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Startseite » EDRi-gram Nr. 10.8, 25. April 2012

Spanien: Gesetzesvorstoß zur Kriminalisierung von Protestaufrufen im Internet

Verfasst von sac am 29. April 2012 - 11:42
  • Grundrechte
  • Publikationsfreiheit
  • Redefreiheit
  • Spanien


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Spain: Draft law criminalising online organisation of public protests

Mit einer Reform des Strafrechts will die spanische Regierung die Organisation jeglichen Protests über jegliche Medien (auch über soziale Netzwerke wie Facebook) strafbar machen, wenn dieser dazu geeignet ist, „den öffentlichen Frieden schwerwiegend zu stören“.

Der Spanische Innenminister Jorge Fernandez Diaz kündigte am 11. April 2012 an, dass der Kongress eine Reform des Strafrechts plant, um die für die Organisation von Protesten zuständigen Personen zu bestrafen. Damit wird in erster Linie auf die anhaltenden Proteste reagiert, die seit Mai 2011 in ganz Spanien zu verzeichnen sind. Mit dem Gesetz soll das Organisieren jeglicher Proteste via Internet unterbunden werden; womit jede Demonstration oder öffentliche Versammlung als kriminell angesehen würde.

Der spanische Gesetzesantrag ist nicht nur wegen der vorgesehenen Zensur ausgesprochen besorgniserregend, sondern auch wegen seiner weiten Auswirkungen, denn die Maßnahme ist völlig unverhältnismäßig, vor allem im Hinblick auf den Schutz der bürgerlichen Freiheiten.

Schließlich könnte das Gesetz den Austausch von Informationen über das Internet kriminalisieren. Laut Plan könnte das Retweeten eines Ereignisses, das die Regierung als „gewalttätig“ einstuft, für eine zweijährige Haftstrafe reichen. Wie „Internet Sans Frontières“ betont, sollte das Verbreiten und Teilen von Information „nicht unverhältnismäßig kriminalisiert werden, ohne dabei die Rechte und Freiheiten der Bürger ausreichend zu berücksichtigen – auch im Hinblick auf das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet.“

Allein um festzustellen, wer denn „via Internet einen gewalttätigen Protest organisiert“ hat, müsste die Regierung die Privatsphäre der Internetnutzer erheblich verletzen. Die Feststellung fraglicher Proteste kann auch einstweilige Verfügungen zur Folge haben, welche ohne Kontrolle eines unabhängigen Richters durchgesetzt werden und Zugriff auf die Profile von Personen gewähren, die auf sozialen Netzwerken Veranstaltungen erstellen und auf ihren Websites zu Protesten aufrufen.

Die Antwort der spanischen Internetnutzer ließ nicht lange auf sich warten; es gibt bereits Twitter-Kampagnen wie #SoyCriminal (Ich bin ein Krimineller) oder #HolaDictatura (Hallo Diktatur). Leicht möglich, dass die spanische Regierung das Gegenteil von dem erzielt, was sie erreichen wollte – nämlich mehr Demonstrationen, die über Internet organisiert werden.

* Spain Wants To Criminalise Online Organisation Of Social Protest (17.04.2012)
* Innenminister: Aufruf zu Versammlungen, die zu Gewalt führen können, werden kriminalisiert (Spanisch, 11.04.2012)
* Spain accused of 'draconian' plans to clamp down on protests (11.04.2012)
* Aufruf zu Gewalt im Internet sind künftig Verbrechen (Spanisch, 11.04.2012)
* ~#SoyCriminal

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