Frankreich: Probleme mit dem E-Voting
Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: E-voting in French elections raises problems
Während der französischen Parlamentswahlen 2012 bestand für Staatsbürger, die sich außerhalb Frankreichs aufhielten, die Möglichkeit online zu wählen. Allerdings war die Transparenz des Vorgangs weit entfernt davon, was wünschenswert gewesen wäre.
Rechtlich gesehen sollten die Delegierten der Kandidaten die elektronischen Wahlvorgänge überprüfen können. Die Delegierten der Piratenpartei beklagten jedoch, dass sie den Quellcode der von einer Privatfirma überwachten virtuellen Wahlurne nicht überprüfen konnten. Mit Ausnahme eines Kandidaten der Linken, hatten die anderen Parteien nicht einmal nach einer Überprüfung des für 700 000 Wähler vorgesehenen E-voting Prozesses gefragt.
Am Ende der Wahl, als die virtuelle Urne geschlossen wurde, hatten Delegierte der Piratenpartei erhebliche Sicherheitslücken gefunden. Die Erstellung der für den Zugang benötigten Passwörter, erfolgte mittels eines unbefugten Informationstools. In manchen Fällen konnte das angeblich einmalige Passwort von jeder Person dupliziert werden, der Zugang zu dem Computer hatte, auf welchem das Passwort geniert worden war. Aus diesem Grund hatten Delegierte der Piratenpartei nach dem Quellcode der E-Voting Software verlangt, der ihnen jedoch verweigert wurde. „Wir wurden Zeugen einer Zeremonie, die den Eindruck von Sicherheit erwecken und die zuständigen Beamten beruhigen soll, während an entscheidenden Punkten völlige Undurchsichtigkeit herrscht“, so Phillippe Blanc, einer der Delegierten.
Die französische Piratenpartei hat beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingereicht, mit Antrag auf Annullierung der elektronischen Stimmen auf Grund der Probleme im E-Voting-Prozess. Dazu zählen mangelnde Sicherheit und Transparenz, sowie die Möglichkeit verfälschter Ergebnisse.
Am 21. Juni 2012 veröffentlichte Numerana ein betriebsinternes Dokument der von der Regierung für die Wahlsoftware und das Hosting der elektronischen Wahl beauftragten Firmen Atos Worldline und Scytl, in dem die Sicherheitsmaßnahmen zur Wahlprüfung ausführlich beschrieben werden. Das Dokument belegte, dass einige vom Minister für Außenpolitik und ANSSI ( l'Agence Nationale de Sécurité des Systèmes d'Information) verlangte Maßnahmen von Atos nicht vorgesehen worden waren.
Atos verlangte die sofortige Löschung des Artikels von Numerama und drohte mit einer Klage. Dem Dokument verschaffte das lediglich noch größere Aufmerksamkeit, so lassen sich die Kopien im Internet inzwischen auf verschiedenen Servern finden.
* Die Piratenpartei erhält nicht das Recht die Wahlprüfung für 700.000 Wähler durchzuführen (Französisch, 21.05.2012)
* Piratenpartei fordert Annullierung der elektronischen Wählerstimmen (Französisch, 28.06.2012)
* ATOS fordert Numerama auf sein Dokument zur elektronischen Wahl zu löschen (Französisch, 22.06.2012)
* Atos oder der unvermeidbare Streisand-Effekt des Zensoren (Französisch, 25.06.2012)
* Atos versucht Dokument zu blockieren (Französisch)


Neueste Kommentare
vor 5 Tage 57 Minuten
vor 5 Tage 7 Stunden
vor 4 Wochen 1 Tag
vor 4 Wochen 5 Tage
vor 5 Wochen 6 Tage
vor 5 Wochen 6 Tage
vor 6 Wochen 5 Stunden
vor 7 Wochen 4 Tage
vor 7 Wochen 4 Tage
vor 9 Wochen 2 Tage