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Startseite » EDRi-gram Nr. 9.8, 20. April 2011

Italienisches Gericht macht Google für Suchvorschläge haftbar

Verfasst von sac am 22. April 2011 - 11:41
  • Italien
  • Rechtsprechung
  • Redefreiheit


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Italian court found Google responsible for search suggestions to users

Am 31. März 2011 entschied ein italienisches Gericht in Mailand, dass Google für seinen Dienst „Google Suggest“ (eine Funktion zur automatischen Vervollständigung, die beim Eintippen einer Suchanfrage Wörter und Buchstaben, die möglicherweise folgen könnten, empfiehlt) haftbar sei.

Geklagt hatte ein Mann, dessen Name beim Eintippen in das Eingabefeld der Google-Suchmaschine aufgrund der „empfohlenen Suchbegriffe“ (nunmehr „verwandte Suchbegriffe“) mit Wörtern wie „truffatore“ (Hochstapler, Schwindler) und „truffa“ (Betrug) in Verbindung gebracht wurde. Darunter habe das öffentliche Image des Mannes als Unternehmer und Anbieter von Bildungsdiensten im Bereich der privaten Finanzen gelitten. Carlo Piana, der Anwalt des Mannes, brachte vor, dass Google die Ergebnisse der Autovervollständigung kontrollieren könne.

Google argumentierte in seiner Verteidigung, dass die E-Commerce-Richtlinie Onlinedienste von der Haftung für Inhalte befreit, zu welchen sie nur den Zugang schafft, die sie aber nicht selbst erstellt hat.

„Google hat behauptet, dass es nicht zur Verantwortung gezogen werden könne, weil es ein Hosting Provider ist. Wir haben jedoch gezeigt, dass es sich um Inhalte handelt, die Google erstellt hat – wenn auch durch einen automatisierten Prozess (und nur so am Rande, Google filtert auch bestimmte Inhalte, einschließlich Begriffe die bekanntlich zum Vertrieb urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt werden)“, schreibt Carlo Piana in einem Blogeintrag.

Das Gericht stimmte dem zu und hob hervor, Googles Autovervollständigung sei nicht gänzlich automatisiert und Google habe sehr wohl Einfluss auf die diffamierenden Vorschläge, die sich aus seinen Algorithmen ergeben.

Darüber hinaus hatte Google es trotz einer Verwarnung des Klägers verabsäumt einzugreifen und die betreffende Wortkombination zu korrigieren. Google wurde bereits durch eine Verfügung vom Januar diesen Jahres aufgefordert zu handeln, doch Google war nicht eingeschritten, da sein System auf statistischen Auswertungen beruhe, die sich aus den Suchanfragen der Nutzer ergeben. Daher sah sich der Suchmaschinenanbieter für die erzeugten Inhalte nicht verantwortlich.

Das Gericht entschied, dass Google nun zum einen die verleumderischen Suchvorschläge herausfiltern und zum anderen dem Kläger 1.500 Euro für die Verletzung seiner Rechte sowie 2.300 Euro für diverse Anwaltskosten zahlen muss.

Einem Bericht von All Technology News zufolge hat Google 2011 im Rahmen seiner autovervollständigenden Schlagwortsuche bereits Begriffe zensuriert, die in Verbindung mit vermeintlich illegaler Piraterie gebracht werden. Somit erhalten Nutzer der Suchmaschine nun beim Eintippen von P2P-Plattformen keine Vorschläge mehr.

Guido Scorza, ein auf Neue Medien und Technologie spezialisierter Rechtsanwalt und Gründer des Institutes für Innovationsverfahren (Institute for Innovation policies), ist der Ansicht das Urteil des Gerichts beruhe auf „einer falschen Interpretation, die den technologischen Zusammenhang nicht berücksichtigt und Medien, die als Referenz angegeben werden oder ein bestimmtes Verhalten in einer typischen Umgebung nicht in Betracht zieht“. Seiner Meinung nach ist „eine Abfolge von drei Wörtern, ohne Interpunktion oder logischen Zusammenhang, auf einer leeren Seite und unmittelbar unter einem Eingabefeld, im Jahre 2011 keine bedeutsamer Satz, geschweige denn ein Satz mit beleidigendem Inhalt“.

„Wir sind überzeugt, dass Google für Begriffe, die in der Autovervollständigung angezeigt werden, nicht verantwortlich gemacht werden sollte, da diese von Computeralgorithmen basierend auf Suchanfragen früherer Nutzer erstellt werden, und nicht von Google selbst. Wir prüfen derzeit unsere Optionen“, gab Google bekannt.

Der Suchmaschinenriese hatte im vergangenen Jahr bereits ähnliche Fälle in Frankreich, Schweden und Brasilien verloren.

Google is responsible for 'autofill' search terms, says Italian court (11.04.2011)
Urteil des italienischen Gerichts (Italienisch, 31.03.2011)
Autocompletion brings liability (5.04.2011)
Google Suggest in Italien verurteilt (Italienisch, 6.04.2011)
Worte, bloß Worte (Italienisch, 6.04.2011)
unwatched: Erstes Urteil im italienischen Strafverfahren gegen Google-Führungskräfte (24.02.2011)

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