WP 29: Google verstößt gegen den Datenschutz
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Englisch: European data protection authorities: Google violates privacy rules
Wenige Tage bevor Google seine Datenschutzbestimmungen geändert hat, kamen die Europäischen Datenschutzbehörden zu dem Schluss, dass die neue Regelung gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt.
Die federführende Behörde, die französische CNIL, betonte, die Bestimmungen seien zu vage und die Möglichkeit zur Verknüpfung aller über die verschiedenen Dienste gesammelten Daten gäbe Grund zur Besorgnis. Die Behörde forderte Google auf, mit der Einführung der neuen Bestimmungen so lange zu warten, bis man die Analyse abgeschlossen habe. Google verwarf aber alle Bedenken und bekräftigte, dass die neuen Bestimmungen per 1. März 2012 in Kraft gesetzt würden.
Das Schreiben der CNIL-Behörde ist Teil einer entsprechenden Untersuchung der Artikel 29 Gruppe (WP29). In ihrer vorläufigen Analyse haben die Datenschützer zwei Problemfelder identifiziert.
Erstens sei es für durchschnittliche Nutzer unmöglich festzustellen, wie sich einzelne Elemente der neuen Bestimmungen auf die Nutzung bestimmter Google-Dienste auswirken. Zweitens hegt die WP29 starke Zweifel über Zulässigkeit und Fairness der Verknüpfung personenbezogener Daten aus verschiedenen Diensten.
Die Arbeitsgruppe will sich in den kommenden Wochen im Detail mit dieser Frage befassen.
(Ein Beitrag von Ot van Daalen – EDRi-Mitglied Bits of Freedom, Niederlande)
* Letter of CNIL to Google (27.02.2012)
* Letter of Google to CNIL (28.02.2012)


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