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Startseite » EDRi-gram Nr. 9.19, 5. Oktober 2011

Vorratsdaten: Offener Brief von EDRi und 37 NGOs an EU-Kommission

Verfasst von sac am 7. Oktober 2011 - 15:55
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  • Vorratsdatenspeicherung


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: EDRi and 37 NGOs send letter to European Commission on data retention

Am 26. September 2011 haben European Digital Rights (EDRi) und 37 weitere NGOs aus 14 Ländern einen Brief über die Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung an die Kommissarinnen Malmström, Kroes und Reding geschickt. Der Grund dafür war der Wunsch, die laufenden Arbeiten der Kommission an der Überarbeitung der Richtlinie zu unterstützen.

Zuvor hatte EDRi einen "Schattenbericht" über die Umsetzung der Richtlinie veröffentlicht, um damit die Schwächen des offiziellen Umsetzungsberichts der Europäischen Kommission aufzuzeigen. Anstatt zu warten, bis die Kommission die nächste Phase in diesem Prozess – nämlich die Folgenabschätzung – abschließt, wollte EDRi einen konstruktiven Vorschlag darüber unterbreiten, was EDRi und befreundete Organisationen als Mindestanforderungen bei der Durchführung dieser Folgenabschätzung ansehen.

Um jedes Missverständnis auszuschließen, wird im Brief eingangs festgehalten, dass jegliche ernsthafte Überprüfung nur zu dem einen Schluss kommen kann, dass die Richtlinie nicht erforderlich und nicht rechtmäßig ist. Im Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Kommission bereits eine Methodologie zur Beurteilung der Vereinbarkeit ihrer Vorschläge mit den Grundrechten ausgearbeitet hat. Es handelt sich dabei um die "Grundrechte-Checkliste", die Teil der "Strategie für eine wirksame Umsetzung der Grundrechtecharta durch die Europäische Union" ist.

Ein beträchtlicher Teil der EDRi-Analyse bezieht sich auf die Mängel des Umsetzungsberichts. Der zentrale Fehler des Berichts, der nicht noch einmal gemacht werden sollte, liegt in dem Trugschluss, dass jede Verwendung von Vorratsdaten als Beweis für die Nützlichkeit der Richtlinie herangezogen werden kann. In der Realität werden mit großer Wahrscheinlichkeit kurzfristig gespeicherte Daten für Untersuchungen genutzt, und diese Daten wären auf jeden Fall verfügbar, auch wenn es die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nie gegeben hätte.

Im Schreiben weist EDRi außerdem auf einige der schwerwiegendsten Probleme mit der Richtlinie hin, wie das Fehlen einer einheitlichen Definition für "schwere Straftaten" sowie auf die uneinheitliche Handhabung des Zugangs zu den gespeicherten Daten und der entsprechenden Kontrollmechanismen. Die mangelnde Klarheit in diesen Fragen macht es für die Bürger unmöglich nachzuvollziehen, wie ihre Daten gespeichert werden, wie darauf zugegriffen wird und zu welchem Zweck.

Ironischerweise wurde die Richtlinie ursprünglich als Maßnahme zur Harmonisierung dieses Bereichs vorgeschlagen – auch wenn anfangs nur wenige Länder eine derartige Datenspeicherung überhaupt vorgenommen hatten. Indem man diese Politik 27 Ländern aufgezwungen hat, ist es mit dieser Richtlinie nun gelungen, den Markt zu zersplittern, mit erheblichen Unterschieden bei der Speicherdauer, unterschiedlichen Vergütungsbestimmungen und so weiter.

Der nächste Schritt wird nun die Ausarbeitung der "Folgenabschätzung" sein, wobei die Kommission eine Reihe von verschiedenen Handlungsoptionen auflisten und (was politisch ja bereits entschieden ist) zu dem Schluss kommen wird, dass die Richtlinie nützlich ist. Dabei werden einige kleine Konzessionen gemacht, wie etwa eine Verringerung der maximalen Speicherdauer, und dies als bedeutende Verbesserung der gänzlich unzulänglichen Regelung verkauft werden.

(Ein Beitrag von Joe McNamee – EDRi)

* Joint letter on data retention (26.09.2011)
* Fundamental rights checklist
* Bewertungsbericht zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (18.04.2011)
* EDRi Shadow implementation report (17.04.2011)
* Commissioner Malmström's speech December 2010 (3.12.2010)

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