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Startseite » EDRi-gram Nr. 9.12, 15. Juni 2011

Datenschutzbehörde prüft irisches "Three-Strikes"-System

Verfasst von sac am 21. Juni 2011 - 9:00
  • Copyright / Urheberrecht
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Irland
  • Netzsperren
  • Privatsphäre


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Irish "three strikes" system investigated by Data Protection Commissioner

Wie die Sunday Times aufgedeckt hat, hat der irische Datenschutzbeauftragte eine Untersuchung des Eircom- bzw. Three-Strikes-Regimes eingeleitet. Laut einem Bericht von Mark Tighe hätten sich die Vorhersagen bewahrheitet, dass durch Eircoms Vorgehen unausweichlich auch unschuldige Nutzer zu Unrecht beschuldigt würden. Über 300 "First Strike"-Benachrichtigungen seinen fälschlicherweise verschickt und den betroffenen Nutzern illegales Filesharing vorgeworfen worden.

Eircom hat den Fehler bereits eingestanden und erklärt, dies sei durch einen "bei der Zeitumstellung im Oktober letzten Jahres entstandenen Softwarefehler bedingt". Es scheint sich aber eher um einen grundlegende Frage des Netzwerkmanagements zu handeln – nämlich darum sicherzustellen, dass die Serverzeit korrekt auf Sommerzeit umgestellt ist – und nicht um einen lediglich technisch bedingten "Softwarefehler".

Und so wurde Nutzern etwas vorgeworfen, was irgendjemand anderer unter der selben IP-Adresse entweder eine Stunde früher oder später getan hat. Dabei müssen die fälschlicherweise beschuldigten Nutzer froh darüber sein, dass ihnen aufgrund dieser Unfähigkeit nicht auch noch schwere Verbrechen vorgeworfen wurden und sie wegen einer falschen Zeitangabe eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen mussten (wie es zuvor einer Reihe von indischen Nutzern ergangen ist).

Die Bedeutung dieses Vorfalls geht aber weit über den simplen technischen Irrtum hinaus. So hat der Datenschutzbeauftragte eine weitreichendere Untersuchung eingeleitet, wonach auch die Rechtmäßigkeit des Three-Strikes-Regimes an sich überprüft werden soll. Laut Sunday Times "hat die Datenschutzbehörde erklärt, es werde einer Beschwerde nachgegangen, 'einschließlich einer Untersuchung, ob sich in dieser Angelegenheit irgendwelche Fragen in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit des Systems der "abgestuften Erwiderung", wie es von Eircom und der Musikindustrie betrieben wird', ergeben".

Der Fall kommt wenig überraschend. Die Datenschutzbehörde hat schon erhebliche Datenschutzprobleme geortet, nachdem Eircom / die Musikindustrie die Einführung das Three-Strikes-System beschlossen hatte. Diese Probleme bestehen weiterhin, trotz der äußerst fragwürdigen Entscheidung des Höchstgerichts, wonach es den Parteien erlaubt ist, ein solches System zu betreiben – eine Entscheidung, mit der beispielsweise die Frage beantwortet wurde, ob IP-Adressen als personenbezogene Daten anzusehen sind oder nicht, ohne dass dabei jemals die Standpunkte der Artikel 29 Datenschutzarbeitsgruppe in Betracht gezogen worden wären.

Der Datenschutzbeauftragte war von diesem Urteil nicht überzeugt (es ist zumindest insofern problematisch, weil es ohne Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten zustande gekommen ist, und die einzigen vor Gericht vertretenen Parteien ein Eigeninteresse an der Einführung des Systems hatten). Allerdings konnte bisher nichts unternommen werden, weil keine konkrete Beschwerde eingebracht worden ist.

Nun hat aber eine Beschwerde eine Untersuchung ausgelöst, und es scheint wahrscheinlich, dass der Datenschutzbeauftragte eine Entscheidung im Sinne seiner früher geäußerten Ansichten treffen wird, wonach die Verwendung von IP-Adressen zur Sperre von Internetverbindungen unverhältnismäßig ist und keine "faire Nutzung" personenbezogener Daten darstellt.

Wenn dieser Fall eintritt, so hat der Datenschutzbeauftragte die Befugnis und letztlich auch die Pflicht eine Verfügung zu erlassen, mit der Eircom die Nutzung personenbezogener Daten für diese Zwecke untersagt wird – ein Ergebnis, welches das Three-Strikes-System ins Wanken bringen würde, sofern Eircom nicht erfolgreich Einspruch erhebt oder die Musikindustrie mit ihrer Kampagne zur Einführung eines Three-Strikes-Systems ins irische Rechtssystem doch noch reüssiert.

(Ein Beitrag von TJ McIntyre – EDRi-Mitglied Digital Rights Ireland)

Kurz-URL zu diesem Artikel: http://unurl.org/15

Eircom investigated after falsely accusing customers of piracy (5.05.2011)
Data Protection Commissioner investigating Eircom's "three strikes" system (11.06.2011)

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