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Startseite » EDRi-gram Nr. 9.3, 9. Februar 2011

Deutsche Studie enthüllt: Vorratsdatenspeicherung ineffektiv

Verfasst von sac am 11. Februar 2011 - 14:47
  • Deutschland
  • Vorratsdatenspeicherung


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: German study finds the data retention ineffective

Einer Untersuchung der polizeilichen Kriminalstatistik zufolge, die das Deutsche Bundeskriminalamt am 26. Januar 2011 veröffentlicht hatte, ist eine Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten bei der Verfolgung schwerer Straftaten nicht von Nutzen. Eine vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte Analyse der einschlägigen Tatbestände der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts hat offenbart, dass die Vorratsdatenspeicherung, solange sie in Kraft war, die Aufklärung schwerer Straftaten nicht verbessert hat.

So registrierte die Polizei in der Zeit der Vorratsdatenspeicherung mehr schwere Straftaten (2009: 1.422.968) als zuvor (2007: 1.359.102), die zudem seltener aufgeklärt wurden (2009: 76,3 %) als noch vor Beginn der anlasslosen Kommunikationsprotokollierung (2007: 77,6 %). Als 2009 auch Internetdaten auf Vorrat gespeichert werden mussten, stieg die Zahl der registrierten Internetstraftaten von 167.451 im Jahr 2008 auf 206.909 im Jahr 2009 stark an, während die Aufklärungsrate bei Internetstraftaten von 79,8 % im Jahr 2008 auf 75,7 % im Jahr 2009 zurückging.

Dem AK Vorrat zufolge lassen sich diese kontraproduktiven Wirkungen der Vorratsdatenspeicherung mit einer Verhaltensanpassungen der User erklären. Um der ausufernden Erfassung sensibler Kommunikationsdaten zu entgehen, werden unter Geltung einer Vorratsdatenspeicherung verstärkt Internetcafés, öffentliche WLAN-Zugänge, Anonymisierungsdienste, öffentliche Telefone, nicht-registrierte Wertkartentelefone und nicht-elektronische Kommunikation genutzt.

Solche Vermeidungsmaßnahmen können nicht nur Vorratsdaten die Aussagekraft nehmen, sondern zugleich gezielte Überwachungsmaßnahmen vereiteln, wie sie ohne Vorratsdatenspeicherung noch möglich gewesen wären. Insgesamt kann eine Vorratsdatenspeicherung dadurch der Verfolgung von Straftaten abträglich sein, indem sie einige Ermittlungen erleichtert, weit mehr Ermittlungen aber vereitelt.

Untersuchung: Vorratsdatenspeicherung ist ineffektiv (26.01.2011)
Schaubilder über die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung (26.01.2011)
AK Vorrat study: Registered Serious Crime in Germany (26.01.2011)

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