Vorratsdaten: Experten sehen Kosten als Knackpunkt
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Foto: Alton
Die Internet Service Providers Austria (ISPA) als Dachverband der Internet-Service-Anbieter sowie das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) sehen noch mehrere Knackpunkte bei den Verhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP zur Vorratsdatenspeicherung: Umstritten seien demnach die Fragen des Datenzugriffs und der Kostenaufteilung sowie die Frage, ob man auch zivilrechtliche Ansprüche in das Gesetz hinein nimmt. Die vom Justizministerium zuletzt geortete Verschlechterungen für Ermittler wurden erneut in Abrede gestellt.
Ablehnend stehen BIM-Mitarbeiter Christof Tschohl, zuständiger Koordinator des interdisziplinären Beratungsteams für das Infrastrukturministerium, wie auch ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger einer möglichen Verankerung von zivilrechtlichen Ansprüchen (etwa bei Urheberrechtsvergehen) im Gesetz gegenüber. Derartige Fragen müssten getrennt diskutiert werden, so Wildberger.
Frage des Zugriffs entscheidend
Er trete aber natürlich dafür ein, Urhebern ihre Rechte abzusichern, betonte der ISPA-Generalsekretär - aber eben auf anderem Wege. Justizministerin Bandion-Ortner (V) hatte derartige Bestrebungen indes bereits diesen Dienstag als "vom Tisch" bezeichnet.
Betreffend der Kosten der Umsetzung der EU-Richtlinie betonte Wildberger, dass diese nicht auf die Internet-Provider abgewälzt werden dürfen. Er sprach von bis zu 20 Mio. Euro Investitionskosten, die der zusätzliche Aufwand verursachen werde – dies sei aber eine
"grobe Schätzung". Tschohl schätzt, dass sich die Kosten bei etwa 15 Millionen Euro einpendeln werde.
Für Wildberger sind aber gar nicht die Kosten, sondern die Frage des Zugriffs auf die Daten die entscheidenden Frage. Es müsse klar definiert sein, was die Provider an Daten weitergeben müssen, damit für diese Rechtssicherheit bestehe.
Experten sehen keine Verschlechterung für Ermittler
In Abrede stellten die beiden Experten die vom Justizministerium behauptete Verschlechterung für Ermittler. Im Justizressort kritisiert man ja unter anderem, dass laut Entwurf von Infrastrukturministerin Doris Bures (S) eine Auskunft über Vorratsdaten ausschließlich bei "schweren Straftaten" zulässig ist, was mit mehr als einer einjährigen Freiheitsstrafe definiert ist. Im Justizministerium verweist man darauf, dass damit etwa das Delikt des Besitzes oder Betrachtens von pornografischen Darstellungen mündiger Minderjähriger nicht erfasst ist, da dieses Delikt nur mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedroht ist.
Eine Verschlechterung für Ermittler würde der aktuelle Entwurf von Bures aber keinesfalls bringen, so Tschohl. Denn auch danach könnte man auf die IP-Adresse des Betroffenen zugreifen - wie auch jetzt laut bestehender Rechtslage. Nicht möglich ist – sowohl nach bestehender Rechtslage, als auch bei Umsetzung des aktuellen Entwurfs von Bures – hingegen etwa die Ortung des Handys des Verdächtigen, sofern dessen Tat nur mit einer Strafdrohung von bis zu einem Jahr Haft bedroht ist. Eine derartige Ortung wäre aber bei Umsetzung der Richtlinie dann möglich, wenn es sich um Taten handelt, die mit einer Strafdrohung von mehr als einem Jahr bedroht sind.
[APA]


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