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Startseite » EDRi-gram Nr. 9.6, 23. März 2011

Loppsi 2 besteht Prüfung im Französischen Verfassungsrat

Verfasst von sac am 26. März 2011 - 14:49
  • Frankreich
  • Netzsperren
  • Zensur


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Loppsi 2 bill passes the French Constitutional Council test

Am 10. März 2011 hat der Französische Verfassungsrat seine Entscheidung zum Gesetz LOPPSI 2 bekanntgegeben. Demnach sind zwar 13 der Bestimmungen verfassungswidrig, der umstrittene Artikel 4 allerdings, der eine Zensur des Internets unter dem Vorwand der Bekämpfung der Kinderpornografie ermöglicht, wird nicht als im Widerspruch zur Verfassung angesehen.

Das Gericht hat also beim Schutz der Meinungsfreiheit versagt, indem es den infamen Artikel 4, der als probates Mittel im hehren Kampf gegen die Kinderpornografie dargestellt wird, nicht aufgehoben hat: "Die Entscheidung über Artikel 4 ist eine große Enttäuschung. Es ist offensichtlich, dass die Zensur des Internets in keiner Weise dazu beitragen wird, das Problem der Kinderpornografie zu lösen, wie auch schon Versuche in anderen Ländern gezeigt haben. Nach Hadopis Maßnahmen zur Sperre von Internetzugängen, den Aufrufen, das Hosting für WikiLeaks zu unterbinden und den jüngsten Aussagen gegen die Netzneutralität, nähert sich Frankreich immer mehr jener Gruppe von Staaten an, die über den Weg der behördlichen Filterung dem Internet feindlich gegenüberstehen," erklärte Jérémie Zimmermann, Mitbegründer und Sprecher von La Quadrature du Net.

Laut Félix Tréguer, Politik- und Rechtsberater von La Quadrature du Net, liegt die Hoffnung nun auf den Europäischen Institutionen. "Das EU-Parlament versucht derzeit, sich einen Überblick über Sperrmaßnahmen auf nationaler Ebene zu verschaffen, was deren Einführung in Frankreich verlangsamen könnte. Darüber hinaus dürfte die behördliche Filterung des Internets im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu stehen, weshalb eine entsprechende Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof zu erwarten ist."

Vor dem Hintergrund der bereits verabschiedeten Zensurgesetze, wie Hadopi und Loopsi 2, mit welchen Internetsperren und exzessive Überwachungsmaßnahmen eingeführt wurden, findet sich Frankreich nun gleichauf mit jenen Ländern, wo ein hohes Maß an Überwachung herrscht, wie Reporter ohne Grenzen festgestellt haben.

Das Loopsi 2 Gesetz ist am 15. Mai 2001 vom Französischen Präsidenten bekanntgemacht und im Amtsblatt veröffentlicht worden.

Loppsi 2 bekannt gemacht (Französisch, 15.03.2011)
Beschluss Nr. 2011-625 DC des Verfassungsrates zum Gesetz über Leitlinien und Ausgestaltung der inneren Sicherheit (Französisch, 10.03.2011)
Gesetzestext von Loppsi 2 (Französisch, 15.03.2011)
French Constitutional Council Validates Internet Censorship (11.03.2011)
Ist Frankreich ein Feind des Internets? Nein, aber ein Land, das laut ROG unter Beobachtung steht (Französisch, 14.03.2011)
World day against cyber-censorship (12.03.2011)
unwatched: Frankreich: Loppsi 2 angenommen – Internet-Filter ohne richterliche Anordnung (23.02.2011)

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