Oberster Britischer Gerichtshof prüft DNS-Fälle
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Englisch: UK Supreme Court to hear DNA cases
Einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) folgend hat die britische Koalitionsregierung vor Kurzem erklärt, sie wolle die Speicherdauer von DNS-Daten drastisch reduzieren. Im Jahr 2008 hatte das EGMR festgestellt, dass die pauschale und unbegrenzte Speicherung von DNS-Profilen von Personen, die weder angeklagt noch verurteilt worden sind, gegen die Menschenrechte verstößt.
Der Oberste britische Gerichtshof hat neulich zwei Anhörungen in Rechtssachen, betreffend die Speicherung von DNS-Profilen, Fingerabdrücken und weiteren Angaben durch die Polizei durchgeführt. Betroffen waren zwei Personen, die die Polizei unabhängig voneinander festgenommen hatte, gegen die aber keine weiteren Schritte unternommen worden waren.
"Es macht Sinn, DNS-Proben von gefährlichen Verbrechern aufzubewahren, aber vertrauliche Informationen von Tausenden Unschuldigen zu speichern, ist diskriminierend und viel zu einschneidend. Die hohe Zahl von dunkelhäutigen Personen, die verhaftet, aber niemals angeklagt wurden, erklärt, warum diese Personengruppe in der Datenbank über-repräsentiert ist, rechtfertigt diese Tatsache aber keineswegs. Mangels eines vom Parlament lange verschleppten Gesetzes muss nun der Oberste Gerichtshof Gerechtigkeit im Hinblick auf die Speicherung von DNS-Daten walten lassen," erklärte Anna Fairclough, Anwältin bei Liberty (einer führenden Menschen- und Bürgerrechtsorganisation im Vereinigten Königreich).
Der Oberste Gerichtshof wird entscheiden, ob die Datenspeicherung die Rechte der Betroffenen gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Die Entscheidung wird wahrscheinlich weitreichenden Einfluss auf die weitere Vorgehensweise der britischen Behörden haben.
Die Koalition hat ihre Absicht bekundet, eine ähnliche Regelung einzuführen, wie sie bereits in Schottland gilt. Demnach werden nur Proben von Personen, die einer schweren Straftat verdächtigt werden, für einen begrenzten Zeitraum aufbewahrt. "Die Regierung fühlt sich verpflichtet, Schutzmechanismen wie sie im Schottischen System für die Aufbewahrung von DNS-Proben vorgesehen sind, einzuführen. Insbesondere überprüfen wir, ob die Bestimmung des Absatz 23 des Sicherheitsgesetzes von 2010 in Kraft gesetzt werden sollen. Dies würde dem Nationalen Ausschuss für die DNS-Datenbank die Möglichkeit geben, den Polizeibeamten verpflichtende Leitlinie über die korrekte Handhabung aller Fälle, in denen die Vernichtung von DNS-Proben angemessen ist, an die Hand zu geben," verkündete Innenminister James Brokenshire im Parlament.
Statistiken zufolge ist derzeit eine von vier Personen, deren DNS-Profil von britischen Polizeikräften aufbewahrt wird, unschuldig. Die Daten bleiben aber für unbegrenzte Zeit gespeichert.
Im Januar 2011 hat das Oberste Gerichtshof von Nordirland die Speicherung des DNS-Profils eines 14-jährigen Jungen nicht für unzulässig befunden. Laut Gericht könne die Entscheidung des EGMR aus 2008 nicht befolgt werden, weil sie nicht bindend ist und in Konflikt mit einer früheren Entscheidung des Britischen Oberhauses steht.
"Die lange währende, vielleicht unbegrenzte Speicherung von Aufnahmen des Antragstellers seitens der Polizei scheint unvereinbar mit den weit auslegbaren Formulierungen über den Anwendungsbereich des Artikels 8(1) (der Menschenrechtskonvention)", so Richter McLoskey. "Bezüglich der Entscheidung (des Oberhauses) und unserer Beurteilung derselben sind wir jedoch der Ansicht, dass die Auslegung, dass die Speicherung der Aufnahmen des Antragstellers durch die Polizei für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren, der unbegrenzt ausgedehnt werden kann, und ohne Zusammenhang mit einem konkreten oder plausiblen Anlass gemäß gesetzlicher Bestimmungen, mit seinem Recht auf Privatleben gemäß Artikel 8(1) in Konflikt steht, stichhaltig ist.
Innocent DNA retention to be challenged (31.01.2011)
Supreme Court to revisit DNA retention (30.01.2011)
Police DNA retention ruled lawful by NI High Court (21.01.2011)
unwatched: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gegen die britische DNA-Datenbank (17.12.2008)


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