Tschechien: Vorratsdatenspeicherung beinahe wieder in Kraft
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Englisch: Czech Republic: Data retention – almost back in business
Die flächendeckende Kontrolle der elektronischen Kommunikation findet wieder zurück ins tschechische Rechtssystem. Das ursprüngliche Gesetz wurde zwar im Jahre 2011 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben – ein neues Gesetz wartet aber nur mehr auf seine Unterzeichnung durch den Staatspräsidenten. Wegen unzureichender Schutzvorkehrungen befürchten Datenschützer nun einen Missbrauch der Daten. Zudem gibt es Bedenken wegen einer eventuellen Überwachung der Kommunikationsinhalte, die mit der Durchführungsverordnung zum neuen Gesetz möglich wird.
Nicht nur das Abgeordnetenhaus sondern auch der Senat hat den Regierungsentwurf zur Anpassung des Telekommunikationsgesetzes bereits angenommen, ebenso wie die Novellen zu verschiedenen anderen Gesetzen zur Wiedereinführung der Verpflichtung für Telekommunikations- und Internetprovider, Aufzeichnungen über die Kommunikation ihrer Kunden zu führen und die Daten auf Anfrage der Polizei, den Nachrichtendiensten oder der tschechischen Nationalbank weiterzugeben.
Nachdem der Verfassungsgerichtshof die ursprüngliche Regelung mit seinen beiden Entscheidungen vom März und Dezember 2011 aufgehoben hatte, findet die landesweite Überwachung der Kommunikation der Bürger nun wieder ihren Weg zurück ins tschechische Rechtssystem. Der Regierungsentwurf, der am 18. Juli 2012 vom Senat verabschiedet wurde, reagiert der Gesetzgeber auf die verfassungsgerichtlichen Urteile und setzt die EU-Richtlinie um, die eine Speicherung der Verkehrs- und Standortdaten über elektronische Kommunikation vorschreibt.
Laut EDRi-Mitglied Iuridicum Remedium (IuRe), das die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom März herbeigeführt, und das auch im Zuge der Begutachtung des neuen Gesetzesentwurfs Stellungnahmen abgegeben hat, ist das neue Gesetzes zumindest besser als die zuvor aufgehobene Regelung. Allerdings enthält der neue Entwurf eine Reihe von Fehlern, die zu einem verfassungswidrigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger führen wird.
Das Hauptproblem dabei ist laut IuRe die grundsätzliche Verpflichtung für die Betreiber, die Kommunikation aller Bürger ohne Vorliegen eines spezifischen Verdachts zu überwachen. Deshalb misst IuRe der Änderung der EU-Richtlinie, die diese Verpflichtung vorsieht, und der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) große Bedeutung bei.
"Bei der Ausarbeitung unserer Stellungnahmen im Laufe der Begutachtung haben wir auf eine Limitierung der Überwachung der Bürger und eine Einschränkung der Missbrauchsmöglichkeiten gepocht," so IuRe-Jurist Jan Vobořil."Der ursprüngliche Entwurf, den das Innenministerium letzten Sommer vorgelegt hat, war aus unserer Sicht völlig inakzeptabel. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens haben wir Schritt für Schritt für das Innenministerium, die Parlamentsabgeordneten und für die Senatoren Stellungnahmen ausgearbeitet.
Wir sind erfreut, dass es gelungen ist, im Laufe der Diskussion mit den Vertretern des Innenministeriums und anderer Schlüsselinstitutionen strengere Regelungen für die Nutzung der gesammelten Daten zu erreichen. Was wir zum Beispiel als wesentlich ansehen, ist die Verpflichtung zur Benachrichtigung der betroffenen Personen, wenn deren Daten gemäß Strafgesetz abgefragt wurden, die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Nutzung der Daten für die Strafverfolgung, oder die zwingende Vorlage einer gerichtlichen Verfügung für den Fall, dass ein Nachrichtendienst oder die tschechische Nationalbank Daten abfragen will," so Vobořil weiter.
Viele wichtige Fragen sind aber noch immer ungelöst, was nach Ansicht von IuRe zu einer verfassungswidrigen Nutzung der Daten führen wird. "Das größte Problem sehen wir darin, dass das Polizeigesetz die Sicherheitsbehörden nach jetzigem Stand ermächtigt, die Daten außerhalb strafrechtlicher Ermittlungen zu nutzen. Laut geltendem Polizeigesetz können Polizeibeamte mehr oder weniger ohne jede Einschränkung Daten anfordern – ohne gerichtliche Kontrolle und ohne klar definierte und kontrollierte Vorgehensweisen.
Es ist bemerkenswert, dass strengere Regeln für die Nutzung der Daten vom Innenministerium abgelehnt wurden, obwohl dies selbst die Polizei während der Entwurfsphase zum neuen Gesetz vorsehen wollte. Auch haben weder die Abgeordneten noch die Senatoren diesem enormen Sicherheitsmanko, das jedem einzelnen Polizeibeamten Möglichkeiten zum Missbrauch der Daten eröffnet, Beachtung geschenkt – und das trotz wiederholter Warnungen von unserer Seite," erklärt Vobořil.
"Wir haben auch Bedenken in Bezug auf die kommende Durchführungsverordnung, mit der unter anderem festgelegt wird, welche Daten überhaupt gespeichert werden müssen. Diese Verordnung kann das gesamte Gesetz in ein vollkommen neuem Licht erscheinen lassen, sowohl was den Eingriff in die Privatsphäre der Bürger betrifft, als auch was die erforderlichen technischen und personellen Ressourcen – deren Kosten vom Staat ersetzt werden – angeht.
Wesentlich ist zudem die Frage, ob auch die Daten auf der Empfängerseite einer Kommunikation via Internet gespeichert werden oder nicht. Solche Bestimmungen würden bedeuten, dass de facto unser Surfverhalten (die abgerufenen Inhalte) überwacht wird, was für die Allgemeinheit auch mit einem enormen Anstieg der Kosten für diese Form der Überwachung verbunden wäre. Es ist unglaublich, dass ein so wichtiger Punkt, der die gesamte Umsetzung des Gesetzes verändern kann, und deswegen im Gesetz selbst (Anm.: und nicht in einer Durchführungsverordnung) festgelegt werden sollte, völlig unbeachtet durchgegangen ist," so Vobořil abschließend.
Das Gesetz muss noch vom Staatspräsidenten unterzeichnet werden. Es heißt also abzuwarten, ob sich Präsident Václav Klaus im Zuge seines Entscheidungsfindungsprozesses daran erinnern wird, dass neben einem Dutzend anderer Personen – den Vorsitzenden des Verfassungsgerichtshofs nicht ausgeschlossen – bereits etliche Personen aus seinem unmittelbaren Umfeld Opfer eines Datenmissbrauchs wurden. Die Fälle waren darauf zurückzuführen, dass es der Polizei möglich war, auf sensible Daten zuzugreifen.
(Ein Beitrag von EDRi-Mitglied Iuridicum remedium – Tschechische Republik)


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