdig repräsentiert – Regierungen, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, und bedeutende internationale Organisationen, z.B. ITU, ICANN, ISOC, IETF, die Internationale Wirtschaftskammer, UNESCO, Internet-Grundbuchämter und Registrierbeamte, sowie andere.
Beteiligte am Prozess erklären, dass das IGF zwar dieses Jahr in Athen eingeführt werden wird, aber sowohl 2007 in Brasilien und 2008 fortgesetzt werden soll.
IGF website - includes webcast and transcripts of the session
EDRI-gram : Consultations on Internet Governance Forum (1.03.2006)
(Beitrag von Veni Markovski - EDRi-Mitglied ISOC Bulgaria)
In der Fortsetzung der „Saga“ des französischen Gesetzesentwurf zum Urheberrecht und verwandter Rechte der Informationsgesellschaft (DASDVSI) bewilligte der französische Senat diesen Monat das Gesetz, das weiterhin heftig von den Verbrauchervereinigungen und Software Firmen kritisiert wird.
Die Senatoren akzeptierten das Gesetz mit 164 Stimmen dafür und 128 Stimmen dagegen. Die Befürworter kamen vom UMP (Union pour un Mouvement Populaire; Volksbewegungsunion) und vom radikalen Lager des RDSE (Rassemblement Democratique et Social Europeen). Der sozialistische Flügel der Grünen und die PCF (Französische Kommunistische Partei) stimmten dagegen.
Das vom Senat abgesegnete Gesetz hat außerdem den Artikel 7 geändert, der von der Abgeordnetenkammer beschlossen worden war, und von Anbietern des Französischen Nachrichtendiensts (DRM) und kommerziellen Plattformen verlangte, ihre Technologien für Konkurrenten offenzulegen, um sie vollständig kompatibel zu machen. Dies führte zu umgehenden Reaktionen von Firmen wie Apple oder Microsoft, sowie vom amerikanischen Wirtschaftsminister. Die Senatoren, angeführt vom Berichterstatter Michel Thiollière und von Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres, führten ein völlig anderes System ein, das auf der Bildung einer unabhängigen administrativen Behörde gründet.
Der derzeitige Text garantiert nicht mehr länger das Recht auf private Kopien, was als gravierender Schlag gegen die Verbraucher angesehen wird. Die Verbraucherschutzorganisation CLCV (Confédération de la Consommation, du Logement et du Cadre de Vie) erklärte, eine „konditionierte private Kopie“ beraube den Verbraucher des Rechtes, privat ein Werk zu verwenden, das legal beschafft worden war. Die Organisation fordert, dass der Verbraucher nicht mehr länger für die Kopiermöglichkeit zahlen solle, was tatsächlich abgelehnt wurde.
Eine weitere Maßnahme, die als unrealistisch angesehen wird, ist die, die Softwarefirmen haftbar zu machen, wenn ihre software für Raubkopien verwendet wird. Diese Maßnahme betrifft auch Firmen, die von open-source software abhängig sind.
„Es liegt in der Natur von open-source, dass wir nichts mehr gegen ein Programm unternehmen können, sobald es verbreitet wird“ sagt Gilles Gravier, oberster Sicherheitsstratege bei Sun Microsystems. „Außerdem werden die Genehmigungen für open sources auf einer weltweiten Basis vergeben.“
Schließlich hat der Entwurf nach dessen Beschluss durch den Senat mehr Kritik hervorgebracht als nach der Absegnung durch die Nationalversammlung im März 2006.
Das DASDVSI Gesetz wird auch weiterhin in einer gemischten Kommission diskutiert werden, der sieben Abgeordnete und sieben Senatoren angehören, und die die Aufgabe hat, die Unstimmigkeiten zwischen den Texten, die von den beiden Versammlungen festgesetzt wurden, zu bereinigen. Zuverlässigen Quellen zufolge würde diese Kommission am 30. Mai zusammentreten.
French iPod bill moves forward (11.05.2006)
The draft law on copyright raises vivid critics (only in French, 12.05.2006)
The Senate cancels the forced interoperability (only in French, 10.05.2006)
EDRI-gram : Update on French EUCD Transposition ( 29.03.2006)
What's so special about French EUCD transposition? (15.03.2006)
Am 22. Mai hat das deutsche Verfassungsgericht das Verfahren der Datenselektion unter der Deutschen Verfassung für illegal erklärt, welches einzelne private und öffentliche Datenbanken dazu verwendet, potentielle Terroristen („Schläfer“) ausfindig zu machen. Mehrere Bundesländer werden nun ihre Polizeirechte ändern müssen. Die Entscheidung erklärt „Rasterfahndung“ nicht für völlig gesetzeswidrig, sondern bindet es an sehr beschränkte Bedingungen. Die Maßnahme ist immer noch legal für Ermittlungen in bestimmten Kriminalfällen, sowie sie z.B. bei gegen die linke Partisanenbewegung RAF in den 1970ern eingesetzt wurde, als die „Rasterfahndung“ erfunden worden war. Aber zum Zwecke der Verbrechensvermeidung kann sie nur angewendet werden, wenn konkret Leben oder Freiheiten von Personen in Gefahr sind, oder wenn die Existenz der Bundesrepublik Deutschland oder eines Bundeslandes bedroht ist. Dies erfordert sachliche Hinweise auf einen drohenden bevorstehenden Angriff. Eine allgemeine Bedrohungssituation oder außenpolitische Spannungen –wie nach den Anschlägen von 9/11 – reichen dafür nicht aus.
Das Bundeskriminalamt hat solche Fahndungen in Zusammenarbeit mit Behörden der Staatspolizei nach den Terrorangriffen vom 11. September 2001 aufeinander abgestimmt. Universitäten, private Firmen, private Sicherheitsfirmen, öffentliche Verkehrsmittelbetriebe, Einrichtungsanbieter, Gemeindebehörden und die Bundesregister für ausländische Einwohner wurden dazu angehalten, dem Bundeskriminalamt umfangreiche Informationen über jede Person vorzulegen, auf die eine Reihe von Merkmalen zutrifft (männlich, zwischen 18 und 40 Jahre alt, Student oder ehemaliger Student, vorwiegend muslimisches Herkunftsland). Das Bundeskriminalamt machte einen Rasterdurchlauf auf der Suche nach Übereinstimmungen in verschiedenen Datenbanken, die insgesamt über 8 Millionen Personen erfassen. Die 31 988 Treffer wurden in einer Zentralkartei unter dem Titel „Schläfer“ gespeichert, und erneut durch das Bundeskriminalamt durch eine Datenbank mit bis zu 300 000 Personen gerastert, die einen Pilotenschein besaßen, als gefährlich eingestuft wurden, oder einem anderen Merkmal entsprachen. Die übrigen mehreren tausend Personen (Treffer) wurden von Hand durch das Bundeskriminalamt geprüft. Die ganze Aktion führte weder zu einem einzigen mutmaßlichen Terroristen, noch zu einer Anklage.
Der Kläger, ein marokkanischer Staatsbürger, der 2001 in Deutschland studiert hatte, behauptete, dass sein Recht auf informatielle Selbstbestimmtheit verletzt worden war; dass die Rasterung eine besonders schwere Verletzung der Grundrechte darstellen, weil es ohne Kenntnis der betroffenen Personen stattfand, und dass es nicht angemessen gewesen sei, da keinerlei sachliche Hinweise auf drohende terroristische Anschläge in Deutschland vorhanden waren; dass die verdächtigen Merkmale eine religiöse Diskriminierung seiner Person und seiner muslimischen Mitmenschen darstellten. Die Vorinstanzen hatten seine Argumentation abgewiesen.
Die offiziellen Datenschutz-Beauftragten, die Oppositionsparteien der Grünen, Liberalen und Sozialisten, und Bürgerfreiheitsgruppen begrüßten den Gerichtsbeschluss und verlangten den sofortigen Stop aller Pläne für ähnliche Maßnahmen, wie Vorratsspeicherung von Kommunikationsinformationen, Rasterung von Nummernschildern, oder die Schaffung neuer Untersuchungsgewalten für das Bundeskriminalamtes zur Verhinderung von Verbrechen. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, im internationalen Terrorismus sei der Unterschied zwischen einer allgemeinen und einer konkreten Bedrohung nur hauchdünn, was die Anwendung der Entscheidung erschweren würde. Der bayrische Innenminister, Günther Beckstein, nannte die Entscheidung „einen schwarzen Tag für die nachhaltige Bekämpfung des Terrorismus in Deutschland.“ Die Vereinigung der Studentenvertreter, die den Kläger unterstützt hatte, forderte eine „persönliche Entschuldigung“ der zuständigen Behörden für die illegale und ungesetzmäßige Diskriminierung von ausländischen und muslimischen Studenten in Deutschland.
Bis zu elf Bundesländer werden nun ihre Polizeirechte und Strafverfahrensgesetze ändern müssen. Die Entscheidung wird sich außerdem auf die Debatte um die Legalität von verpflichtenden Vorratsspeicherungen von Kommunikationsdaten in Deutschland auswirken. Der Verfassungsgerichthof hat in seiner Begründung des Urteils nochmals ausdrücklich „das strikte Verbot gegen Speicherungen persönlich identifizierender Daten auf Vorrat, abgesehen für statistischen Zwecken “ betont.
Entscheidung de Deutschen Verfassungsgerichtshofes, 1 BvR 518/02 (22.05.2006)
Presseerklärung des Deutschen Verfassungsgerichtshofes (23.05.2006)
(Beitrag von Ralf Bendrath, EDRi Mitglied Netzwerk Neue Medien - Germany
Das Britische Innenministerium plant, Teil 3 der „Regulation of Investigatory Powers Act“ (RIPA) (Gesetz zu Vorschriften für Ermittlungsgewalten). Dies würde Strafverfolgungsbehörden erlauben, die Herausgabe von Krypto-Schlüsseln zu verlangen, oder Verdächtige zu zwingen, verschlüsselte Daten zu dechiffrieren.
Das RIPA wurde im Jahr 2000 erlassen; die Behörden haben jedoch Teil 3 noch nicht durchgesetzt. Es wurden immer wieder Stimmen laut, die verlangten, Teil 1 und 2 des Gesetzes nochmals prüfen zu lassen, um zu überlegen, ob das Gesetz wirkungsvoll eingesetzt werden könne. Dennoch ist das Gesetz bisher in seiner ursprünglichen Form bestehen geblieben.
Das Innenministerium hat angedeutet, dass am 5. Juni eine Beratung stattfinden werde. Es wird erwartet, dass diese Teil 3 für notwendig befinden wird, um gegen die zunehmende Verbreitung von Verschlüsselungen durch Kriminelle, Pädophile und Terroristen vorzugehen.
Der Staatsminister für Inneres, Liam Byrne, teilte dem Parlament letzte Woche mit, dass „Verschlüsslungsprodukte in größerem Umfang verfügbar sind, und als Sicherheitsfeatures in Standardsystemen eingebaut werden; daher hat die Regierung beschlossen, dass es von nun an angemessen ist, die Klauseln des dritten Teiles von RIPA durchzusetzen ... die bisher nicht in Kraft getreten sind.“
Dieser Beschluss hat eine Reihe von Stellungnahmen und Kritiken von Branchenexperten hervorgerufen, die zu bedenken geben, dass jeder, der sich weigere einen Code der Polizei zu übergeben, eine Haftstrafe von bis zu 2 Jahren zu erwarten habe. Die Experten befürchten, dass die Auswirkungen des Gesetzes Betriebe aus Großbritannien vertreiben werden, und sorgen sich außerdem um die Konsequenzen, die große Finanzinstitute, welche solche Sicherheitsvorkehrungen verwenden, daraus ziehen werden.
Laut Zdnet UK weisen Leser und Experten darauf hin, dass das Gesetz unmöglich durchgeführt werden könne. Der Verschlüsselungsexperte Peter Fairbrother betonte: „Es ist, wie immer, beinahe unmöglich „ohne jeden Zweifel“ zu beweisen, ob eine willkürliche Datei tatsächlich chiffriert ist - und dann zu nachzuweisen, dass der Beschuldigte tatsächlich den Schlüssel dazu hat, und daraufhin zu beweisen, dass er einen ordentlichen Aufforderung, diesen herauszugeben, verweigert hat.“
UK Government to force handover of encryption keys (18.05.2006)
Vom 19. Mai bis 20. Mai fand in Florenz die e-Konferenz 2006 statt, die – wie üblich – vom Winston Smith Projekt mithilfe mehrerer freiwilliger Helfer organisiert wurde.
Die Teilnahme an der diesjährigen Veranstaltung überstieg bei weitem die von 2005: die Teilnehmer passten kaum in die Halle de Palazzo Vecchio, und mehrere Besucher mussten für die gesamte Dauer der Veranstaltung stehen. Ein unerwarteter Zuwachs konnte außerdem bei der Zahl der Präsentationen (19) und der teilnehmenden Organisationen (14) verzeichnet werden.
Wie gewöhnlich wurden im Laufe der Konferenz die italienischen Big Brother Awards vergeben. Obwohl keiner der Ehrenträger anwesend war, nahm eine Attrappe von Darth Vader – zur großen Belustigung des Publikums – die Preise entgegen.
Die positive Auszeichnung „Winston Smith – Privacy Hero“, der 2005 an Stefano Rodotà (ehemaliger Präsident der italienischen Datenschutzbehörden) gegangen war, gewann die No1984.org Gruppe für ihre unnachgiebige Informationsarbeit gegen Trusted Computing.
Trusted Computing war tatsächlich einer der Hauptakteure der gesamten Veranstaltung: es gewann die Auszeichnung für die „am meisten in die Privatsphäre eingreifende Technologie“, und auch der Preis für den „schlimmsten Privatkonzern“ ging an die Trusted Computing Gruppe, diejenige Unternehmensgesellschaft, die die technischen Spezifikationen für die Trusted Computing Technologie entwickelt. Man kann daraus nur ableiten, dass die „Netzbürger“ den gefährlichsten Feind für die net-Privatsphäre eindeutig identifiziert haben.
Weitere BBA Gewinner waren Enzo Mazza, Präsident von FIMI (Federazione Industria Musicale Italiana – Italienische Musikindustrie Vereinigung) für die Beeinflussung der Organisation ihrer Internetdienstanbieter in bezug auf Datenschutzpflichten, die Italienische Datenschutzbehörde für ihre Befugnis (gemäß dem Art. 158, legislativer Erlass 196/03), private Grundstücke auch ohne richterliche Vollmacht zu betreten, und an Mauro Masi vom Büro des Ratspräsidenten, für das Abblocken der laufenden Reformen des italienischen Datenschutzgesetzes, welches, unter anderem, die Verletzung des Datenschutzes vom kriminellen in den bürgerrechtlichen Bereich bewirkt hätte.
(Contribution by Andrea Glorioso, consultant on digital policies, and Marco Calamari, founder of the Winston Smith Project)
Das mazedonische Parlament hatte im Februar 2006 das Gesetz zum Freien Zugang zu Information öffentlicher Natur angenommen. NGO Aktivisten unternahmen erhebliche Anstrengungen, um einige qualitative Änderungen im Entwurf durchzusetzen, was zur Folge hatte, dass einige wesentliche Vorschläge angenommen und in das Gesetz implementiert wurden.
Obwohl seit der Einführung des Gesetzes drei Monate vergangen sind, wurde die Kommission für den Schutz des Rechtes auf freien Informationszugang erst letzte Woche gegründet. Laut Gesetz hätte die Kommission vom mazedonischen Parlament bereits eine Woche nach in Krafttreten des Gesetzes berufen werden sollen. Regierungssprechern zufolge wird die Kommission ab September diesen Jahres zum Einsatz kommen, zur gleichen Zeit wie auch die Inkraftsetzung des Gesetzes zu erfolgen hat. Das bedeutet, dass Bürger sich an die Kommission wenden könne, wenn sie den Eindruck haben, ihr Recht auf Zugang zu öffentlicher Information würde missachtet. Am 11. Mai kam die Kommission zu einer ersten Sitzung zusammen und legte ihre Aufgaben dar. In diesem Zusammenhang muss – in Zusammenarbeit mit NGOs – noch viel Aufklärungsarbeit betrieben werden, um das Bewusstsein der Bevölkerung für die neue Einrichtung zu wecken, und die erfolgreiche Einführung des Gesetzes zu erreichen.
Die wichtigste Aufgabe der Kommission besteht darin, Beratung und Verfahren für die ordentliche Durchsetzung des Gesetzes zu gewährleisten. Darüber hinaus hat die Kommission eine Liste derjenigen Organisationen zu veröffentlichen, die Informationsträger repräsentieren. Danach müssen die Träger öffentlicher Information einen offiziellen FOI Verantwortlichen benennen, der sich mit den Anliegen der FOI auseinandersetzt.
Mehrere NGOs sind damit beschäftigt, die Einführung des FOI Gesetzes zu beobachten, und damit, das Bewusstsein der Bevölkerung zu wecken. Bis jetzt haben die deutlichen und anhaltenden Aktivitäten der NGOs Ergebnisse gezeigt. Hoffentlich werden ihre Bemühungen auch dazu dienen, ein angemessenes Umfeld für eine erfolgreiche FOI Einführung in Mazedonien zu schaffen.
EDRi-gram : Freedom of Information Act in Macedonia (18.01.2006)
(Beitrag von Bardhyl Jashari, EDRI-Mitglied Foundation Metamorphosis - Macedonia)
Tony Blair sprach sich deutlich für das Gesetz für Identitätsausweise aus, das zunächst vom Oberhaus im Januar diesen Jahres abgelehnt worden war.
Die Regierung hatte den Ausweis als unverzichtbar im Kampf gegen Kriminalität, illegale Einwanderung, und Identitätsdiebstahl. Allerdings forderte das Oberhaus von der Regierung weitere Klarstellungen bezüglich der genauen Kosten eines solchen Systems, sowie mehr Sicherheit für die Aufzeichnung und Speicherung von persönlichen Daten, und verlangte die Änderung eines Verwendungszweckes des Systems von der „Sicherung wirksamer und erfolgreicher Bereitstellung öffentlicher Dienste“ zum Schutz vor „illegalem und betrügerischem Zugang zu öffentlichen Diensten“.
Der „Identitätsprojekt“-Bericht der London School of Economics erklärte außerdem, dass es dem Vorschlag der Regierung an klar definierten Zielen fehle, und dass er die Auswirkung auf Terrorismus oder Identitätsdiebstahl nicht deutlich darlege; außerdem unterschätze das Projekt den Gesichtspunkt der Kosten.
In seiner Befürwortung des Projektes ging der Premier so weit, zu sagen, „Wir brauchen Identitätsausweise sowohl für ausländische Bürger als auch für britische Staatsbürger. Wenn wir Personen verfolgen wollen, die das Land betreten und es verlassen, und die Identität von jenen kennen wollen, die hier sind, dann müssen wir das durchsetzen.“ Ausländische Bürger sind zur Zeit im Gesetz nicht berücksichtigt. Als Antwort zu den Beanstandungen, dass das Identitätsvorhaben eine Verfolgungsmaßnahme sei, verwendete Blair „loggen“ oder „identifizieren“ als Synonyme für „verfolgen“, das als unglückliche Wortwahl gegolten hatte.
Der Kolumnist von „The Register“ gibt zu bedenken, dass der von Blair beworbene „Ring aus Stahl“ mehrere Schwachpunkte hat. Die e-Grenzen, die dafür gedacht sind, der Regierung dabei zu helfen zu wissen, wer ins Land kommt und wer es verlässt, weist viele Fehleranfälligkeiten auf, sogar wenn es an allen Grenzeingangspunkten installiert wird. EU Bürger werden die Möglichkeit haben ins Land zu kommen und zu arbeiten, und Reisende von zahlreichen Ländern brauchen kein Visum. Die Identität dieser Reisenden kann nicht eindeutig festgestellt werden, da in diesen Ländern gefälschte Papiere leicht beschaffbar wären. Blairs Pläne, die Einwanderungsfrage durch die Einsetzung von IT zu lösen, wird wohl auf mehreren Ebenen auf Schwierigkeiten stoßen.
Fortress Blair - PM bets on biometric ring of steel to 'fix' immigration (22.05.2006)
EDRI-gram: UK ID card scheme - defeated in the House of Lords (18.01.2006)
14.-18. Juni, Rathen, Deutschland: ICA-IAMCR Symposium zu Internet Governance.
19.-20. Juni 2006, Paris, Frankreich: Neue Beziehungen zwischen kreativen Personen und Gemeinschaften, Konsumenten und Bürgern. Veranstaltet vom TransAtlantic Consumer Dialogue (TACD).
19.-23. Juni 2006, Singapur: Europäisches – Südostasiatisches ICT Forum (EUSEA2006)(Mitveranstalter ist die Europäische Kommission)
21. Juni 2006, Luxemburg: Sichereres Internet Forum 2006 mit Schwerpunkt auf „Wie Kinder die neuen Medien benutzen“ und „Illegale Inhalte unzugänglich machen: Bilder von Kindesmissbrauch“.
26.-27. Juni 2006, Berlin, Deutschland:
“Die wachsende Macht von Suchmaschinen im Internet: Auswirkungen auf User, Medienpolitik und Medienbusiness“
3.-5. Juli 2006, Cambridge, Großbritannien: Datenschutzgesetze und Business: 19. Jährliche Konferenz „Steuern wir auf eine Krise im Datenschutz zu? Investiere in Datenschutz stärke und schütze dein Ansehen!“
16. – 28. Juli 2006, Oxford, Großbritannien: Annenberg/Oxford Summer Institute: „Globale Medienpolitik: Technologie und neue Themen in der Medienregulierung“.
2.-4. August, Bregenz, Österreich: 2. Internationaler Workshop zum E-Voting 2006. Studenten können bis 30. Juni 2006 um Förderungen zur Teilnahme ansuchen.
14.-16. September 2006, Berlin, Deutschland:
Wizards of OS 4 Information Freedom Rules – die Show des freien Wissens.