EDRi-gram Nr. 4.6, 29. März 2006
Der langerwartete Antrag für Vorratsdatenspeicherungen in der Telekommunikation wurde in Frankreich am 26. März 2006 endlich veröffentlicht. Dieser fordert von Telekommunikationsdatenbetreibern (Internet und Telefonie), Daten ein Jahr lang zu speichern. Betroffene Daten sind solche, die eine Identifizierung von
-Usern und ihren Endgeräten,
-den Empfängern der Kommunikation,
-der Zeit, dem Datum und der Dauer der Kommunikation,
-den zusätzlich verwendeten Dienstleistungen und deren Anbieter,
-dem Ursprung und dem Standort der Kommunkation (für Telefoniedienste) erlauben.
Die Verordnung spezifiziert die Bestimmungen, die erstmals im Gesetz zur Alltäglichen Sicherheit (Loi sur la sécurité quotidienne oder LSQ) im November 2001 nach den Anschlägen vom 11. September in den USA als ein angeblich dringendes Verfahren zur Terrorismusbekämpfung eingeführt wurden. Vier Jahre und vier Monate nach seiner Annahme wurde dieses Gesetz nun vorbereitet. In der Zwischenzeit wurden die Bestimmungen zweimal geändert.
Im März 2003 verlängerte das Heimatssicherheitsgesetz (Loi sur la sécurité intérieure oder LSI) die Bestimmungen um mehrere Jahre, obwohl sie nur bis Dezember 2003 bestehen und von Parlament beurteilt hätten werden sollten. Im Jänner 2006 hat das neue französische Anti-Terrorgesetz die betroffenen Bestimmungen auf zwei Arten verlängert: Erstens hat nun nicht nur die gerichtliche Instanz, sondern auch die Polizei Zugang zu gespeicherten Daten. Zweitens beziehen sich die Vorratsdatenspeicherungsverpflichtungen nun auch auf Internetcafes, Hotels, Restaurants und überhaupt auf jede Person oder Organisation , die einen Internetzugang gratis oder gegen eine Gebühr, als Haupt- oder Nebenleistung zur Verfügung stellt.
Weiters hat Frankreich die maximale nationalrechtlich erlaubte Periode für die Speicherung durchggesetzt, anstatt der minimalen Periode, wie es der neuen EU-Gesetzgebung entspräche. Die Europäische Richtlinie für Vorratsspeicherung in der Telekommunikation, die kürzlich vom Parlament und vom Rat für Justiz und Inneres angenommen wurde, verlangt eine Speicherungsdauer von mindestens 6 Monaten und maximal 2 Jahren.
Französiches EDRI-Mitglied IRIS hat die Verordnung in einer Presseaussendung am Tag der Veröffentlichung als „Höchststrafe für die Privatsphäre“ bezeichnet. Die Organisation erinnert daran, dass sie kurz nach der LSQ-Annahme eine Klage der Europäischen Kommission gegen Frankreich, auf Grund der Verletzung der EU-Gesetzgebung, beantragt hatte. Diese Klage blieb jedoch im Ruhezustand, während die EC auf die Applikationsverodnung wartet, um die Klage bearbeiten zu können. In der Zwischenzeit wurden aber zwei Europäische Direktiven bezüglich Vorratsdatenspeicherung in 2002 und 2006 angenommen, womit die Klage als veraltet gilt.
Der französische ISP-Verband (AFA, Französisches EUROISOA-Mitglied) verkündete am 28. März, dass er diese Appliakationsverodnung vor dem Conseil d'Etat, dem höchsten Verwaltungsgericht, anfechten werde.
Der am heftigsten umstrittene Punkt ist der, dass - während die Verordnung jeweils eine Kostenrückerstattung vorsieht, wenn Strafverfolgungsmaßnahmen eingesetzt werden müssen - sie keinerlei Vorkehrungen bezüglich der allgemeinen Kosten der Vorratsdatenspeicherung verlautbart, die maßgeblich von Investitionen durch den ISP abhängig wären.
Zusätzlich bekrittelt AFA den Mangel an Übergangsphasen, um das Speicherungs-System vorzubereiten und generell auch noch den Mangel an Diskussionen zu der Verordnung.
Decree no. 2006-358 of 24 March 2006 regarding electronic communications (in French, 26.03.2006)
Decree LSQ - Maximum penalty for private life (in French, 26.03.2006)
ISP Association will file an appeal to Conseil d'Etat (in French, 28.03.2006)
EDRI-gram : Data Retention Directive Adopted By JHA Council (01.03.2006)
IRIS dossier on data retention (with information on the complaint to EC)
(Ein Beitrag von Meryem Marzouki, EDRI-member IRIS)
Am 19. März 2006, dem Tag der Präsidentenwahlen in Weißrussland, waren die großen und unabhängigen Onlinenachrichtendienste (svaboda.org, charter97.org, belapan.com, ucpb.org, naviny.by, kozylin.com, zubr-belarus.com) das Ziel verschiedener Angriffe.
Die Website der „Nasha Niva“-Zeitung war in Weißrussland ab dem 18. März nicht mehr im Internet verfügbar. Andere Probleme wurden bekannt beim Zugang auf tut.by, einem großen weißrussischen Portal mit etwa 60 000 Besuchern pro Tag.
Auch Milinkievichs (Kandidat der Unified Democratic Forces) offizielle Website war ab dem 19. März für zwei Tage nicht erreichbar. Die Administratoren sagen aus, sie hätten die Kontrolle über die Server verloren.
Websites des Charter97 Pressezentrums wurden permanent angeriffen. Die Verantwortlichen nutzten nicht nur ihre üblichen Technologien (Blocken von IP-Adressen, massive DoS-Angriffe), sondern auch Internetfilter. Infolgedessen waren eine Anzahl an weißrussischen Websites nicht verfügbar.
Weißrussland hat ein großflächiges System eingesetzt, um den Internetzugang einzuschränken und unerwünschte Inhalte zu kontrollieren. Nach bestimmten Gesetzen ist es illegal, Informationen zu veröffentlichen, die den Interessen des Staates widersprechen. Weißrussische ISPs müssen ihre Konnektivität über das Telekommonopol erwerben.
Internet Filtering in Belarus (20.03.2006)
OpenNet Initiative to Monitor Internet during the Belarus Presidential Elections (17.03.2006)
Charter '97 - Milinkevich's official web site broken open (19.03.2006)
(Wir bedanken uns bei Mikhail Doroshevich - E-belarus.org)
Der Entwurf eines neuen Polizeigesetztes hat in den letzten Tagen viel Kritik von Datenschutzaktivisten und Gesetzesexperten einstecken müssen, weil er in großem Maße auf das Recht auf Privatsphäre von Bürgern übergreift, das durch die slowenische Verfassung gewährleistet wird. Durch das vorgeschlagene Gesetz spricht die slowenische Regierung der Polizei mehr Macht zu, wobei Terrorismus, das Schengen-Abkommen und kürzliche gravierende Verbrechen als passende Entschuldigung dienen.
Der Innenminister erwiderte, dass Änderungen am Polizeigesetz aufgrund der Forderungen des Schengen-Abkommens unumgänglich seien. Experten stimmen darin überein, dass das Polizeigesetz einige neue Bestimmungen erhalten sollte, falls Slowenien völlig in das Schengen-System eintreten möchte. Solch übertriebene und übergreifende Maßnahmen seien für das Schengen-Abkommen jedoch nicht nötig.
Goran Klemencic von der Fakultät für Strafjustiz und Sicherheit meint, dass der Entwurf einen verfassungswidrigen und bedenklichen Versuch darstellt, die Machtbefugnisse der Polizei zu erweitern. Ähnliche Meinungsäußerungen kamen von der juristischen Fakultät in Ljubljana und einigen selbstständigen Anwälten.
Der Entwurf erlaubt die verdeckten Sammlungen persönlicher Daten ohne gerichtlicher Befugnis, und ermöglicht eine Auslegung, die eine gezielte und ununterbrochene Überwachung möglich macht. Gezielte Datenerfassung würde finanzielle Daten und Daten der Sozialwesens, Listen von Mitpassagieren und Verwandten, Daten über Fahrzeuge und Gepäck usw. einschließen. All das gilt auch für Personen, die in Zukunft Verbrechen begehen könnten. Um mehr Öl ins Feuer zu gießen, würde die Beschlussfassung für die Genehmigung dieser invasiven Maßnahmen nicht einem Gericht oder Staatsanwalt übergeben werden, sondern der Polizei selbst, genauergesagt dem Leiter der Kriminalabteilung.
Der Innenminister, Dragutin Mate, reagierte darauf in einem Interview für das nationale Fernsehen. Seine Reaktion zeigte, dass der Gesetzesentwurf aufgrund der vielen Kritiken in seiner gegenwärtigen Form wohl nicht an das Parlament übergeben werden kann. Doch seiner Meinung nach stellt die ganze Angelegenheit keine Verletzung der Privatsphäre dar, es sei „bloß das Sammeln von einigen Daten aus dem Moment, wenn die Daten einer Person in die Schengen-Datenbank eingegeben werden und wenn die jeweilige Person zufällig im Land oder an der Grenze von der Polizei gestoppt wird ... Die Daten schließen das genaue Reiseziel, den Grund für das Anhalten und natürlich alle Daten über die Art und Weise ein, wie die Person reist.“ Nach Ansicht von Mates stimmt dies mit Artikel 99 des Schengen-Abkommens überein. Das mag zutreffen, doch er listete nicht alle Daten auf, die entsprechend dem Gesetztesentwurf gesammelt werden würden. Letzteres inkludiert „gezielte Datensammlung“; „diskrete Sammlung“; sogenanntes „ernstes Misstrauen“ (nicht näher definiert); „Sammlung persönlicher Daten der Personen“; Familien-, Finanz- und Sozialdaten usw. Die Interpretation würde folglich auch das Erfassen des Nachrichtenverkehrs und Positionsdaten von Telefongesellschaften und ISPs („Sammeln von Personaldaten von anderen Personen“), vielleicht sogar das Erfassen von Personaldaten durch Arbeitgeber erlauben. Außerdem sieht der Entwurf keine spätere Benachrichtigung der Personen darüber vor, dass sie Gegenstand einer Polizeiüberwachung waren.
Dem Entwurf zufolge könnte die Polizei „zufällig“ eine Person anhalten (dem Misstrauen folgend, dass er oder sie irgendwann in der Zukunft ein Verbrechen begehen könnte) und höchst persönliche Daten über ihn oder sie, einschließlich der Familie und Mitpassagieren erfassen. Das wäre doch ein „exzellentes“ Hilfmittel für die Polizei beim Aufbau sozialer Netzwerke.
Diese übertriebenen und in die Privatsphäre eingreifenden Maßnahmen, die im Gesetzesentwurf für die Polizei inkludiert sind, könnten gut mit der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie, die im Dezember 2005 vom Europäischen Parlament genehmigt wurde, einhergehen. Wenn man sich das Gesamtbild ansieht, fragen sich einige, wohin Slowenien steuert. Will es tatsächlich zu einem Polizeistaat werden?
Die Kritiker könnten erfolgreich gewesen sein. Der Innenminister deckte später auf, dass sie zu jenen Maßnahmen, die die konstitutionellen Rechte von Personen verletzen, „höchstwahrscheinlich eine gerichtliche Aufsicht einsetzten werden“. Doch es ist unglaublich, wie solch totalitären Lösungen sogar einen Platz innerhalb eines amtlichen Entwurfes finden.
Will police invade the privacy? (only in Slovenian, 17.3.2006)
Ministry does not want a police country (only in Slovenian, 18.3.2006)
(Ein Beitrag von Aljaz Marn, EDRI observer, privacyblog.net, Slowenien)
In Spanien und den Niederlanden wurde die Creative Commons Lizenz vor Gericht geprüft. In beiden Fällen wurde die Gültigkeit dieser alternativen Copyright-Lizenz bestätigt.
In Holland führte der erste Gerichtsfall über die Gültigkeit der Creative Commons Lizenz zu einem klaren Sieg für die Nutzer der Lizenz. Am 9. März 2006 ordnete das Amtsgericht von Amsterdam in einem Schnellverfahren an, dass die wöchentliche Klatschzeitschrift „Weekend“ keine Fotos wiederveröffentlichen darf, die unter einer bestimmten nicht gewerblichen CC Lizenz veröffentlicht wurden. Die Familienfotos wurden von Adam Curry aufgenommen, der in Internetkreisen für das Promoten von Podcastings berühmt ist. Curry hatte die Fotos auf der Foto-Website flickr.com unter einer sogenannten Attribution-Noncommercial-Sharealike-Lizenz veröffentlicht, mit dem Zusatz „dieses Foto ist öffentlich“ und einem Hinweis auf die dazugehörige CC Lizenz. Weekend hatte zuvor weder um eine Genehmigung angesucht, noch wurde eine solche erteilt.
Curry klagte wegen Copyright- und Datenschutzverletzung. Weekend verteidigte sich, indem sie behauptete, den Hinweis auf die CC Lizenz nicht verstanden zu haben. Die Zeitschrift sagte auch, dass kein Schaden entstehen könne, da die Fotos auf der flickr-Website doch sowieso frei zugänglich waren.
Das Gericht befand, dass das Copyright unmissverständlich gewesen sei. Besonders eine professionelle Instanz - wie der Verleger einer Zeitschrift - sollte eine vollständige Überprüfung von Fotos aus dem Internet durchführen, bevor er diese veröffentlicht. Professor Bernt Hugenholtz, Direktor des Instituts für Informationswissenschaft an der Universität von Amsterdam und Hauptverantwortlicher für die holländische CC Lizenz war mit der Entscheidung sehr zufrieden. Er kommentierte die Creative Commons Mailing-Liste: „Das Urteil des holländischen Gerichts ist besonders bemerkenswert, weil es bestätigt, dass die Bedingungen der Creative Commons Lizenz automatisch auf die Inhalte zutreffen, die unter ihr lizensiert wird, und bindet Nutzer solcher Inhalte auch ohne ihr ausdrückliches Einverständnis oder ihr Wissen an die Bedingungen der Lizenz.“
Einige Wochen zuvor, am 17. Februar 2006, entschied das Gericht im spanischen Badajoz gegen SGAE, die spanische Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, zugunsten eines Barbesitzers, der unter der Creative Commons Lizenz stehende Musik spielte. Das Gericht befand, dass keine der zwischen November 2002 und August 2005 in der Discobar Metropol gespielten Musik durch die Verwertungsgesellschaft wirklich lizenziert worden war. Andererseits erlauben CC Lizenzen die öffentliche Aufführung der Stücke.
Full text of the Amsterdam district court decision (in Dutch only, 09.03.2006)
Mailinglist iCommons community discussion
Full text of the Badajoz court decision (in Spanish only, 17.02.2006)
Spanish Court Recognizes CC-Music (23.03.2006)
(Ein Beitrag von Sjoera Nas, EDRI-member Bits of Freedom, Niederlande)
Als eine Wiederauflage des neuesten Anti-Terror-Schlachtplans (49 Vorschläge) im November 2005 schlägt die dänische Regierung nun eine neue Anti-Terror-Gesetzgebung vor.
In der aktuellen Runde des öffentlichen Hearings kamen massive Kritiken von seitens NGOs, juristischen Experten, der dänischen Industrie, Telekomanbietern und einigen politischen Parteien, inklusive der Liberalen Partei (einer der führenden Parteien in der derzeitigen Regierung). Die Kritik betrifft sowohl den Inhalt der Anträge als auch die Art der Vorbereitungen.
Die Anträge, die vom Justizministerium und vom Ministerium für Wissenschaft und Technik präsentiert wurden, sind recht weitreichend und umfassen eine Reihe an Übergriffen auf die Privatsphäre der Bürger.
Hier die meistdebattierten Anträge:
- Der Zugang für die Polizeigeheimdienste (PET), Informationen über einen Bürger von jeder öffentlichen Behörde anzufordern, solange die Information „einem Zweck dienen könnte“, der in Verbindung mit einer Untersuchung steht - d.h. die Polizei muss die Anfrage nicht rechtfertigen können. Weiters gibt es erweiterten Zugang für die Geheimdienste, um diese Informationen mit Verteidigungsgeheimdiensten (FET) auszutauschen.
- Ein Erlass für Telekom- und Internetdienstanbieter, die Polizei mit Informationen über Verbindungen einer genannten Telefonzelle, zu einer genannten Zeit zu versorgen (sogenannte Tele-Überwachung).
- Eine Verpflichtung für Telekom- und Internetdienstanbieter, technische Maßnahmen durchzuführen, um den Behörden das Abhören jeder beliebigen Unterhaltung in kürzester Zeit zu gewährleisten.
- Eine Verpflichtung für Telekom- und Internetdienstanbieter, technische Maßnahmen durchzuführen, um unspezifische historische Daten über Bürger bereitzustellen (Vorratsdatenspeicherung), obwohl die Art der in Dänemark zu speichernden Daten noch immer nicht definiert wurde und schon seit der Einführung des ersten Anti-Terror-Gesetzes vom Juni 2002 undefiniert geblieben ist.
- Ein Zugang der Polizei, um zu beantragen, dass öffentliche Behörden und private Unternehmen an öffentlichen Orten CCTV-Überwachung einsetzen dürfen. Außerdem einen Zugang der Polizei, um technische Anforderungen für die Überwachungsaufnahmen zu spezifizieren.
- Ein Antrag, damit Fluggesellschaften Daten von Passagieren und vom Flugpersonal ein Jahr lang behalten und diese bei Bedarf an den Polizeigeheimdienst weitergeben können.
Ein hitziges öffentliches Hearing wurde am 28. März am dänischen Institut für Menschenrechte abgehalten; eine neue Runde der Debatte wird im juristischen Ausschuss des Parlaments am 31. März stattfinden. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Regierung zu den ursprünglichen Anträgen steht oder ob einige der umstritteneren Teile geändert werden.
Revolt threatens anti-terror bill (28.03.2006)
Responses from Digital Rights (in Danish)
Responses from the Danish Human Rights Institute (in Danish)
Government wants to strengthen the fight against terror (in Danish)
Ministry of Justice draft bill (in Danish)
Ministry of Science & Technology draft bill (in Danish)
Government Action Plan on anti-terrorism (in Danish)
EDRI-gram : New anti-terrorism measures in Denmark (5.12.2005)
(Ein Beitrag von Rikke Frank Jørgensen, EDRI-member Digital Rights, Dänemark)
Der DADVSI-Gesetzesentwurf (französische EUCD-Transposition) machte seine ersten Schritte am 21. März mit 286 Stimmen dafür und 193 Stimmen dagegen. In einer ungewöhnlich überfüllten Nationalversammlung nahmen 501 von 577 Mitgliedern des Parlaments an der Abstimmung teil. Alle Pro-Stimmen kamen von Repräsentanten der konservativen Regierungspartei, die die absolute Mehrheit hat. Die Aufteilung der Gegenstimmen sieht so aus: 7 von der Regierungspartei (14 Enthaltungen), 162 von der sozialdemokratischen, kommunistischen und grünen Opposition (4 Enthaltungen) und 24 von den Gemäßigten Liberalen Demokraten (4 Enthaltungen).
Das Resultat bedeutet hauptsächlich einen Sieg für die mächtigen Kulturindustrien: die „Global License“-Idee wurde verworfen, das Gesetz genehmigt einige wenige und harmlose Ausnahmen vom Copyright; ein Strafsystem für das unerlaubte Up- und Downloaden von Inhalten, die vom Gesetz auf geistiges Eigentum geschützt werden, wurde zwar reduziert, ist aber bei nicht-kommerzieller Anwendung immer noch in Kraft;
DRM-Umgehung ist an Fälschungen angegeglichen, mit der Ausnahme von Forschungszwecken;
eine administrative Behörde wurde geschaffen, um über die erlaubte Anzahl von Privatkopien bei kulturellen Güter zu entscheiden, ohne dass das Gesetz ein Minimum vorschreibt; und die entscheidende sogenannte "Vivendi Universalabänderung", die die Ausgabe und Verbreitung von P2P-software kriminalisiert, wurde angenommen.
Doch der Gesetzesentwurf bringt auch wichtige Fortschritte seitens der Interoperabilität: nicht nur DRM-Verkäufer sind aufgefordert, ihre Technologie für Konkurrenten zugänglich zu machen, sondern auch kommerzielle Plattformen sollen ihre Dateien kompatibel mit anderen Playern machen. Dies führte bald zu heftigen Kritiken; so hat z.B. Apple Frankreich der „staatlich unterstützten Piraterie“ und die Amerikaner der "technologischen Herrschaft" (eine Industriekoalition, die Mitglieder wie Microsoft einschließt) beschuldigt und behauptet, dass solche Maßnahmen „die Rechte von Unternehmen auf geistiges Eigentum untergraben“. Der amerikanische Handelsminister Carlos Gutierrez, der die Proteste von Apple unterstütze, scheint das Thema sehr ernst zu nehmen.
Der Gesetzesentwurf wird an den Senat weitergereicht, wo Diskussionen für Mitte Mai festgesetzt sind. Jetzt geht es nicht nur um das Urheberrecht, sondern eindeutig auch um den Wettbewerb. Es bestehen keine Zweifel daran, dass die französische Senatoren sich schon jetzt auf starkes Lobbying gefasst machen müssen.
EDRI-gram: What's so special about French EUCD transposition? (15.03.2006)
Sign Of The (Digital) Times: France's Struggle With A New Copyright Law (18.03.2006)
Draft law adopted by the National Assembly (in French, 21.03.2006)
A compilation of reactions on the French draft copyright law (since 22.03.2006)
(Ein Beitrag von Meryem Marzouki, EDRI-member IRIS)
Michael Keith Smith, ein ehemaliger parlamentarischer Kandidat für die britische Unabhängigkeitspartei, hat in einem Prozess zu Verleumdung im Internet Schadensersatzzahlungen in Höhe von £10,000 erhalten.
Smith nahm an einer Diskussion über den Irak-Krieg am Diskussionsboard von Yahoo! teil. Tracy Williams, eine weitere Teilnehmerin an der Diskussion, hinterließ unter einem Pseudonym eine Reihe an verleumderischen Bemerkungen über Smith an einem elektronischen schwarzen Brett und nannte diesen ein „Schmalzhirn“, einen „Nazi“, einen „rassistischen Fanatiker“ und einen „Sexualstraftäter“. Sie behauptete auch, dass er eine weibliche Mitarbeiterin sexuell belästigt hatte.
Obwohl Smith im Juni 2004 einen Gerichtsbeschluss erhalten hatte, der es ihm erlaubt, die Person hinter den Bemerkungen zu identifizieren, setzte Williams die Verleumdungskampagne 2005 fort. Smith verklagte sie und Richter Alistair MacDuff deutete die Bemerkungen als deutlich verleumderisch; er sprach Smith £10,000 Schadensersatz zu - £5,000 für allgemeine Schäden und £5,000 für schwere Schäden, um Williams ihr Verhalten vor Augen zu führen. Er erließ eine Verfügung, die es Williams verbietet, die Bemerkungen zu wiederholen, und ordnete sie dazu an, £7,200 an Verfahrungskosten zu zahlen. Williams verteidigte ihre Tat nicht.
„Ich bin zufrieden mit der Entscheidung des Richters, aber Unternehmen, die Online-Chat-Rooms hosten, sollten darauf vorbereitet sein, sich einzuschalten und verleumderischen Äußerungen zu mäßigen“, sagte Smith im Guardian.
Juristische Experten meinen, dass dieser Fall, der erste seiner Art, als Warnung dafür aufgefasst werden sollte, dass die Gesetze der Verleumdung in Chat-Rooms, Message-Boards und Personal-Blogs genauso gelten, wie sie es in Kommentaren tun, die in Zeitungen veröffentlich werden.
Andererseits meint Mark Stephens, Leiter des Pressegesetzes bei Finer Stephens Innocent, der Fall solle zu einer breiten Diskussion darüber führen, ob solche Fälle überhaupt vor Gericht gebracht werden sollten. Ein Chat-Room ist selbstverwaltend und hat eine beschränkte Reichweite. Die meisten solcher Fälle würden einfacher gelöst, indem Beschwerden an einen ISP oder Site-Besitzer weiterleitet werden. Dadurch würde der verleumderische Inhalt sofort nach der Benanstandung entfernt werden.
UKIP candidate wins £10,000 for internet libel (21.03.2006)
£10,000 damages awarded for internet libel (23.03.2006)
Warning to chatroom users after libel award for man labelled a Nazi (23.03.2006)
Die schwedische Außenministerin Laila Freivalds trat am 21. März von ihrem Amt zurück, nachdem die Presse sie bezüglich ihrer Rolle bei der Schließung der Website einer rechtsextremen Partei unter Druck gesetzt hatte.
Die Website, die plante, Muhammedkariakturen ähnlich denen, die zu tödlichen Protesten von Muslimen auf der ganzen Welt geführt hatten, zu veröffentlichen, war von einem hochrangigen Mitarbeiter des Außenministeriums kontaktiert worden, der eine Schließung aus Sicherheitsgründen forderte.
Obwohl die Ministerin anfangs abstritt, über die Aktion des Mitarbeiters informiert gewesen zu sein oder Druck auf die hosting-Firma ausgeübt zu haben, bestätigt ein weiterer Bericht des Ministeriums ihre Beteiligung an den Entscheidungen.
Die Ministerin erklärte in den Medien, die Karikaturen würden „den religiösen Glauben anderer beleidigen“ und dass sie beunruhigt sei, sie könnten Schweden Schaden zufügen. Kritiker betrachten diese Aktion jedoch als Angriff auf die Redefreiheit.
Der Regierung Schwedens ist es gesetzlich verboten, sich darin einzumischen, was in Zeitungen und im Internet geschrieben wird.
Sweden FM quits over cartoon row (21.03.2006)
Swedish Foreign Minister Laila Freivalds Resigns (21.03.2006)
Zivilgesellschaftsgruppen aus aller Welt trafen sich am 20. und 21. März in Brüssel, um über die Politik und Ideologie des geistigen Eigentums zu diskutieren. Unter den Vortragenden befanden sich auch Repräsentanten der WIPO und der EU, Bruce Lehman, der ehemalige Beauftragte des US Patentamtes, Verbraucher- und Entwicklungsaktivisten und die renommierten IP Akademiker Peter Drahos und Susan Sell.
Die Konferenz versuchte, sofortige IP-Kontroversen zu vermeiden und einen Blick hinter die Kulissen der Rhetorik und Politisierung von IP-Debatten und Gesetzgebung zu werfen.
Jamie Love machte den Anfang und verglich die bedeutungsgeladenen Begriffe, die sowohl von Befürwortern als auch Kritikern von stärkeren IP-Rechten verwendet werden; er stellte positiven Wendungen wie "Innovation", "Wert" und "Schaffung von Wohlstand" die negatigven Beschreibungen wie "Monopol", "Privileg" und "Ausbeutung" gegenüber.
Die angewandte Politik der derzeitigen Software Patent-Debatte wurden vom Pro-Patent Lobbyisten Jonathan Zuck, vom Mitglied des Anti Software Patent-Aktivisten Florian Muller und vom EU Patentrechtsanwalt Sharon Bowles dargestellt. Bowles beschwerte sich, dass die meisten Beteiligten, die in die Debatte miteinbezogen wurden, nicht einmal die Definitionen der betreffenden Angelegenheiten verstehen; zweifellos teilten auch viele im Publikum diese Meinung!
Bruce Lehman und Rufus Pollock beschrieben die Pro-IP-Übereinstimmungen, die zwischen den politischen US- und EU-Großparteien bestehen; dies gab dem Grünen MEP David Hammerstein eine Gelegenheit, die einsame Position seiner Partei zu betonen, welche im Gegensatz zu den Großparteien für Innovation und Verbraucherrechte eintritt.
Die bemerkenswerteste Anmerkung der Konferenz kam von Bruce Lehman. Als Chef der Politik für geistiges Eigentum unter Präsident Clinton stand er der Schaffung der Vereinbarung über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS) vor, die IP in globale Geschäftsverträge einbettet. Jetzt findet Lehman jedoch, dass TRIPS ein „sehr großer Misserfolg" für die Vereinigten Staaten war, die Entwicklungsländern Zugang zum US Markt eröffnete, ohne dass diese im Gegenzug selbst ein strenges IP Gesetz eingeführt hätten.
Die Europäer können nur hoffen, dass die in der Kommission und den Regierungen der Mitgliedsstaaten Verantwortlichen für IP-Politik auf diesen Ansturm der Kritik zu immer stärkeren privaten Eigentumsrechtsideen hören. Leonardo Cervera Navas vom DG Binnenmarkt betonte bei der Sitzung, dass kürzere Copyright Fristen politisch undenkbar sind. Die Debatte wird sich nur dann vorwärts bewegen, wenn solche Scheuklappen abgelegt werden und wir eine Entwicklung der IP-Politik sehen, die auf Beweisen und nicht auf Gutgläubigkeit aufbaut.
TACD Conference website: The Politics and Ideology of Intellectual Property
Lehman: TRIPS was a mistake (20.03.2006)
Die Debatte über Softwarepatente als Litmustest für die Wissensgesellschaft.(21.03.2006)
Discussion over intellectual monopoly rights at TACD's Brussels conference (20.03.2006)
Experts: Intellectual Property Policy Not A Traditional Left-Right Political Issue (21.03.2006)
The Politics and Ideology of Intellectual Property - A New Political Order(22.03.2006)
(Ein Beitrag von EDRI board member Ian Brown)
Ein neuer Zwischenbericht der Europäischen Kommission bezüglich der Entwicklung der elektronischen Unterschriften in der EU wurde am 17. März 2006 veröffentlicht. Der Report hebt die geringe Anwendung der qualifizierten elektronischen Unterschriften durch europäische Firmen und Bürgern hervor.
Der Report konzentriert sich auf die „Richtlinie für einen gemeinsamen Rahmen für die elektronischen Unterschriften", die 1999 angenommen wurde. Die Richtlinie hat die Rechtssicherheit bezüglich der allgemeinen Zulässigkeit der elektronischen Unterzeichnungen eingeführt; alle allgemeinen Grundregeln sind jetzt in der Gesetzgebung aller 25 Mitgliedsstaaten verankert.
Die Kommission sieht zukünftig einen viel größeren Gebrauch der qualifizierten elektronischen Unterschriften – basierend auf Puplic Key Infrastructure (PKI) – durch die Einführung der elektronischen Identifikationskarten und einigen e-government Dienstleistungen, wie Online-Einkommenssteuererklärungen.
Informationsgesellschafts- und Medienbeauftragte Viviane Reding sagte: „Es steht noch viel Arbeit bevor, insbesondere um die Unterschriften auch grenzübergreifend funktionieren zu lassen. Ich denke auch, wir müssen hinterfragen, ob wir weitere Anpassungen unseres EU-Rahmens für elektronische Unterschriften an technologische Entwicklungen, Marktentwicklungen und für eine verbesserte Verordnungslinie dieser Kommission benötigen."
Die offizielle Presseerklärung verlautbarte, dass die Kommission auch einen Bericht für 2006 über Standards für elektronische Unterzeichnungen vorbereiten werde, um zu sehen, ob weitere regelnde Maßnahmen durch die EU notwendig sein würden.
Die Kommission wird ebenfalls eine Reihe von Sitzungen mit Experten aus den EU-Mitgliedsstaaten und Interessensvertretern abhalten, um, wenn nötig, mögliche ergänzende Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die alle möglichen Unterschiede zwischen den nationalen Gesetzen bezüglich der elektronischen Unterschriften-Richtlinie, welche den einzelnen Markt zersplittern, jede nötige Verdeutlichung bestimmter Artikel über elektronische Unterschriften, und jede technische- und Standardisierungsarbeit, die notwendig ist, um die grenzüberschreitende Interoperabilität der elektronischen Unterschriftssysteme zu verbessern, betreffen werden.
12. April 2006, Dublin, Royal Irish Academy: “Offenen Zugang zu wissenschaftlichen Daten und Informationen in der modernen Wissensgesellschaft möglich machen; ein Fall für eine wissenschaftliche Allmende“
15. April 2006: Einsendeschluss für die Förderrunde der Stiftung Bridge. Bürgerrechtsorganisationen und –initiativen sind eingeladen, Anträge für Fördermittel an die deutsche Stiftung „Bridge - Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft“ zu stellen. Insgesamt sind 15 000€ für Antrage zu vergeben, die Bürgerrechte in der digitalisierten Gesellschaft fördern.
21.-23. April 2006, juristische Fakultät Yale, USA: „Zugang zu Wissen" - Konferenz des Yale Informationsgesellschafts-Projektes.
27.-28. April 2006, Washington, USA: IP Debatten der Zukunft - TACD. Diese Konferenz wird die Frage stellen, welche IP Debatten in den neuen Technologiegebieten aufkommen werden und inwieweit die Fortschritte in Biotechnologie und Informationstechnologien die Art der IP Debatten verändern werden.
30. April – 2. Mai 2006, Hamburg, Deutschland: LSPI-Konferenz 2006. Erste internationale Konferenz für Rechts-, Sicherheits- und Datenschutzangelegenheiten in IT.
2.-5. Mai 2006, Washington, USA: CFP2006. 16. Konferenz zu Computer, Freiheit & Datenschutz.
3.-6. Mai 2006, Wiesbaden, Deutschland: LinuxTag – Europas größte Messe und Konferenz rund um freie Software
10. Mai –23. Juli 2006: Jährliche österreichische Veranstaltung dezentralisierter Gemeinschaften rund um Vorträge über freie Software, Podiumsdiskussionen, Workshops, Messen und Knüpfen von Kontakten.
21. Juni 2006, Luxemburg: Sichereres Internet Forum 2006 mit Schwerpunkt auf „Wie Kinder die neuen Medien benutzen“ und „Illegale Inhalte unzugänglich machen: Bilder von Kindesmissbrauch“.
26.-27. Juni 2006, Berlin, Deutschland:
“Die wachsende Macht von Suchmaschinen im Internet: Auswirkungen auf User, Medienpolitik und Medienbusiness.“
16. – 28. Juli 2006, Oxford, Großbritannien: Annenberg/Oxford Summer Institute: „Globale Medienpolitik: Technologie und neue Themen in der Medienregulierung“ Einsendeschluss ist der 1. Mai 2006.
2.-4. August, Bregenz, Österreich: 2. Internationaler Workshop zum E-Voting 2006. Studenten können bis 30. Juni 2006 um Förderungen zur Teilnahme ansuchen.