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Startseite » EDRi-gram Nr. 10.1, 18. Jänner 2011

ENDitorial: Urheberrechte vs Gemeinfreiheit als Kulturhindernis?

Verfasst von sac am 26. Januar 2012 - 12:07
  • Copyright / Urheberrecht


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: ENDitorial: Copyright vs Public Domain-copyright as a barrier to culture?

"Ein Buch als solches gehört dem Autor, aber als Gedanke gehört es – und das ist nicht zu hoch gegriffen – der Gattung Mensch. Jedes denkende Wesen hat ein Recht darauf. Wenn eines der beiden Rechte, das des Autors und das des menschlichen Geistes, geopfert werden muss, dann sicherlich jenes des Autors, weil unsere Hauptsorge dem öffentlichen Interesse gelten muss und jedermann – dazu bekenne ich mich – sollte uns vorgezogen werden." (Victor Hugo, Eröffnungsrede bei Internationalen Literaturkongress von 1878)

Für viele von uns bedeutet das Neue Jahr gute Vorsätze für einen Neubeginn, aber es bedeutet auch, dass neue Kunstwerke frei zugänglich werden. Dieses Jahr sind die Werke von James Joyce, Maurice Leblanc, Virginia Woolf, Robert Delaunay, Sherwood Anderson, Henri Bergson – nur einige wenige zu nennen – gemeinfrei geworden.

Gemeinfreiheit? Was bedeutet das eigentlich? Gemeinfreie (lizenzfreie) Werke sind Teil des kulturellen Erbes der Bürger, weshalb ihre Nutzung nicht – wie die Nutzung von Werken, die urheberrechtlich geschützt sind – eingeschränkt ist. Praktisch heißt das, dass alle die Werke von Künstlern, Schriftstellern oder Musikern frei kopieren, übersetzen, überarbeiten oder nutzen dürfen.

Gemeinfreiheit führt zu einem breiteren Zugang zu kulturellen Inhalten. Gemeinfreiheit trägt zu Bildung und Wissenserwerb bei. Sie liefert einen Beitrag zu neuem und weiterem Kunstschaffen, Wissen und Innovation. Manche der Werke sind von besonderer Bedeutung und steigern den Zugang zur Kultur.

Sobald ein Werk in die Gemeinfreiheit übergeht florieren neue Ausgaben und Wiederveröffentlichungen, so dass ein breiteres Publikum Zugang zum kulturellen Erbe der Gesellschaft erhält. 2010 erwies sich als Freud-Jahr. Als Sigmund Freuds Werke endlich gemeinfrei wurden beeilten sich die Verlage, neue Übersetzungen in Auftrag zu geben und neue Ausgaben seiner Bücher zu veröffentlichen, so dass sie in der Folge neue Fassungen seiner Bücher verkauften. Alles in allem ermöglicht die Gemeinfreiheit eine weitere und stärke Verbreitung von künstlerischen, literarischen, dramatischen, oder musikalischen Werken und ermöglicht den Zugang für alle.

Schließlich hat die Gemeinfreiheit auch einen ökonomischen Wert. Manche Verlage haben sich tatsächlich darauf spezialisiert, Werke zu herauszugeben, für die der Urheberrechtsschutz bereits abgelaufen ist. Dies gilt nicht nur für Buchverlage, sondern auf für die Musikindustrie.

Es erhebt sich daher die entscheidende Frage: Wenn die Gemeinfreiheit so wichtig ist und so viele Vorteile mit sich bringt, warum müssen wir dann so lange warten, bis die Werke von Künstlern, Malern oder Schriftstellern nach deren Tod gemeinfrei werden?

Die ursprüngliche Gedanke hinter dem Urheberrechtsmonopol war es, die Kreativität zu fördern und die Künstler in die Lage zu versetzen, ihr künstlerisches Schaffen fortzusetzen. Dies wäre in der Tat eine großartige und lobenswerte Absicht, wenn sie sich nicht vom ursprünglichen Ziel entfernt hätte. Das Urheberrecht ist derzeit die Regel, die Gemeinfreiheit die Ausnahme.

Die Verwertungsindustrie fordert unausgesetzt nach einer Verlängerung des Urheberrechtsschutzes und erreicht ihr Ziel denn auch, was zu einem fortwährenden Rückgang gemeinfreier Werke führt.

Erst vor kurzem hat die Europäische Union nach massiver Intervention von Seiten der Musikindustrie beschlossen, den Urheberrechtsschutz für Künstler und Produzenten von 50 auf 70 Jahre zu verlängern.

Im Widerspruch zu Victor Hugos Vorstellung von seiner Arbeit als einem gemeinsamen Gut beharren manche Urheberrechtslobbys auf Nutzungsbeschränkungen und machen damit kulturelle Güter für die Gesellschaft unerreichbar. Sie wenden ein, dass dies der Wirtschaft dient, Arbeitsplätze sichert und die Förderungen neuer Talente ermöglicht. Was sie außer Acht lassen ist allerdings die Tatsache, dass der Zugang zu den Werken jener Künstler, die sie zu vertreten vorgeben, für die Öffentlichkeit, für andere Herausgeber und andere Plattenfirmen eingeschränkt wird.

Am Ende dient dieses Vorgehen lediglich den wichtigsten und bekanntesten Künstlern, die diesen "Schutz" am allerwenigsten benötigen. Die marktbeherrschenden Unternehmen fordern zwar eine Verlängerung der Schutzfristen, um in neue Talente investieren zu können, die Politik der immer längeren Schutzfristen schafft aber letztendlich keine Anreize dafür.

Mangels derartiger Anreize werden die marktbeherrschenden Plattenfirmen auch künftig nur in jene Künstler investieren, die langfristige Gewinne versprechen. Alternative und weniger populäre Musiker müssen hingegen weiterhin draußen bleiben, was die kulturelle Vielfalt untergräbt.

Heutzutage ist der Schutz von Werken, die dem Urheberrecht unterliegen, nicht vom Zeitpunkt der Veröffentlichung berechnet sondern vom Zeitpunkt des Ablebens des Autors. Vor dem Hintergrund einer allgemein steigenden Lebenserwartung bedeutet dies, dass der Anteil der gemeinfreien Werke weiter abnimmt. Wenn das Urheberrecht dazu dient, die Schaffung neuer Werke anzuregen, nach welcher Logik werden dann Künstler für einen immer längeren Zeiträume nach ihrem Tod vergütet? Die gesamte Logik hinter dem Urheberrechtsschutz ist verdreht.

Kulturelle Güter werden der Öffentlichkeit vorenthalten, zwischen der Öffentlichkeit und den Kulturschaffenden werden immer größere Hindernisse aufgebaut. Wenn das Urheberrecht dazu dient, Kultur und Kreativität zu verteidigen, dann sollte es nicht dazu benutzt werden, Barrieren zwischen den Bürgern und ihrem kulturellen Erbe errichten.

(Ein Beitrag von Marie Humeau – EDRi)

* Freud gemeinfrei (Französisch) (27.01.2010)
* unwatched: Neue Schutzfristen für Tonaufnahmen (21.09.2011)
* Die schrittweise Schwächung der Public Domain (Französisch) (2.01.2012)
* Public domain calculator

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