Zwischenbericht der Kommission über elektronische Unterschriften

Ein neuer Zwischenbericht der Europäischen Kommission bezüglich der Entwicklung der elektronischen Unterschriften in der EU wurde am 17. März 2006 veröffentlicht. Der Report hebt die geringe Anwendung der qualifizierten elektronischen Unterschriften durch europäische Firmen und Bürgern hervor.

Der Report konzentriert sich auf die „Richtlinie für einen gemeinsamen Rahmen für die elektronischen Unterschriften", die 1999 angenommen wurde. Die Richtlinie hat die Rechtssicherheit bezüglich der allgemeinen Zulässigkeit der elektronischen Unterzeichnungen eingeführt; alle allgemeinen Grundregeln sind jetzt in der Gesetzgebung aller 25 Mitgliedsstaaten verankert.

Die Kommission sieht zukünftig einen viel größeren Gebrauch der qualifizierten elektronischen Unterschriften – basierend auf Puplic Key Infrastructure (PKI) – durch die Einführung der elektronischen Identifikationskarten und einigen e-government Dienstleistungen, wie Online-Einkommenssteuererklärungen.

Informationsgesellschafts- und Medienbeauftragte Viviane Reding sagte: „Es steht noch viel Arbeit bevor, insbesondere um die Unterschriften auch grenzübergreifend funktionieren zu lassen. Ich denke auch, wir müssen hinterfragen, ob wir weitere Anpassungen unseres EU-Rahmens für elektronische Unterschriften an technologische Entwicklungen, Marktentwicklungen und für eine verbesserte Verordnungslinie dieser Kommission benötigen."

Die offizielle Presseerklärung verlautbarte, dass die Kommission auch einen Bericht für 2006 über Standards für elektronische Unterzeichnungen vorbereiten werde, um zu sehen, ob weitere regelnde Maßnahmen durch die EU notwendig sein würden.

Die Kommission wird ebenfalls eine Reihe von Sitzungen mit Experten aus den EU-Mitgliedsstaaten und Interessensvertretern abhalten, um, wenn nötig, mögliche ergänzende Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die alle möglichen Unterschiede zwischen den nationalen Gesetzen bezüglich der elektronischen Unterschriften-Richtlinie, welche den einzelnen Markt zersplittern, jede nötige Verdeutlichung bestimmter Artikel über elektronische Unterschriften, und jede technische- und Standardisierungsarbeit, die notwendig ist, um die grenzüberschreitende Interoperabilität der elektronischen Unterschriftssysteme zu verbessern, betreffen werden.

Electronic signatures: legally recognised but cross-border take-up too slow, says Commission (17.03.2006)

Report on the operation of Directive 1999/93/EC on a Community framework for electronic signatures (15.03.2006)