Vorratsdatenspeicherung erreicht Österreich
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Englisch: Data Retention has arrived in Austria
Während der tschechische Verfassungsgerichtshof kürzlich die nationalen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung für nicht verfassungsmäßig erklärt hat, während der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags zu der Ansicht gelangt ist, dass es nicht möglich ist, die Grundrechtskonformität der Vorratsdatenspeicherung sicherzustellen, und während die Kommission es noch immer nicht geschafft, die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Richtlinie einwandfrei darzustellen, hat der Österreichische Nationalrat am 28. April 2011 die bislang ausstehende Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich beschlossen.
In der entsprechenden Sitzung des Nationalrates wollte die Regierung vornehmlich die Vorstellung der jüngst neu bestellten ÖVP-Regierungsmitglieder zelebrieren. Aber der Plan, die Debatte zur Vorratsdatenspeicherung vor der Öffentlichkeit zu verbergen und erst zu einem Zeitpunkt zu führen, zu dem der staatliche Rundfunk die Live-Übertragung bereits beendet hat, ging nicht auf. Ein Abgeordneter der Opposition initiierte eine sogenannte Einwendungsdebatte und beantragte die Absetzung des Vorratsdatenspeicherung von der Tagesordnung – eine Frage, die gemäß Geschäftsordnung sofort behandelt werden muss.
So kam es, dass interessierte Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit erhielten, die hitzige Debatte live im Fernsehen zu verfolgen: Während die Opposition neuerlich ihre Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit mit den Grundrechten ins Treffen führte und die Regierungsparteien (SPÖ und ÖVP) beschuldigte, ein 'Spitzelgesetz' verabschieden zu wollen, schaltete die Regierung auf stur und verweigerte jeden Kompromiss. Die für die erforderliche Änderung des Telekommunikationsgesetzes zuständige Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) argumentierte, sie setze lediglich die Vorgaben der EU um. Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung sei überfällig und notwendig, um die drohenden Strafzahlungen wegen Nicht-Umsetzung zu verhindern.
Außerdem verwies sie darauf, dass ohnehin nur den Mindestanforderungen entsprochen werde. Dies ist auch richtig, soweit es die Frist für die Aufbewahrung der gesammelten Daten betrifft, die sich auf die minimal von der EU-Richtlinie geforderten sechs Monate beschränkt.
Es ist keineswegs richtig, was den Zugriff auf die vorrätig gespeicherten Daten betrifft, der nicht in allen Fällen der richterlichen Kontrolle unterliegt. Im Gegenteil, einige Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz und in der Strafprozessordnung geben den Strafverfolgungsbehörden beträchtliche Möglichkeiten, auch ohne Gerichtsbeschluss auf die Daten zuzugreifen, etwa präventiv "zur Abwehr einer allgemeinen Gefahr". Diese weitreichenden Ausnahmen von der richterlichen Kontrolle wurden von Seiten der ÖVP-geführten Ministerien für Inneres sowie für Justiz eingebracht, und zwar erst nachdem das öffentliche Begutachtungsverfahren bereits abgeschlossen war.
Gleichzeitig sind Kontrollmechanismen, Missbrauchsprävention und Rechtsschutz für Betroffene eher schwach ausgeprägt. Ein Umstand, den selbst der Verfassungsdienst im Österreichischen Bundeskanzleramt noch vor wenigen Wochen in einem (durchgesickerten) Gutachten kritisiert hat.
Trotz alle dem wurden die für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich vorgesehenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes, des Sicherheitspolizeigesetzes und der Strafprozessordnung mit Zustimmung der Abgeordneten von SPÖ und ÖVP verabschiedet. Die Opposition bestehend aus den Grünen und den beiden Rechtsparteien FPÖ und BZÖ stimmten einhellig gegen das 'Schandgesetz'.
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) zeigte sich in der Folge schockiert als er feststellen musste, dass offenbar keine Ausnahmeregelungen für Berufsgeheimnisträger (Ärzte, Anwälte, Seelsorger, Journalisten, Beratungsdienste wie die Aids-Hilfe etc.) eingeplant sind. Dabei hatte die Regierung die betreffenden Berufsgruppen zuvor immer wieder beruhigt und stets versichert, dass diese Ausnahmen ohnehin vorgesehen werden.
Die Oppositionsparteien haben umgehend angekündigt, Klage beim Verfassungsgericht einbringen zu wollen. Auf die Opposition entfallen insgesamt 75 der 183 Sitze im Österreichischen Nationalrat. Wenn sich die recht unterschiedlichen Proponenten auf Seiten der Grünen und der Rechtsparteien auf eine gemeinsame Vorgangsweise einigen, bilden sie damit mehr als das erforderliche Drittel der Abgeordneten, das sie benötigen, um unmittelbar nach Verabschiedung der umstrittenen Regelungen eine Verfassungsklage einbringen zu können – noch bevor die Bestimmungen am 1. April 2012 in Kraft treten.
Kann sich die Opposition nicht auf einen gemeinsamen Nenner einigen, steht die Zivilgesellschaft schon in den Startlöchern. Verschiedene Gruppierungen wie die 'Arge Daten', der 'AK Vorrat' und andere haben bereits signalisiert, zum ehest möglichen Zeitpunkt eine Verfassungsklage anstrengen zu wollen. Anders als die Abgeordneten zum Nationalrat können Normalbürger die Klage aber erst einbringen, wenn das entsprechende Gesetz bereits in Kraft ist und sie davon persönlich betroffen sind.
(Ein Beitrag von Alice Sedmidubsky – unwatched.org)
Parlamentskorrespondenz: Vorratsdatenspeicherung passiert Nationalrat mehrheitlich – Opposition sieht Grundrechte verletzt (28.04.2011)
Österreichisches Telekommunikationsgesetz – TKG 2003
Strafprozessordnung 1975 und Sicherheitspolizeigesetz
Parlamentarische Debatte zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung – Teil 1 (28.04.2011)
Parlamentarische Debatte zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung – Teil 2 (28.04.2011)
Parlamentarische Debatte zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung – Teil 3 (28.04.2011)
Stellungnahme des Österreichischen Datenschutzrats zu geplanten Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (3.03.2011)
unwatched: Österreich: Vorratsdatenspeicherung beschlossen, Opposition plant Verfassungsklage (29.04.2011)
Verteidigung der Pressefreiheit beginnt im eigenen Land (Presseaussendung des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC), 2.5.2011)
ISPA: Parlamentsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung ist nur schwer nachvollziehbar (Presseaussendung der ISPA, 2.5.2011)
EDRi's Shadow evaluation report on the Data Retention Directive (2006/24/EC) (17.04.2011)


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