Vorratsdatenspeicherung.at: Pilz sieht Regierungsanschlag auf Internetfreiheit
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Foto: Peter Drier
"Die Innenministerin und ihre Justizministerin wollen im nächsten Ministerrat ein Stasi-Gesetz durchbringen. Sie zielen auf das Internet und wollen vollen Polizeizugriff auf alle E-Mail-Verbindungsdaten," so das bittere Resümee von Peter Pilz zur geplanten Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich.
Hintergrund für diese Aussage des Grünpolitikers ist der aktuelle Streit der Regierungsparteien um die Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Vorratsdatenspeicherung. Wie berichtet, gab und gibt es unterschiedliche Vorstellungen darüber, für welche Zwecke die gespeicherten Daten genutzt werden sollen. Pilz liegt nun das unter Verschluss gehaltene Verhandlungspapier vor, das diese Woche in den Ministerrat kommen hätte sollen, dann aber vertagt wurde.
In diesem Dokument finden nach Aussage von Peter Pilz zahlreiche Verschlechterungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf, der noch mit Hilfe des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte erstellt worden ist. Beispielsweise:
- Die EU-Richtlinie schreibt die Datenspeicherung zum Zweck der Verfolgung von schweren Straftaten und Terrorismus vor. Der österreichische Gesetzesentwurf sieht aber einen Zugriff auf die Vorratsdaten bereits für Delikte mit einem Höchststrafrahmen von einem Jahr vor. Damit ginge man weit über den von der EU-vorgeschrieben Rahmen hinaus. Der Eingriff in Grundrechte wäre schon für verhältnismäßig geringfügige Delikte wie Ladendiebstahl möglich.
- Der Zugriff auf die Vorratsdaten soll ohne richterliche Genehmigung möglich sein und sich damit der richterlichen Kontrolle entziehen.
- Die ursprünglich vorgesehene, verpflichtende Verständigung der Betroffenen ist entfallen. Weil Betroffene nicht erfahren, dass sie überwacht wurden, können sie sich aber auch nicht dagegen wehren und keine Rechtsmittel dagegen ergreifen.
- Polizei und Staatsanwälte können sogenannte Stammdaten (Name, Adresse und sogar Bonität) auch ohne verpflichtende Begründung abfragen, bei "Gefahr in Verzug" sogar mündlich. Damit werden die Abfragen de facto unüberprüfbar.
- Einige Bestimmungen im Sicherheitspolizeigesetz (aus 2007), die von vielen Experten als verfassungswidriger Eingriff in das Fernmelde- und Kommunikationsgeheimnis kritisiert werden, sollen nun über die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung rechtlich abgesichert und verschärft werden. Damit bekäme die Polizei die Möglichkeit, "bei konkreter Gefahr" auf IP-Adressen und Standortdaten zuzugreifen und sogar für "präventive Zwecke" die gesamten E-Mail-Verbindungen von Betroffenen ohne richterlichen Befehl zu überwachen.
(Alle Details hierzu in den Presseunterlagen und dem Webtagebuch (18.2.2011) des Abgeordneten.)
Allein schon dieser Entwurf des BMVIT sei höchst kritikwürdig, so Pilz, doch die ÖVP-Ressorts wollten noch weit darüber hinaus gehen und der Polizei ein "Spitzelmonopol" ohne jede Kontrolle verschaffen. So fordere das Innenministerium (BMI) Datenauskünfte für die Polizei, wenn auch nur die "Gefahr besteht, dass jemand einen Straftat begeht". Dies komme einer generellen Überwachungsermächtigung gleich, urteilt Pilz.
Zudem fordere das BMI uneingeschränkten Zugang der Polizei zu IP-Adressen. Der Zugang solle ohne Ermächtigung oder nachträgliche Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragten, ohne Information der Betroffenen und ohne Beschränkung auf bestimmte Rechtsgüter, wie Leben und Gesundheit, stattfinden. Damit werde aber der Rechtsschutz ausgeschaltet.
Das Justizministerium wiederum fordere, dass das Erfordernis der "schweren Straftat" für den Zugriff auf die Vorratsdaten überhaupt entfällt. Damit ginge die Umsetzung sehr weit über den von der EU-Richtlinie vorgesehenen Rahmen hinaus. Zudem will Justizministerin Bandion-Ortner die Vorratsdaten gleich für sämtliche Zivilprozesse von Urheberrechtsfällen bis hin zu Ehestreitigkeiten verwenden können.
Peter Pilz sieht mit diesen Forderungen die schlimmsten Befürchtungen aller Kritiker der Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Die Polizei könnte so völlig unkontrolliert Internetverhalten und Beziehungsnetzwerke beliebiger BürgerInnen überwachen. Wer Kontakt zu verdächtigen hat, wird gleich selbst verdächtig.
Aber nicht nur Peter Pilz, auch der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan kritisiert die österreichischen Umsetzungspläne heftig und befürchtet zudem, "dass die Vorratsdatenspeicherung nur zur Datensammlung für ein anderes EU-Projekt diene, nämlich für das so genannte Forschungsprojekt "Indect", in dem alle verfügbaren Daten europäischer Bürger verknüpft werden sollten. In Zusammenhang mit einer Suchmaschine mit Bilderkennung wäre somit jeder Bürger jederzeit ausforsch- und verfolgbar. Das wäre der Anfang vom autoritären Superüberwachungsstaat," so Stefan.
BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler fordert indes die Regierung auf, die Vorratsdaten-Richtlinie der EU zu boykottieren. Es sei "völlig unverantwortlich, dass SPÖ und ÖVP dem Brüsseler Überwachungswahnsinn zustimmen wollen".
Das Innenministerium widerspricht zumindest der Kritik am mangelnden Rechtsschutz und hat gegenüber der APA erklärt, die Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten sei sehr wohl vorgesehen, wie derStandard berichtet. Und der vorsorgliche Zugriff zur Abwehr von konkreten Gefahren werde ohnehin nur in "ganz seltenen Fällen" eingesetzt werden, so ein Sprecher des BMI. Die Daten würden benötigt, um beispielsweise im Falle drohender "Sexaktionen im Internet" die Gefahr für das Kind abzuwehren zu können. Argumente, die schon bisher gerne vorgeschoben wurden, wenn es – wie etwa bei den umstrittenen Internetsperren – um Eingriffe des Staates in bürgerliche Freiheiten geht.
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