Wird das EU-Parlament dem katastrophalen PNR-Abkommen mit den USA zustimmen?
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Englisch: Will the new flawed EU-US PNR agreement be approved by the EP?
Im Mai 2011 hat der Juristische Dienst der Europäischen Kommission festgestellt, dass das PNR-Abkommen mit den USA über den Transfer von personenbezogenen Daten von Flugpassagieren, die von der EU in die USA reisen, nicht mit den Grundrechten vereinbar ist. Fünf Monate später wurde dem Europäischen Parlament eine neue, aber ähnlich katastrophale Version des Abkommens präsentiert.
Nachdem die US-Seite die EU weiterhin gedrängt hat, das PNR-Abkommen abzuschließen, steht nun ein lediglich leicht adaptierter Text zu Diskussion. Und obwohl die neue Fassung in Bezug auf die Grundrechte noch immer bedenklich ist, dürfte es unwahrscheinlich sein, dass das Europäische Parlament das Abkommen ablehnt.
Am 9. November 2011 hat Kommissarin Malmström in der deutschen FAZ einige Details des neuen EU-US-Abkommens vorgestellt. Während die Europaabgeordneten nicht berechtigt sind, über die Details der Verhandlungen zu sprechen, nimmt sich die Kommission offenbar jedes Recht heraus, eine Promotionkampagne durchzuführen.
Der Abkommenstext ist für die Abgeordneten nur in einem geheimen Lesesaal im EU-Parlament zugänglich. Den Text dürfen sie nur lesen, sich aber keine Notizen machen oder Kopien anfertigen. Es ist absonderlich, dass bis dato noch keine Reaktion der Abgeordneten erfolgt ist, weil eine deutsche Zeitung Informationen erhalten hat, noch bevor der Berichterstatter und die Schattenberichterstatter im Parlament am 15. November offiziell über den Stand der Dinge informiert worden sind. Dieses Vorgehen ist ein klarer Verstoß gegen Artikel 218/10 AEUV, wonach "das Europäische Parlament in allen Phasen des Verfahrens unverzüglich und umfassend unterrichtet" werden muss.
Die Speicherfrist für die PNR-Daten liegt unverändert bei 15 Jahren, nur wird der Zugriff nun nach zehn Jahren eingeschränkt auf Fälle schwerer Straftaten wie Drogen- und Menschenhandel. Außerdem ist im aktuellen Entwurf vorgesehen, dass die an die US-Behörden übermittelten Daten nach sechs Monaten "pseudonymisiert" werden, was bedeutet, dass die Daten teilweise maskiert werden, aber bei Bedarf immer noch verfügbar sind. Andere Angaben, wie Vielflieger-Informationen oder Rechnungs- und Zahlungsdaten bleiben hingegen weiterhin unmaskiert.
Die Daten würden für die US-Beamten in einem "aktiven" Datenbank fünf Jahre lang leicht zugänglich sein und danach in eine "schlafende" Datenbank, für die strengere Zugangsbestimmungen gelten, überführt werden. Die US-Polizei- oder Geheimdienstbeamten können die Daten nur mit spezieller Erlaubnis eines Vorgesetzten abfragen oder maskieren.
"Alles was erreicht wurde, sind kosmetische Maßnahmen. Dabei hat sich in der Substanz des Abkommens nichts geändert. Sämtliche Fluggastdaten werden 15 Jahre lang aufbewahrt. Auch wenn es heißt, die Daten sollen nach sechs Monaten 'anonymisiert' werden, ändert dies nichts an der Tatsache, dass sie 15 Jahre gespeichert und verarbeitet werden," sagte der Abgeordnete Jan Philipp Albrecht von den deutschen Grünen.
Seiner Meinung nach verstößt das Abkommen immer noch gegen die Datenschutzbestimmungen der EU, weil die USA weiterhin alle privaten Angaben abrufen und speichern können (einschließlich aller Telefonnummern, E-Mail-Adressen, und sogar Kreditkarteninformationen).
Die Europaabgeordnete Sophie in't Veld (LIBE / Niederlande) erklärte, ihre Fraktion wolle ein juristisches Gutachten abwarten, bevor sie sich entscheidet, wie man abstimmen werde. Sie drückte aber auch ihre Besorgnis darüber aus, dass das Abkommen weiterhin die Nutzung der Daten für Zwecke der Grenzkontrollen ermöglicht, anstatt diese ausschließlich für den Kampf gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen zu verwenden. Außerdem zeigte sie sich enttäuscht, weil der endgültige Text des Abkommens trotz der langen Verhandlungszeit kaum besser ist als jene Fassung, die die Abgeordneten seit Jahren kritisiert haben.
"Wenn das das Maximum ist, das wir bei unseren engsten Verbündeten erreichen konnten, was wird dann erst bei den Verhandlungen mit den anderen Ländern herauskommen? Südkorea und Quatar sind ebenfalls an PNR-Abkommen interessiert, Südafrika, Malaysia und Kuba bereiten Anfragen vor, und es ist nur mehr eine Frage der Zeit, bis Russland und China das auch tun werden," so Sophie in't Veld.
Michele Cercone, Sprecher der EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, hat jedoch erklärt, dass der neue Text seiner Ansicht nach eine große Verbesserung gegenüber der alten Fassung bedeutet: "Das neue Abkommen wird sicherstellen, dass die PNR-Daten nur für bestimmte und genau definierte Zwecke genutzt werden, die der Bekämpfung grenzüberschreitender Verbrechen und des Terrorismus dienen."
Laut den Befürwortern des neuen Abkommens, ist die EU nicht gerade in der besten Verhandlungsposition, weil europäische Fluglinien die Informationen über die Flugpassagiere an die US-Behörden übermitteln müssen, um überhaupt eine Landegenehmigung in den USA zu erhalten. Wird das PNR-Abkommen abgelehnt, könnten die Fluglinien mit Klagen wegen Verletzung der Datenschutzbestimmungen konfrontiert werden.
Im Oktober 2011 haben die EU-Abgeordneten einem PNR-Abkommen mit Australien zugestimmt. In diesem Fall beträgt die Speicherdauer aber nur fünfeinhalb Jahre und die Datenübermittlung beschränkt sich auf Terrorismus und organisiertes Verbrechen.
* Unhappy MEPs to approve passenger data deal (11.11.2011)
* EU einigt sich mit Amerika: Neues Abkommen zu Fluggastdaten (10.11.2011)
* EU, US pen new passenger data deal to ease privacy fears (11.11.2011)
* EDRi-gram: EU-US PNR Abkommen mit Menschenrechten unvereinbar (29.06.2011)
* Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)


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