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Startseite » EDRi-gram Nr. 10.1, 18. Jänner 2011

Niederländische ISPs zur Sperre von The Pirate Bay gezwungen

Verfasst von sac am 26. Januar 2012 - 11:52
  • Copyright / Urheberrecht
  • Niederlande
  • Netzsperren


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Dutch Internet providers forced to block The Pirate Bay

In einem Urteil vom 11. Januar 2012 gab ein Den Haager Gericht dem Antrag der Anti-Piraterie-Organisation BREIN statt und verpflichtete die niederländischen Internetprovider Ziggo und XS4ALL dazu die BitTorrent-Seite The Pirate Bay zu sperren. Damit widerspricht das Urteil des Gerichts dem Ergebnis eines Schnellverfahrens, bei dem keine einstweilige Verfügung gegen die Provider ausgestellt wurde. Ziggo und XS4ALL haben bereits angekündigt in Berufung gehen zu wollen.

Konkret hat das Den Haager Gericht entschieden, dass Ziggo und XS4ALL sämtliche Domains und IP-Adressen von The Pirate Bay sperren müssen. Zudem könne es passieren, dass die Provider von BREIN zusätzliche Sperrlisten erhalten. Zu diesem Urteil kam das Gericht nachdem BREIN vorgebracht hatte, dass zahlreiche Kunden von Ziggo und XS4ALL The Pirate Bay nutzen würden, um nicht genehmigte Inhalte herunterzuladen.

Dabei stützte das Gericht sein Urteil auf Artikel 26d des niederländischen Urheberrechtsgesetzes und Artikel 15e des Gesetzes für verwandte Schutzrechte. Diese wiederum basieren auf der EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (2001/29/EG ) und geben der Justiz das Recht Vermittler - in diesem Fall Internetprovider –, deren Dienste von Dritten für Urheberrechtsverletzungen genutzt werden, anzuweisen die entsprechenden Dienste einzustellen.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass Anbetracht der Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Artikel 11 der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (2004/48/EC) im Fall L'Oreal vs. Ebay, dieser Erlass zur Prävention künftiger Rechtsverstöße auch ausgeweitet werden kann. Folglich müsse sich die Verordnung nach Ansicht des Gerichts nicht auf ein bestimmtes Vergehen beziehen, sondern könne breiter ausgelegt werden. Auch bezugnehmend auf das Urteil des EuGH im Fall Sabam vs. Scarlet erklärt das Gericht, dass das richtige Gleichgewicht zwischen Grundrechten und dem Schutz geistiger Eigentumsrechte gefunden werden müsse, wobei dieses Gleichgewicht von den Grundsätzen der Subsidiarität und Proportionalität bestimmt sein müsse. Nach Auffassung des Gerichts entspreche die Sperre von The Pirate Bay diese beiden Grundsätze aus unterschiedlichen Gründen.

Erstens könne auf The Pirate Bay gemäß dem Gericht nur eine unwesentliche Menge an legalen Inhalten gefunden werden. Da diese jedoch auch auf anderem Wege abgerufen werden könnten, liege keine Verletzung des 10. Artikels der Europäischen Menschenrechtskonvention vor.

Zweitens hätten sich Gerichtsverfahren gegen The Pirate Bay selbst als nutzlos herausgestellt. Aus diesem Grund sei es angemessen sich an Vermittler zu wenden. Drittens würde die Sperre von The Pirate Bay im Wesentlichen ein früheres Urteil eines Amsterdamer Gerichts erhärten, in welchem die Administratoren der BitTorrent-Seite angewiesen wurden ihre Website samt der legalen Inhalte abzuschalten.

Viertens erwäge das Gericht, da sich die Maßnahme gegen eine einzelne Website richte, keine DNS- oder IP-Sperre zur Begründung einer aktiven Überwachung. Auch sei keine Deep Packet Inspection zur Vermeidung aller möglichen Rechtsverstöße vorgesehen, weshalb die Sperre gemäß Artikel 15 / 1 der E-Commerce-Richtlinie der EU (2000/31/EC) und dem Urteil des EuGH im Fall Sabam vs. Scarlet nicht verboten sei.

Wie man anhand der zahlreichen widersprüchlichen Urteile unterschiedlicher europäischer Gerichte sieht, führen Gerichtsverfahren hinsichtlich der Sperre von Websites nicht immer zum selben Ergebnis. So hat etwa das Amtsgericht der finnischen Hauptstadt Helsinki am 9. Januar 2012 Elisa, einen der größten Internetprovider des Landes, angewiesen seinen Kunden den Zugang zu The Pirate Bay mittels Netzsperren zu verwehren. Andererseits hatte ein Kölner Gericht am 31. August 2011 entschieden, dass der Internetprovider HanseNet nicht verpflichtet werden könne den Zugang zu einer russischen Website, welche Urheberrechtsverletzungen erleichtert, zu sperren.

Betrachtet man diese grundlegend verschiedenen Ergebnisse innerhalb der Europäischen Union, ist es verwunderlich, dass das Den Haager Gericht keinen Grund sah dem Europäischen Gerichtshof im Vorfeld der Verhandlung vorbereitende Fragen zu stellen.

(Ein Beitrag von Arjan de Jong - Freiwilliger Mitarbeiter bei Bits of Freedom)

* Urteil des Den Haager Gerichts (Niederländisch) (11.01.2012)
* Urteil des Kölner Gerichts im Fall Hansenet (31.08.2011)
* unwatched: Niederländischer Internetdienste-Anbieter muss The Pirate Bay nicht sperren (28.07.2010)
* Blocking The Pirate Bay: will the Dutch court ruling hold in appeal? (18.01.2012)

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