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Startseite » EDRi-gram Nr. 9.8, 20. April 2011

ENDitorial: Europarat – Eine neue Begriffsbestimmung für Medien

Verfasst von sac am 22. April 2011 - 12:01
  • Publikationsfreiheit
  • Redefreiheit


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: ENDitorial:CoE: A New Notion of Media. For Better or For Worse?

Am 28. März 2011 hat in Straßburg das vierte Meeting des Europaratsausschusses über neue Medien (MC-NM) stattgefunden. Die beiden Hauptpunkte auf der Tagesordnung waren einerseits die Diskussion der Stellungnahmen, die im Rahmen des öffentlichen Konsultationsverfahrens zu zwei Empfehlungen über den Schutz von Menschenrechten in Bezug auf Suchmaschinen und soziale Netzwerke eingegangen waren. Der MC-NM-Ausschuss wird von der niederländischen Repräsentantin (Sjoera Nas) mit Hilfe des Sekretariats geleitet. Beide Entwürfe enthalten auch begleitende Richtlinien für die Anbieter solcher Dienste.

Der zweite wichtige Tagesordnungspunkt war die Diskussion des Entwurfs über eine Empfehlung für eine neue Begriffsbestimmung für Medien. Die Diskussion beider Themen wurde bereits in den vorangegangenen Sitzungen vom März und September 2010 aufgenommen.

Weil bisher nur sehr wenige Kommentare zum Konsultationsverfahren über soziale Netzwerke und Suchmaschinen eingegangen sind – hauptsächlich aus der Zivilgesellschaft und nur eine Stellungnahme von Seiten der Industrie – wird die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen verlängert. Erwartungsgemäß betonte die Zivilgesellschaft, das Hauptanliegen sei ein verbesserter Datenschutz für jene Bürger, die diese Art von Diensten nutzt, sowie eine Verstärkung des rechtlichen Schutzes der Meinungs- und Informationsfreiheit, insbesondere was die Filterung von Inhalten oder Sperrpraktiken betrifft.

Wenig überraschend auch, dass sich in der Stellungnahme des Industrievertreters die Tatsache, dass personenbezogene Daten die Leitwährung sogenannter freier Dienste sind – insbesondere wenn es um verhaltensbasierte Profilbildung für Werbezwecke geht – vollinhaltlich widerspiegelt.

Die simple Tatsache, dass die Web-2.0-Industrie nur eine einzige Stellungnahme abgegeben hat, zeigt deutlich auf, dass dieser Sektor, was die Wahrung der Grundrechte betrifft der Regulierung – oder zumindest einer Gesundung – bedarf. Tatsache ist auch, dass sich, seit die EU und einige europäische Länder auf nationaler Ebene begonnen haben, sich mit einer der bedeutendsten US-Suchmaschinen zu beschäftigen und sogar Strafzahlungen zu verhängen, das Verständnis dafür verbessert hat, dass sich ein Unternehmen, das in einer bestimmten Region oder einem bestimmten Land aktiv ist, sich auch an die dortigen Gesetze halten muss. Höchstwahrscheinlich wäre der gleiche Prozess auch für soziale Netzwerke erforderlich, um von diesen Beispielen zu lernen.

Zumindest wäre von Seiten der europäischen Netzwerke eine Rückmeldung zu erwarten gewesen. Aber vielleicht haben sie noch nicht verstanden, dass solch ein Prozess der Definition von Menschenrechtsrichtlinien gemeinsamen mit einer Institution wie dem Europarat – so wie es die Europäischen Vereinigung der Internet Service Provider (EuroISPA) bzw. die Interactive Software Federation of Europe (ISFE, Anbieter von Online-Spielen) getan haben – eine bessere Strategie darstellen, als die vage Entwicklung eines "Ethikcodes" im Zuge eines Selbst-Regulierungsprozesses.

Das MC-NM Meeting im März 2011 widmete sich jedoch der Diskussion des Entwurfs für die Empfehlung für eine neue Begriffsbestimmung für Medien. Wie in früheren Ausgaben des EDRi-gram berichtet, geht es darum festzustellen, in welchem Ausmaß und unter welchen Bedingungen Web-2.0-Dienste als Teil des "Ökosystems Medien" (und nicht als die gute alte "Medienlandschaft") betrachtet werden sollten und dementsprechend – ganz oder teilweise – den Mediengesetzen unterliegen sollten, mit allen Konsequenzen in Bezug auf Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Nach den intensiven Diskussion des letzten MC-NM Meetings im September 2010 wurde nun sowohl ein Entwurf für eine "Empfehlung für eine neue Begriffsbestimmung für Medien" als auch ein Entwurf für einen "Anhang" ausgearbeitet. Als Entscheidungshilfe, ob und in welchem Ausmaß ein Web-2.0-Dienst als Medium zu betrachten ist, enthält der Anhang zwei "Toolkits". Das erste Toolkit definiert eine Liste von – mittels zahlreicher Indikatoren zu überprüfender – Kriterien. Das zweite enthält eine Anleitung, wie die Kriterien anzuwenden sind und führt eine Reihe von Beispielen an.

Diese "unorthodoxe Darstellung", die im Verlauf des Meetings verabschiedet wurde, sowie der ungewöhnlich hohe Aufwand, der betrieben wurde, um diese Kriterien, Indikatoren und das "Handbuch für Entscheidungsträger" ("policy maker manual") zu erstellen (es bedurfte einer Klausur des MC-NM-Vorsitzenden, dem Schweizer Thomas Schneider, mit dem serbischen und bulgarischen Repräsentanten in den Schweizer Alpen und umfangreicher Vorbereitungsarbeiten für die Dokumente durch das Sekretariat!), zeigt deutlich wie kompliziert die Fragestellung ist.

Die Hauptschwierigkeit dabei ist es, sicherzustellen, dass Web-2.0.-Dienste als Medien betrachtet werden und deren Nutzung im Sinne des öffentlichen Interesses und der Meinungsvielfalt – allgemein gesprochen zum Schutz demokratischer Werte (wie es EDRi empfiehlt und fordert) – durch Bestimmungen über die Pressefreiheit und Schutzrechte für den Journalismus geschützt wird.

Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass diese Dienste nicht als Medien angesehen werden, wenn es darum geht, dass industrielle Betreiber solcher Services redaktionelle Kontrolle über Äußerungen und Informationen ihrer Nutzer ausüben und von den Abweichungen und Ausnahmen profitieren könnten, die geschaffen wurden, "um das Recht auf Privatsphäre mit den für die Freiheit der Meinungsäußerung geltenden [Datenschutz-]Vorschriften in Einklang zu bringen" (allerdings "allein zu journalistischen, künstlerischen oder literarischen Zwecken"), wie in Artikel 9 der Europäischen Datenschutzrichtlinie festgelegt (ein Ansatz der Web-2.0-Betreiber, gegen den sich EDRi vehement ausspricht und den EDRi aktiv bekämpft).

Der aktuelle Entwurf schlägt eine duale Herangehensweise vor, um das Dilemma aufzulösen. Erstens wird die Verabschiedung einer neuen und breit angelegten Begriffsbestimmung für Medien empfohlen. Dabei soll das gesamte "Medien-Ökosystem" betrachtet werden, in dem die Medienakteure im traditionellen Sinn koexistieren und mit jenen Akteuren interagieren, die eine komplexere Funktion erfüllen. Zusätzlich zu den Mediaproduzenten und -Verteilern würde dies jene miteinschließen, die nicht nur User sondern allgegenwärtige "Prosumer" (steht für "Produzent" + "Konsument") sind, ebenso wie eine Vielzahl von "Mittlern" ("Intermediaries") oder Hilfseinrichtungen ("Auxiliaries") (einschließlich jener des Telekommunikationssektors), die Infrastrukturen, Netzwerke und Plattformen anbieten und betreiben.

Die Anerkennung dieses Medien-Ökosystems würde auch voraussetzen, dass anerkannt wird, dass sich einige dieser neuen Akteure zu zentralen Wegweisern zur Information entwickelt haben, und zwar in einem Ausmaß, das ihnen auch die Macht zur Kontrolle der Information gibt. Abgesehen davon, dass dieses Ökosystem auch ein Markt ist, indem die dominante Stellung auf nationaler oder globaler Ebene, die manche Anbieter erreicht haben, dazu führen sollte, sich mit Fragen der Medienkonzentration in Bezug auf ihre Folgen für die Demokratie und mit der damit verbundenen Frage, ob diesen Unternehmen nicht die Wahrung öffentlicher Interessen aufzuerlegen ist, zu beschäftigen.

Zweitens wird die Verabschiedung eines abgestuften und differenzierten Zugangs zur Medienpolitik angestrebt, die auf die Vielzahl der verschiedenen Akteure, abhängig von ihren Leistungen und der Art ihrer Interaktion, angewendet werden kann ohne dabei darauf zu vergessen, dass sich dieses Medien-Ökosystem in einer fließenden und multidimensionalen Realität entwickelt.

Bislang wurde eine Liste von "Medienindikatoren", unterteilt nach sechs verschiedenen Kriterien, vorgeschlagen: (1) redaktionelle Kontrolle, Aufsicht oder Moderation, (2) Zweck, (3) Zielsetzung, (4) Reichweite, (5) fachliche Standards und die (6) Erwartungen Dritter. Für jedes Kriterium präzisiert eine Liste von Indikatoren den Charakter des Mediums (ist ein bestimmter Web-2.0.-Dienst wirklich ein Medium?) und definiert das entsprechende Maß der abgestuften und differenzierten Politik, die anzuwenden ist (in welchem Ausmaß erfüllt ein bestimmter Web-2.0.-Dienst eine Medienfunktion?).

Die Diskussion der Empfehlung selbst hat recht schnell zu einem Konsens über die Relevanz dieser neuen Begriffsbestimmung für Medien als "Ökosystem" geführt. Darin spiegelt sich die Gesamtheit der Diversität und Veränderbarkeit seiner Akteure sowie deren Funktionen und Interaktionen wieder. Der unvermeidlichen Erwähnung von Maßnahmen zur "Selbstregulierung, einschließlich Verhaltensregeln", die bei der gegebenen Ausweitung des Begriffs Medien offensichtlich weit über den reinen "deontologischen Kodex für Journalisten" hinausgehen, hat EDRi dabei leider erfolglos widersprochen.

Die Diskussion um die Toolkits und insbesondere die Kriterien und die entsprechenden Indikatoren war weit heftiger, weil es um die praktische Frage ging, welche Politik, in welcher Weise und in welchem Ausmaß für welchen Web-2.0-Dienst zur Anwendung kommen sollte. EDRi machte seinen Standpunkt klar, dass das Dokument zu allererst eindeutig festlegen muss, was KEIN Medium ist – sondern ein reiner Kommunikationsdienst – und unter KEINEN Umständen als solches anzusehen ist.

Dies ist wichtig, um zu vermeiden, dass Regierungen der Versuchung erliegen, wenn es bei der Umsetzung der Medienpolitik auf nationaler Ebene darum geht, die Empfehlung und die Toolkits des Europarats für nicht beabsichtigte Zwecke einzusetzen oder gar zu missbrauchen. Das könnte zu repressiven Maßnahmen in Bezug auf die Freie Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit führen, denen der Europarat nichts entgegenzusetzen hätte, weil er solche Maßnahmen durch seine eigene Empfehlung "abgesegnet" hat!

Wenn es um die Wahrung von Grundrechten, der Freiheit der Medien und Demokratie im Bereich der neuen Medien geht, unterstellt EDRi dem Europarat nur die besten Absichten. Aber er muss auch besondere Vorsicht walten lassen, um nicht beabsichtigte Auswirkungen zu verhindern, die sich vielleicht – oder eher wahrscheinlich – aus diesem Prozess ergeben könnten. Und er muss sein Möglichstes tun, um dagegen ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Nur um das erste Kriterium als Beispiel zu nennen: Die erweiterte Definition "redaktionelle Kontrolle oder Aufsicht oder Moderation" anstatt der Eingrenzung auf "redaktionelle Kontrolle" ist schon ein Thema für sich. Der wesentliche Unterschied besteht zwischen dem traditionellen Begriff Medien und der neuen Begriffsbestimmung liegt vornehmlich in der Vorab-Kontrolle durch den Herausgeber in der alten Version und die ex-post Moderation (oder allgemeiner gesprochen, die "Aufsicht und Möglichkeit zum Eingriff in öffentlich zugängliche Inhalte) in der neuen Version.

Allein die Tatsache, dass diese Funktionen, Fähigkeiten und Möglichkeiten unter einem Kriterium subsumiert werden, birgt schon das Risiko in sich, dass die Rolle als technischer Vermittler mit der Rolle der redaktionellen Leitung gleichgestellt wird. Dies veranschaulicht bereits die gesamte Problematik der Kontrolle von Online-Inhalten durch technische Vermittler mittels dezentraler Regulierung (manchmal auch private Zensur genannt) – etwas wogegen EDRi gemeinsam mit vielen anderen Organisationen zum Schutz digitaler Rechte seit über 15 Jahren angekämpft hat!

Eine überarbeitete Fassung der Dokumente wird für das nächste MC-NM Meeting erwartet. Aber so wie die Sache jetzt steht, ist es unwahrscheinlich, dass noch eine klare Unterscheidung, wie sie von EDRi gefordert und fast nur von der Repräsentantin der Niederlande unterstützt wurde, aufgenommen wird – außer die Aktivitäten des Europarates erregen mehr Aufmerksamkeit und rufen in nächster Zeit noch regen Widerstand hervor.

Die Diskussion über die neue Begriffsbestimmung für Medien wird im Rahmen des nächsten Europäischen Dialogs über Internet Governance (EuroDIG) am 30. und 31. Mai 2011 fortgesetzt und beim nächsten MC-NM Meeting am 20. und 21. September – nur wenige Tage vor dem nächsten Internet Governance Forum (IGF) vom 27. – 30. September 2011 – neuerlich auf der Tagesordnung stehen.

(Ein Beitrag von Meryem Marzouki – EDRi-Mitglied IRIS, Frankreich)

CoE CDMC website
CoE MC-NM group website
unwatched: ENDitorial - Reichlich schlechte Nachrichten vom Europarat (06.10.2010)
unwatched: Neue Medien, Suchmaschinen und Netzneutralität auf der Tagesordnung des Europarates (07.04.2010)
CoE-EuroISPA "Human Rights Guidelines for Internet Service Providers" (2008)
CoE-ISFE "Human Rights Guidelines for Online Games Providers" (2008)
EuroDIG 2011 session on "New media" (30-31.05.2011)
IGF 2011 - Nairobi, Kenya (27-30.09.2011)

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