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Startseite » EDRi-gram Nr. 9.13, 29. Juni 2011

Neuer Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung in Rumänien

Verfasst von sac am 1. Juli 2011 - 14:13
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  • Vorratsdatenspeicherung


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: New draft law for data retention in Romania

Nachdem das Rumänische Verfassungsgericht das rumänische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am 7. Oktober 2009 für unrechtmäßig erklärt hatte, hat das rumänische Ministerium für die Informationsgesellschaft und Kommunikation (MCSI) am 23. Juni 2011 einen neuen Entwurf für die Umsetzung der EU-Richtlinie in Begutachtung gegeben.

Die Erläuterungen zum neuen Entwurf sind bloß eine Kopie früherer Dokumente. Im neuen wurde lediglich hinzugefügt, dass das Gesetz notwendig geworden ist, weil die Europäische Kommission in der Rechtssache 2011/2089 (mit Schreiben C(2011) 4111 vom 16. Juni 2011) ein neues Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in die Wege geleitet hat.

Obwohl das Ministerium in seinen Erläuterungen feststellt, dass der neue Entwurf in Einklang mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und der aktuellen EuGH-Rechtssprechung steht, ist der neue Gesetzesvorschlag lediglich ein Duplikat des früheren Gesetzes Nr. 298/2008, das als verfassungswidrig erklärt worden ist.

Die einzige Neuerung, die das Problem angeblich lösen soll, besteht im neu hinzugekommenen Artikel 13. Hier wird festgehalten, dass die Speicherung von Vorratsdaten in Bezug auf die Qualität und Sicherheit den gleichen Grundsätzen unterliegen muss wie andere Datenverarbeitungen durch elektronische Kommunikationsanbieter, und dass "entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen" vorzusehen sind, damit die Daten nicht verloren gehen oder missbraucht werden können (ohne dass dabei irgendein Anhaltspunkt gegeben würde, was das in der Praxis bedeuten soll).

Letztlich ist der aktuelle Vorschlag sogar vager als das ursprüngliche Gesetz, das aufgehoben worden ist. Die Regelungen über den Zugang zu den Daten wurden einfach gestrichen; es heißt nun lediglich, der Zugriff auf die Daten habe gemäß den Bestimmungen der "Strafprozessordnung und anderen spezifischen Gesetzen" zu erfolgen. Allerdings sieht die geltende Strafprozessordnung keine entsprechende Vorgangsweise vor, und zumindest bis dato gibt es auch keine spezifischen Gesetze in dieser Sache.

Auch kann das Recht auf Zugang zu den Daten nun von jeder "Justizbehörde" und von "Behörden ohne Zuständigkeit für die nationale Sicherheit" wahrgenommen werden, wobei die Unbestimmtheit dieser Formulierung bereits vom Verfassungsgericht kritisiert worden ist.

Ionut Negrescu, stellvertretender Generalsekretär im MCSI, hat erklärt, dass alle rumänischen Behörden eineinhalb Jahre in einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Justizministeriums mit dem MCSI, dem Innenministerium und dem Europaministerium zusammengearbeitet hätten. Das MCSI bestreitet aber sogar die Existenz einer solchen Arbeitsgruppe, obwohl die Zivilgesellschaft seit 2010 entsprechende Anfragen gestellt hat. Auch ist während all der Monate keine einzige offizielle Information in dieser Angelegenheit erfolgt.

Gleichzeitig gibt Negrescu zu, dass das MCSI an einem toten Punkt angelangt ist: "Das Verfassungsgericht verlangt, dass Daten von Personen, gegen die keine strafrechtlichen Untersuchungen laufen, nicht für sechs Monate gespeichert werden dürfen, und wir speichern die Daten aller Bürger. Andererseits widerspricht die Forderung der EU-Richtlinie, die verlangt, dass diese Daten für zumindest sechs Monate aufbewahrt werden. Wir befinden uns in einer Pattsituation."

Bei der Wahl zwischen der Wahrung der Menschenrechte sowie der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und der entsprechenden Stellungnahme der Europäischen Kommission hat sich die rumänische Regierung im Grundsatz für letzteres entschieden. Fünf NGOs, einschließlich des EDRi-Mitglieds ApTI haben in dieser Frage eine vom MCSI organisierte öffentliche Diskussion eingefordert, weil der Gesetzesentwurf noch immer verfassungswidrig ist. Bis jetzt ist keine offizielle Reaktion von Seiten des MCSI erfolgt.

Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung (Rumänisch, 23.06.2011)
Argumente für den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung (Rumänisch, 23.06.2011)
5 NGOs warnen: Das Big-Brother-Gesetz ist immer noch verfassungswidrig (Rumänisch, 28.06.2011)
unwatched: Rumänien: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt (21.10.2008)
Decision of the Romanian Constitutional Court (8.10.2009)

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