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Startseite » EDRi-gram Nr. 9.9, 4. Mai 2011

Urheberrechtsbeschwerde: Musikbibliothek offline

Verfasst von sac am 6. Mai 2011 - 14:16
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Open Source / Open Data


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Copyright complaint leads to public domain music library takedown

Das 'International Music Score Library Project' (IMSLP, zu deutsch Internationales Partiturenbibliothek-Projekt), die größte virtuelle Online-Bibliothek für gemeinfreie Musiknoten, ist kürzlich vom Netz genommen worden, nachdem der britische Verband der Musikindustrie 'Music Publishers Association' (MPA) den Registrar GoDaddy von der Notwendigkeit der Sperre überzeugt hatte.

Anlass war ein einzelnes, 90 Jahre altes Stück von Rachmaninow. Der MPA hat die Sperrverfügung gemäß britischem Urheberrechtsgesetz DMCA (Digital Millenium Copyright Act) nicht gegenüber der IMSLP-Seite veranlasst, sondern gegenüber ihrem Registrar GoDaddy: "Unserem Verständnis nach ist GoDaddy der unterstützende Registrar für die Website IMSLP.org, die nicht lizensierte, urheberrechtlich geschützte Musiknoten zugänglich macht, was eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Wegen seiner Unterstützung für diese Website ist GoDaddy dafür verantwortlich, Schadenersatz für den sekundären Verstoß gegen das Urheberrecht zu leisten, sobald GoDaddy über den Verstoß in Kenntnis gesetzt worden ist," so die Mitteilung von MPA.

GoDaddy hat dem Ansinnen umgehend entsprochen und hat IMSLP die Domain gesperrt, womit die Website zur Gänze offline war.

IMSLP hat sofort reagiert und festgestellt, dass GoDaddy den Inhaber vor Sperre der Domain nicht benachrichtigt hat. IMSLP hat auch erklärt, warum die Forderung von MPA haltlos ist. Außerdem soll die Behauptung, das fragliche Werk unterliege dem US Urheberrecht, eine Lüge sein. IMSLP hat erklärt, dass Rachmaninows Werk "Die Glocken", op. 35 "definitiv NICHT dem Urheberrecht in den USA unterliegt. Das Werk für Solostimmen, Chor und Orchester wurde 1920 von A. Gutheil veröffentlicht, damals ein Unternehmen des von Serge Kussewizki gegründeten Musikverlags 'Editions Russes de Musique' mit Hauptsitz in Berlin und Zweigbüros in Moskau und Paris.

Nachdem sowohl der Komponist als auch der Autor der russischen Übersetzung von Edgar Allan Poes gemeinfreiem Text (der Revolutionsregierung entflohene) russische Staatsbürger waren, ist das Werk keineswegs dazu geeignet, US-Recht zu unterliegen. Eigentlich war das Werk von dem Moment an gemeinfrei, in dem die erste vom Autor autorisierte Kopie entweder verkauft, verliehen oder zum Verkauf oder Verleih angeboten worden ist."

"Derzeit sind weltweit rund 180 verschiedene Gesetze in Kraft. Es ist einfach für niemanden möglich – auch nicht für einen so großen Wirtschaftskonzern wie Amazon – in Bezug auf alle 180 und mehr verschiedenen Urheberrechtsgesetze – täglich auf dem aktuellen Stand zu sein. Noch dazu, wo zahlreiche unterschiedliche Ausnahmeregelungen für den fairen Ausgleich und andere Zwecke bestehen, die häufigen Modifikationen unterliegen, weil die Gesetze entweder novelliert werden oder sich die juristische Auslegung ändert," erklärt IMSLP.

Infolge dieser Reaktion und einer Klagsdrohung von Seiten IMSLPs hat MPA die Beschwerde gegenüber GoDaddy zurückgenommen. "IMSLP ist offen für jede Diskussion über Fragen des Urheberrechts. Wir zeigen aber Null Toleranz gegenüber hinterhältigen Taktiken. Es ist MPA zugute zu halten, dass sie ihre Forderung freiwillig zurückgenommen haben. IMSLP wird aber weiter an technischen Maßnahmen arbeiten, um derartige Attacken künftig zu verhindern," so ein Vertreter von IMSLP.

In diesem Fall konnte der Streit schnell beigelegt werden. Im Jahre 2007 allerdings hatte der österreichische Musikverlag 'Universal Edition' die Schließung der Seite erzwungen. Damals brauchte IMSPL neun Monate um sich von dieser Aktion zu erholen.

Publishers Force Domain Seizure of Public Domain Music Resource (22.04.2011)
IMSLP, Copyright & the MPA (UK) (23.04.2011)
Public Domain Website Forced Offline Over Copyright Complaint (21.04.2011)

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