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Englisch: Article 29 Working Party on online social networking
Der Arbeitskreis Artikel 29 hat am 22. Juni 2009 eine Stellungnahme dazu herausgegeben, wie sich die Europäischen Gesetze auf soziale Netzwerke wie Facebook oder Myspace auswirken.
In der Stellungnahme heißt es, die social networking-Seiten sollten die Verantwortung für die Einhaltung der Europäischen Datenschutzgesetze tragen; andererseits sollen User Bilder oder Informationen über andere Personen nur mit der Zustimmung der jeweils Betroffenen hinaufladen dürfen.
Derzeit teilen die User der social networking-Seiten Bilder und taggen die Bilder von Freunden, ohne dass dazu eine Zustimmung eingeholt werden muss und kommunizieren im Allgemeinen öffentlich, indem sie private Informationen über sich oder andere auf gemeinsam genutzte Walls stellen.
Die Datenschutzbehörden empfehlen, den Usern die Möglichkeit zu geben, sich dagegen zu entscheiden zu können und sie vor den Risiken für die Privatsphäre und die persönlichen Daten zu warnen, die für andere zugänglich gemacht werden. In der Stellungnahme heißt es, „die Homepage soll einen Link anführen, der zu einer Beschwerdestelle führt, wo Datenschutzfragen für Mitglieder und Nichtmitglieder behandelt werden.“
Die Gruppe weist außerdem auf die Bearbeitung persönlicher Daten im Internet für kommerzielle Zwecke hin und empfiehlt, dass die Seiten die vorherige Zustimmung der jeweiligen User einholen, bevor die die gesammelten Daten für personalisierte Werbeschaltungen verwenden dürfen. Daten über empfindliche Themen wie Rassenzugehörigkeit, Religion oder sexuelle Orientierung sollten nicht bearbeitet werden oder an Werbefirmen weitergeben werden, und Personen sollten außerdem die Möglichkeit haben, ein Synonym zu verwenden. Die Bearbeitung der persönlichen Daten von Minderjährigen muss mit besonderer Vorsicht behandelt werden. Die Europäische Kommission vertritt seit kurzem die gleiche Meinung und hat angekündigt, in Zukunft strenge Maßnahmen zur Regulierung von maßgeschneiderten online Werbeschaltungen einzuführen.
In der Stellungnahme werden weiters Einschränkungen bei der Einbehaltung von Daten inaktiver User empfohlen; ihre stillgelegten Accounts einschließlich ihrer Daten müssten gelöscht werden.
Die Stellungnahme des Arbeitskreises Artikel 29 basiert auf dem Grundsatz, dass social Networking-Seiten unter die EU-Datenschutzrichtlinie fallen, auch wenn sich ihre Hauptsitze außerhalb des EU-Raumes befinden.
Der Interpretation der Gruppe der Definition von „Datenkontrolleuren“ zufolge fallen auch Dienstanbieter darunter, die sich demzufolge an die Datenschutzgesetze zu halten hätten. Auch wenn eine Ausnahme für persönliche oder „Haushalts“-User gemacht wird, wenn User über solche Seiten Informationen sehr umfangreich veröffentlichen oder einholen, würden diese selbst zu Datenkontrolleuren, was sich auf User aufwirken könnte, die Konzerte, Briefkampagnen für Menschenrechte organisieren oder versuchen, selbstgemachte Produkte online zu verkaufen.
Die Empfehlugngen sind nicht bindend, zeigen jedoch den Trend bei legislativen Maßnahmen auf, die in Zukunft auf nationaler und EU-Ebene ergriffen werden könnten. Die Gruppe hat sich größtenteils auf Datenshcutzfragen konzentriert, die sich auf Suchmaschinen beziehen und ihre Initiativen haben Maßnahmen in diese Richtung eingeleitet. Die großen Suchmaschinen wie Google, Microsoft und Yahoo! bemühen sich, die Speicherungsfrist von eingeholten Daten über ihre User zu verringern.
Die Stellungnahme wirkt sich auf die Art und Weise aus, wie die Verantwortung der social networking-Seiten selbst gesehen wird, wenn es um die Bereitstellung von Bildern und Informationen geht, die sich im Widerspruch mit Regelungen zum Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz befinden.
Die Europäische Kommission hat sich in letzter Zeit eher auf den Schutz der Privatsphäre der Bürger und Verbraucher konzentriert; social networking-Seiten werden allgemein als gefährlich für Laien angesehen.
Die Kommissarin für die Informationsgesellschaft Viviane Reding unterstützt diese Herangehensweise und drängt die großten Akteure in diesem Bereich, einen Code of Conduct einzuführen, um junge User zu schützen; anderenfalls will sie andere Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre ergreifen.
Article 29 Data Protection Working Party - Opinion 5/2009 on online social networking (12.06.2009)
EU data monitors outline Facebook ground rules (25.06.2009)
EU privacy regulators eye online social networks (25.06.2009)
Citizens' privacy must become priority in digital age, says EU Commissioner Reding (14.04.2009)
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