Der Entwurf eines neuen Polizeigesetztes hat in den letzten Tagen viel Kritik von Datenschutzaktivisten und Gesetzesexperten einstecken müssen, weil er in großem Maße auf das Recht auf Privatsphäre von Bürgern übergreift, das durch die slowenische Verfassung gewährleistet wird. Durch das vorgeschlagene Gesetz spricht die slowenische Regierung der Polizei mehr Macht zu, wobei Terrorismus, das Schengen-Abkommen und kürzliche gravierende Verbrechen als passende Entschuldigung dienen.
Der Innenminister erwiderte, dass Änderungen am Polizeigesetz aufgrund der Forderungen des Schengen-Abkommens unumgänglich seien. Experten stimmen darin überein, dass das Polizeigesetz einige neue Bestimmungen erhalten sollte, falls Slowenien völlig in das Schengen-System eintreten möchte. Solch übertriebene und übergreifende Maßnahmen seien für das Schengen-Abkommen jedoch nicht nötig.
Goran Klemencic von der Fakultät für Strafjustiz und Sicherheit meint, dass der Entwurf einen verfassungswidrigen und bedenklichen Versuch darstellt, die Machtbefugnisse der Polizei zu erweitern. Ähnliche Meinungsäußerungen kamen von der juristischen Fakultät in Ljubljana und einigen selbstständigen Anwälten.
Der Entwurf erlaubt die verdeckten Sammlungen persönlicher Daten ohne gerichtlicher Befugnis, und ermöglicht eine Auslegung, die eine gezielte und ununterbrochene Überwachung möglich macht. Gezielte Datenerfassung würde finanzielle Daten und Daten der Sozialwesens, Listen von Mitpassagieren und Verwandten, Daten über Fahrzeuge und Gepäck usw. einschließen. All das gilt auch für Personen, die in Zukunft Verbrechen begehen könnten. Um mehr Öl ins Feuer zu gießen, würde die Beschlussfassung für die Genehmigung dieser invasiven Maßnahmen nicht einem Gericht oder Staatsanwalt übergeben werden, sondern der Polizei selbst, genauergesagt dem Leiter der Kriminalabteilung.
Der Innenminister, Dragutin Mate, reagierte darauf in einem Interview für das nationale Fernsehen. Seine Reaktion zeigte, dass der Gesetzesentwurf aufgrund der vielen Kritiken in seiner gegenwärtigen Form wohl nicht an das Parlament übergeben werden kann. Doch seiner Meinung nach stellt die ganze Angelegenheit keine Verletzung der Privatsphäre dar, es sei „bloß das Sammeln von einigen Daten aus dem Moment, wenn die Daten einer Person in die Schengen-Datenbank eingegeben werden und wenn die jeweilige Person zufällig im Land oder an der Grenze von der Polizei gestoppt wird ... Die Daten schließen das genaue Reiseziel, den Grund für das Anhalten und natürlich alle Daten über die Art und Weise ein, wie die Person reist.“ Nach Ansicht von Mates stimmt dies mit Artikel 99 des Schengen-Abkommens überein. Das mag zutreffen, doch er listete nicht alle Daten auf, die entsprechend dem Gesetztesentwurf gesammelt werden würden. Letzteres inkludiert „gezielte Datensammlung“; „diskrete Sammlung“; sogenanntes „ernstes Misstrauen“ (nicht näher definiert); „Sammlung persönlicher Daten der Personen“; Familien-, Finanz- und Sozialdaten usw. Die Interpretation würde folglich auch das Erfassen des Nachrichtenverkehrs und Positionsdaten von Telefongesellschaften und ISPs („Sammeln von Personaldaten von anderen Personen“), vielleicht sogar das Erfassen von Personaldaten durch Arbeitgeber erlauben. Außerdem sieht der Entwurf keine spätere Benachrichtigung der Personen darüber vor, dass sie Gegenstand einer Polizeiüberwachung waren.
Dem Entwurf zufolge könnte die Polizei „zufällig“ eine Person anhalten (dem Misstrauen folgend, dass er oder sie irgendwann in der Zukunft ein Verbrechen begehen könnte) und höchst persönliche Daten über ihn oder sie, einschließlich der Familie und Mitpassagieren erfassen. Das wäre doch ein „exzellentes“ Hilfmittel für die Polizei beim Aufbau sozialer Netzwerke.
Diese übertriebenen und in die Privatsphäre eingreifenden Maßnahmen, die im Gesetzesentwurf für die Polizei inkludiert sind, könnten gut mit der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie, die im Dezember 2005 vom Europäischen Parlament genehmigt wurde, einhergehen. Wenn man sich das Gesamtbild ansieht, fragen sich einige, wohin Slowenien steuert. Will es tatsächlich zu einem Polizeistaat werden?
Die Kritiker könnten erfolgreich gewesen sein. Der Innenminister deckte später auf, dass sie zu jenen Maßnahmen, die die konstitutionellen Rechte von Personen verletzen, „höchstwahrscheinlich eine gerichtliche Aufsicht einsetzten werden“. Doch es ist unglaublich, wie solch totalitären Lösungen sogar einen Platz innerhalb eines amtlichen Entwurfes finden.
Will police invade the privacy? (only in Slovenian, 17.3.2006)
Ministry does not want a police country (only in Slovenian, 18.3.2006)
(Ein Beitrag von Aljaz Marn, EDRI observer, privacyblog.net, Slowenien)